Ski-Haftpflichtversicherung

Ski-Haftpflichtversicherung für Italien

Pflichtversicherung für Skifahrer in Italien – gültig für alle Skigebiete

  • Erfüllt die gesetzliche Versicherungspflicht auf italienischen Skipisten
  • Schutz bei Personen- und Sachschäden – Risikoträger: Würzburger Versicherungs-AG
  • Schutz vor Haftpflichtrisiken auf der Piste, beim Après-Ski und in der Unterkunft
  • Versicherungsnachweis sofort verfügbar – auf Deutsch und Italienisch

8,00 € pro Person – 10,00 € für die ganze Familie

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  • Weltweiter
    Reiseschutz
  • 70 Jahre
    Erfahrung
  • 21.500
    Kunden
  • Günstige
    Rahmentarife

Bernhard Reise - eine Marke der Bernhard Assekuranzmakler GmbH

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 1. Januar 2022 schreibt Italien nach Artikel 30 des Gesetzesdekrets Nr. 40/2021 jeder Person auf einer Skipiste eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden vor. Wer sie bei einer Kontrolle nicht nachweisen kann, zahlt 100 bis 150 Euro Bußgeld und kann den Skipass verlieren. Die Ski-Haftpflichtversicherung für Italien und Südtirol erfüllt diese Pflicht und schützt zuverlässig vor Haftpflichtrisiken.

Kosten pro Person

Ab 8 € pro Person

für die gesamte Reise

Schutz auf der Piste

Schutz

vor Haftpflichtrisiken auf der Piste, beim Après-Ski und in der Unterkunft

Digitale Versicherungslösungen

Versicherungsnachweis

auf Italienisch sowie digital für Smartphone verfügbar

Gesetzlich vorgeschrieben

Gesetzlich vorgeschrieben

seit Januar 2022 für Wintersportler in Italien und Südtirol

Bestens abgesichert in Italien und Südtirol

Unsere Ski-Haftpflicht

Die Ski-Haftpflichtversicherung deckt die gesetzliche Pflicht für Wintersport in Italien und Südtirol ab und schützt bei verursachten Schäden – etwa an anderen Personen oder an fremdem Eigentum. Mit einem digitalen Versicherungsschutz ab 8 € pro Reise sind Reisende rechtlich abgesichert und vermeiden Bußgelder oder den Entzug des Skipasses.

Die Versicherung ist sinnvoll, weil:

  • Sie gewährleistet rechtliche Sicherheit bei Wintersport in den relevanten Regionen.
  • Sie schützt vor unerwarteten Kosten, wenn andere verletzt oder geschädigt werden.
  • Ein digitaler Versicherungshinweis erleichtert alle Formalitäten – modern, unkompliziert und schnell verfügbar.

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Was beinhaltet die Ski-Haftpflicht?

Top Leistungen der Ski-Haftpflichtversicherung

Diese Ski-Haftpflichtversicherung ist speziell für Wintersportler entwickelt – rechtssicher, effizient und benutzerfreundlich. Diese vier Leistungen sind besonders wichtig:

Umfassender Schutz

Umfassender Haftpflichtschutz

Absicherung bei Personen- und Sachschäden – auch für Mietsachschäden in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen (bis 30.000 € je Schadenfall, mit Selbstbehalt).

Schutz auch im Hotel

Gültigkeit über die Piste hinaus

Rechtliche Sicherheit nicht nur auf der Skipiste, sondern auch beim Après-Ski und während des Aufenthalts in der Unterkunft.

Flexible Laufzeit

Abschluss schon ab 8 € pro Reise, ohne Mindestlaufzeit – ideal für Tagesausflüge, Wochenendtrips und Skireisen bis 30 Tage.

Digitale Vertragsverwaltung

Digitale Bestätigung in mehreren Sprachen

Versicherungsnachweis sofort verfügbar – inkl. italienischer Sprachversion, bequem per Smartphone abrufbar.

Überblick der Leistungen

Welche Leistungen beinhaltet unsere Ski-Haftpflicht?

Highlights

  • Pflicht in Italien, Schutz weltweit – erfüllt die italienische Versicherungspflicht und gilt auf privaten Reisen in allen Reiseländern
  • Digitaler Versicherungsnachweis – auf Deutsch und Italienisch, jederzeit auf dem Smartphone abrufbar, kein Ausdruck nötig
  • Umfassende Gültigkeit – versichert auf der Piste, beim Après-Ski und in der Unterkunft

Leistungen:

 

Versicherte Ereignisse

Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens: auf der Piste, beim Après-Ski und in der Unterkunft.

Was ist versichert?

- Personen- und Sachschäden

- Mietsachschäden

Höhe der Versicherungssummen

• 5.000.000,- EUR für Personen- und Sachschäden

• 30.000,- EUR für Mietsachschäden (Selbstbehalt 20 %, mindestens 50,- EUR)

Abschlussfrist

Keine

Maximale Reisedauer

30 Tage

Kosten

• 8,- EUR je Reise für Einzelpersonen

• 10,- EUR je Reise für Familien

Wichtige Informationen

Was muss bei einem Ski-Urlaub in Italien noch beachtet werden?

  • Einreiseregelungen im Land: Es empfiehlt sich, vor der Reise die Web-Seite des Auswärtigen Amts zu besuchen, da diese immer aktuell gehalten wird. Hier geht’s zur Seite.
     
  • Promillegrenze auf der Piste: In Italien gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille für Skifahrer und Snowboarder. Wenn dieser Wert allerdings überschritten wird, kann man mit einer Geldstrafe zwischen 250 und 1.000 Euro bestraft werden. Ab 0,8 Promille oder höher gilt es als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden. Auch der Versicherungsschutz kann durch einen zu hohen Promillewert verfallen. Es wird daher immer empfohlen, vor dem Skifahren oder Snowboarden keinen Alkohol zu trinken, um das Risiko von Unfällen und Bußgeldern zu vermeiden.
     
  • Helmpflicht in Italien: Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Italien eine erweiterte Helmpflicht für alle Ski-, Snowboard und Rodelfahrer bis zum 18. Lebensjahr. Es ist auch wichtig darauf zu achten, dass der Helm ein CE-Kennzeichen besitzt, das besagt, dass er den gültigen EU-Richtlinien entspricht und sicher ist.
     

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Versicherungsnachweis für Italien: was er enthalten muss

Seit dem 1. Januar 2022 verlangt Artikel 30 des italienischen Gesetzesdekrets Nr. 40/2021, dass jede Person auf einer Skipiste eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden besitzt und diese auf Verlangen nachweisen kann. Kontrolliert wird an den Liftanlagen und auf der Piste. Ohne Nachweis droht ein Bußgeld von 100 bis 150 Euro, zusätzlich kann der Skipass eingezogen werden.

Diese Angaben muss der Nachweis enthalten:

  • Name des Versicherers und die Versicherungsscheinnummer
  • Alle versicherten Personen namentlich und mit Geburtsdatum – bei Familien also auch die Kinder
  • Die Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden
  • Den Gültigkeitszeitraum, der die Reisetage abdeckt
  • Den Hinweis, dass Wintersport eingeschlossen ist

In welcher Sprache? Rechtlich genügt eine Bestätigung des Versicherers in deutscher Sprache. Wir empfehlen dennoch die italienische Fassung: Sie erspart bei einer Kontrolle Rückfragen und Diskussionen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat dafür ein Musterformular entwickelt, das deutsche Versicherer zweisprachig ausstellen. Wenn Sie bereits eine private Haftpflichtversicherung haben, fragen Sie dieses Formular dort an.

Digital oder auf Papier? Beides ist zulässig. Ein PDF oder Screenshot auf dem Smartphone reicht aus – achten Sie darauf, dass die Datei auch ohne Mobilfunkempfang geöffnet werden kann. Bei unserer Ski-Haftpflichtversicherung erhalten Sie den Nachweis unmittelbar nach dem Abschluss digital und können ihn jederzeit im Kundenkonto erneut abrufen.

Reicht meine private Haftpflichtversicherung für Italien?

In vielen Fällen ja. Wenn Ihre private Haftpflichtversicherung Wintersport einschließt – was bei den meisten Tarifen der Fall ist – erfüllt sie die italienische Versicherungspflicht. Sie brauchen dann keine zweite Versicherung, sondern nur einen Nachweis, den Sie bei Ihrem Versicherer anfragen können. Es gibt drei Situationen, in denen sich unsere Ski-Haftpflichtversicherung trotzdem lohnt:

1. Sie haben keine private Haftpflichtversicherung. Dann ist die Ski-Haftpflicht für Ihre Reise der einfachste Weg, die Pflicht zu erfüllen – mit Nachweis in beiden Sprachen und ohne Jahresvertrag.

