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Mit unserer Reisegepäck-Versicherung ist Ihr Gepäck bestens bei Verlust oder Beschädigung während der Reise abgesichert und Sie können diese sorgenfrei genießen!
Wie der Begriff verdeutlicht, handelt es sich dabei um eine Versicherung für Ihre Sachen im Reisegepäck. Dass eine Reisegepäck-Versicherung für das Gepäck sinnvoll ist, steht außerfrage. Das gilt sowohl für die Urlaubsreise als auch für den vielreisenden Geschäftsmann. Einerseits hat das Reisegepäck sicher einen finanziellen Wert im meistens vierstelligen Bereich. Andererseits wird jedes einzelne Teil des sorgfältig zusammengestellten Reisegepäcks während der Reise auch dringend gebraucht. Ist es nicht vorhanden, dann muss schnell und problemlos die Möglichkeit zur Ersatzbeschaffung bestehen, und das möglichst kostenneutral. Dazu muss das Reisegepäck entsprechend seinem Wert versichert sein.
Die Gepäckversicherung ist vor allem sinnvoll bei Sachen mit hohem Wert, wenn z.B. die teuere Kamera, der Laptop, das Tablet oder andere teuere elektronische Geräte bei der Urlaubsreise als Gepäck mit dabei sind. Dies gilt natürlich auch für weitere hochpreisige Gegenstände, welche auch mit einer Reisegepäckversicherung abgesichert sein sollten, wie z.B. Kunst oder Schmuck, etc. - egal ob Sie Ihre Reise mit dem Flugzeug, dem Zug oder anderweitig geplant haben. Sehr zu empfehlen vor allem auch für Musiker mit eigenen Instrumenten.
Deshalb ist der Abschluss einer Gepäckversicherung für das Gepäck bei allen Reisen sinnvoll, um die finanziellen Folgen der Schäden günstig abzusichern.
Warum lohnt sich eine Reisegepäckversicherung?
Der Leistungsfall: Was zahlt die Gepäckversicherung?
Im versicherten Leistungsfall greift die Versicherung bei Verlust sowie bei Beschädigung des Reisegepäcks. Das kann sowohl aufgegeben worden sein als auch persönlich mitgeführt werden. Ein anderer Leistungsfall ist die verspätete Ankunft des separat aufgegebenen Reisegepäcks am Zielort der Reise. Hier bezieht sich der Leistungsfall auf die Erstattung der für Ersatzkäufe belegmäßig nachgewiesenen Kosten.
Ebenfalls versichert sind die notwendigen Ausgaben für die Wiedererlangung des verlustigen Reisegepäcks. Für die Reisegepäckversicherung gilt der Grundsatz, dass alles, aber auch nur das versichert ist, was im Versicherungsvertrag drinsteht. Oder umgekehrt formuliert: was nicht im Vertrag steht, das ist auch nicht versichert und kein Leistungsfall.
Vor diesem Hintergrund ist ein Reisegepäckversicherungs-Vergleich ebenso hilfreich wie notwendig. Das machen wir für Sie!
Die Gepäck-Reiseversicherung wird je nach Anbieter personenbezogen oder in einer Gesamtsumme versichert. Hier wie da, ist die Gepäckversicherung auf einen Höchstbetrag begrenzt.
Leistungen - die Reisegepäck-Versicherung versichert:
Bei einer mehrköpfigen Reisegruppe wie der Familie muss nicht nur das anteilige Reisegepäck des Versicherungsnehmers, sondern auch das aller anderen Personen versichert sein. Das ist an und für sich selbstverständlich, muss aber dennoch ein Vertragsbestandteil sein.
Wenn für das versicherte Reisegepäck eine Höchstsumme gilt, dann sollte darin alles für den persönlichen Reisebedarf enthalten sein; bis hin zu der am Körper getragenen Kleidung, zum Inhalt des Handgepäcks, Merchandising und anderes mehr. An dieser Stelle wird erneut auf definierte Leistungsausschlüsse sowie auf Nichtleistungen hingewiesen, weil sie kein Vertragsbestandteil sind.
