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Erntehelfer
Ab 0,45 € pro Tag
Bernhard Reiseversicherungsmakler
Die Erntehelfer-Versicherung bietet umfassenden Schutz für medizinische Notfälle und zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten.

Bestens abgesichert als Erntehelfer
Die Erntehelfer-Versicherung stellt einen zuverlässigen Versicherungsschutz für Saisonarbeitskräfte im landwirtschaftlichen Kontext sicher – insbesondere für ausländische Erntehelfer. Sie umfasst umfangreiche Leistungen im Krankheitsfall und bei Notfällen wie Rücktransport oder Todesfallkosten. Ab einem Preis von nur 0,45 € pro Tag bietet diese Versicherung einen effektiven und digitalen Schutz für Arbeitgeber und Helfer.
Viele landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland beschäftigen Saisonkräfte aus dem Ausland – häufig aus Rumänien, Polen, Ungarn oder Bulgarien. Diese Erntehelfer arbeiten meist als kurzfristig Beschäftigte (Minijobber) und sind dadurch nicht in der deutschen Sozialversicherung abgesichert. Zwar müssen sie in Deutschland medizinisch wie deutsche Angestellte behandelt werden, doch ohne zusätzliche Absicherung bleiben viele Kosten unversichert.
Die gesetzlichen Krankenkassen im Heimatland übernehmen oft nur einen geringen Teil der Behandlungskosten in Deutschland. Eine plötzliche Erkrankung oder ein Krankenhausaufenthalt kann daher für Erntehelfer und Arbeitgeber hohe finanzielle Belastungen nach sich ziehen. Genau hier bietet die Erntehelferversicherung Sicherheit.
Warum unsere Versicherung sinnvoll ist:
Was beinhaltet die Erntehelfer-Versicherung ?
Diese Versicherung bietet gezielten Schutz für Saisonarbeitskräfte – flexibel, digital und vertrauenswürdig. Sie kombiniert medizinische Absicherung mit wirtschaftlicher Effizienz.
Welche Versicherungen brauchen Erntehelfer oder Saisonarbeiter in Deutschland?
Empfohlene Versicherungen für Erntehelfer
Mit unserer Krankenversicherung für Erntehelfer aus dem Ausland sind Ihre Saisonarbeitskräfte während ihres Aufenthalts in Deutschland rundum geschützt – damit sie im Krankheitsfall bestens abgesichert sind und Sie als Arbeitgeber auf der sicheren Seite bleiben.
Saisonarbeitskräfte im land- und forstwirtschaftlichen Bereich mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Krankenversicherung als Schutz im Falle der Krankheit. Hierbei werden Mehrkosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt in Deutschland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus Deutschland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Krankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen. In der Erntehelferversicherung können Leistungen bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet werden.
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
|---|---|---|
Auslandskrankenversicherung |
| |
Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung | 100 %, wenn medizinisch notwendig und unvermeidbar | |
Schmerzstillende Zahnbehandlung | max. 500 € (nicht für vorhandene Zahnschäden) | |
Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland | wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | |
Überführungskosten im Todesfall | bis 25.000 € |
Zusätzlicher Schutz
Mit unserem Sachpaket für Erntehelfer aus dem Ausland ergänzen Sie die Krankenversicherung Ihrer Saisonarbeitskräfte um wichtigen zusätzlichen Schutz – für mehr Sicherheit im Alltag und während der Arbeit in Deutschland.
Durch unser Sachpaket sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls mit Invalidität. Unser Sachpaket kann bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen abgeschlossen werden.
In unserem Sachpaket enthalten sind folgende Versicherungen:
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
|---|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | ||
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € | |
Vermögensschäden | 1 Mio. € | |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € | |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen | 1.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall | |
Schlüsselverlust | 2.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall | |
Reiseunfallversicherung | ||
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) | |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € | |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € | |
Bergungskosten | 5.000 € |
Gut zu Wissen

Hinweis: Beachten Sie als deutscher Arbeitgeber entsprechende Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts, wenn Sie ausländische Saisonarbeitskräfte beschäftigen.
Kostenbeispiel
Bei einem landwirtschaftlichen Betrieb für Obstanbau soll für 2 Monate ein junger Mann aus Polen als Saisonarbeiter bei der Ernte helfen. Dabei spielt eine Auslandskrankenversicherung des Saisonarbeiters eine wichtige Rolle.
Um ihn als Erntehelfer zu versichern, möchte der Betrieb eine Erntehelfer-Versicherung für ihn abschließen. Damit ist er im Falle von Krankheit oder Verletzung während seines Aufenthalts in Deutschland abgesichert.
Kriterien zur Berechnung | Beispiel Piotr |
|---|---|
Produkt | Erntehelferversicherung |
Laufzeit | 2 Monate (01.03. bis 01.05.) |
Prämie | 27,90 € für 2 Monate |

Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
FAQ Erntehelfer
Versichert werden können Saisonarbeitskräfte mit ausländischer Staatsangehörigkeit bis zum 70. Lebensjahr, die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten (z. B. Erntehelfer, Stallarbeiter, Hofarbeiter, Gastronomiehilfen, Bauhelfer, Pflegekräfte).
Der Abschluss sollte vor Einreise nach Deutschland erfolgen. In Ausnahmefällen ist ein Abschluss innerhalb von 10 Tagen nach Einreise möglich.
Der Schutz beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Datum, frühestens nach Vertragsabschluss und Beitragszahlung.
Der Versicherungsvertrag muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Bei einer Anschlussversicherung innerhalb der Höchstversicherungsdauer kann die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer nur dann verlängert werden, wenn die Anschlussversicherung vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages beim Versicherer vorgelegen hat. Bei Ausdehnung besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, die nach Beantragung der Anschlussversicherung neu eingetreten sind.
Eine Anschlussversicherung über 91 Tage hinaus ist bei der Erntehelferversicherung nicht möglich.
Der Vertrag kann vorzeitig zum Tag der Ausreise beendet werden. Hierzu benötigt die HanseMerkur eine kurze schriftliche Mitteilung innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Reise über das Ausreisedatum. Wir beenden dann den Vertrag und erstatten die zu viel eingezogene Prämie. Ab 01.01.2013 beträgt die Mindestprämie 5,- EUR pro Meldebogen. Auch Prämienrückzahlungen werden ab diesem Betrag je Meldebogen vorgenommen.
Kurzfristig beschäftigt ist ein Arbeitnehmer, wenn die Beschäftigung im Voraus zeitlich begrenzt wurde. Für ein Kalenderjahr liegt die zeitliche Begrenzung bei drei Monaten (bei einer 5-Tage-Woche) oder bei 70 Arbeitstagen (bei weniger als 5 Arbeitstagen pro Woche).
Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter, z. B. wenn Personen- oder Sachschäden verursacht werden. Versichert sind auch bestimmte Schäden an gemieteten Sachen oder Schlüsselverlust.
Bei dauerhafter Invalidität, im Todesfall, bei Bergungskosten oder für Krankenhaustagegeld.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Versicherungsempfehlungen Landwirtschaft
Neben dem Versicherungsschutz für Ihre Erntehelfer während der Saisonarbeit bieten wir Ihnen weitere wichtige Versicherungen für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb – mit Top-Versicherungslösungen der Bernhard Assekuranz.

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Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.