DE / EN

Unsere Reisegepäckversicherung -
Reiseschutz für Ihr Reisegepäck

Unsere Highlights

  • bis 4 Tage ab 25,- € pro Reise/Person
  • ab 94 Tage 1,50 € pro Tag/Person
  • bis zu 365 Tage
  • weltweit gültig
  • umfangreiche Versicherungsleistungen

► jetzt abschließen

Bernhard Reiseversicherungen ist E-Commerce zertifiziertBernhard Reiseversicherungen bester VersicherungsmaklerBernhard Reiseversicherungen AuszeichnungenBernhard Reiseversicherungen Kundenzufriedenheit
Startseite      Reiseversicherungen      Einzelversicherungen      Reisegepäckversicherung

Was ist eine Reisegepäck-Versicherung?

Mit unserer Reisegepäck-Versicherung ist Ihr Gepäck bestens bei Verlust oder Beschädigung während der Reise abgesichert und Sie können diese sorgenfrei genießen!

Wie der Begriff verdeutlicht, handelt es sich dabei um eine Versicherung für Ihre Sachen im Reisegepäck. Dass eine Reisegepäck-Versicherung für das Gepäck sinnvoll ist, steht außerfrage. Das gilt sowohl für die Urlaubsreise als auch für den vielreisenden Geschäftsmann. Einerseits hat das Reisegepäck sicher einen finanziellen Wert im meistens vierstelligen Bereich. Andererseits wird jedes einzelne Teil des sorgfältig zusammengestellten Reisegepäcks während der Reise auch dringend gebraucht. Ist es nicht vorhanden, dann muss schnell und problemlos die Möglichkeit zur Ersatzbeschaffung bestehen, und das möglichst kostenneutral. Dazu muss das Reisegepäck entsprechend seinem Wert versichert sein.

Wie sinnvoll ist eine Reisegepäckversicherung?

Die Gepäckversicherung ist vor allem sinnvoll bei Sachen mit hohem Wert, wenn z.B. die teuere Kamera, der Laptop, das Tablet oder andere teuere elektronische Geräte bei der Urlaubsreise als Gepäck mit dabei sind. Dies gilt natürlich auch für weitere hochpreisige Gegenstände, welche auch mit einer Reisegepäckversicherung abgesichert sein sollten, wie z.B. Kunst oder Schmuck, etc. - egal ob Sie Ihre Reise mit dem Flugzeug, dem Zug oder anderweitig geplant haben. Sehr zu empfehlen vor allem auch für Musiker mit eigenen Instrumenten.

Deshalb ist der Abschluss einer Gepäckversicherung für das Gepäck bei allen Reisen sinnvoll, um die finanziellen Folgen der Schäden günstig abzusichern.

Warum lohnt sich eine Reisegepäckversicherung?

Reisegepäck geht verloren

Der Flieger in den Urlaubsort ist gelandet und Sie möchten möglichst schnell zum Hotel. Was aber, wenn das als Fluggepäck separat aufgegebene Reisegepäck den Zielort überhaupt nicht erreicht. Die Koffer sind weg! Die darin enthaltenen Dinge wie zB. der Laptop, die teuere Kamera, etc. ebenso. Die Airline zahlt nur eine pauschalierte Entschädigung von 1.000 SZR was etwa dem Betrag von 1.400 Euro entspricht (nur für Staaten innerhalb der EU sowie für Länder als Mitglied des Montrealer Abkommens). In allen anderen Fällen geht ein Fluggast ohne entsprechende Versicherung leer aus. Mit dem Abschluss einer Reisegepäckversicherung sichern Sie die finanziellen Folgen von Schäden dagegen günstig ab.

Reisegepäck wird gestohlen oder beschädigt

Nach einem schönen Urlaubsausflug kommen Sie zurück in die gemietetete Ferienwohnung. Obwohl diese gut verschlossen war, ist zwischendurch eingebrochen worden und das Reisegepäck wurde teilweise gestohlen und beschädigt. Das ist ein Fall für eine Strafanzeige bei der Polizei vor Ort, wo auch ein Polizeiprotokoll erstellt wird. Gut, wenn man vorab eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, damit diese nun den entsprechenden Schadensersatzanspruch regulieren kann.

