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Geschäftsreisen
Ab 25 € pro Jahr
Bernhard Reiseversicherungsmakler
Die Dienstreiseversicherung bietet umfassenden weltweiten Schutz für beliebig viele Geschäftsreisen pro Jahr – ideal für Unternehmen und Mitarbeiter.

Geschäftsreisen werfen viele Fragen auf: Was gilt überhaupt als Geschäftsreise? Welche Versicherungen sind notwendig? Und wer haftet im Schadenfall?
Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine kompakte und verständliche Orientierung.
Bestens abgesichert auf Geschäftsreisen
Die Dienstreiseversicherung ist ein zentraler Bestandteil der Absicherung von Geschäftsreisen und schützt Mitarbeitende weltweit bei beruflich veranlassten Auslandsaufenthalten. Sie bietet umfassenden Krankenversicherungsschutz, inklusive Rücktransport und Zahnbehandlung, und ist bereits ab 25 € pro Jahr erhältlich. Sie eignet sich besonders für Unternehmen, die Mitarbeiter bei Auslandsdienstreisen bestmöglich absichern wollen.
Die Versicherung ist sinnvoll, weil:
Was beinhaltet die Dienstreiseversicherung?
Diese Versicherung ist speziell auf die Anforderungen von Geschäftsreisenden zugeschnitten – effizient, verlässlich und digital zugänglich.
Leistungen im Detail
Im Rahmen der Dienstreiseversicherung für Mitarbeitende im Ausland ist eine umfassende Jahresreisekrankenversicherung enthalten. Diese bietet Schutz bei Krankheit oder Unfall während des Auslandsaufenthaltes und deckt medizinisch notwendige Behandlungen sowie Zusatzkosten ab.
Überblick der wichtigsten Leistungen:
Jahresauslandskrankenversicherung für Einzelpersonen oder Familien:
Rundum abgesichert auf jeder Dienstreise – unsere Empfehlung für Geschäftsreisende
Ab 25 € pro Jahr
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Kostenbeispiel
Max Müller ist ein 45-jähriger Vertriebsmitarbeiter eines deutschen Maschinenbauunternehmens, der im Jahr ca. 15 Geschäftsreisen unternimmt. Eine seiner Reisen führt ihn vom 07.07. bis 11.07. nach Zürich, um an einer wichtigen Produktpräsentation teilzunehmen. Um während seiner Aufenthalte im Ausland abgesichert zu sein, benötigt er eine Jahres-Reise-Krankenversicherung.
Der Jahres-Tarif bietet umfassenden Schutz für Geschäftsreisende, einschließlich der Erstattung von Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, schmerzstillende Zahnbehandlungen, Medikamente und Verbandmittel sowie den Rücktransport ins Heimatland. Darüber hinaus sind auch die Kosten für Bestattung oder Überführung abgedeckt.
Kriterien zur Berechnung | Bsp. Max Müller |
|---|---|
Produkt | Jahres-Reise-Krankenversicherung |
Laufzeit | 1 Jahr (beliebig viele Reisen) |
Maximale Reisedauer je Reise | 56 Tag(e) |
Prämie | 25,00 € jährlich |
Monatspreis | 2,08 € im Monat* |
Die Kosten für den Versicherungsschutz für Geschäftsreisen für Max Müller belaufen sich auf 2,08 € monatlich.
*Umgerechnete Prämie. Bitte beachten Sie, dass bei einer monatlichen Zahlweise ggf. ein Zuschlag hinzukommt.

Gut zu Wissen

Mitarbeiter werden ins Ausland entsendet - z. B. als "Expat" bzw. "Expatriate" an eine ausländische Zweigstelle, meistens für ein bis drei Jahre oder ausländische Kollegen kommen nach Deutschland. Ob kurzfristige oder längerfristige Dienstreisen, wichtig ist dabei immer, dass diese Personen mit einem optimalen Krankenversicherungsschutz versorgt sind.
Oftmals sind Arbeitgeber der Annahme, dass mit dem bestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz ausreichend Vorsorge betrieben wurde. Dies ist leider meistens ein Irrtum.
Sie sind als Arbeitgeber dazu verpflichtet (gemäß § 17 Sozialgesetzbuch V – Leistungen bei Beschäftigung im Ausland), für gesetzlich versicherte Mitarbeiter die Kosten für Behandlungen von Erkrankungen und Unfällen im Ausland zu übernehmen. Auch für nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer gilt ähnliches nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. aus der Fürsorgepflicht heraus. Durch die gesetzliche Krankenkasse werden nur die Kosten erstattet, die auch in Deutschland entstanden wären.
Unsere Empfehlung für die Entsendung von Mitarbeitenden – Hofmann Versicherungsvermittlung
Als Teil unserer Unternehmensgruppe bietet Hofmann spezialisierte Beratung und Versicherungslösungen rund um die Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland.
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
FAQ Dienstreiseversicherung
Die Dienstreiseversicherung, auch als Geschäftsreiseversicherung bekannt, bietet wichtigen Versicherungsschutz für Mitarbeiter, die im Ausland tätig sind, sei es bei Lieferantenbesuchen, Meetings oder Montagearbeiten. Während Unternehmen oft gegen Risiken wie Währungsschwankungen und politische Veränderungen vorsorgen, bleibt die Absicherung ihrer Mitarbeiter häufig unzureichend.
Diese Versicherung deckt viele Risiken ab, die in einer normalen Auslandskrankenversicherung nicht enthalten sind. Es gibt verschiedene Varianten der Dienstreiseversicherung, weshalb ein Vergleich von Kosten und Leistungen entscheidend ist.
Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter im Ausland umfassend versichert sind, einschließlich einer Auslandskrankenversicherung für Firmen und gegebenenfalls einer Reiserücktrittsversicherung für Dienstreisen. So wird die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter während ihrer Geschäftsreisen gewährleistet.
Die gesetzlichen Versicherungen bieten zwar in einigen Ländern einen gewissen Basisschutz, dieser deckt jedoch in der Regel nicht alle entstehenden Kosten ab. Wird ein Geschäftsreisender im Ausland krank oder muss wegen eines Unfalls behandelt werden, entstehen daher oft hohe Kosten, für die der Patient zunächst selbst aufkommen muss und anschließend erfolgt oft nur eine teilweise Kostenerstattung. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Versicherungen außerhalb der EU keinen Schutz. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur bei Schäden ein, die während der beruflichen Tätigkeit entstehen. Hat der Mitarbeiter im Ausland einen Unfall während seiner Freizeit, ist er mit der Unfallversicherung nicht abgesichert.
Eine Dienstreiseversicherung ist für alle Personen erforderlich, die aus geschäftlichen Gründen ins Ausland reisen. Dazu gehören:
Versichern können sich Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
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Wichtig: Die Versicherung muss vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden
* HINWEIS: HAFTUNGSAUSSCHLUSS und URHEBERRECHT: Bei dieser Kurzübersicht handelt es sich um eine zwecks Übersichtlichkeit verkürzte Form der Darstellung, die nicht abschließend und nicht verbindlich ist. Es gelten nur die schriftlichen Vertragsinhalte (das sind u.a. die Versicherungsscheine und die Versicherungsbedingungen). Die Kurzübersicht kann keine Beratung ersetzen. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Irrtümer bleiben vorbehalten.
Ja, die Versicherung muss immer vor Beginn der Auslandsreise abgeschlossen sein. Ein Abschluss nach Reiseantritt gilt nur für zukünftige Reisen.
Ja, neben Geschäftsreisen sind auch Urlaubsreisen bis zu 56 Tagen mitversichert – weltweit.
Kann die Rückreise unverschuldet nicht angetreten werden und ist die versicherte Person nicht transportfähig, verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch bis zur Rückkehr.
Es besteht keine generelle Altersbeschränkung. Ab dem 65. Lebensjahr gelten lediglich angepasste Beitragssätze.
Ja, es gibt einen Familientarif: versichert sind bis zu 2 Erwachsene und bis zu 7 Kinder (bis zum 26. Geburtstag) – unabhängig von Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamem Wohnsitz.
Reisevorbereitung

Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.
Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.