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Unsere Highlights
Mit unserer Auslandskrankenversicherung sind Sie bei einer Reise im Ausland umfassend abgesichert. Für einen traumhaften Urlaub, frei von allen Sorgen!
Warum ist zusätzlicher Schutz mit einer Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll?
Laut Statistik wird jeder zehnte Reisende im Urlaub krank. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen innerhalb der EU nicht alle Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente. Es gibt auch Fälle, in denen der behandelnde Arzt die Europäische Krankenversicherungskarte nicht anerkennt und von Ihnen ein Privathonorar verlangt. In solchen Fällen erstattet Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse daheim nur den jeweiligen Vertragssatz ihres Reiselandes.
Sollte für Sie aus medizinischen Gründen ein Rücktransport aus ihrem Reiseland notwendig werden, so müssen Sie die Kosten hierfür komplett selbst tragen, auch wenn Sie eine private Krankenversicherung besitzen.
Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie bei Reisen ins Ausland auf der sicheren Seite - weltweit & kostengünstig.
Informationen und Leistungen für einmalige Reisen
Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:
Für wen ist diese Versicherung: | Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen |
Zeitraum: | Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen |
Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages |
Auszahlung: | Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsurschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor-und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten |
Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung |
Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung
Sachpaket (optional bei Reisen ins Ausland)
Unser Sachpaket beinhaltet folgende Versicherungen:
Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls.
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
Übersicht der Leistungen des Sachpakets (Auszug)
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
---|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | ||
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € | |
Vermögensschäden | 1 Mio. € | |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € | |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall | |
Schlüsselverlust | 2.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall | |
Reiseunfallversicherung | ||
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) | |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € | |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € | |
Bergungskosten | 5.000 € | |
Reiserechtsschutz | ||
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ | |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ | |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Praktikumsschäden (optional bei Reisen ins Ausland)
Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:
Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.
Informationen und Leistungen der Jahresversicherung
Eine Jahres-Reisekrankenversicherung eignet sich besonders für Vielreisende. Denn schon ab zwei Reisen im Jahr kann sich dieser Tarif lohnen. Die Jahres-Versicherung beinhaltet dabei weltweit alle Reisen bis maximal je 56 Tage, innerhalb eines Jahres.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reisekrankenversicherung:
Für wen ist diese Versicherung: | Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Familien (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) |
Anzahl Reisen: | Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden. |
Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie, mit dem Grenzübertritt ins Ausland, für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden. |
Auszahlung: | Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt und die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt wurde, erfolgt die Auszahlung spätestens innerhalb von 2 Wochen. |
Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. |
Bei Eintritt einer Krankheit oder eines Unfalls während einer Reise erstattet die Auslandsreisekrankenversicherung die im Ausland entstandenen Kosten einer Heilbehandlung. Als Heilbehandlung gelten medizinisch notwendige
Hinweis: Dies ist ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen. Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut aus den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.
Genauere Angaben zu den Kosten der Auslandsreisekrankenversicherung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise
Hohe Kundenzufriedenheit
Über 60-Jahre Erfahrung mit Reiseversicherungen zahlt sich aus.
Persönliche Ansprechpartner
Unsere Kundenbetreuer freuen sich, Ihnen weiterhelfen zu können.
Unsere Versicherungsbedingungen zum Downloaden:
► Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung
► Versicherungsbedingungen Jahres-Reisekrankenversicherung
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Handelt es sich um größere Verletzungen, Krankheiten oder einen Notfall, so wenden Sie sich bitte umgehend an die 24 Stunden Notruf-Hotline des jeweiligen Versicherers, um das weitere Vorgehen zu besprechen und eine Kostenübernahmeerklärung für stationäre Aufenthalte zu erhalten.
✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung ✆ Hotline für die Jahres-Reisekrankenversicherung
Bei kleineren Unfällen oder ambulanten Behandlungen bewahren Sie bitte alle Belege und ausgestellten Dokumente sorgfälig auf und melden uns den Schaden über unsere Online-Schadenmeldung.
Nach Prüfung durch die Versicherungsgesellschaft erhalten Sie eine Erstattung des verauslagten Kosten auf das angegebenen Konto. Bitte bewahren Sie alle Originaldokumente für eventuelle Rückfragen auf. Aus den Rechnungen müssen der Name der behandelten Person, die Bezeichnung der Erkrankung, die Behandlungsdaten und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit den entsprechenden Kosten hervorgehen.
Rezepte müssen Angaben über die verordneten Medikamente, die Preise und den Stempel der Apotheke enthalten. Hat der Versicherer die Leistungspflicht dem Grund und der Höhe nach festgestellt, wird die Entschädigung innerhalb von ca. zwei Wochen auf das angegebene Konto ausgezahlt. Sollten noch Unterlagen zur Feststellung der Leitungspflicht fehlen, wird der Versicherer diese von Ihnen anfordern.
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Weitere Informationen zu:
Antragsstellung / Zahlungsabwicklung / Abrechnung und Leistung
Wo gilt die Jahresauslandskrankenversicherung?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. Als Ausland gilt das Land, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.
Was deckt die Auslandskrankenversicherung ab?
Die Auslandskrankenversicherung beinhaltet die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen.
Was deckt die Einzelreisekrankenversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Gibt es die Auslandskrankenversicherung als Jahresversicherung?
Ja, die Auslandskrankenversicherung kann als Jahresversicherung abgeschlossen werden. Eine Jahresauslandskrankenversicherung rechnet sich besonders für Personen, die mehr als einmal im Jahr verreisen und ist im Vergleich zur Auslandskrankenversicherung als Einzelversicherung besonders günstig.
Mehr Informationen
Was gilt als Heilbehandlung?
Sofern von einem Arzt verordnet, gelten folgende Behandlungen als medizinisch notwendig:
Wie bekomme ich am Urlaubsort Informationen über Ärzte?
Der Notrufservice informiert über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennt einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt.
Welche Betreuungsleistungen übernimmt die Jahres-Reisekrankenversicherung?
Was ist beim Rücktransport zum Wohnort zu beachten?
Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person. Eine Erstattung erfolgt nur, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
Weiterhin werden auch die Kosten für eine Begleitperson sowie für eine erforderliche Arztbegleitung übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies medizinisch notwendig, behördlich angeordnet oder vom Transportunternehmen vorgeschrieben ist.
Welche Dokumente muss ich im Schadenfall zur Erstattung einreichen?
Folgende Nachweise müssen eingereicht werden:
Wann kann ich mit Rückerstattung der Kosten von der Versicherung rechnen?
Die Auslandskrankenversicherung zahlt die Kosten spätestens innerhalb von 2 Wochen. (Vorausgesetzt der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis liegt vor und die Zahlungspflicht sowie die Höhe der Entschädigung wurden festgestellt)
Wann ist die Zahlung der Prämie fällig und ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
Die Prämie muss unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Prämienrechnung bezahlt werden. Bei einer verspäteten Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.
Was ist bei einer Einzelreisekrankenversicherung im Falle einer Covid-19 Erkrankung versichert?
Was kostet die Auslandskrankenversicherung für 1 Jahr?
Preis: ab 9,90 Euro pro Jahr für Einzelpersonen, Paare und Familien.
Die Auslandskrankenversicherung für ein Jahr (Jahres-Reisekrankenversicherung) gilt bei beliebig vielen Reisen pro Jahr bis zu 56 Tage am Stück.
Auslandskrankenversicherung wann spätestens abschließen?
Die Auslandskrankenversicherung muss vor Ausreise abgeschlossen werden. Sie kann für die jeweilige Reise nicht mehr abgeschlossenwerden wenn man sich schon im Ausland befindet.
Informationen zur Berechnung
Die Berechnung setzt sich aus der Anzahl der Reisetage, dem Alter der eingegebenen Teilnehmenden, dem Reiseziel und dem gewählten Versicherungsumfang zusammen. Der An- und Abreisetag zählen jeweils als volle Tage. Auf die Auslandskrankenversicherung fällt keine Versicherungssteuer an. Auf alle weiteren gewählten Versicherungen enthalten eine Versicherungssteuer von derzeit 19%.
Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen zur Auslandskrankenversicherung in der EU und weltweit: