Reiserücktrittsversicherung - Finanziell abgesichert bei ReiserücktrittBR Bewertungen

Für Urlauber, Familien & Gruppen

Reiserücktrittsversicherung
Finanziell abgesichert bei Reiserücktritt

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten einer gebuchten Reise, wenn ein versichertes Ereignis – wie Krankheit, Unfall oder Todesfall – den Reiseantritt unmöglich macht

  • Stornokosten bei Krankheit, Unfall oder Todesfall vollständig erstattet  
  • Für Einzelpersonen, Familien und Gruppen – mit oder ohne Selbstbeteiligung  
  • Als Einzel- oder Jahresversicherung möglich

ab 2,2 %  vom Reisepreis

► Reisen ohne Risiko genießen

  • Weltweiter
    Reiseschutz
  • 70 Jahre
    Erfahrung
  • 21.500
    Kunden
  • Günstige
    Rahmentarife

Bernhard Reiseversicherungsmakler

Das Wichtigste in Kürze

Eine Rücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten einer bereits gebuchten Reise, sofern der Versicherte aufgrund eines in den Versicherungsbedingungen klar definierten, unerwarteten Ereignisses wie Krankheit, Unfall oder Todesfall nicht antreten kann. Voraussetzung ist, dass die Stornierung vor Antritt der Reise erfolgt.

Umfassender Schutz

Schutz bei anerkannten Rücktrittsgründen

wie Krankheit, Unfall, Todesfall oder Schwangerschaft.

Flexibler Langzeitschutz

Flexible Tarife

Individuell anpassbarer Schutz für jede Reisehäufigkeit und -größe.

Digitale Versicherungslösungen

Digital & an Ihrer Seite

Einfache Online-Abwicklung und starke Unterstützung im Schadensfall.

Preis- & Qualitätssicherheit

Preis- & Qualitätssicherheit

Ausgezeichnete Tarife und 70 Jahre Erfahrung für über 21.500 Kunden weltweit.

Bestens abgesichert in den Urlaub

Unsere Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittskostenversicherung schützt zuverlässig vor hohen Stornokosten, wenn unerwartete Ereignisse Ihre Reisepläne durchkreuzen. Ob plötzliche Krankheit, Unfall, Todesfall, Schwangerschaft, Prüfungswiederholung, Impfunverträglichkeit oder Jobwechsel – der Versicherungsschutz übernimmt die Kosten, die bei einem Rücktritt oder sogar bei einer Teilabsage entstehen können.

Die Tarife starten ab 2,2 % des Reisepreises, wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung. Für Vielreisende bietet die Jahres-Reiserücktrittsversicherung schon ab 41 € pro Person Schutz für beliebig viele Reisen im Jahr.

Warum ist die Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Gemäß § 651h BGB sind Reiseveranstalter berechtigt, bei Stornierung gestaffelte Entschädigungen zu verlangen – je näher der Reisetermin, desto höher die Kosten, bis zu 100 % des Reisepreises. Die Reiserücktrittsversicherung schützt davor:

  • Finanzielle Sicherheit: Übernahme von teuren Stornokosten bei unerwarteten Ereignissen.
  • Flexibel buchbar: Als Einzel- oder Jahresversicherung, mit oder ohne Selbstbeteiligung.
  • Ideal für Familien & Gruppen: Keine Altersgrenzen, keine Teilnehmerbeschränkung.
  • Online in wenigen Minuten abgeschlossen: Bequeme und schnelle Absicherung.
  • Attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis: Umfassender Schutz bei geringen Kosten.

Unsere Einmalversicherung schützt Sie für eine Reise, die Jahresversicherung für beliebig viele Trips im Jahr.

Preis berechnen

Reiserücktrittsversicherung – Einzelreise oder Jahresschutz

1.000 €

Ihr Preis
22 €
pro Reise
Selbstbeteiligung: 20 %, mind. 25 € je Person

Was beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung?

Top Leistungen der RRV

Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen einen umfassenden und zugleich flexiblen Schutz – mit folgenden Kernvorteilen:

Kostenschutz ab 2,2%

Schutz zum Sparpreis

Erstattung von Stornokosten bei versicherten Gründen – ab 2,2 % des Reisepreises.

Versicherte Ereignisse

Umfassende Absicherung

Schutz bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Jobwechsel oder Sachschäden.

Ideal für Gruppen

Ideal für Familien & Gruppen

Keine Alters- oder Teilnehmerbeschränkung, flexibel für kleine und große Gruppen.

Digitale Vertragsverwaltung

Flexible Tarife & Online-Abschluss

Wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung, als Einzel- oder Jahresversicherung – bequem online buchbar.

Leistungen im Detail

Welche Leistungen beinhaltet die RRV?

Einzelreiseversicherung

  • Erstattung von Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können
  • Schutz bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Todesfall im engen Familienkreis
  • Absicherung bei unerwarteten Ereignissen wie Impfunverträglichkeit, Prüfungswiederholung oder Nichtversetzung bei Schülerreisen
  • Übernahme von Rückreisekosten und zusätzlichen Mehrkosten bei Reiseabbruch
  • Sicherheit bei Schäden am Eigentum (z. B. Feuer, Einbruch, Naturereignisse)
  • Corona-Schutz inklusive: abgesichert bei Quarantäne oder nachgewiesener Infektion
  • Individuelle & Gruppenreisen versicherbar, inkl. Schüler- und Klassenfahrten
  • Schnelle Entschädigungszahlung nach Prüfung des Falls

Die Reiserücktrittsversicherung, übernimmt nicht nur die Stornokosten der Reise, sie beinhaltet auch eine Reiseabbruchversicherung.


Wichtige Informationen und Leistungen der RRV:

Für wen ist diese Versicherung:Gruppen, Familien und Einzelpersonen
Anzahl Reisen:Für eine Reise innerhalb des angegebenen Zeitraums
Abschlussfrist:Spätestens 14 volle Tage vor Reisebeginn
Max. Alter der Reiseteilnehmer:Ohne Altersbeschränkung, allerdings ist zu jeder Person das Geburtsdatum anzugeben
Max. Anzahl der Reiseteilnehmer:Keine maximale Personenzahl
Covid-Leistungen:Optional: Corona Quarantäne Zusatzversicherung ist mit Selbstbeteiligung
Max. Gesamtreisepreis der Reise pro Person in Euro:10.000 Euro
Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung):Die Selbstbeteiligung beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Person.

 

► günstigen Basisschutz abschließen

 

Hinweis: Umbuchungskosten aufgrund einer späteren Anreise (Flugumbuchung, Hotelumbuchung, etc.) sind NICHT versichert.

Weitere Informationen & Beispiele finden Sie bei Fragen & Antworten zu:
 „Einmalige Reiserücktrittsversicherung“

  • Eine Reiseabbruchversicherung deckt die Kosten ab, die bei einem Reiseabbruch entstehen können.
  • Sie ist in dem angegebenen Tarif für einmalige Reisen bereits enthalten.
  • Bei einer Reiserücktritt-Jahresversicherung kann sie als zusätzlicher Schutz gebucht werden.
  • Die Reiseabbruchversicherung gilt nur für Reisen bis zu einer Dauer von max. 180 Tagen.
  • Bei Reisen, die länger als 180 Tage dauern, beinhaltet unser Tarif nur die Reiserücktrittsversicherung.
  • Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht stornierbar, da sie schon vor Reiseantritt in Kraft tritt.

Jahresversicherung

  • Vorteile der Jahres-Reiserücktrittsversicherung Sparfuchs
  • Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen pro Jahr
  • Gültig für Urlaubsreisen und Geschäftsreisen weltweit
  • Absicherung vor hohen Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen bei Reiseabbruch
  • Übernahme von zusätzlichen Rückreisekosten im Notfall
  • Stornoberatung durch Ärzte: kompetente Entscheidungshilfe vor Reiseantritt
  • Versicherungsschutz auch bei unerwarteter Verschlechterung bestehender Erkrankungen
  • Attraktive Prämien für Einzelpersonen, Paare und Familien
  • Flexible Laufzeit: unbefristeter Vertrag mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit nach 2 Jahren

Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung eignet sich besonders für alle, die mehrmals im Jahr reisen – ob Kurzurlaub, Geschäftsreise oder große Ferienreise. Schon ab der zweiten Reise kann sich dieser Tarif lohnen, da er umfassend vor hohen Storno- und Abbruchkosten schützt.

Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reiserücktrittsversicherung:

Für wen ist diese Versicherung:Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder der EU/EWR, wahlweise als Einzelperson, Paar oder Familienversicherung (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis einschließlich 25 Jahre).
Anzahl Reisen:Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen pro Jahr, unabhängig von der Reisedauer, aber max. 45 Tage pro Reise (für Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung).
Versicherungsbeginn:Schutz besteht ab Vertragsbeginn, jedoch nicht vor Buchung der Reise. Bei Stornofällen gilt die Absicherung ab Buchung, bei Reiseabbruch ab Reiseantritt.
Selbstbeteiligung: Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person.
Versicherte Ereignisse:Unerwartete Erkrankung (inkl. Covid-19), Unfall, Todesfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, betriebsbedingte Kündigung u. v. m.
Leistungen: Erstattung der vertraglichen Stornokosten, Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten, Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Stornoberatung durch Ärzte, Kostenübernahme bei verspäteter Anreise oder Fahrzeugpanne.
Auszahlung:Nach Feststellung der Leistungspflicht erfolgt die Auszahlung unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen.
Versicherungsende:Der Vertrag läuft unbefristet und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf des zweiten Versicherungsjahres (danach jährlich) schriftlich gekündigt wird.

Leistungen

  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen (z. B. bei unerwarteter schwerer Erkrankung oder erheblichem Schaden am Eigentum).
  • Übernahme von Mehrkosten der Rückreise bis 500 € pro Person bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel.
  • Organisation und Kostenübernahme einer außerplanmäßigen Rückreise (z. B. bei Krankheit).

Selbstbeteiligung

  • 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € pro Person (bei Tarifen mit Selbstbeteiligung).

Versicherte Ereignisse (Beispiele)

  • Unerwartete schwere Erkrankung (inkl. Covid-19 trotz Pandemie-Einstufung).
  • Unfall oder Tod.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignisse, Straftaten).
  • Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel.

Nicht versichert

  • Psychische Reaktionen auf Krieg, Terror, Unruhen oder Flugunglück.
  • Suchterkrankungen.
  • Erkrankungen oder Tod durch Pandemien (außer Covid-19).

Besonderheiten

  • Übernahme des Einzelzimmerzuschlags, wenn Mitreisende aus versichertem Grund stornieren.
  • Erstattung von Umbuchungsgebühren (maximal bis zur Höhe der Stornokosten).
  • Reisevermittlungsentgelte bis 100 € pro Person versichert (wenn bei Buchung vereinbart).

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Vergleich der Tarife

Vergleich & Kosten der Reiserücktrittsversicherung

Reisepreis (Tarif mit SB*)

bis 64 Jahre

ab 65 Jahre

1. bis 1000 €

22 €

31 €

2. bis 2.000 €

44 €

62 €

3. bis 3.000 €

66 €

93 €

4. bis 4.000 €

96 €

188 €

5. bis 6.000 €

144 €

282 €

6. bis 8.000 €

192 €

376 €

7. bis 10.000 €

240 €

470 €

8. bis 12.000 €

420 €

624€

9. bis 15.000 €

525 €

780 €

*SB = Selbstbeteiligung (20 %, mind. 25 € je Person)

Reisepreis (Tarif ohne SB)

bis 64 Jahre

ab 65 Jahre

1. bis 1000 €

29 €

38 €

2. bis 2.000 €

58 €

76 €

3. bis 3.000 €

58 €

114 €

4. bis 4.000 €

124 €

220 €

5. bis 6.000 €

186 €

330 €

6. bis 8.000 €

248 €

440 €

7. bis 10.000 €

310 €

550 €

8. bis 12.000 €

492 €

696 €

9. bis 15.000 €

615 €

870 €

Tarifauswahl Reiserücktritt

Unsere Tarife zur Reise-Rücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) sorgt für die Erstattung der Kosten bei Reiserücktritt - im Falle eines schwerwiegenden Reiserücktritts-Grundes. Dies gilt für alle Reiserücktrittskosten infolge des unerwarteten Nichtantretens Ihrer Reise - ob Urlaub oder Geschäftsreise, vor allem für Stornierungskosten.

 

Reiserücktritt Einzelversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Unsere Reiserücktrittsversicherung schützt Sie umfassend vor hohen Kosten, wenn Sie eine einzelne Reise stornieren oder abbrechen müssen.

  • Erstattung der Stornokosten
  • Absicherung bei Reiseabbruch
  • Als Familien- oder Gruppentarif verfügbar
  • Attraktive Tarife für Reisende jeden Alters
  • Mit oder ohne Selbstbeteiligung wählbar

ab 2,2 % vom Reisepreis

► jetzt abschließen

 

Jahres-Reiserücktrittsversicherung

Jahres-Reiserücktritt

Die Rücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch sichert Sie finanziell ab – ob Sie vor Reisebeginn stornieren müssen oder Ihre Reise früher beenden.

  • weltweiter Reiseschutz
  • versichert sind Reisen bis max. 45 Tage
  • beliebig viele Reisen pro Jahr
  • inkl. Reiseabbruchversicherung
  • 24/7 Assistance & Hilfe

ab 41 € pro Jahr

► jetzt abschließen

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Gruppenreiserücktritt für DJH

Gruppenreiserücktritt für DJH

Gemeinsam unterwegs, bestens abgesichert: Für Ihre Jugendherbergs-Reise bieten wir günstige Tarife inkl. Reiserücktritt, Haftpflicht und Unfall. Umfassender Schutz für Gruppen.

  • Exklusive Tarife speziell für DJH-Reisen
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • bis 14 Tage vor Reiseantritt möglich

ab 0,95 € pro Person

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Kosten vs. Nutzen

Eine Reiserücktrittsversicherung (RRV) bietet entscheidende Vorteile:

  • Finanzielle Sicherheit: Erstattung der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Schutz bei Reiseabbruch: Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten und Mehrkosten
  • Sorgenfreies Buchen: Sie reisen entspannt, auch wenn etwas Unvorhergesehenes passiert

Lohnt sich immer – am besten ohne Selbstbeteiligung, da im Schadenfall schnell hohe Summen entstehen.

► jetzt sorgenfrei reisen

Welche Reiserücktrittsversicherungen gibt es noch?

Spezielle Rücktrittsversicherungen

Last-Minute Reiserücktritt

Last-Minute Reiserücktritt

Auch bei kurzfristigen Buchungen sind Sie abgesichert – wenn Sie Ihre Versicherung spätestens 3 Tage nach der Reisebuchung abschließen. So bleiben Sie vor unerwarteten Stornokosten geschützt.

ab 3 € pro Reise

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Kreuzfahrten-Reiserücktritt

Kreuzfahrten-Reiserücktritt

Ob Krankheit, Unfall oder verpasster Anschluss – unsere spezielle Versicherung für Schiffsreisen übernimmt Storno- und Abbruchkosten, damit Sie Ihre Kreuzfahrt sorgenfrei genießen.

ab 5 € pro Reise

► jetzt abschließen

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Ticket Rücktrittsversicherung

Ticket Rücktrittsversicherung

Ob Musical, Konzert, Theater oder Sport – mit unserer Ticket-Rücktrittsversicherung genießen Sie Vorfreude ohne Risiko. Wenn Sie unerwartet absagen müssen, erstatten wir Ihre Ticketkosten deutschlandweit.

ab 1,40 € pro Ticket

► jetzt abschließen

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Hotel-Rücktritts-Schutz

Hotel-Rücktritts-Schutz

Ob Storno, Abbruch oder verspätete Rückreise – mit unserem Hotel-Rücktritts-Schutz Plus sind Sie in Europa bestens abgesichert. Wir übernehmen die Kosten und bieten Soforthilfe rund um die Uhr.

ab 8 € pro Reise

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Seminar-Reiserücktritt

Seminar-Reiserücktritt

Ob Krankheit oder unerwartete Absage – mit unserer Seminar-Rücktrittsversicherung sind Sie vor hohen Stornokosten geschützt. Wir erstatten Teilnahme-, Hotel- und Umbuchungskosten zuverlässig.

ab 5 € pro Reise

► jetzt abschließen

mehr Informationen

Flugticketversicherung

Flugticketversicherung

Ob Flugausfall oder Reiserücktritt – mit unserer Flugticketversicherung sind Sie weltweit zuverlässig abgesichert. Wir übernehmen die Kosten und garantieren schnelle Hilfe rund um die Uhr.

ab 2,2 % € vom Reisepreis

► jetzt abschließen

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Gute Gründe für einen Makler

Wieso ist ein Reiseversicherungsmakler eine gute Wahl?

Zeit- und Kostenersparnis

Zeit- und Kostenersparnis

Wir übernehmen den Tarifvergleich, verhandeln Konditionen und ersparen Ihnen aufwendige Recherchen.

Unterstützung im Schadensfall

Unterstützung im Schadensfall

Als Makler stehen wir Ihnen im Ernstfall zur Seite und helfen, Ansprüche schnell und unkompliziert durchzusetzen.

Maßgeschneiderte Absicherung

Maßgeschneiderte Absicherung

Statt standardisierter Verträge erhalten Sie eine Versicherung, die genau zu Ihrer Reise passt.

Digital & Sicher

Digital und Sicher

Mit Tarifrechner, digitalem Kundenkonto und Online-Schadenmeldung gestalten wir Ihre Absicherung einfach, schnell und zeitgemäß. 

Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!

► unsere Versicherungslösungen

Unsere Versicherungsempfehlungen

Weitere wichtige Reiseversicherungen

Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

  • Ambulante und stationäre Behandlung
  • keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
  • Krankenrücktransport ins Heimatland
  • weltweiter Schutz

ab 0,99 €  pro Tag/Person

► jetzt berechnen

mehr Informationen

Auslandskrankenversicherung

Unsere Reisegepäckversicherung

Reisegepäckversicherung

  • Verlust des Reisegepäcks
  • Erstattung für Ersatzkäufe
  • Beschädigung des Reisegepäcks
  • Keine Selbstbeteiligung

ab 25,00 € pro Reise/Person

► jetzt berechnen

mehr Informationen

Unsere Empfehlung - Reisegepäckversicherung

FAQ RRV

Fragen und Antworten zur Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen Ihnen, eine Rücktrittversicherung am Tag der Reisebuchung abzuschließen. Spätestens in den folgenden drei Tagen. 

Die Stornierungskosten hängen davon ab, wie kurzfristig die Reise abgesagt wird. Gemäß § 651h BGB dürfen Reiseveranstalter gestaffelte Entschädigungen erheben – typischerweise zwischen 25 % und 100 % des Reisepreises, je nach Zeitpunkt der Absage

Kann eine Reiserücktrittsversicherung diese Kosten übernehmen?
Ja. Eine rechtzeitig abgeschlossene Versicherung erstattet die vertraglich festgelegten Stornierungskosten, sofern die Reise aus einem der versicherten Gründe storniert werden muss.

Wir haben exklusive Rahmenverträge mit besonders starken Leistungen von der Würzburger Versicherungs AG.

Reiserücktrittsversicherungen für private Reisen sind steuerrechtlich nicht absetzbar. Bei beruflich veranlassten Reisen können die Beiträge als Werbungskosten § 9 EStG oder Betriebsausgaben § 4 Abs. 4 EStG geltend gemacht werden.

Nicht versichert sind:

  • Gebühren, die bei der Beschaffung von ausländischen Währungen angefallen sind
  • Ablehnung des Visums: falls die Reise aufgrund eines nicht ausgestellten Touristenvisum nicht angetreten werden kann
  • Nichterreichen des Fluges wegen eines verspäteten Shuttlebusses (Mehrkosten für die Umbuchung)
  • Gefahren des Kriegs, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit bei einem Angehörigen, wenn dieser nicht ebenfalls versichert ist
  • Schwangerschaft: Wenn die Mutter des minderjährigen Versicherten nicht versichert ist
  • Schaden am Eigentum: Wenn der Schaden nicht im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage oder dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist
  • Wiederholung von Prüfungen: Wenn diese nicht wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs/Studienabschlusses zu erreichen. Wenn, die Reise erst nach dem Termin nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde. Auch eine vorgezogene Prüfung ist nicht versichert
  • Wenn aufgrund der Verlängerung eines Kuraufenthalts die Reise nicht angetreten wird
  • Wenn a) die seelische Erkrankung vor Reisebeginn bereits bestand und b) die Behandlung nicht durch einen Facharzt erfolgt ist
  • ein rein positiver Corona-Test (ohne Symptome)
  • Verwaltungskosten wie z. B. vorher stattfindende Vorbereitungstreffen sind kein Bestandteil des Reisepreises
  • Umbuchungskosten aufgrund einer späteren Anreise (Flugumbuchung, Hotelumbuchung, etc.)
  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um keine Schul- oder Klassenreise handelt

In der Regel gibt es keine Wartezeit bei der Reiserücktrittsversicherung, da der Versicherungsschutz sofort nach Vertragsabschluss und Zahlung der Prämie greift. Einige Anbieter können jedoch bestimmte Bedingungen festlegen, wenn die Versicherung innerhalb von wenigen Tagen nach der Buchung abgeschlossen wird.

Eine Reiserücktrittsversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden:
Was bedeutet nun Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt?

  • Wird die Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen, übernimmt die Versicherung die vollen Stornierungskosten.
     
  • Bei Abschluss mit Selbstbeteiligung, regelt der jeweilige Tarif den entsprechenden Eigenanteil des Versicherten bei den Stornokosten (20 % Selbstbeteiligung, mindestens 25 Euro). Also den Betrag der vom Versicherten im Falle eines Schadens bezahlt werden muss. Stornokosten bezeichnen den Teil der bereits bezahlten Reisekosten, welchen der Reiseveranstalter beim Reiserücktritt nicht erstattet.

Die Reiserücktrittskostenversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Danach übernimmt sie keine weiteren Kosten mehr, selbst wenn die Reise vorzeitig abgebrochen wird.

Nein, die Reiserücktrittskostenversicherung deckt nur die Kosten, wenn die Reise vor Reisebeginn abgesagt wird. Für finanzielle Schäden aufgrund eines vorzeitigen Reiseabbruchs benötigen Sie zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung.

Die Kombination aus Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung bietet einen umfassenden Schutz. Während die Reiserücktrittskostenversicherung vor Reisebeginn greift, schützt die Reiseabbruchversicherung, wenn die Reise nach Antritt vorzeitig beendet werden muss. Diese Kombination ist in vielen Tarifen bereits integriert oder kann optional hinzugebucht werden.

Unser Tarif deckt folgenden Personenkreis:

  • versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und namentlich genannt sind.   
  • Angehörige einer versicherten Person.
    Dazu zählen:
    • Ehepartner
    • Kinder, Schwiegerkinder
    • Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
    • Geschwister 
    • Enkel
    • und je nach Versicherungsbedingungen

Hinweis: Lebenspartner oder weiter entfernte Verwandte werden im Sprachgebrauch häufig als Familienmitglieder bezeichnet. Diese zählen allerdings gemäß den Versicherungsbedingungen ebenfalls nicht zum oben genannten Personenkreis, hierzu zählen Onkel, Tanten, Neffen und Nichten.

Ja, aber es kommt darauf an, wer genau versichert ist. Bei einem Schadenfall, wie Tod, schwerem Unfall oder einer unerwartet schweren Erkrankung, sind die versicherte Person und ihre engen Verwandten abgesichert. Ist die Reise für zwei Personen gebucht, ist auch die zweite namentlich genannte Person versichert.

Wenn allerdings die Versicherung im Rahmen einer Gruppenbuchung abgeschlossen wurde (zum Beispiel mit Freunden oder für eine Vereinsreise) und eine Person erkrankt, dann werden in der Regel nur die Kosten für die kranke Person, die die Reise nicht antreten kann, übernommen. Es ist also wichtig, genau zu verstehen, wer durch die Versicherung abgedeckt ist.

 

Dann sind 2 Gesamtreisepreise anzugeben:
Der Gesamtreisepreis bezogen auf alle Teilnehmer mit Alter bis 64 Jahre und der Gesamtreisepreis bezogen auf alle Teilnehmer mit Alter ab 65 Jahre. Bitte achten Sie darauf, dass die Angabe der Teilnehmerzahl zur jeweiligen Altersgruppe korrekt angegeben wird.

Kreuzfahrten sind in unserem normalen Tarif nicht abgedeckt, jedoch können diese in einem speziell dafür entwickeltem Tarif versichert werden.

► Kosten berechnen

mehr Informationen

Der Versicherungsschutz der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung gilt nur für Wanderungen, Expeditionen oder Besteigungen bis zu einer maximalen Höhe von 4.500 Meter. Bei höheren Besteigungen greift der Versicherungsschutz nicht mehr.

Bei einer Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung trägt der Versicherte einen Teil der Stornierungskosten (z. B. 20 % der Stornokosten oder mindestens 25 €). Dies senkt die Prämie, im Falle eines Schadens müssen jedoch die festgelegten Selbstbehalte gezahlt werden.

Beispiel mit Selbstbeteiligung:
Selbstbeteiligung mindestens 25 €; bei Krankheit 20% der Storno-Rechnung, jedoch mindestens 25 €
37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €

Gesamtreisepreis: 11.840 €
Prämie: 236,80 €


Beispiel ohne Selbstbeteiligung:
37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €

Gesamtreisepreis: 11.840 €
Prämie: 319,68 €

Die Reiserücktrittversicherung kann nicht storniert oder widerrufen werden. Grund hierfür ist, dass die Versicherung sofort ab Vertragsabschluss in Kraft tritt. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Die Versicherung kann auch dann nicht widerrufen werden, wenn die gesamte Reise nachweislich nicht stattfindet. Sie sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können. Der Versicherungszeitraum bezieht sich demnach auf den Zeitraum vor der Reise. Mit Erhalt der Versicherungspolice gilt der Vertragsanteil des Versicherers (Übernahme des Risikos) sofort als erfüllt. Demnach gilt das Widerrufsrecht nicht. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihrer Versicherungsbestätigung sowie in unseren rechtlichen Informationen: Rechtliche Informationen - Bernhard Reise Versicherungen

Ja, man kann eine Reiserücktrittsversicherung für eine nicht selbst gebuchte Reise abschließen, wenn man die Reise von einer anderen Person geschenkt oder übertragen bekommen hat. In diesem Fall muss man die Reisekosten und die Reisedaten der ursprünglichen Buchung angeben, um die Versicherung abzuschließen. Die Reiserücktrittsversicherung gilt dann für die versicherte Person, die die Reise antritt, und nicht für die Person, die die Reise gebucht hat.

Sollte es zu einem Schaden kommen, so würden wir von Ihnen die Stornokostenrechnung(en) im Original, die Buchungsbestätigung(en) in Kopie, bei Krankheitsfall das ärztl. Attest mit Diagnose im Original, die Angabe der Versicherungsnummer und der Bankverbindung zwecks Erstattung benötigen. Versicherte Risiken sind beispielsweise eine schwere Unfallverletzung/akute Erkrankung. Bitte beachten Sie, dass ein bloßer positiver Corona-Test noch keine Erkrankung darstellt.

Kein versichertes Ereignis ist: Quarantäne, Lehrerausfall, Reisewarnung, Reiseverbot.

Eine Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel nicht automatisch bei einer Trennung. Die genauen Bedingungen können jedoch je nach Versicherungsanbieter und Vertrag variieren. In vielen Fällen sind nur bestimmte, im Vertrag aufgeführte Gründe für einen Reiserücktritt abgedeckt, wie z. B. Krankheit, Unfall oder Todesfall.

Wenn die Reise beispielsweise für einen gemeinsamen Urlaub mit dem Partner gebucht wurde und es zu einer Trennung kommt, könnte dies nicht als versicherter Rücktrittsgrund gelten.

Ob Sie für die Inanspruchnahme einer Reiserücktrittsversicherung ein ärztliches Attest benötigen, hängt von den Bedingungen Ihrer Versicherung ab. In der Regel ist ein Attest erforderlich, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls von der Reise zurücktreten möchten. Das Attest dient als Nachweis für die Versicherung, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen können.

Reiseversicherungen einfach gemacht

  1. Wunsch-Tarif wählen – perfekt abgestimmt auf Ihre Reise.
  2. Daten eingeben – schnell, einfach, stressfrei.
  3. Extras sichern – individuell nach Bedarf ergänzen.
  4. Bequem online zahlen – sicher & flexibel.
  5. Direkt geschützt – Policen sofort digital, jederzeit im Kundenkonto verfügbar.

► Angebot berechnen

Reisevorbereitung

Weitere Informationen zum Thema Reiserücktrittsversicherung

Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen zur Reiserücktrittsversicherung

Über die Autoren
Portraitfoto von Florian Gries

Florian Gries

Head of Marketing · seit 2017

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Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.

8 J. VersicherungsbrancheReise & Absicherung seit 2020Digitaler Nomade
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Patrik Maric

Versicherungsexperte

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Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.

SchadensspezialistInternationale Absicherung
Beide Autoren tätig bei Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH