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Die Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) sorgt für die Erstattung der Kosten bei Reiserücktritt - im Falle eines schwerwiegenden Reiserücktritts-Grundes. Dies gilt für alle Reiserücktrittskosten infolge des unerwarteten Nichtantretens Ihrer Reise - ob Urlaub oder Geschäftsreise, vor allem für Stornierungskosten.
Informationen und Leistungen für einmalige Reisen
Die Reiserücktrittsversicherung, mit optionalen Corona-Leistungen, übernimmt nicht nur die Stornokosten der Reise, sie beinhaltet auch eine Reiseabbruchversicherung.
Wichtige Informationen und Leistungen der RRV:
Für wen ist diese Versicherung: | Gruppen, Familien und Einzelpersonen |
Anzahl Reisen: | Für eine Reise innerhalb des angegebenen Zeitraums |
Abschlussfrist: | Spätestens 14 Tage vor Reisebeginn |
Max. Alter der Reiseteilnehmer: | Ohne Altersbeschränkung, allerdings ist zu jeder Person das Geburtsdatum anzugeben |
Max. Anzahl der Reiseteilnehmer: | Keine maximale Personenzahl |
Corona-Leistungen: | Optional: Corona Quarantäne Zusatzversicherung ist mit Selbstbeteiligung |
Max. Gesamtreisepreis der Reise in Euro: | 10.000 Euro |
Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): | Die Selbstbeteiligung beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Person. |
► Informationsblatt zur Reiserücktrittsversicherung
Weitere Informationen & Beispiele finden Sie bei Fragen & Antworten zu:
"Einmalige Reiserücktrittsversicherung"
Informationen und Leistungen der Jahresversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung für Einzelpersonen, Paare und Familien inkl. Corona-Erkrankung übernimmt nicht nur die Stornokosten der Reise, sie beinhaltet auch eine Reise-Assistance.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der RRV:
Für wen ist diese Versicherung: | Einzelpersonen, Paare, Familien* |
Anzahl Reisen: | Für eine oder mehrere Reisen innerhalb eines Jahres |
Abschlussfrist: | Spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Wenn der Beginn Ihrer Reise weniger als 30 Tage in der Zukunft liegt, können Sie die Versicherung noch 3 Tage nach Reisebuchung abschließen. |
Max. Alter der Reiseteilnehmer: | Ohne Altersbeschränkung, allerdings ist zu jeder Person das Geburtsdatum anzugeben |
Mit oder ohne Reiseabbruchversicherung: | Reiserücktritt-Basisschutz: Reiserücktrittsversicherung (nur mit Selbstbeteiligung) |
inkl. Corona-Leistungen: | Kostenübernahme bei persönlicher Quarantäne und/oder COVID-19 Erkrankung** |
Max. Gesamtreisepreis der Reise in Euro: | Für eine einzelne Person max. 10.000 Euro |
Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): | Die Selbstbeteiligung beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Person. |
*Definition Paar- und Familientarif: Ein Paar- oder Familientarif gilt für maximal zwei Erwachsene (unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Wohnsitz) und Kinder bis zu deren 21. Geburtstag. Eigene Kinder können in beliebiger Zahl mitversichert werden, ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Alle versicherten Personen müssen namentlich im Versicherungsschein aufgeführt werden.
** Eine persönliche Quarantäne ist die Anordnung einer öffentlichen Behörde zur Beschränkung Ihres Aufenthaltsorts, weil Sie mit einer ansteckenden Erkrankung in Berührung gekommen sind.
Ausschlüsse bei den Corona-Leistungen: Kein Versicherungsschutz besteht im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die allgemein für einen Teil der Bevölkerung oder die gesamte Bevölkerung, für ein gesamtes Schiff oder ein ganzes geografisches Gebiet gilt. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem im Falle einer Quarantäne-Anordnung, die ausgesprochen wird, weil Sie zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist oder von einem bestimmten Ort gekommen sind.
Die einmalige Reiserücktrittsversicherung leistet bei folgenden Ereignissen:
mehr Informationen zu den einzelnen Gründen bei Reiserücktritt finden Sie hier
Falls Sie Ihre Reise in den Urlaub wegen plötzlicher Krankheit, eines familiären Notfalls oder eines Unfalls sowie aus anderen Gründen (zum Beispiel aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels oder auch unerwartete Impfunverträglichkeit) noch vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung sicher vor anfallenden Stornierungskosten beim Reiserücktritt (selbst im Falle einer Teilstornierung).
Gründe für eine Kostenübernahme bei Reiserücktritt finden Sie hier.
WICHTIG: Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 14 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Die Jahresversicherungen kann kurzfristig vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
Die Reiserücktrittsversicherung als Einzelversicherung bietet besonders günstigen Schutz für Ihren Urlaub.
Die Kosten für die Versicherungsprämie zur Reiserücktrittsversicherung berechnen sich aus den Angaben zum Gesamtreisepreis pro Person und ob Abschluss mit oder ohne Selbstbeteiligung gewählt wird.
► Jetzt Reiserücktrittsversicherung berechnen
Wie viel kostet eine Reiserücktrittsversicherung für ein Jahr?
Eine Jahresreiserücktrittsversicherung lohnt sich bei Buchung mehrerer Reisen pro Jahr und erlaubt es spontan günstige Urlaubs-Reiseangebote wahrzunehmen.
*Definition Paar- und Familientarif: Ein Paar- oder Familientarif gilt für maximal zwei Erwachsene (unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis und Wohnsitz) und Kinder bis zu deren 21. Geburtstag. Eigene Kinder können in beliebiger Zahl mitversichert werden, ansonsten sind maximal sechs Kinder versicherbar. Alle versicherten Personen müssen namentlich im Versicherungsschein aufgeführt werden.
Die Reiserücktrittkostenversicherung kommt für Kosten auf, die anfallen, wenn Sie von einer getätigten Reisebuchung aufgrund von schwerwiegenden Gründen vor Reiseantritt zurücktreten (Stornierungskosten). Dies schließt das Geld ein, das Sie schon für Reise und Unterkunft bezahlt haben und welches Sie vom Reiseveranstalter bzw. dem Hotel oder Transportunternehmen bei einem Reiserücktritt nur teilweise oder auch gar nicht zurückerstattet bekommen, wenn Sie die Reise absagen.
Wenn Sie Ihre Reise in den Urlaub bereits angetreten haben, ist eine Stornierung, also ein Reiserücktritt nicht mehr möglich. Die Kosten, die sich bei einem Reiseabbruch ergeben können, übernimmt eine Reiseabbruchversicherung. Diese ist in unserem Tarif für einmalige Reisen bereits integriert.
Bei unserer Reiserücktritt-Jahresversicherung kann diese zum Schutz zusätzlich gebucht werden.
Die Reiseabbruchversicherung ist nur bei Reisen bis max. 180 Tagen Reisedauer inkludiert. Dauert die Reise länger als 180 Tage, so beinhaltet die Versicherung nur die Reiserücktrittsversicherung. Bitte beachten Sie, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht stornierbar ist, da sie bereits vor Reiseantritt greift.
Wie hoch die Stornierungskosten bei Reiserücktritt sind, hängt immer davon ab, wie knapp vor dem Reiseantritt die Reise storniert wird.
Es gilt: Je näher am Reiseantritt, desto höher die anfallenden Stornierungskosten der Reise. Im besten Fall können Sie aber bis zu 100% des Reisepreises betragen (bitte die jeweilige Selbstbehalt-Info berücksichtigen).
Wenn Sie rechtzeitig eine Reiserücktrittskostenversicherung zum Schutz abschließen, brauchen Sie sich darüber jedoch keine Sorgen zu machen, denn Sie bekommen die vertraglich geregelten Stornierungskosten erstattet, wenn Sie aus einem der versicherten Gründe von der Reise zurücktreten.
Last Minute Reiserücktrittsversicherung
Sie möchten Ihren Urlaub kurzfristig buchen, dann haben wir für Sie genau den richtigen Reiseversicherungsschutz. Die Last Minute Reiserücktrittsversicherung gilt für alle Reisen, welche innerhalb von 30 Tagen nach Reisebuchung angetreten werden.
Leistungen der Last Minute Reiserücktrittsversicherung
ab 1,09 € pro Reise
► Buchen Sie Ihre Last Minute Reiserücktrittsversicherung bei unserem Partner online!
Ticket Rücktrittsversicherung - Rücktrittsversicherung für Ihre Eintrittskarte
Egal für welche Veranstaltung Sie Ihre Eintrittskarte gekauft haben: Musical, Konzert, Sport oder Theater. Der Karten-Rücknahme-Schutz deckt Ihre Kosten im Falle eines Rücktritts.
Abschlussfrist:
Die Versicherung ist zusammen mit der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Buchung und Veranstaltungsbeginn weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach Buchung erfolgen.
Preis: ab 1,40 €
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Hotel Rücktrittsversicherung
Das passende Produkt für Sie und Ihre Familie für Ihren Urlaub in Europa! Der Hotel-Rücktritts-Schutz plus, die umfassende Absicherung Ihres Hotel-Arrangements inklusive aller im Hotel vor Reiseantritt gebuchten Leistungen.
Versicherte Ereignisse sind:
Preis: ab 8,00 €
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Seminar Rücktrittsversicherung
Gründe, die für eine Seminar Rücktrittsversicherung sprechen: Sie buchen Ihr Seminar lange im Voraus und werden kurzfristig krank? Die entstehenden Stornokosten ersetzt die Seminar Rücktrittsversicherung inklusive eventueller Hotelkosten. Folgeseminare müssen jeweils einzeln abgeschlossen werden.
Unsere Leistungen:
Preis: ab 6,00 EUR
Reiserücktrittsversicherung einmalig
Jahresreiserücktrittsversicherung für beliebig viele Reisen
Reiserücktritt-Basisschutz
Produktinformation
Versicherungsbedingungen
Reiserücktritt-Vollschutz
Produktinformation
Versicherungsbedingungen
Reiserücktritt-Vollschutz Plus
Produktinformation
Versicherungsbedingungen
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Wann sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?
Wir empfehlen Ihnen, eine Rücktrittversicherung am Tag der Reisebuchung abzuschließen. Spätestens in den folgenden drei Tagen.
Welche Versicherungsgesellschaft verbirgt sich hinter der einmaligen Reiserücktrittsversicherung?
Wir haben spezielle Rahmenverträge mit besonders starken Leistungen von der Würzburger Versicherungs AG.
Einmalige Reiserücktrittsversicherung: Können alle Familienmitglieder von der Reise zurücktreten wenn eines der versicherten Familienmitglieder akut erkrankt ist?
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit alle anderen Angehörigen auch von der Familienreise zurücktreten können:
Beachten:
Lebenspartner oder weiter entfernte Verwandte werden im Sprachgebrauch häufig als Familienmitglieder bezeichnet. Diese zählen allerdings gemäß den Versicherungsbedingungen ebenfalls NICHT zum oben genannten Personenkreis.
Onkel, Tante, Neffe, Nichte gehören ebenfalls NICHT zu dem oben genannten Personenkreis.
Beispiel:
Es findet eine große Familienfeier zum 80. Geburtstags der Oma Martha statt. Deren Tochter Elisabeth verstirbt kurz vorher. Die Kinder ihrer Schwester Sieglinde (Sieglinde ist die andere Tochter von Martha), also Neffen und Nichten von Elisabeth, sind ebenfalls versicherte Personen. Wenn Elisabeth verstirbt, wird NICHT für die Rücktrittskosten der Neffen und Nichten geleistet.
Wer ist bei der Reiserücktrittsversicherung mitversichert?
Im Tarif der Reiserücktrittsversicherung sind bei Reiserücktritt versichert:
Besteht auch für Begleitpersonen gegenseitiger Versicherungsschutz?
Frage:
4 Erwachsene (ohne Kinder), die zum Teil nicht mit einander verwandt sind, haben 2 Ferienwohnungen gebucht. Wenn z.B. eine Person krank wird, greift dann die Reiserücktrittsversicherung indem alle anderen Personen auch nicht anreisen müssen?
Antwort:
Neben den Familienangehörigen sind auch Begleitpersonen bei der Reise automatisch Risikopersonen, welche den Schadenfall auslösen können. Bei einer gemeinsamen Reisebuchung, besteht demnach gegenseitiger Versicherungsschutz.
Dies gilt bei folgenden versicherten Ereignissen: z.B. Reiserücktritt
Sie oder Ihre Reisebegleitung werden so krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzen sich so schwer, dass Sie zur Stornierung Ihrer Reise gezwungen sind.
Es gilt die folgende Bedingung: Ein Arzt rät Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung vor dem Reiserücktritt, Ihre Reise zu stornieren.
Was deckt die Reiserücktrittsversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind (WUV):
Was bedeutet Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt?
Wichtige Fakten zur Reiserücktrittsversicherung
Sind einige Teilnehmer bis 64 Jahre und andere ab 65 Jahre alt?
Was ist bei Reisen mit Besteigungen von über 4.500 Meter Höhe zu beachten?
Der Versicherungsschutz der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung gilt nur für Wanderungen, Expeditionen oder Besteigungen bis zu einer maximalen Höhe von 4.500 Meter. Bei höheren Besteigungen greift der Versicherungsschutz nicht mehr.
Beispiel mit/ohne Selbstbeteiligung
Beispiel mit Selbstbeteiligung:
Selbstbeteiligung mindestens 25 €; bei Krankheit 20% der Storno-Rechnung, jedoch mindestens 25 €
37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €
Gesamtreisepreis: 11.840 €
Prämie: 236,80 €
Beispiel ohne Selbstbeteiligung:
37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €
Gesamtreisepreis: 11.840 €
Prämie: 319,68 €
Ist eine Reiserücktrittsversicherung steuerlich absetzbar?
Keine Absetzbarkeit bei privaten Reisen!
Versicherungen für private Reisen - also auch eine Reiserücktrittsversicherung - sind laut Gesetzgeber prinzipiell nicht absetzbar.
Absetzbarkeit bei Dienst- und Geschäftsreisen
Eine Reiserücktrittsversicherung, die für Dienstreisen und Geschäftsreisen wegen beruflicher Reisegründe abgeschlossen wird, kann unter Reisenebenkosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Was gilt bei COVID19 als versichert?
Versicherte Ereignisse (Reiserücktritt-Basisschutz AVB 21):
Was passiert im Schadensfall?
Sollte es zu einem Schaden kommen, so würden wir von Ihnen die Stornokostenrechnung(en) im Original, die Buchungsbestätigung(en) in Kopie, bei Krankheitsfall das ärztl. Attest mit Diagnose im Original, die Angabe der Versicherungsnummer und der Bankverbindung zwecks Erstattung benötigen. Versicherte Risiken sind beispielsweise eine schwere Unfallverletzung/akute Erkrankung. Bitte beachten Sie, dass ein bloßer positiver Corona-Test noch keine Erkrankung darstellt.
Kein versichertes Ereignis ist: Quarantäne, Lehrerausfall, Reisewarnung, Reiseverbot.
Ist eine Stornierung / Widerruf einer Reiserücktrittversicherung möglich?
Die Reiserücktrittversicherung kann nicht storniert oder widerrufen werden. Grund hierfür ist, dass die Versicherung sofort ab Vertragsabschluss in Kraft tritt. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Die Versicherung kann auch dann nicht widerrufen werden, wenn die gesamte Reise nachweislich nicht stattfindet. Eine Reiserücktrittversicherung sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können. Der Versicherungszeitraum bezieht sich demnach auf den Zeitraum vor der Reise. Mit Erhalt der Versicherungspolice gilt der Vertragsanteil des Versicherers (Übernahme des Risikos) sofort als erfüllt. Demnach gilt das Widerrufsrecht nicht. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihrer Versicherungsbestätigung sowie in unseren rechtlichen Informationen: Rechtliche Informationen - Bernhard Reise Versicherungen
Welche Ereignisse sind beim Reiserücktritt versichert?
Im Tarif der Corona-Quarantäne Versicherung sind folgende Ereignisse bei Reiserücktritt versichert:
Welche Ereignisse sind bei Reiserücktritt nicht versichert?
Bei der Corona-Quarantäne Versicherung (RV 6, WUV) sind folgende Ereignisse nicht versichert:
Was ist im Rahmen einer Corona-Quarantäne Versicherung bei Reiseabbruch versichert?
Folgende Ereignisse sind versichert:
Ein verlängerter Aufenthalt wegen angeordneter Quarantäne fällt auch unter die Reiseabbruchversicherung – auch wenn der Teilnehmer eben nicht gleich zurückreist, sondern wegen der Quarantäne länger im Reiseziel bleiben muss. Im Rahmen der Reiseabbruchversicherung die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten der versicherten Person.
Voraussetzung hierfür ist, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind.
Dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr.
Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und der Verpflegung auf die bei der Reise gebuchte Qualität abgestellt. Wenn, abweichend von der gebuchten Reise, die Rückreise mit dem Flugzeug erforderlich wird, ersetzt die Würzburger die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugklasse.
Was ist bei Reiseabbruch nicht versichert?
Bei Reiseabbruch ausgeschlossen sind folgende Ereignisse:
Bei Reiseabbruch oder nachträglicher Rückkehr: Sitzplatz 1. Klasse im Flugzeug
Reiserücktrittsversicherung in Verbindung mit dem Deutschen Jugendherbergswerk (DJH)
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