2. Sie reisen als Familie. Für 10 Euro ist die gesamte Familie für die ganze Reise versichert, unabhängig von der Personenzahl. Bei vier Personen und einer Skiwoche sind das rund 36 Cent pro Person und Skitag. Tagesversicherungen am Skigebiet werden dagegen pro Person und Tag berechnet.

3. Ihre private Haftpflicht deckt Mietsachschäden nur gering ab. Schäden am Hotelzimmer oder an der Ferienwohnung sind in vielen privaten Haftpflichtversicherungen deutlich niedriger gedeckt als die 30.000 Euro unseres Tarifs – oder ganz ausgeschlossen. Reicht die Leistung Ihres bestehenden Versicherers nicht aus, springt unsere Ski-Haftpflicht für den Rest ein. Von der Leistung bei Mietsachschäden tragen Sie einen Selbstbehalt von 20 Prozent, mindestens 50 Euro.

Und wenn ich beides habe? Dann gilt zuerst Ihre bestehende Versicherung: Unsere Ski-Haftpflicht ist subsidiär (Ziffer 2.6 der Versicherungsbedingungen). Sie leistet, wenn Ihr anderer Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist, seine Leistungspflicht bestreitet oder seine Zahlung zur Begleichung des Schadens nicht ausgereicht hat.

Voraussetzung für den Abschluss: ständiger Wohnsitz in Deutschland. Der Schutz gilt auf privaten Reisen weltweit, für den gebuchten Zeitraum und maximal 30 Tage.

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Gute Gründe für einen Makler

Wieso ist ein Versicherungsmakler eine gute Wahl?

Zeit- und Kostenersparnis

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Wir übernehmen den Tarifvergleich, verhandeln Konditionen und ersparen Ihnen aufwendige Recherchen.

Unterstützung im Schadensfall

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Als Makler stehen wir Ihnen im Ernstfall zur Seite und helfen, Ansprüche schnell und unkompliziert durchzusetzen.

Maßgeschneiderte Absicherung

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Statt standardisierter Verträge erhalten Sie eine Versicherung, die genau zu Ihrer Reise passt.

Digital & Sicher

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Mit Tarifrechner, digitalem Kundenkonto und Online-Schadenmeldung gestalten wir Ihre Absicherung einfach, schnell und zeitgemäß. 

Auf die Expertise von Bernhard Reise können Sie vertrauen – erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt.

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FAQ

Meistgestellte Fragen zur Ski-Haftpflicht

Die Versicherungspflicht aus Artikel 30 des Gesetzesdekrets Nr. 40/2021 ist nationales italienisches Recht und gilt deshalb in jedem italienischen Skigebiet gleich. Unser Schutz gilt ebenfalls in allen Skigebieten und ist nicht an einen bestimmten Skipass oder Liftverbund gebunden.

Südtirol und Dolomiten: Im Verbund Dolomiti Superski mit seinen zwölf Skigebieten gilt die Pflicht genauso wie in den einzelnen Tälern: Kronplatz (Plan de Corones), Gröden (Val Gardena), Alta Badia, Seiser Alm, Sellaronda, Sulden am Ortler, Schnalstal, Ratschings und Speikboden. Für die Sellaronda gilt der Schutz auf der gesamten Runde, auch wenn Sie dabei die Provinzgrenzen nach Trentino und Belluno überqueren.

Trentino, Lombardei, Aostatal und Piemont: Ebenso abgedeckt sind Madonna di Campiglio, Val di Fiemme, Val di Sole, Livigno, Bormio, Aprica, Cervinia, Courmayeur, Monterosa Ski, Sestriere und die Via Lattea – sowie Cortina d'Ampezzo in Venetien.

Tagesversicherung am Skigebiet oder vorher abschließen? Viele Skigebiete und Skipass-Anbieter verkaufen beim Skipasskauf eine Tagesversicherung. Das ist bequem, lohnt sich aber vor allem für einen einzelnen Skitag: Die Tagespolicen werden pro Person und Tag berechnet, unser Tarif gilt pauschal für die gesamte Reise – 8 Euro pro Person oder 10 Euro für die ganze Familie. Wer vorher abschließt, hat den Nachweis außerdem schon beim Anstellen an der Kasse dabei.

Risikoträger der Ski-Haftpflichtversicherung ist die Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstraße 11, 97070 Würzburg. Bernhard Reise – eine Marke der BERNHARD Assekuranzmakler GmbH – tritt als Versicherungsmakler auf: Wir vermitteln den Tarif, beraten Sie zur Auswahl und begleiten Sie im Schadenfall gegenüber dem Versicherer.

Was unsere Kunden sagen: Bernhard Reise wird auf Google und Trustpilot mit jeweils 4,8 von 5 Sternen bewertet (Stand: Oktober 2026). Bewertungen auf Google ansehen · Bewertungen auf Trustpilot ansehen

In Deutschland ist eine Ski-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings empfehlen viele Versicherungsgesellschaften, eine solche Versicherung abzuschließen, um sich gegen Schäden abzusichern, die man anderen Personen durch das Skifahren zufügen kann.

Eine Ski-Haftpflicht ist bislang nur in Italien (auch Südtirol) Pflicht. Es ist jedoch ratsam, sich vor einer Skireise über die geltenden Regelungen in dem jeweiligen Land zu informieren.

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Ja, Sie sollten den Nachweis jederzeit griffbereit haben – entweder digital auf dem Smartphone oder in Papierform. Bei Kontrollen auf der Skipiste muss er vorgezeigt werden können, sonst drohen Bußgelder oder der Entzug des Skipasses.

Ja, Sie sind auch abgesichert, wenn Sie mit mehreren Personen unterwegs sind. Gegenüber anderen Wintersportlern auf der Piste besteht voller Schutz. Ausgeschlossen sind allerdings Schäden, die versicherte Personen desselben Vertrags untereinander verursachen – und ebenso Schäden zwischen mehreren Personen, die zusammen eine Reise gebucht haben (Ziffer 3.8 der Versicherungsbedingungen).

Versichert sind Schäden an gemieteten Hotel- und Pensionszimmern, Ferienwohnungen und Bungalows sowie an mitgenutzten Räumen wie Speiseräumen und Gemeinschaftsbädern – einschließlich Glas. Die Deckungssumme beträgt 30.000 Euro je Schadenereignis, davon tragen Sie einen Selbstbehalt von 20 Prozent, mindestens 50 Euro. Nicht versichert sind Schäden an beweglichen Sachen wie Mobiliar, Bildern, Fernsehgeräten oder Geschirr, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung sowie Schäden an Heizungs-, Elektro- und Gasgeräten (Ziffer 1.1.6 der Versicherungsbedingungen).

In Italien gilt auf der Piste eine Promillegrenze von 0,5 – wer sie überschreitet, riskiert ein Bußgeld zwischen 250 und 1.000 Euro. Auch auf den Versicherungsschutz kann sich Alkohol auswirken: Vorsätzlich verursachte Schäden sind vom Schutz ausgenommen, und bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Fahren Sie deshalb nüchtern.

Nein, die Versicherung ist unabhängig vom Alter abschließbar. Für Minderjährige gilt in Italien zusätzlich die gesetzliche Helmpflicht.

Die Ski-Haftpflicht greift subsidiär, d. h. sie springt ein, wenn Ihre bestehende Haftpflichtversicherung keinen oder nur unzureichenden Schutz bietet.

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus der Teilnahme an Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie an Box-, Ring- und Kampfsportwettkämpfen – jeweils einschließlich des Trainings dafür (Ziffer 3.4 der Versicherungsbedingungen). Skifahren und Snowboarden sind als Sportausübung versichert, auch bei Skirennen und Rennen im Rahmen eines Skikurses.

Die Deckung gilt für den gebuchten Reisezeitraum, maximal jedoch 30 Tage. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht vorgesehen.

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Über die Autoren
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Florian Gries

Head of Marketing · seit 2017

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Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.

8 J. VersicherungsbrancheReise & Absicherung seit 2020Digitaler Nomade
Beide Autoren tätig bei Bernhard Reise - eine Marke der Bernhard Assekuranzmakler GmbH