Auslandskrankenversicherung – weltweit sicher reisenBR Bewertungen

Unverzichtbarer Schutz für jede Auslandsreise

Auslandskrankenversicherung – weltweit sicher reisen
Zuverlässiger Reiseschutz bei Krankheit und Unfall im Ausland 

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen und Rücktransporte im Ausland – und schließt damit die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

  • Ambulante & stationäre Behandlungskosten – ohne Selbstbeteiligung
  • Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport ins Heimatland
  • Weltweit gültig – als Einzel- oder Jahresversicherung
  • Auch in Ländern ohne EHIC-Geltung vollständig abgesichert

ab 0,99 € pro Person und Tag

► jetzt Auslandskrankenversicherung berechnen

  • Weltweiter
    Reiseschutz
  • 70 Jahre
    Erfahrung
  • 21.500
    Kunden
  • Günstige
    Rahmentarife

Bernhard Reiseversicherungsmakler

Das Wichtigste in Kürze

Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen und Rücktransporte im Ausland, wenn man auf Reisen krank wird oder einen Unfall hat – und schützt so vor hohen, oft nicht abgedeckten Ausgaben.

Komplettschutz AKV

Premium Reiseschutz

Inklusive ambulante und stationäre Behandlungen sowie medizinischer Rücktransport.

Finanzielle Sicherheit

Finanzielle Sicherheit 

Schützt vor hohen, oft unvorhersehbaren Behandlungskosten.

Flexibel & günstig

Flexibel & günstig

Wahlweise als Einmal- oder Jahresversicherung – perfekt für einzelne Reisen oder beliebig viele Trips im Jahr.

Innovativ & digital

Innovativ & digital

Moderne Services, günstige Rahmentarife und einfache Online-Abwicklung für schnellen, komfortablen Schutz.

Bestens abgesichert in den Urlaub

Unsere Auslandskrankenversicherung für Urlaubsreisen

Mit unserer Auslandskrankenversicherung reisen Sie sorgenfrei und sind weltweit abgesichert.

Warum ist zusätzlicher Schutz sinnvoll?

Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor jeder Auslandsreise zu prüfen, ob ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht – inklusive der Absicherung für einen Notfalltransport nach Deutschland. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) weist im Ausland entscheidende Lücken auf:

Unsere Einmalversicherung schützt Sie für eine Reise, die Jahresversicherung für beliebig viele Trips im Jahr.

Auslandskrankenversicherung für eine Reise

  • für Reisen bis zu einem Jahr
  • Tag genaue Abrechnung
  • individuelle Zusatzleistungen wählbar
  • Vertrag endet automatisch mit der Reise

Ab 0,99 € pro Person und Tag

► Jetzt abschließen

Auslandskrankenversicherung für längere Reisen

Jahres-Reisekrankenversicherung

  • beliebig viele Reisen pro Jahr
  • Reisen bis zu 56 Tage am Stück
  • für Einzelpersonen, Paare und Familien
  • ohne zusätzliche Voranmeldung der Reise

Ab 24,80 € pro Jahr

► Jahresversicherung abschließen

mehr Informationen

Unsere Empfehlung für Versicherungen für Langzeitaufenthalte – Hofmann Versicherungsvermittlung

Als Teil unserer Unternehmensgruppe bietet Hofmann spezialisierte Versicherungsvermittlung für Langzeitaufenthalte

  • Individuell: Passender Schutz für Ihre persönliche Reisesituation
  • Umfassend: zuverlässige Absicherung für Monate oder sogar Jahre im Ausland
  • Persönlich: bei Bedarf persönliche Unterstützung bei der Wahl der richtigen Versicherung

► in 2 Minuten zum individuellen Angebot

Was beinhaltet die Auslandskrankenversicherung?

Top Leistungen der AKV

Eine Auslandskrankenversicherung bietet finanziellen Schutz und sorgt dafür, dass Sie im Krankheitsfall weltweit die bestmögliche medizinische Versorgung erhalten. Diese vier Leistungen sind besonders wichtig:

Medizinische Versorgung

Medizinische Versorgung

Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Notfallbehandlungen im Ausland.

Krankenrücktransport ins Heimatland

Krankenrücktransport ins Heimatland

Übernahme der Kosten für einen medizinisch notwendigen oder sinnvollen Rücktransport.

Hilfe im Schadenfall

Hilfe im Schadenfall

Im Ernstfall unterstützen wir Sie aktiv bei der Schadenmeldung, der Kommunikation mit dem Versicherer und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Digitale Vertragsverwaltung

Digital & Einfach

Mit Tarifrechner, digitalem Kundenkonto und Online-Schadenmeldung gestalten wir Ihre Absicherung einfach, schnell und zeitgemäß.

Leistungen im Detail

Welche Leistungen beinhaltet die AKV?

Einzelreiseversicherung

Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).


Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:

Für wen ist diese Versicherung:Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen
Zeitraum:Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen
Versicherungsbeginn:Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages
Auszahlung:Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten
Versicherungsende:Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung

 

Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung

 

Infoblatt für die Einzelreise-Krankenversicherung

Unser Sachpaket beinhaltet folgende Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung und
  • Rechtsschutzversicherung (erst inklusive bei über 5 Reisenden)

Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls. 

 

► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

 

Übersicht der Leistungen des Sachpakets (Auszug)

Versicherungssparte

Versicherungsumfang

Reisehaftpflichtversicherung

Personen- und Sachschäden

5 Mio. €

Vermögensschäden

1 Mio. €

Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen

500.000 €

Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art)

1.000 €

mit Selbstbeteiligung

50 € je Versicherungsfall

Schlüsselverlust

2.000 €

mit Selbstbeteiligung

150 € je Versicherungsfall

Reiseunfallversicherung

Invaliditätsleistung

55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)

Todesfallleistung

Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

10 €

Bergungskosten

5.000 €

Reiserechtsschutz

gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren

Versicherungssumme

1.000.000 €

Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:

  • im Rahmen eines Studiums oder Erasmus Plus Programms
  • außerhalb eines Studiums oder Erasmus Plus Programms

Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.

 

Jahresversicherung

Eine Jahres-Reisekrankenversicherung eignet sich besonders für Vielreisende. Denn schon ab zwei Reisen im Jahr kann sich dieser Tarif lohnen. Die Jahres-Versicherung beinhaltet dabei weltweit alle Reisen bis maximal je 56 Tage, innerhalb eines Jahres.


Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reisekrankenversicherung:

Für wen ist diese Versicherung:Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Familien (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
Anzahl Reisen:Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden.
Versicherungsbeginn:Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie, mit dem Grenzübertritt ins Ausland, für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden.
Auszahlung:Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt und die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt wurde, erfolgt die Auszahlung spätestens innerhalb von 2 Wochen.
Versicherungsende:Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

 

Versicherungsbedingungen Jahresversicherung

 

Versicherungsbedingungen der Auslandskrankenversicherung

Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Vergleich der Tarife

Vergleich & Kosten der Auslandskrankenversicherung

Tarifvergleich

Jahres-Schutz

Einmalige Reise

Flexibilität

✅ hoch

❌ gering

Kostenkontrolle

✅ hoch

✅ hoch

Aufwand & Vergesslichkeit

✅ hoch

❌ gering

Kontinuierlicher Schutz

✅ hoch

❌ gering

Kostenersparnis

✅ hoch

❌ gering

Bequemlichkeit

✅ hoch

❌ gering

Kosten

pro Person

für Familien

1. bis 64 Jahre

24,80 €

55,10 €

2. von 65 bis 69 Jahre

62,90 €

131,90 €

3. ab 70 Jahre

85,40 €

192,00 €

Unsere Empfehlung für sparsame Vielreisende - die Jahresauslandskrankenversicherung

  • Einmal zahlen, das ganze Jahr geschützt: Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres.
  • Kostenvorteil gegenüber Einzelversicherungen: Bereits ab der zweiten Reise oft günstiger.
  • Schnell & unkompliziert online abschließen: jederzeit startklar für die nächste Reise.

Ab 24,80 € pro Jahr

► jetzt sorgenlos reisen

Lohnt sich eine AKV im Ausland?

Kosten vs. Nutzen

Eine Auslandskrankenversicherung (AKV) bietet entscheidende Vorteile:

  • Finanzielle Sicherheit: Schutz vor hohen medizinischen Kosten im Ausland
  • Bessere Versorgung: Zugang zu hochwertigen Behandlungen, auch in privaten Kliniken
  • Sorgenfreies Reisen: Absicherung bei Notfällen weltweit

► jetzt sorgenfrei reisen

Ungefähre Kosten
Selbstbeteiligung
*Füllung, Extraktion, Wurzelbehandlung
Portraitfoto von Patrik Maric, Versicherungsexperte bei Bernhard Reise
Patrik Maric
Versicherungsexperte
LinkedIn

Die häufigste Fehleinschätzung: „Ich bin doch gesetzlich versichert." Stimmt – aber die GKV zahlt im EU-Ausland nur nach dem Satz des Behandlungslandes, nicht nach deutschem Niveau. Und außerhalb der EU zahlt sie oft gar nichts. Wer das nicht weiß, steht im Ernstfall mit einer fünfstelligen Rechnung da.

Gute Gründe für einen Makler

Wieso ist ein Reiseversicherungsmakler eine gute Wahl?

Zeit- und Kostenersparnis

Zeit- und Kostenersparnis

Wir übernehmen den Tarifvergleich, verhandeln Konditionen und ersparen Ihnen aufwendige Recherchen.

Unterstützung im Schadensfall

Unterstützung im Schadensfall

Als Makler stehen wir Ihnen im Ernstfall zur Seite und helfen, Ansprüche schnell und unkompliziert durchzusetzen.

Maßgeschneiderte Absicherung

Maßgeschneiderte Absicherung

Statt standardisierter Verträge erhalten Sie eine Versicherung, die genau zu Ihrer Reise passt.

Digital & Sicher

Digital und Sicher

Mit Tarifrechner, digitalem Kundenkonto und Online-Schadenmeldung gestalten wir Ihre Absicherung einfach, schnell und zeitgemäß. 

Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – unabhängig, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!

► unsere Versicherungslösungen

Service

Was ist im Schadenfall (Erkrankung) zu tun?

Größere Verletzungen, Krankheiten oder Notfälle:

  • Kontaktieren Sie sofort die 24-Stunden-Notruf-Hotline Ihres Versicherers.
  • Besprechen Sie das weitere Vorgehen.
  • Fordern Sie eine Kostenübernahmeerklärung für stationäre Aufenthalte an.

✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung


Kleinere Unfälle / Ambulante Behandlungen:

  • Belege & Dokumente gut aufbewahren.
  • Schaden online melden.
  • Erstattung nach Prüfung auf das angegebene Konto.
  • Originale für Rückfragen behalten.

Zur Online Schadenmeldung


Wichtige Angaben auf Rechnungen & Rezepten:

  • Name der behandelten Person & Erkrankung.
  • Behandlungsdatum & ärztliche Leistungen mit Kosten.
  • Rezepte: Medikamentenname, Preis & Apothekenstempel.

Erstattung: Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Prüfung; fehlende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.

Unsere Versicherungsempfehlungen

Weitere wichtige Reiseversicherungen

Reiserücktritt Icon

Reise-Rücktrittsversicherung

  • Stornokosten der Reise
  • Auch für Gruppen und Familien
  • Reise-Assistance
  • mit oder ohne Selbstbeteiligung

ab 2,2 % des Reisepreises

► jetzt berechnen

mehr Informationen

Reiserücktritt Teaserbild

Unsere Reisegepäckversicherung

Reisegepäckversicherung

  • Verlust des Reisegepäcks
  • Erstattung für Ersatzkäufe
  • Beschädigung des Reisegepäcks
  • Keine Selbstbeteiligung

ab 25,00 € pro Reise/Person

► jetzt berechnen

mehr Informationen

Unsere Empfehlung - Reisegepäckversicherung

FAQ AKV

Häufig gestellte Fragen zur Auslandskrankenversicherung:

Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland. Als Ausland gilt das Land, in dem die versicherte Person einen Wohnsitz hat.

Bei Eintritt einer Krankheit oder eines Unfalls während einer Reise erstattet die Auslandsreisekrankenversicherung die im Ausland entstandenen Kosten einer Heilbehandlung. Als Heilbehandlung gelten medizinisch notwendige

  • ärztliche ambulante Behandlungen inkl. Röntgendiagnostik
  • Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bei Frühgeburten, Behandlungen wegen Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen sowie Reparaturen
  • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel
  • ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel
  • unaufschiebbare Operationen
  • unaufschiebbare stationäre Behandlungen
  • Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person
  • Kosten für Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • Überführungskosten bei Tod oder Bestattungskosten 

Hinweis: Dies ist ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen. Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut aus den Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsschein. 

Nicht versichert sind:

  • Beruflich bedingte Auslandsreisen
  • Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft
  • Nährmittel und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate
  • Nachkauf von Medikamenten auf einer Reise
  • Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik, Kieferorthopädie und Implantologie
  • Geistige und seelische Störungen, psychosomatische Behandlung
  • Anschaffung von Hilfsmitteln z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen, Prothesen, Bandagen, Vorfußentlastungsschuh
  • Krankheiten/Unfälle als Folge von Pandemien oder vorhersehbaren Kriegsereignissen, Selbstmordversuch, Sucht, Alkohol, Drogen (Kriegsereignisse sind dann vorhersehbar, wenn es eine Warnung des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt gibt. Die Terroranschläge in Paris oder Brüssel zählen nicht als Kriegsereignisse)
  • Durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung
  • Kur und Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Bergungskosten
  • Kosten für PCR-Tests oder Antigen-Tests im Zusammenhang mit Ein- und Ausreise
  • Kosten für den Krankentransport einer Covid-Kontaktperson (z. B. zu einer Teststation, um festzustellen, ob sie positiv ist oder nicht)
  • Mehrkosten am Reiseziel aufgrund von Quarantäne (längerer Aufenthalt in der Unterkunft, Flugumbuchungskosten etc), weil die Reisezeit verlängert werden muss und die Infizierte bzw. Kontaktperson später zurückfliegt
  • Kosten für eine erwachsene Begleitperson, die den/die erwachsene Begleitperson, die den/die minderjährigen Schüler/in bei einer Rückführung zur Weiterbehandlung im Heimatland begleiten soll

Sofern von einem Arzt verordnet, gelten folgende Behandlungen als medizinisch notwendig:

  • Ärztlich ambulante Behandlungen
  • Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen inkl. Zahnfüllungen
  • Medikamente und Verbandsmittel
  • physikalische Behandlungen (z. B. Strahlen- und Lichttherapien)
  • Massagen, Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls erstmals notwendig werden
  • Unaufschiebbare Operationen und stationäre Behandlungen

Der Notrufservice informiert über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung und benennt einen Deutsch oder Englisch sprechenden Arzt.

✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung       ✆ Hotline für die Jahres-Reisekrankenversicherung

  • Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus für Kinder
  • Betreuung für Kinder bei Reiseabbruch aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder Erkrankung
  • Beschaffung von Ersatzpräparaten am Urlaubsort
  • Krankenbesuch einer nahestehenden Person
  • Übernahme der zusätzlichen Nächtigungskosten im Hotel bis zu 10 Tagen

Die Auslandsreisekrankenversicherung erstattet die Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person. Eine Erstattung erfolgt nur, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

Weiterhin werden auch die Kosten für eine Begleitperson sowie für eine erforderliche Arztbegleitung übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies medizinisch notwendig, behördlich angeordnet oder vom Transportunternehmen vorgeschrieben ist.

Folgende Nachweise müssen eingereicht werden:

  • Originalbelege mit dem Namen, Bezeichnung der Krankheit sowie der erbrachten Leistung
  • Rezepte mit Arztrechnung sowie Rechnungen für Heil- und Hilfsmittel
  • Ärztliches Attest über die Notwendigkeit des Rücktransports
  • Amtliche Sterbeurkunde oder ärztliche Bescheinigung über Todesursache
  • Weitere Nachweise und Belege

Die Auslandskrankenversicherung zahlt die Kosten spätestens innerhalb von 2 Wochen. (Vorausgesetzt der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis liegt vor und die Zahlungspflicht sowie die Höhe der Entschädigung wurden festgestellt)

Die Prämie muss unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins und der Prämienrechnung bezahlt werden. Bei einer verspäteten Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt.

  • Behandlung einer akuten Covid-19 Erkrankung (Achtung: ein positiver Corona-Test stellt noch keine Erkrankung dar!)
  • Corona-Test zu Diagnosezwecken im Rahmen einer ärztlichen Behandlung im Ausland

Die Auslandskrankenversicherung muss vor Ausreise abgeschlossen werden. Sie kann für die jeweilige Reise nicht mehr abgeschlossen werden wenn man sich schon im Ausland befindet.

Extremsportarten wie Tauchen, Skifahren oder Klettern sind in der Regel nicht standardmäßig in einer Auslandskrankenversicherung enthalten. Viele Anbieter bieten jedoch Zusatzoptionen oder spezielle Tarife für diese Aktivitäten an. Ohne diese Erweiterung sind Unfälle oder Verletzungen, die durch Extremsportarten entstehen, normalerweise nicht abgedeckt.

Wenn du deine Reise verlängern möchtest, kann der Versicherungsschutz angepasst werden, sofern dies vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsschutzes geschieht. Bei einer Jahresversicherung bleibt der Schutz bestehen, solange du innerhalb des versicherten Zeitraums reist. Bei einer Einzelreiseversicherung muss die Verlängerung rechtzeitig beantragt werden, um den Schutz ohne Unterbrechung aufrechtzuerhalten.

Psychologische oder psychiatrische Behandlungen sind in vielen Standardtarifen nicht abgedeckt, es sei denn, sie resultieren aus einem Unfall oder einer akuten Erkrankung im Ausland. Für psychische Erkrankungen oder Behandlungen wie z. B. bei Depressionen sind oftmals Sonderklauseln erforderlich. Reisende sollten vorab prüfen, ob der Tarif psychologische Behandlungen einschließt oder ob eine spezielle Erweiterung notwendig ist.

Bei der Einzelreisekrankenversicherung besteht keine Leistungspflicht für Behandlungen geistiger und seelischer Störungen sowie für psychosomatische Behandlungen (z. B. Hypnose, autogenes Training) und Psychotherapie. Die Jahresreisekrankenversicherung leistet ebenso nicht für Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen.

In Deutschland sind Reisekrankenversicherungen in der Regel nicht steuerlich absetzbar, es sei denn, die Reise ist beruflich bedingt. Bei geschäftlichen Auslandsreisen kann der Versicherungsbeitrag unter Umständen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Für private Reisen sind keine steuerlichen Vorteile verfügbar.

Die Berechnung setzt sich aus der Anzahl der Reisetage, dem Alter der eingegebenen Teilnehmenden, dem Reiseziel und dem gewählten Versicherungsumfang zusammen. Der An- und Abreisetag zählen jeweils als volle Tage. Auf die Auslandskrankenversicherung fällt keine Versicherungssteuer an. Auf alle weiteren gewählten Versicherungen enthalten eine Versicherungssteuer von derzeit 19%.

Reiseversicherungen einfach gemacht

  1. Wunsch-Tarif wählen – perfekt abgestimmt auf Ihre Reise.
  2. Daten eingeben – schnell, einfach, stressfrei.
  3. Extras sichern – individuell nach Bedarf ergänzen.
  4. Bequem online zahlen – sicher & flexibel.
  5. Direkt geschützt – Policen sofort digital, jederzeit im Kundenkonto verfügbar.

► Angebot berechnen

Reisevorbereitung

Weitere Informationen zum Thema Auslandskrankenversicherung

Hier finden Sie wichtige Informationen mit Leistungen und Kosten zum Versicherungsschutz im Ausland. Außerdem hilfreiche Hinweise zur Urlaubsplanung sowie viele nützliche Reise-Tipps für einen gut vorbereiteten Aufenthalt im jeweiligen Urlaubsland.

Über die Autoren
Portraitfoto von Florian Gries

Florian Gries

Head of Marketing · seit 2017

LinkedIn

Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.

8 J. VersicherungsbrancheReise & Absicherung seit 2020Digitaler Nomade
Portraitfoto von Patrik Maric

Patrik Maric

Versicherungsexperte

LinkedIn

Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.

SchadensspezialistInternationale Absicherung
Beide Autoren tätig bei Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH