- Reiseversicherungen
- Informationen & Service
- Unser Reiseblog
Unsere Highlights
ab 0,23 € pro Tag/Person
Reisen ins Ausland sind oft risikobehaftet, besonders bei Sportveranstaltungen, Wettkämpfen oder ähnlichem, kann es schnell zu Verletzungen kommen. Damit Sie im Ernstfall eine ausreichende medizinische Versorgung erhalten, empfehlen wir jedem Verein oder gemeinnützige Organisation, eine Auslandskrankenversicherung für Reisen ins Ausland. Bei einer hohen Teilnehmeranzahl steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Teilnehmer unerwartet absagen muss. Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, können Sie sich mit einer Reiserücktrittsversicherung absichern. Zusätzlich können Sie bei uns ein Sachpaket hinzubuchen, das auf die Bedürfnisse von Vereinen & Co. zugeschnitten ist.
Im Sachpaket sind folgende Versicherungen inbegriffen:
Unsere Reiseversicherungen für Vereine und Verbände bieten besonders leistungsstarke Tarife für Gruppenreisen jeglicher Art, egal ob Volkshochschule, DJH-Gruppenreisen, Jugendreisen, Schüleraustausch oder Klassenfahrt. Wir bieten maßgeschneiderte Versicherungslösungen zu günstigen Gruppenkonditionen. Als Versicherungsmakler mit 70-jähriger Erfahrung wissen wir welche Reiseversicherung wirklich sinnvoll ist. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Reiseversicherungen vor, damit Sie für sich die beste Entscheidung treffen können.
Unsere Empfehlungen für Vereinsreisenversicherungen unterscheiden sich bei In- oder Auslandsreisen
Grundschutz
Auslandskrankenversicherung
Unsere Auslandskrankenversicherung ist die optimale Absicherung bei Krankheiten oder Verletzungen. Sie übernimmt für den versicherten Personenkreis neben den Krankenhaus- oder Arztkosten, z. B. auch die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport.
Hinweis: Personen ab Vollendung des 75. Lebensjahres wählen bitte zum Versicherungsabschluss unsere Seniorenversicherung.
Leistungen der Auslandskrankenversicherung (Auszug)
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
---|---|---|
Auslandskrankenversicherung | ||
Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung | ✓ | |
Schmerzstillende Zahnbehandlung | ✓ | |
Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland | wenn medizinisch notwendig und vertretbar | |
Überführungskosten im Todesfall | ✓ |
Was gilt bei COVID-19?
Unser Sachpaket
In unserem Sachpaket sind folgende Versicherungen enthalten:
Reisehaftpflichtversicherung
Nicht jeder Reiseteilnehmer besitzt eine private Haftpflichtversicherung mit weltweiter Deckung. Mit unserer Reisehaftpflicht sind alle Teilnehmer optimal abgesichert, sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten, die während der Reise auftreten können
Die Reisehaftpflicht kann nicht einzeln gebucht werden, sie kann bei entsprechenden Reiseversicherungen nur in Verbindung mit dem Sachpaket abgeschlossen werden.
Reiseunfallversicherung
Die Gruppenunfallversicherung sorgt für finanzielle Unterstützung bei Invalidität, Vollinvalidität oder Unfalltod und leistet zusätzlich finanzielle Entschädigung nach Unfällen.
Rechtsschutzversicherung
Ein Rechtsstreit ist immer unangenehm, vor allem im Ausland. Mit der in unserem Sachpaket enthaltenen Rechtsschutzversicherung werden Gerichts- sowie Anwaltskosten bei einem Rechtsstreit übernommen.
Übersicht der Leistungen (Auszug)
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
---|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | ||
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € | |
Vermögensschäden | 1 Mio. € | |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € | |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall | |
Schlüsselverlust | 2.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall | |
Reiseunfallversicherung | ||
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) | |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € | |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € | |
Bergungskosten | 5.000 € | |
Reiserechtsschutz | ||
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ | |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ | |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Für Reisen ab 5 Personen bieten wir besonders günstige und leistungsstarke Gruppentarife
Unser Sachpaket
In unserem Sachpaket sind folgende Versicherungen enthalten:
Reisehaftpflichtversicherung
Nicht jeder Reiseteilnehmer besitzt eine private Haftpflichtversicherung mit weltweiter Deckung. Mit unserer Reisehaftpflicht sind alle Teilnehmer optimal abgesichert, sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten, die während der Reise auftreten können
Die Reisehaftpflicht kann nicht einzeln gebucht werden, sie kann bei entsprechenden Reiseversicherungen nur in Verbindung mit dem Sachpaket abgeschlossen werden.
Reiseunfallversicherung
Die Gruppenunfallversicherung sorgt für finanzielle Unterstützung bei Invalidität, Vollinvalidität oder Unfalltod und leistet zusätzlich finanzielle Entschädigung nach Unfällen.
Rechtsschutzversicherung
Ein Rechtsstreit ist immer unangenehm, vor allem im Ausland. Mit der in unserem Sachpaket enthaltenen Rechtsschutzversicherung werden Gerichts- sowie Anwaltskosten bei einem Rechtsstreit übernommen.
Übersicht der Leistungen (Auszug)
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
---|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | ||
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € | |
Vermögensschäden | 1 Mio. € | |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € | |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall | |
Schlüsselverlust | 2.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall | |
Reiseunfallversicherung | ||
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) | |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € | |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € | |
Bergungskosten | 5.000 € | |
Reiserechtsschutz | ||
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ | |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ | |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Reiserücktrittkostenversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung sichert die ganze Familie ab, wenn der Familien-Urlaub nicht angetreten werden kann. Sei es wegen einer akuten Krankheit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, schwerem Unfall oder einem Todesfall. Die Reise-Rücktrittsversicherung ist vor allem für Familienreisen zu empfehlen, weil es sich meist um teurere Reisen handelt. Profitieren Sie hier von unseren günstigen Familientarifen. Zusätzlich bieten wir separate Rücktrittversicherungen für Hotels, Seminare oder Tickets, sowie eine Last-Minute Reise-Rücktrittsversicherung.
Leistungen der Reiserücktrittkosten (Auszug): | |
Übernahme Stornogebühren | |
Rückreisekosten, die den Reisepreis übersteigen | |
Hinweis: Muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden |
Hier können Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen
Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung
Versicherte Ereignisse:
Bei der versicherten Person, bei Personen, die mit der versicherten Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben und bei versicherten Personen, die mit einer weiteren Person gemeinsam eine Reise gebucht und versichert hat,
Nicht versichert:
Selbstbehalt:
Reisegepäckversicherung
Nicht immer kann das Reisegepäck im Auge behalten werden, ab einer bestimmten Größe oder Gewicht wird es während einer Flug-, Bus- oder Bahnreise an einem separaten Ort verstaut, aber auch im Hotel wird es oft unbeaufsichtigt gelassen. Dies führt leider gelegentlich zu Diebstahl, Beschädigungen am Gepäck oder es geht auf der Reise verloren. Nachdem viele im Urlaub auf Kamera, Laptop oder andere wertvolle elektronische Geräte verständlicherweise nicht verzichten wollen, lohnt sich eine Reisegepäckversicherung. Sie kommt für den entstandenen Schaden bei Verlust oder Beschädigung auf.
Die Reisegepäckversicherung kann sowohl als Einzelversicherung oder im Sachpaket bei bestimmten Reiseversicherungen hinzu gebucht werden.
Leistungen der Reisegepäckversicherung (Auszug): | |
Schäden und Verluste durch Transport, höhere Gewalt, Diebstahl, Feuer, Wasser | |
Skibruchrisiko (außer gemietete, geliehene oder vermietete Skier) | |
Campingrisiko | |
Versicherungssumme allgemein | 3.000 € (kann auf Anfrage erhöht werden) |
Versicherungssumme eigene Musikinstrumente | 1.000 € |
Hier finden Sie Hinweise zu speziellen Regelungen beim Camping und für Fahrräder
Was deckt die Auslandskrankenversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Was deckt die Reiserücktrittsversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Ist eine Stornierung / Widerruf einer Reiserücktrittversicherung möglich?
Die Reiserücktrittversicherung kann nicht storniert oder widerrufen werden. Grund hierfür ist, dass die Versicherung sofort ab Vertragsabschluss in Kraft tritt. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Die Versicherung kann auch dann nicht widerrufen werden, wenn die gesamte Reise nachweislich nicht stattfindet. Eine Reiserücktrittversicherung sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können. Der Versicherungszeitraum bezieht sich demnach auf den Zeitraum vor der Reise. Mit Erhalt der Versicherungspolice gilt der Vertragsanteil des Versicherers (Übernahme des Risikos) sofort als erfüllt. Demnach gilt das Widerrufsrecht nicht. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihrer Versicherungsbestätigung sowie in unseren rechtlichen Informationen: Rechtliche Informationen - Bernhard Reise Versicherungen
Was deckt die Reiseunfallversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Was deckt die Reisehaftpflichtversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Was ist bei einem Rechtsschutzfall zu beachten?
Bei der Rechtschutzversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Die maximale Versicherungssumme beträgt 1 Million Euro.
Was deckt die Reisegepäckversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Welche Regelungen gelten für die Reisegepäckversicherung beim Camping?
1. Es besteht Versicherungsschutz auch für Schäden, die während des Zeltens oder Campings auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplatz eintreten.
2. Werden Sachen unbeaufsichtigt im Zelt oder Wohnwagen zurückgelassen, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn:
bei Zelten:
der Schaden nicht während der Nachtzeit eingetreten ist. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Das Zelt ist mindestens zuzubinden oder zuzuknöpfen.
bei Wohnwagen:
dieser durch Verschluss ordnungsgemäß gesichert ist. Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind im unbeaufsichtigten Zelt oder Wohnwagen nicht versichert
3. Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör, Uhren, optische Geräte, Jagdwaffen, Radio- und Fernsehapparate, Tonaufnahme- und Wiedergabegeräte, jeweils mit Zubehör, sind nur versichert, solange sie:
a) in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder
b) der Aufsicht des offiziellen Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben sind oder
c) sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug auf einem offiziellen Campingplatz befinden
4. Sofern kein offizieller Campingplatz (siehe 1) benutzt wird, sind Schäden durch Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) ausgeschlossen.
5. Verletzt der Versicherungsnehmer (also Sie) eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
Wie sind Fahrräder in der Reisegepäckversicherung versichert?
1. Es besteht der Versicherungsschutz auch für Fahrräder, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.
2. Bei Diebstahl besteht Versicherungsschutz nur, wenn das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls durch ein Kabelschloss oder ein Schloss mit vergleichbarem Sicherheitswert, hierzu zählen regelmäßig keine Rahmenschlösser, gesichert war.
3. Der Versicherer ersetzt Schäden an mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind.
4. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist mit EUR 250,00 begrenzt, wenn der Diebstahl während der Nachtzeit verübt wird. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.
5. Der Versicherungsnehmer oder Versicherte hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
Gruppenreisen in eine Jugendherberge
Schüleraustausch und Austauschmaßnahmen
Gruppenreisen der Volkshochschule
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.