Reisegepäck fehlt - Ersatzkauf nötig

Wenn das Reisegepäck am Flughafen auch nach langem Warten am Gepäckband nicht auftaucht, heißt es leider abwarten. Es bleibt zu hoffen, dass die nächste Maschine am kommenden Tag das Reisegepäck vollständig und unbeschädigt nachliefert. Bis dahin vergehen deutlich mehr als zwölf Stunden. Oft ist es aber umgehend nötig sich für bestimmte Dinge einen Ersatz zu besorgen. In diesem Fall haben Sie bei einer Reisegepäckversicherung einen Anspruch darauf, sich mit notwendigen Ersatzkäufen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag zu versorgen. Dies gilt bei einem Zeitraum von einem Tag mit einer Nacht wegen verspäteter Gepäckankunft.


Was deckt die Reisegepäckversicherung ab?

Der Leistungsfall: Was zahlt die Gepäckversicherung?

Im versicherten Leistungsfall greift die Versicherung bei Verlust sowie bei Beschädigung des Reisegepäcks. Das kann sowohl aufgegeben worden sein als auch persönlich mitgeführt werden. Ein anderer Leistungsfall ist die verspätete Ankunft des separat aufgegebenen Reisegepäcks am Zielort der Reise. Hier bezieht sich der Leistungsfall auf die Erstattung der für Ersatzkäufe belegmäßig nachgewiesenen Kosten.

Ebenfalls versichert sind die notwendigen Ausgaben für die Wiedererlangung des verlustigen Reisegepäcks. Für die Reisegepäckversicherung gilt der Grundsatz, dass alles, aber auch nur das versichert ist, was im Versicherungsvertrag drinsteht. Oder umgekehrt formuliert: was nicht im Vertrag steht, das ist auch nicht versichert und kein Leistungsfall.

Vor diesem Hintergrund ist ein Reisegepäckversicherungs-Vergleich ebenso hilfreich wie notwendig. Das machen wir für Sie!
Die Gepäck-Reiseversicherung wird je nach Anbieter personenbezogen oder in einer Gesamtsumme versichert. Hier wie da, ist die Gepäckversicherung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

► jetzt Reisegepäckversicherung abschließen

Was ist bei einer Reisegepäck-Versicherung versichert?

Leistungen - die Reisegepäck-Versicherung versichert:

  • Gepäck, das Sie in fremde Hände zur Aufbewahrung geben
  • Gepäck, das nicht rechtzeitig geliefert wird
  • wenn Dritte strafbare Handlungen begehen
  • wenn Ihr Gepäck bei einem Verkehrsunfall Schäden erleidet
  • Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse

► Beispiele für Schadenfälle finden Sie hier

Wie ist mein Reisegepäck versichert?

Worauf muss beim Abschluss einer Reisegepäckversicherung geachtet werden

  • Bei einer mehrköpfigen Reisegruppe wie der Familie muss nicht nur das anteilige Reisegepäck des Versicherungsnehmers, sondern auch das aller anderen Personen versichert sein. Das ist an und für sich selbstverständlich, muss aber dennoch ein Vertragsbestandteil sein.

  • Wenn für das versicherte Reisegepäck eine Höchstsumme gilt, dann sollte darin alles für den persönlichen Reisebedarf enthalten sein; bis hin zu der am Körper getragenen Kleidung, zum Inhalt des Handgepäcks, Merchandising und anderes mehr. An dieser Stelle wird erneut auf definierte Leistungsausschlüsse sowie auf Nichtleistungen hingewiesen, weil sie kein Vertragsbestandteil sind.

  • Oftmals ist in den AGB eher am Rande oder im Kleingedruckten erwähnt, dass der Versicherer nicht immer Eins zu eins ersetzen muss, sondern im Einzelfall auch beziehungsweise lediglich die Reparaturkosten zu erstatten braucht.

  • Das Reisegepäck ist dann besonders gut versichert, wenn auch der durch einen Dritten verursachte Schaden ersetzt wird; beispielsweise durch den Fußtritt eines Mitreisenden. Dieses Risiko sollte mitversichert und dann ein Leistungsfall wegen Vandalismus sein.

  • Die entscheidende Frage lautet beim Schadensersatz in allen Fällen „Neuwert oder Zeitwert“. Erst der Neuwert macht die Reisegepäckversicherung sinnvoll.

Versicherungs-Paket oder Einzelversicherung?

Reisegepäckversicherung im Paket

Die Reisegepäckversicherung können Sie bei Bernhard bequem als Zusatzpaket in Verbindung mit der Auslandskrankenversicherung wählen.

Einen erweiterten Versicherungsschutz bieten dazu das optionale Sachpaket sowie eine Reiserücktrittskostenversicherung mit Corona Quarantäne Zusatz.

 

Reisegepäck-Einzelversicherung

Die Reisegepäck-Einzelversicherung erhalten Sie hier als spezielle Absicherung für Ihr Gepäck mit weltweiter Gültigkeit und einer Laufzeit bis zu 365 Tage.
Besonders empfehlenswert als Versicherung zur Ergänzung bei Jahresreiseversicherungen für Urlaubsreisen und Geschäftsreisen.

Wie teuer ist eine Reisegepäck-Versicherung?

Kosten der Reisegepäck-Einzelversicherung, bis 365 Tage, weltweit gültig

Reisedauer Vers.-Summe: 2.000 Euro Vers.-Summe: 4.000 Euro Vers.-Summe: 6.000 Euro
bis 4 Tage 25 €    
bis 10 Tage 30 € 60 €  
bis 17 Tage 35 € 70 € 105 €
bis 31 Tage 45 € 90 € 135 €
bis 45 Tage 65 € 130 € 195 €
bis 62 Tage 85 € 170 € 255 €
bis 93 Tage 125 € 250 € 375 €
ab 94 Tage 1,50 € p. Tag 3,00 € p. Tag 4,50 € p. Tag

Versicherungsbedingungen

Reisegepäckversicherung für Einzelpersonen oder Familien:  PDF Download

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

 

Deutschlands Beste

Wir gehören zu den besten der Branche, überzeugen Sie sich selbst.

► mehr dazu

Hohe Kundenzufriedenheit

Über 60-Jahre Erfahrung mit Reiseversicherungen zahlt sich aus.

► mehr dazu

Persönliche Ansprechpartner

Unsere Kundenbetreuer freuen sich, Ihnen weiterhelfen zu können.

► Kontakt

Fragen & Antworten zur Reisegepäckversicherung von Bernhard

Wann greift die Reisegepäckversicherung?

Im Sprachgebrauch des Versicherers wird von einem versicherten Leistungsfall gesprochen. Je nach Anbieter und Vertrag greift die Versicherung bei Verlust sowie bei Beschädigung des Reisegepäcks. Das kann sowohl aufgegeben worden sein als auch persönlich mitgeführt werden. Ein anderer Leitungsfall ist die verspätete Ankunft des separat aufgegebenen Reisegepäcks am Zielort. Hier bezieht sich der Leistungsfall auf die Erstattung der für Ersatzkäufe belegmäßig nachgewiesenen Kosten.

Ebenfalls versichert sind die notwendigen Ausgaben für die Wiedererlangung des verlustigen Reisegepäcks. Für die Reisegepäckversicherung gilt der Grundsatz, dass alles, aber auch nur das versichert ist, was im Versicherungsvertrag drinsteht. Oder umgekehrt formuliert: was nicht im Vertrag steht, das ist auch nicht versichert und kein Leistungsfall.
Vor diesem Hintergrund ist ein Reisegepäckversicherungs-Vergleich ebenso hilfreich wie notwendig. So muss bei Vertragsabschluss nicht nur auf Leistungsausschlüsse geachtet werden, sondern darüber hinaus auf alle Eventualitäten und Möglichkeiten, die gar nicht genannt sind.

Was deckt die Reisegepäckversicherung nicht ab?

Nicht versichert sind:

  • Geliehene Musikinstrumente
  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Fahrkarten
  • Urkunden und Dokumente aller Art
  • Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert
  • Kontaktlinsen
  • Prothesen jeder Art
  • Segelsurfgeräte
  • Hängegleiter
  • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, wenn sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden
  • Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate und Videosysteme sind nicht versichert in unbeaufsichtigt abgestellten KFZ oder Anhängern und in unbeaufsichtigten Wassersportfahrzeugen
  • Gefahren durch Kriege, Streiks, Beschlagnahme
  • Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen Substanzen
  • Gefahren der Kernenergie
  • Liegen-, Stehen- oder Hängen lassen von Geschenken bzw. Reiseandenken
  • Ski ohne Fabriknummer / gemietete oder vermietete Ski

Gibt es eine Höchstentschädigungsgrenze für eigene Musikinstrumente?

Ja, die maximale Versicherungssumme für eigene Musikinstrumente beträgt 1.000 Euro.

Was ist zu beachten wenn ich mein Gepäck versichern möchte?

Jeder Versicherer ist frei in seiner Entscheidung, wie er die Versicherung des Reisegepäcks im Einzelnen ausgestaltet. Das ist der Hauptgrund für einen genaueren Reisegepäckversicherung Vergleich.

Zu jedem Versicherungsvertrag gehören die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB, und im Reiserecht darüber hinaus oftmals noch eine ergänzende Tarifübersicht. Das Reisegepäck kann wahlweise mit und ohne Selbstbeteiligung (SB) je Schadensfall versichert werden.
Mit SB verringert sich die Versicherungsprämie, weil das Leistungsfallrisiko des Versicherers dementsprechend niedriger ist. Der Schadensfall sollte sehr zeitnah gemeldet werden; mit den heutigen Kommunikationsmöglichkeiten ist das auch weltweit kein Problem. Der Versicherer erwartet vom Geschädigten die Vorlage von Originalbelegen, um im Leistungsfall den entstandenen Schaden zu erstatten. Das gilt vor allem für den Ersatzkauf für Reisegepäck, das deutlich verspätet oder gar nicht am Ziel-/Urlaubsort ankommt. Der Versicherte muss aktiv mitarbeiten und den Schadensfall für den Versicherer nachvollziehbar dokumentieren. Ganz allgemein gilt, dass Notebook, Foto- sowie Videokamera nebst jeweiligem Zubehör lediglich bis zur Hälfte der Versicherungssumme versichert sind, Bargeld hingegen gar nicht oder nur sehr begrenzt.

Was tun, wenn das Gepäck verloren, beschädigt oder gestohlen wird?

In dieser prekären Situation muss der Versicherer möglichst zeitnah über den Schadensfall informiert werden. Der prüft seinerseits, ob es sich dabei um einen versicherten Leistungsfall handelt. Wenn ja, dann ist der Geschädigte auf der sicheren Seite.
Das A&O ist der direkte Kontakt zum Versicherer. Dem Geschädigten sollte bewusst sein, dass er seinen Anspruch begründen, im Zweifelsfall beweisen muss.

Bei Raub oder Diebstahl wird, je nach Höhe des Versicherungsfalles, die Vorlage eines polizeilichen Protokolls erwartet. Jede Versicherung bietet ihre eigene, individuelle Schadensbetreuung an. Das Spektrum reicht vom 24h Telefonsupport oder der Online-Schadensmeldung bis hin zum Onlinechat. Nähere Informationen dazu bekommt der potentielle Versicherungsnehmer in einem Reisegepäckversicherung Test online oder auch offline. Erwartet wird auch die Vorlage einer Schadensbestätigung von der Airline beziehungsweise vom Flughafenbetreiber am Schadensort. Jeder Versicherer hat ein Schadensformular, das sowohl online als auch in Printform verfügbar ist. Wenn die Versicherungspolice zu den Reisedokumenten im Handgepäck gehört, dann ist sie im Schadensfall mit allen notwendigen Informationen sofort greifbar.

Ist das Gepäck beim Flug versichert?

Lesen Sie dazu unsere Schadenfall Beispiele 2 und 3 zum Thema Gepäck bei Flügen.

Schadenfall Beispiele

Beispiel 1: Einbruchdiebstahl in Ferienwohnung
Beim Aufenthalt in einer gemieteten Ferienwohnung ist das Reisegepäck durch die Straftat eines Einbruchdiebstahls teilweise entwendet sowie beschädigt worden. Die Ferienwohnung war während der Abwesenheit der Feriengäste ordnungsgemäß verschlossen. Bei der Rückkehr von einem Ausflug war die Etagentür aufgebrochen, die Ferienwohnung durchwühlt bis verwüstet und das Reisegepäck sowohl gestohlen als auch beschädigt. Das ist ein typischer Leistungsfall für den Versicherer, weil es sich um die Straftat eines Dritten handelt. Voraussetzung für den Leistungsfall ist die Strafanzeige bei der örtlichen Polizeistation. Der Straftatbestand wird protokolliert und unter dem betreffenden Aktenzeichen verfolgt. Gegenüber dem Versicherer ist dieses Polizeiprotokoll die Grundlage zur Regulierung des Schadensersatzanspruches. Ob Bargeld oder persönlicher Schmuck mitversichert sind, ergibt sich aus dem individuellen Versicherungsschein.

Beispiel 2: Flug-Reisegepäck nicht am Zielort
Das als Fluggepäck separat aufgegebene Reisegepäck erreicht, ganz im Gegensatz zum Flugpassagier, den Zielort überhaupt nicht. Der Koffer ist weg! Für Staaten innerhalb der Europäischen Union sowie für Länder als Mitglied des Montrealer Abkommens zahlt die gebuchte Airline eine pauschalierte Entschädigung von 1.000 SZR als einer interstaatlichen Kunstwährung; das entspricht etwa dem Betrag von 1.400 Euro. In allen anderen Fällen geht der Fluggast leer aus, sofern er sein Reisegepäck nicht selbst versichert hat. Wen dieses Schicksal am Gepäckband in der Ankunftshalle trifft, der braucht Hilfe. Sein Ansprechpartner ist die Fluggesellschaft, die ihm den Verlust des Fluggepäcks schriftlich bestätigen muss. Diese Bestätigung ist die Grundlage für den Leistungsfall des Versicherers. Eine solche Situation trifft den Passagier immer völlig unerwartet. Er muss sich zwar nicht darauf vorbereiten, sollte aber dennoch im Innern mit der Möglichkeit rechnen.

Beispiel 3: Flug-Reisegepäck nicht am Zielort - Ersatzkauf
Bei der Ankunft am Urlaubsort beginnt der Aufenthalt ohne das Reisegepäck, weil es am Flughafen auch nach langem Warten am Gepäckband nicht auftaucht. Die Hoffnung ruht auf der nächsten Maschine am kommenden Tag. Bis dahin vergehen deutlich mehr als zwölf Stunden. Wenn das Reisegepäck vollständig sowie unbeschädigt nachgeliefert wird, dann handelt es sich um einen versicherten Leistungsfall wegen der verspäteten Gepäckankunft. Für diesen Zeitraum von einem Tag mit einer Nacht hat der Versicherte einen Anspruch darauf, sich mit notwendigen Ersatzkäufen bis zu einem Höchstbetrag zu versorgen. Der steht wahlweise in der Police der Reisegepäckversicherung, im Kleingedruckten oder in den AGB. Bei dem einen Versicherer sind es 250 Euro, beim anderen hundert Euro mehr. Alles muss, wie man sagt, sauber dokumentiert und mit Original-Kaufbelegen nachgewiesen werden. Ob der Versicherer auch die Fremdwährungsgebühr der Kreditkartenabrechnung erstattet, ist dann eher eine Frage der Kulanz.


Weitere Informationen zum Thema Reisen & Reisegepäck

Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen zum Reisen mit Reisegepäck: 

Weitere wichtige Reiseversicherungen

Auslandskrankenversicherung

  • Ambulante und Stationäre Behandlung
  • keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
  • bis zu 56 Tage je Urlaubsreise
  • ohne Alterszuschläge

ab 9,90 pro Jahr/Person

► mehr Informationen

Reise-Rücktrittsversicherung

  • Stornokosten der Reise
  • Auch für Gruppen und Familien
  • Reise-Assistance
  • Inkl. Corona-Erkrankung

ab 1,07 € pro Reise

► mehr Informationen

Jahresreiseversicherungen

  • Bis zu 56 Tage je Reise
  • Weltweiter Reiseschutz
  • Unbegrenzte Anzahl an Reisen
  • Einfach Online buchen

ab 9,90 pro Person

► mehr Informationen

Inhalt der Seite

              |              Home             |              Impressum             |              FAQ             |              Karriere


Kundenzufriedenheit