Oftmals ist in den AGB eher am Rande oder im Kleingedruckten erwähnt, dass der Versicherer nicht immer Eins zu eins ersetzen muss, sondern im Einzelfall auch beziehungsweise lediglich die Reparaturkosten zu erstatten braucht.
Das Reisegepäck ist dann besonders gut versichert, wenn auch der durch einen Dritten verursachte Schaden ersetzt wird; beispielsweise durch den Fußtritt eines Mitreisenden. Dieses Risiko sollte mitversichert und dann ein Leistungsfall wegen Vandalismus sein.
Die entscheidende Frage lautet beim Schadensersatz in allen Fällen „Neuwert oder Zeitwert“. Erst der Neuwert macht die Reisegepäckversicherung sinnvoll.
Reisegepäckversicherung im Paket
Die Reisegepäckversicherung können Sie bei Bernhard bequem als Zusatzpaket in Verbindung mit der Auslandskrankenversicherung wählen.
Einen erweiterten Versicherungsschutz bieten dazu das optionale Sachpaket sowie eine Reiserücktrittskostenversicherung mit Corona Quarantäne Zusatz.
Reisegepäck-Einzelversicherung
Die Reisegepäck-Einzelversicherung erhalten Sie hier als spezielle Absicherung für Ihr Gepäck mit weltweiter Gültigkeit und einer Laufzeit bis zu 365 Tage.
Besonders empfehlenswert als Versicherung zur Ergänzung bei Jahresreiseversicherungen für Urlaubsreisen und Geschäftsreisen.
Reisedauer | Vers.-Summe: 2.000 Euro | Vers.-Summe: 4.000 Euro | Vers.-Summe: 6.000 Euro |
---|---|---|---|
bis 4 Tage | 25 € | ||
bis 10 Tage | 30 € | 60 € | |
bis 17 Tage | 35 € | 70 € | 105 € |
bis 31 Tage | 45 € | 90 € | 135 € |
bis 45 Tage | 65 € | 130 € | 195 € |
bis 62 Tage | 85 € | 170 € | 255 € |
bis 93 Tage | 125 € | 250 € | 375 € |
ab 94 Tage | 1,50 € p. Tag | 3,00 € p. Tag | 4,50 € p. Tag |
Reisegepäckversicherung für Einzelpersonen oder Familien: PDF Download
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise
Hohe Kundenzufriedenheit
Über 60-Jahre Erfahrung mit Reiseversicherungen zahlt sich aus.
Persönliche Ansprechpartner
Unsere Kundenbetreuer freuen sich, Ihnen weiterhelfen zu können.
Wann greift die Reisegepäckversicherung?
Im Sprachgebrauch des Versicherers wird von einem versicherten Leistungsfall gesprochen. Je nach Anbieter und Vertrag greift die Versicherung bei Verlust sowie bei Beschädigung des Reisegepäcks. Das kann sowohl aufgegeben worden sein als auch persönlich mitgeführt werden. Ein anderer Leitungsfall ist die verspätete Ankunft des separat aufgegebenen Reisegepäcks am Zielort. Hier bezieht sich der Leistungsfall auf die Erstattung der für Ersatzkäufe belegmäßig nachgewiesenen Kosten.
Ebenfalls versichert sind die notwendigen Ausgaben für die Wiedererlangung des verlustigen Reisegepäcks. Für die Reisegepäckversicherung gilt der Grundsatz, dass alles, aber auch nur das versichert ist, was im Versicherungsvertrag drinsteht. Oder umgekehrt formuliert: was nicht im Vertrag steht, das ist auch nicht versichert und kein Leistungsfall.
Vor diesem Hintergrund ist ein Reisegepäckversicherungs-Vergleich ebenso hilfreich wie notwendig. So muss bei Vertragsabschluss nicht nur auf Leistungsausschlüsse geachtet werden, sondern darüber hinaus auf alle Eventualitäten und Möglichkeiten, die gar nicht genannt sind.
Was deckt die Reisegepäckversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Gibt es eine Höchstentschädigungsgrenze für eigene Musikinstrumente?
Ja, die maximale Versicherungssumme für eigene Musikinstrumente beträgt 1.000 Euro.
Was ist zu beachten wenn ich mein Gepäck versichern möchte?
Was tun, wenn das Gepäck verloren, beschädigt oder gestohlen wird?
Ist das Gepäck beim Flug versichert?
Lesen Sie dazu unsere Schadenfall Beispiele 2 und 3 zum Thema Gepäck bei Flügen.
Schadenfall Beispiele
Beispiel 1: Einbruchdiebstahl in Ferienwohnung
Beim Aufenthalt in einer gemieteten Ferienwohnung ist das Reisegepäck durch die Straftat eines Einbruchdiebstahls teilweise entwendet sowie beschädigt worden. Die Ferienwohnung war während der Abwesenheit der Feriengäste ordnungsgemäß verschlossen. Bei der Rückkehr von einem Ausflug war die Etagentür aufgebrochen, die Ferienwohnung durchwühlt bis verwüstet und das Reisegepäck sowohl gestohlen als auch beschädigt. Das ist ein typischer Leistungsfall für den Versicherer, weil es sich um die Straftat eines Dritten handelt. Voraussetzung für den Leistungsfall ist die Strafanzeige bei der örtlichen Polizeistation. Der Straftatbestand wird protokolliert und unter dem betreffenden Aktenzeichen verfolgt. Gegenüber dem Versicherer ist dieses Polizeiprotokoll die Grundlage zur Regulierung des Schadensersatzanspruches. Ob Bargeld oder persönlicher Schmuck mitversichert sind, ergibt sich aus dem individuellen Versicherungsschein.
Beispiel 2: Flug-Reisegepäck nicht am Zielort
Das als Fluggepäck separat aufgegebene Reisegepäck erreicht, ganz im Gegensatz zum Flugpassagier, den Zielort überhaupt nicht. Der Koffer ist weg! Für Staaten innerhalb der Europäischen Union sowie für Länder als Mitglied des Montrealer Abkommens zahlt die gebuchte Airline eine pauschalierte Entschädigung von 1.000 SZR als einer interstaatlichen Kunstwährung; das entspricht etwa dem Betrag von 1.400 Euro. In allen anderen Fällen geht der Fluggast leer aus, sofern er sein Reisegepäck nicht selbst versichert hat. Wen dieses Schicksal am Gepäckband in der Ankunftshalle trifft, der braucht Hilfe. Sein Ansprechpartner ist die Fluggesellschaft, die ihm den Verlust des Fluggepäcks schriftlich bestätigen muss. Diese Bestätigung ist die Grundlage für den Leistungsfall des Versicherers. Eine solche Situation trifft den Passagier immer völlig unerwartet. Er muss sich zwar nicht darauf vorbereiten, sollte aber dennoch im Innern mit der Möglichkeit rechnen.
Beispiel 3: Flug-Reisegepäck nicht am Zielort - Ersatzkauf
Bei der Ankunft am Urlaubsort beginnt der Aufenthalt ohne das Reisegepäck, weil es am Flughafen auch nach langem Warten am Gepäckband nicht auftaucht. Die Hoffnung ruht auf der nächsten Maschine am kommenden Tag. Bis dahin vergehen deutlich mehr als zwölf Stunden. Wenn das Reisegepäck vollständig sowie unbeschädigt nachgeliefert wird, dann handelt es sich um einen versicherten Leistungsfall wegen der verspäteten Gepäckankunft. Für diesen Zeitraum von einem Tag mit einer Nacht hat der Versicherte einen Anspruch darauf, sich mit notwendigen Ersatzkäufen bis zu einem Höchstbetrag zu versorgen. Der steht wahlweise in der Police der Reisegepäckversicherung, im Kleingedruckten oder in den AGB. Bei dem einen Versicherer sind es 250 Euro, beim anderen hundert Euro mehr. Alles muss, wie man sagt, sauber dokumentiert und mit Original-Kaufbelegen nachgewiesen werden. Ob der Versicherer auch die Fremdwährungsgebühr der Kreditkartenabrechnung erstattet, ist dann eher eine Frage der Kulanz.
Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen zum Reisen mit Reisegepäck: