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Lehrerausfallversicherung
Ab 2,7 % vom Gesamtreisepreis
Bernhard Reiseversicherungsmakler
Die Lehrerausfallversicherung bietet maßgeschneiderte Absicherung bei krankheitsbedingten oder unvorhergesehenen Ausfällen und schützt Schulen vor finanziellen Belastungen und organisatorischen Problemen.

Bestens abgesichert auf Klassenfahrt gehen
Durch eine unerwartete Krankheit oder einen Unfall kann es zu einem Ausfall des begleitenden Lehrers oder Betreuers kommen. Findet sich auch kurzfristig kein Ersatz für die Lehrkraft, so kann es sein, dass die gesamte Klassenfahrt abgesagt oder verschoben werden muss. Damit die Schulklasse nicht auf den Umbuchungs- und Stornierungskosten sitzen bleibt, sollte eine Lehrerausfallversicherung (Lehrerausfallrisiko) abgeschlossen werden.
Bei der Lehrerausfallversicherung gibt die Lehrkraft den Gesamtreisepreis der Klassenfahrt an. Hat die Lehrkraft eine private Reiserücktrittversicherung, so würde diese im Fall der Fälle nur die Mehrkosten für die Stornierung oder Umbuchung der Reise für die Lehrkraft selbst übernehmen, nicht aber für die gesamte Klasse.
Warum ist die Lehrerausfallversicherung sinnvoll?
Was beinhaltet die Lehrerausfallversicherung?
Die Lehrerausfallversicherung schützt zuverlässig vor hohen Stornokosten, wenn eine Klassen- oder Gruppenreise unerwartet nicht angetreten werden kann.
Welche Leistungen beinhaltet die Lehrerausfallversicherung?
| Bereich | Leistungen / Regelungen |
|---|---|
| Versichert | • Rücktrittskosten bei Nichtantritt der Reise • Gründe: Tod, Unfall, unerwartete Krankheit, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, erheblicher Schaden am Eigentum • Schulische Gründe: Wiederholung nicht bestandener Prüfungen, Nichtversetzung, Ausschluss aus dem Klassenverband • Gruppenschülerreisen: Ausfall einer benannten Aufsichtsperson |
| Nicht versichert | • Krieg, politische Unruhen, Kernenergie, Pandemie • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit • Vorhersehbare Ereignisse bei Vertragsabschluss |
| Versicherungssumme | voller ausgeschriebener Reisepreis inkl. Zusatzprogramme (falls berücksichtigt) |
| Selbstbehalt | • mind. 25 € pro Person • bei Krankheit: 20 % des Schadens (mind. 25 €) • bei Gruppenschülerreisen: 50 % des Schadens (mind. 25 €) |
| Fristen | • Abschluss bis 14 Tage vor Reisebeginn • bei kurzfristiger Buchung: spätestens am Buchungs- oder Folgetag |
| Pflichten im Schadenfall | • unverzügliche Stornierung der Reise • Nachweise und ärztliche Atteste einreichen • Mitwirkungspflichten erfüllen |
| Corona-Schutz (optional) | • Versichert: Quarantäne oder COVID-19-Erkrankung • Nicht versichert: allgemeine Reisewarnungen, großflächige Lockdowns, Quarantäne nach Einreise |
Informationen zu den einzelnen versicherten Gründen finden Sie hier ... *
* Die versicherten Gründe entsprechen denen einer Reiserücktrittsversicherung
Hier können Sie die Versicherungsbedingungen herunterladen
► Versicherungsbedingungen zum Nachlesen
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Gute Gründe für einen Makler
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FAQ
Durch eine unerwartete Krankheit oder einen Unfall kann es zu einem Ausfall des begleitenden Lehrers oder Betreuers kommen. Findet sich auch kurzfristig kein Ersatz für die Lehrkraft, so kann es sein, dass die gesamte Klassenfahrt abgesagt oder verschoben werden muss. Damit die Schulklasse nicht auf den Umbuchungs- und Stornierungskosten sitzen bleibt, sollte eine Lehrerausfallversicherung (Lehrerausfallrisiko) abgeschlossen werden.
Bei der Versicherung gibt die Lehrkraft den Gesamtreisepreis der Klassenfahrt an. Hat die Lehrkraft eine private Reiserücktrittversicherung, so würde diese im Fall der Fälle nur die Mehrkosten für die Stornierung oder Umbuchung der Reise für die Lehrkraft selbst übernehmen, nicht aber für die gesamte Klasse.
Die Lehrerausfallversicherung deckt dann die Kosten ab, wenn eine Klassenreise abgesagt werden muss, weil die Begleitlehrkraft aus einem versicherten Grund nicht an der Klassenfahrt teilnehmen kann.
Der Vertragsabschluss muss spätestens 14 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Wird die Reise kurzfristiger gebucht, muss die Versicherung am Buchungstag oder spätestens am Folgetag abgeschlossen werden.
Die Versicherungssumme entspricht dem Gesamtreisepreis der Gruppe, maximal jedoch 30.000 €.
Ja. Für begleitende Lehrkräfte und Aufsichtspersonen gilt eine Altersgrenze von maximal 64 Jahren.
Die maximale Reisedauer beträgt 90 Tage.
Die GAPP-Hauptgruppe (gleicher Reisezeitraum, gleiches Produkt und gleiches Reiseziel) meldet sich gemeinsam über den Hauptlink an. Teilnehmer mit abweichendem Reisezeitraum melden sich separat als „ausländische Gäste in Deutschland“ an.
Nein, es ist möglich, dass nicht alle Lehrkräfte versichert sind. Allerdings gilt: Nur für namentlich genannte und versicherte Lehrkräfte werden im Ausfall Kosten übernommen. Daher wird dringend empfohlen, dass alle Begleitpersonen abgesichert werden.
Für Schulklassen gibt es umfassende Pakete mit:
So ist die gesamte Gruppe aus Schülern und Lehrern weltweit rundum geschützt.

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