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Auslandskrankenversicherungen
Ab 0,99 € pro Person und Tag
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Bernhard Reiseversicherungsmakler
Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen und Rücktransporte im Ausland, wenn man auf Reisen krank wird oder einen Unfall hat – und schützt so vor hohen, oft nicht abgedeckten Ausgaben.
Bestens abgesichert in den Urlaub
Mit unserer Auslandskrankenversicherung reisen Sie sorgenfrei und sind weltweit abgesichert.
Warum ist zusätzlicher Schutz sinnvoll?
Unsere Einmalversicherung schützt Sie für eine Reise, die Jahresversicherung für beliebig viele Trips im Jahr.
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Was beinhaltet die Auslandskrankenversicherung?
Eine Auslandskrankenversicherung bietet finanziellen Schutz und sorgt dafür, dass Sie im Krankheitsfall weltweit die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Diese vier Leistungen sind besonders wichtig:
Leistungen im Detail
Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen |
| Zeitraum: | Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages |
| Auszahlung: | Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung |
Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung
Unser Sachpaket beinhaltet folgende Versicherungen:
Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls.
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung
Versicherungssparte | Versicherungsumfang |
|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | |
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € |
Vermögensschäden | 1 Mio. € |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall |
Schlüsselverlust | 2.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall |
Reiseunfallversicherung | |
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € |
Bergungskosten | 5.000 € |
Reiserechtsschutz | |
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:
Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.
Eine Jahres-Reisekrankenversicherung eignet sich besonders für Vielreisende. Denn schon ab zwei Reisen im Jahr kann sich dieser Tarif lohnen. Die Jahres-Versicherung beinhaltet dabei weltweit alle Reisen bis maximal je 56 Tage, innerhalb eines Jahres.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reisekrankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Familien (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) |
| Anzahl Reisen: | Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden. |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie, mit dem Grenzübertritt ins Ausland, für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden. |
| Auszahlung: | Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt und die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt wurde, erfolgt die Auszahlung spätestens innerhalb von 2 Wochen. |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. |
Versicherungsbedingungen Jahresversicherung
Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Vergleich der Tarife
Tarifvergleich | Jahres-Schutz | Einmalige Reise |
|---|---|---|
Flexibilität | ✅ hoch | ❌ gering |
Kostenkontrolle | ✅ hoch | ✅ hoch |
Aufwand & Vergesslichkeit | ✅ hoch | ❌ gering |
Kontinuierlicher Schutz | ✅ hoch | ❌ gering |
Kostenersparnis | ✅ hoch | ❌ gering |
Bequemlichkeit | ✅ hoch | ❌ gering |
Kosten | pro Person | für Familien |
|---|---|---|
1. bis 64 Jahre | 9,90 € | 27,90 € |
2. von 65 bis 69 Jahre | 19,90 € | 53,90 € |
3. ab 70 Jahre | 34,90 € | 88,90 € |
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Service

Größere Verletzungen, Krankheiten oder Notfälle:
✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung
Kleinere Unfälle / Ambulante Behandlungen:
Wichtige Angaben auf Rechnungen & Rezepten:
Erstattung: Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Prüfung; fehlende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.
FAQ AKV
Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. Als Ausland gilt das Land, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.
Bei Eintritt einer Krankheit oder eines Unfalls während einer Reise erstattet die Auslandsreisekrankenversicherung die im Ausland entstandenen Kosten einer Heilbehandlung. Als Heilbehandlung gelten medizinisch notwendige
Hinweis: Dies ist ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen. Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut aus den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein.
Nicht versichert sind:
Sofern von einem Arzt verordnet, gelten folgende Behandlungen als medizinisch notwendig:
Der Notrufservice informiert über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennt einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt.
✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung ✆ Hotline für die Jahres-Reisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person. Eine Erstattung erfolgt nur, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
Weiterhin werden auch die Kosten für eine Begleitperson sowie für eine erforderliche Arztbegleitung übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies medizinisch notwendig, behördlich angeordnet oder vom Transportunternehmen vorgeschrieben ist.
Folgende Nachweise müssen eingereicht werden:
Die Auslandskrankenversicherung zahlt die Kosten spätestens innerhalb von 2 Wochen. (Vorausgesetzt der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis liegt vor und die Zahlungspflicht sowie die Höhe der Entschädigung wurden festgestellt)
Die Prämie muss unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Prämienrechnung bezahlt werden. Bei einer verspäteten Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.
Die Auslandskrankenversicherung muss vor Ausreise abgeschlossen werden. Sie kann für die jeweilige Reise nicht mehr abgeschlossen werden wenn man sich schon im Ausland befindet.
Extremsportarten wie Tauchen, Skifahren oder Klettern sind in der Regel nicht standardmäßig in einer Auslandskrankenversicherung enthalten. Viele Anbieter bieten jedoch Zusatzoptionen oder spezielle Tarife für diese Aktivitäten an. Ohne diese Erweiterung sind Unfälle oder Verletzungen, die durch Extremsportarten entstehen, normalerweise nicht abgedeckt.
Wenn du deine Reise verlängern möchtest, kann der Versicherungsschutz angepasst werden, sofern dies vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsschutzes geschieht. Bei einer Jahresversicherung bleibt der Schutz bestehen, solange du innerhalb des versicherten Zeitraums reist. Bei einer Einzelreiseversicherung muss die Verlängerung rechtzeitig beantragt werden, um den Schutz ohne Unterbrechung aufrechtzuerhalten.
Psychologische oder psychiatrische Behandlungen sind in vielen Standardtarifen nicht abgedeckt, es sei denn, sie resultieren aus einem Unfall oder einer akuten Erkrankung im Ausland. Für psychische Erkrankungen oder Behandlungen wie z. B. bei Depressionen sind oftmals Sonderklauseln erforderlich. Reisende sollten vorab prüfen, ob der Tarif psychologische Behandlungen einschließt oder ob eine spezielle Erweiterung notwendig ist.
Bei der Einzelreisekrankenversicherung besteht keine Leistungspflicht für Behandlungen geistiger und seelischer Störungen sowie für psychosomatische Behandlungen (z. B. Hypnose, autogenes Training) und Psychotherapie. Die Jahresreisekrankenversicherung leistet ebenso nicht für Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen.
In Deutschland sind Reisekrankenversicherungen in der Regel nicht steuerlich absetzbar, es sei denn, die Reise ist beruflich bedingt. Bei geschäftlichen Auslandsreisen kann der Versicherungsbeitrag unter Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Für private Reisen sind keine steuerlichen Vorteile verfügbar.
Die Berechnung setzt sich aus der Anzahl der Reisetage, dem Alter der eingegebenen Teilnehmenden, dem Reiseziel und dem gewählten Versicherungsumfang zusammen. Der An- und Abreisetag zählen jeweils als volle Tage. Auf die Auslandskrankenversicherung fällt keine Versicherungssteuer an. Auf alle weiteren gewählten Versicherungen enthalten eine Versicherungssteuer von derzeit 19%.
Reisevorbereitung
Hier finden Sie wichtige Informationen mit Leistungen und Kosten zum Versicherungsschutz im Ausland. Außerdem hilfreiche Hinweise zur Urlaubsplanung sowie viele nützliche Reise-Tipps für einen gut vorbereiteten Aufenthalt im jeweiligen Urlaubsland.

Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.
Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.