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Reiserücktrittsversicherungen
ab 2,2 % vom Reisepreis
Bernhard Reiseversicherungsmakler
Eine Rücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten einer bereits gebuchten Reise, sofern der Versicherte aufgrund eines in den Versicherungsbedingungen klar definierten, unerwarteten Ereignisses wie Krankheit, Unfall oder Todesfall nicht antreten kann. Voraussetzung ist, dass die Stornierung vor Antritt der Reise erfolgt.

Bestens abgesichert in den Urlaub
Eine Reiserücktrittskostenversicherung schützt zuverlässig vor hohen Stornokosten, wenn unerwartete Ereignisse Ihre Reisepläne durchkreuzen. Ob plötzliche Krankheit, Unfall, Todesfall, Schwangerschaft, Prüfungswiederholung, Impfunverträglichkeit oder Jobwechsel – der Versicherungsschutz übernimmt die Kosten, die bei einem Rücktritt oder sogar bei einer Teilabsage entstehen können.
Die Tarife starten ab 2,2 % des Reisepreises, wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung. Für Vielreisende bietet die Jahres-Reiserücktrittsversicherung schon ab 41 € pro Person Schutz für beliebig viele Reisen im Jahr.
Warum ist die Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?
Unsere Einmalversicherung schützt Sie für eine Reise, die Jahresversicherung für beliebig viele Trips im Jahr.
Reiserücktrittsversicherung – Einzelreise oder Jahresschutz
Was beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen einen umfassenden und zugleich flexiblen Schutz – mit folgenden Kernvorteilen:
Leistungen im Detail
Die Reiserücktrittsversicherung, übernimmt nicht nur die Stornokosten der Reise, sie beinhaltet auch eine Reiseabbruchversicherung.
Wichtige Informationen und Leistungen der RRV:
| Für wen ist diese Versicherung: | Gruppen, Familien und Einzelpersonen |
| Anzahl Reisen: | Für eine Reise innerhalb des angegebenen Zeitraums |
| Abschlussfrist: | Spätestens 14 volle Tage vor Reisebeginn |
| Max. Alter der Reiseteilnehmer: | Ohne Altersbeschränkung, allerdings ist zu jeder Person das Geburtsdatum anzugeben |
| Max. Anzahl der Reiseteilnehmer: | Keine maximale Personenzahl |
| Covid-Leistungen: | Optional: Corona Quarantäne Zusatzversicherung ist mit Selbstbeteiligung |
| Max. Gesamtreisepreis der Reise pro Person in Euro: | 10.000 Euro |
| Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): | Die Selbstbeteiligung beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Person. |
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Hinweis: Umbuchungskosten aufgrund einer späteren Anreise (Flugumbuchung, Hotelumbuchung, etc.) sind NICHT versichert.
Weitere Informationen & Beispiele finden Sie bei Fragen & Antworten zu:
„Einmalige Reiserücktrittsversicherung“
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung eignet sich besonders für alle, die mehrmals im Jahr reisen – ob Kurzurlaub, Geschäftsreise oder große Ferienreise. Schon ab der zweiten Reise kann sich dieser Tarif lohnen, da er umfassend vor hohen Storno- und Abbruchkosten schützt.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reiserücktrittsversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder der EU/EWR, wahlweise als Einzelperson, Paar oder Familienversicherung (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis einschließlich 25 Jahre). |
| Anzahl Reisen: | Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen pro Jahr, unabhängig von der Reisedauer, aber max. 45 Tage pro Reise (für Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung). |
| Versicherungsbeginn: | Schutz besteht ab Vertragsbeginn, jedoch nicht vor Buchung der Reise. Bei Stornofällen gilt die Absicherung ab Buchung, bei Reiseabbruch ab Reiseantritt. |
| Selbstbeteiligung: | Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person. |
| Versicherte Ereignisse: | Unerwartete Erkrankung (inkl. Covid-19), Unfall, Todesfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, betriebsbedingte Kündigung u. v. m. |
| Leistungen: | Erstattung der vertraglichen Stornokosten, Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten, Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Stornoberatung durch Ärzte, Kostenübernahme bei verspäteter Anreise oder Fahrzeugpanne. |
| Auszahlung: | Nach Feststellung der Leistungspflicht erfolgt die Auszahlung unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen. |
| Versicherungsende: | Der Vertrag läuft unbefristet und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf des zweiten Versicherungsjahres (danach jährlich) schriftlich gekündigt wird. |
Leistungen
Selbstbeteiligung
Versicherte Ereignisse (Beispiele)
Nicht versichert
Besonderheiten
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Vergleich der Tarife
Reisepreis (Tarif mit SB*) | bis 64 Jahre | ab 65 Jahre |
|---|---|---|
1. bis 1000 € | 22 € | 31 € |
2. bis 2.000 € | 44 € | 62 € |
3. bis 3.000 € | 66 € | 93 € |
4. bis 4.000 € | 96 € | 188 € |
5. bis 6.000 € | 144 € | 282 € |
6. bis 8.000 € | 192 € | 376 € |
7. bis 10.000 € | 240 € | 470 € |
8. bis 12.000 € | 420 € | 624€ |
9. bis 15.000 € | 525 € | 780 € |
*SB = Selbstbeteiligung (20 %, mind. 25 € je Person)
Reisepreis (Tarif ohne SB) | bis 64 Jahre | ab 65 Jahre |
|---|---|---|
1. bis 1000 € | 29 € | 38 € |
2. bis 2.000 € | 58 € | 76 € |
3. bis 3.000 € | 58 € | 114 € |
4. bis 4.000 € | 124 € | 220 € |
5. bis 6.000 € | 186 € | 330 € |
6. bis 8.000 € | 248 € | 440 € |
7. bis 10.000 € | 310 € | 550 € |
8. bis 12.000 € | 492 € | 696 € |
9. bis 15.000 € | 615 € | 870 € |
Tarifauswahl Reiserücktritt
Die Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) sorgt für die Erstattung der Kosten bei Reiserücktritt - im Falle eines schwerwiegenden Reiserücktritts-Grundes. Dies gilt für alle Reiserücktrittskosten infolge des unerwarteten Nichtantretens Ihrer Reise - ob Urlaub oder Geschäftsreise, vor allem für Stornierungskosten.
Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) bietet entscheidende Vorteile:
Lohnt sich immer – am besten ohne Selbstbeteiligung, da im Schadenfall schnell hohe Summen entstehen.
Welche Reiserücktrittsversicherungen gibt es noch?
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
FAQ RRV
Wir empfehlen Ihnen, eine Rücktrittversicherung am Tag der Reisebuchung abzuschließen. Spätestens in den folgenden drei Tagen.
Die Stornierungskosten hängen davon ab, wie kurzfristig die Reise abgesagt wird. Je näher der Stornierungszeitpunkt am geplanten Reisebeginn liegt, desto höher sind die Kosten – im Extremfall bis zu 100 % des Reisepreises (unter Berücksichtigung eines möglichen Selbstbehalts).
Kann eine Reiserücktrittsversicherung diese Kosten übernehmen?
Ja. Eine rechtzeitig abgeschlossene Versicherung erstattet die vertraglich festgelegten Stornierungskosten, sofern die Reise aus einem der versicherten Gründe storniert werden muss.
Wir haben exklusive Rahmenverträge mit besonders starken Leistungen von der Würzburger Versicherungs AG.
Keine Absetzbarkeit bei privaten Reisen!
Versicherungen für private Reisen - also auch eine Reiserücktrittsversicherung - sind laut Gesetzgeber prinzipiell nicht absetzbar.
Absetzbarkeit bei Dienst- und Geschäftsreisen
Reiseversicherungen die für Dienstreisen und Geschäftsreisen wegen beruflicher Reisegründe abgeschlossen werden, können unter Reisenebenkosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Nicht versichert sind:
In der Regel gibt es keine Wartezeit bei der Reiserücktrittsversicherung, da der Versicherungsschutz sofort nach Vertragsabschluss und Zahlung der Prämie greift. Einige Anbieter können jedoch bestimmte Bedingungen festlegen, wenn die Versicherung innerhalb von wenigen Tagen nach der Buchung abgeschlossen wird.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden:
Was bedeutet nun Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt?
Die Reiserücktrittskostenversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Danach übernimmt sie keine weiteren Kosten mehr, selbst wenn die Reise vorzeitig abgebrochen wird.
Nein, die Reiserücktrittskostenversicherung deckt nur die Kosten, wenn die Reise vor Reisebeginn abgesagt wird. Für finanzielle Schäden aufgrund eines vorzeitigen Reiseabbruchs benötigen Sie zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung.
Die Kombination aus Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung bietet einen umfassenden Schutz. Während die Reiserücktrittskostenversicherung vor Reisebeginn greift, schützt die Reiseabbruchversicherung, wenn die Reise nach Antritt vorzeitig beendet werden muss. Diese Kombination ist in vielen Tarifen bereits integriert oder kann optional hinzugebucht werden.
Unser Tarif deckt folgenden Personenkreis:
Hinweis: Lebenspartner oder weiter entfernte Verwandte werden im Sprachgebrauch häufig als Familienmitglieder bezeichnet. Diese zählen allerdings gemäß den Versicherungsbedingungen ebenfalls nicht zum oben genannten Personenkreis, hierzu zählen Onkel, Tanten, Neffen und Nichten.
Ja, aber es kommt darauf an, wer genau versichert ist. Bei einem Schadenfall, wie Tod, schwerem Unfall oder einer unerwartet schweren Erkrankung, sind die versicherte Person und ihre engen Verwandten abgesichert. Ist die Reise für zwei Personen gebucht, ist auch die zweite namentlich genannte Person versichert.
Wenn allerdings die Versicherung im Rahmen einer Gruppenbuchung abgeschlossen wurde (zum Beispiel mit Freunden oder für eine Vereinsreise) und eine Person erkrankt, dann werden in der Regel nur die Kosten für die kranke Person, die die Reise nicht antreten kann, übernommen. Es ist also wichtig, genau zu verstehen, wer durch die Versicherung abgedeckt ist.
Dann sind 2 Gesamtreisepreise anzugeben:
Der Gesamtreisepreis bezogen auf alle Teilnehmer mit Alter bis 64 Jahre und der Gesamtreisepreis bezogen auf alle Teilnehmer mit Alter ab 65 Jahre. Bitte achten Sie darauf, dass die Angabe der Teilnehmerzahl zur jeweiligen Altersgruppe korrekt angegeben wird.
Kreuzfahrten sind in unserem normalen Tarif nicht abgedeckt, jedoch können diese in einem speziell dafür entwickeltem Tarif versichert werden.
Der Versicherungsschutz der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung gilt nur für Wanderungen, Expeditionen oder Besteigungen bis zu einer maximalen Höhe von 4.500 Meter. Bei höheren Besteigungen greift der Versicherungsschutz nicht mehr.
Bei einer Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung trägt der Versicherte einen Teil der Stornierungskosten (z. B. 20 % der Stornokosten oder mindestens 25 €). Dies senkt die Prämie, im Falle eines Schadens müssen jedoch die festgelegten Selbstbehalte gezahlt werden.
Beispiel mit Selbstbeteiligung:
Selbstbeteiligung mindestens 25 €; bei Krankheit 20% der Storno-Rechnung, jedoch mindestens 25 €
37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €
Gesamtreisepreis: 11.840 €
Prämie: 236,80 €
Beispiel ohne Selbstbeteiligung:
37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €
Gesamtreisepreis: 11.840 €
Prämie: 319,68 €
Die Reiserücktrittversicherung kann nicht storniert oder widerrufen werden. Grund hierfür ist, dass die Versicherung sofort ab Vertragsabschluss in Kraft tritt. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Die Versicherung kann auch dann nicht widerrufen werden, wenn die gesamte Reise nachweislich nicht stattfindet. Sie sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können. Der Versicherungszeitraum bezieht sich demnach auf den Zeitraum vor der Reise. Mit Erhalt der Versicherungspolice gilt der Vertragsanteil des Versicherers (Übernahme des Risikos) sofort als erfüllt. Demnach gilt das Widerrufsrecht nicht. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihrer Versicherungsbestätigung sowie in unseren rechtlichen Informationen: Rechtliche Informationen - Bernhard Reise Versicherungen
Ja, man kann eine Reiserücktrittsversicherung für eine nicht selbst gebuchte Reise abschließen, wenn man die Reise von einer anderen Person geschenkt oder übertragen bekommen hat. In diesem Fall muss man die Reisekosten und die Reisedaten der ursprünglichen Buchung angeben, um die Versicherung abzuschließen. Die Reiserücktrittsversicherung gilt dann für die versicherte Person, die die Reise antritt, und nicht für die Person, die die Reise gebucht hat.
Sollte es zu einem Schaden kommen, so würden wir von Ihnen die Stornokostenrechnung(en) im Original, die Buchungsbestätigung(en) in Kopie, bei Krankheitsfall das ärztl. Attest mit Diagnose im Original, die Angabe der Versicherungsnummer und der Bankverbindung zwecks Erstattung benötigen. Versicherte Risiken sind beispielsweise eine schwere Unfallverletzung/akute Erkrankung. Bitte beachten Sie, dass ein bloßer positiver Corona-Test noch keine Erkrankung darstellt.
Kein versichertes Ereignis ist: Quarantäne, Lehrerausfall, Reisewarnung, Reiseverbot.
Eine Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel nicht automatisch bei einer Trennung. Die genauen Bedingungen können jedoch je nach Versicherungsanbieter und Vertrag variieren. In vielen Fällen sind nur bestimmte, im Vertrag aufgeführte Gründe für einen Reiserücktritt abgedeckt, wie z. B. Krankheit, Unfall oder Todesfall.
Wenn die Reise beispielsweise für einen gemeinsamen Urlaub mit dem Partner gebucht wurde und es zu einer Trennung kommt, könnte dies nicht als versicherter Rücktrittsgrund gelten.
Ob Sie für die Inanspruchnahme einer Reiserücktrittsversicherung ein ärztliches Attest benötigen, hängt von den Bedingungen Ihrer Versicherung ab. In der Regel ist ein Attest erforderlich, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls von der Reise zurücktreten möchten. Das Attest dient als Nachweis für die Versicherung, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen können.
Reisevorbereitung
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