Mit einer Reiseabbruchversicherung sind Sie bei einem Reiseabbruch abgesichert. Es gibt viele Gründe, warum eine Reise möglicherweise früher als geplant beendet werden muss.
In jedem Fall wäre ein Reiseabbruch immer mit hohen Kosten verbunden, angefangen bei Umbuchungsgebühren oder zusätzlichen Hotelübernachtungen. Deshalb ist der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung vorallem bei längeren und teureren Reisen sinnvoll und kann als zusätzlich zur Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden oder ist je nach Tarif bereits enthalten.
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Wählen Sie bei der Reiserücktrittsversicherung aus verschiedenen Tarifen mit oder ohne Reiseabbruchversicherung und finden Sie so das optimale Schutzpaket für Ihre Reise.
Eine Reiseabbruchversicherung sichert Sie im Falle des frühzeitigen Abbruchs der Reise gegen hohe Umbuchungs- und andere Zusatzkosten ab. Außerdem erstatten die Versicherer in der Regel darüber hinaus die Kosten für die nicht in Anspruch genommene Reiseleistung sowie mögliche Mehrkosten, die durch die vorgezogene Rückreise entstehen.
In bestimmten Situationen muss eine Reise vorzeitig abgebrochen werden. Wenn ein Krankheits- oder Todesfall in der Familie eintritt, man während der Urlaubsreise die Nachricht über den Verlust des Arbeitsplatzes oder einen Einbruch in der eigenen Wohnung erhält, ist an eine Fortsetzung der Reise nicht zu denken. Ebenso bei Komplikationen in der Schwangerschaft während der bereits angetretenen Reise.
Informationen zu den einzelnen Gründen für Reiserücktritt finden Sie hier ...
Folgende wichtige Voraussetzungen müssen für die Kostenerstattung bei einem Reiseabbruch erfüllt sein:
Umbuchungskosten
Muss die Reise beispielsweise aufgrund einer Erkrankung vorzeitig beendet werden, übernimmt die Versicherung die Umbuchungskosten für Flüge etc.
Übernachtungskosten
Auch zusätzliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten, die durch den frühzeitigen Reiseabbruch entstehen, werden übernommen.
Kosten für längeren Aufenthalt
Muss der Aufenthalt verlängert werden, weil zum Beispiel eine der versicherten Personen nicht transportfähig ist, werden die Kosten für einen verlängerten Aufenthalt ebenfalls übernommen. Hier brauchen Sie nicht ständig auf die Uhr zu sehen und sich Sorgen zu machen.
Nicht in Anspruch genommene Reisetage
Die Kosten für nicht in Anspruch genommene Reisezeit werden in der Regel von dem Versicherer erstattet.
Mehrkosten für Rückreise
Entstehen bei einem Reiseabbruch zusätzliche Rückreisekosten, kommt für diese ebenfalls der Versicherer auf.
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