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Unsere Ski-Haftpflicht für Italien

Unsere Highlights

  • Versicherungsbestätigung auf Italienisch
  • Digitaler Versicherungsnachweis für Smartphone
  • Schutz vor Haftpflichtrisiken auf der Piste, beim Après-Ski und in der Unterkunft

bereits ab 8 Euro pro Person

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  • Weltweiter Reiseschutz
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Ab dem 1. Januar 2022 ist es in Skigebieten in Italien und Südtirol verpflichtend, eine Haftpflichtversicherung zu haben. Wer ohne gültige Versicherung auf den Pisten unterwegs ist, muss mit dem Entzug des Skipasses und einem Bußgeld in Höhe von 150 € rechnen.

Unsere Ski-Haftpflichtversicherung erfüllt alle Anforderungen, die in italienischen Skigebieten gelten.

Warum ist eine Ski-Haftpflicht sinnvoll?

Kurz nicht richtig aufgepasst oder eine Kurve zu schnell genommen - ein Skiunfall ist schnell passiert. Kommt dabei eine andere Person zu Schaden oder wird verletzt, werden die Kosten von einer Skihaftpflichtversicherung übernommen. Dies können sowohl Kosten für entstandene Sachschäden als auch Behandlungskosten oder Schmerzensgeldansprüche sein. Mit der Ski Haftpflichtversicherung sind Sie gegen die finanziellen Folgen, welche sich durch die entstandenen Kosten bei einer Dritten Person ergeben, abgesichert.
Wichtig: Eine Unfallversicherung unterstützt im Falle eines Skiunfalls lediglich Sie selbst. Bei einer durch Sie verursachten Kollision mit einer anderen Person, kommt eine Unfallversicherung nicht für die entstandenen Kosten auf.
 

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Welche Leistungen beinhaltet unsere Ski-Haftpflicht?

   
Versicherte Ereignisse Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens: auf der Piste, beim Après-Ski und in der Unterkunft.
Was ist versichert? - Personen- und Sachschäden
- Mietsachschäden
Höhe der Versicherungssummen • 5.000.000,- EUR für Personen- und Sachschäden
• 30.000,- EUR für Mietsachschäden
Abschlussfrist Keine
Maximale Reisedauer 30 Tage
Kosten • 8,- EUR je Reise für Einzelpersonen
• 10,- EUR je Reise für Familien

Was muss bei einem Ski-Urlaub in Italien noch beachtet werden?

  • Einreiseregelungen im Land: Hier empfiehlt es sich die Seite vom Auswärtigem Amt zu besuchen, da diese immer aktuell gehalten wird. Hier geht’s zur Seite.
     
  • Promillegrenze auf der Piste: In Italien gilt eine Promillegrenze von 0,5 Promille für Skifahrer und Snowboarder. Wenn dieser Wert allerdings überschritten wird, kann man mit einer Geldstrafe zwischen 250 und 1.000 Euro bestraft werden. Ab 0,8 Promille oder höher, gilt es als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden. Auch der Versicherungsschutz kann durch einen zu einem hohen Promillewert verfallen. Es wird daher immer empfohlen, vor dem Skifahren oder Snowboarden keinen Alkohol zu trinken, um das Risiko von Unfällen und Bußgeldern zu vermeiden.
     
  • Helmpflicht in Italien: Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Italien eine erweiterte Helmpflicht für alle Ski-, Snowboard und Rodelfahrer bis zum 18. Lebensjahr. Es ist auch wichtig darauf zu achten, dass der Helm ein CE-Kennzeichen besitzt, das besagt, dass er den gültigen EU-Richtlinien entspricht und sicher ist.
     

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Versicherungsbedingungen:
Versicherungsbedingungen Ski-Haftpflicht Italien

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Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Meistgestellte Fragen zur Ski-Haftpflicht

In welchen Ländern ist eine Ski-Haftpflicht noch gesetzlich vorgeschrieben?

In Deutschland ist eine Ski-Haftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings empfehlen viele Versicherungsgesellschaften, eine solche Versicherung abzuschließen, um sich gegen Schäden abzusichern, die man anderen Personen durch das Skifahren zufügen kann.

Eine Ski-Haftpflicht ist bislang nur in Italien (auch Südtirol) Pflicht. Es ist jedoch ratsam, sich vor einer Skireise über die geltenden Regelungen in dem jeweiligen Land zu informieren.

Allgemeine Tipps für einen schönen Ski-Urlaub:

  • sich über die aktuelle Wetter- und Lawinensituation informieren
  • auf die Pistenregeln und Sicherheitshinweise achten
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen
  • eventuell notwendige Impfungen vor Reiseantritt prüfen
  • ausreichend Bargeld oder Kreditkarte für Unvorhergesehenes mitführen
  • für den Fall einer Verletzung oder eines Unfalls die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mit sich führen
  • evtl. vorherige Buchung von Unterkunft und Skipass empfehlenswert, gerade in Hochsaison.

Weitere Informationen zum Thema Ski-Urlaub & Wintersport

Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen zum Skiurlaub: 

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