FAQ Reiseversicherungen

FAQ Reiseversicherungen
Wichtige Fragen und Antworten auf einen Blick

  • Klare Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Reiseversicherungen
  • Einfache Erklärung von Leistungen wie Kranken-, Gepäck- und Stornoschutz
  • Hilfreiche Informationen zu Abschluss, Gültigkeit und Schadensmeldungen
  • Direkter Zugang zu Kontaktmöglichkeiten

Fragen zu Reiseversicherungen einfach erklärt

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FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Bedingungen und Leistungen bei Reiseversicherungen

Wir haben diese FAQ-Seite nach Häufigkeit der Anfragen und Wichtigkeit der Themen zusammengestellt.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf wenn Sie weitere Fragen haben oder uns eine Anregung oder Ergänzung zu dieser Seite mitteilen möchten.


Antrags-Stellung, Bearbeitung und Rechtliches:

Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt zeitnah, meist am gleichen Tag. 
Im Anschluss senden wir Ihnen kurzfristig die Versicherungsbestätigung zu Ihrer Reiseversicherung per E-Mail. Bitte achten Sie darauf, dass sämtliche persönliche Daten im Antrag korrekt ausgefüllt sind.
Sollten Sie dringlich die Versicherungsbestätigung für eine Behörde (Ausländeramt/Uni) benötigen, vermerken Sie dieses bitte in Ihrem Antragsformular. Wir übersenden Ihnen gerne noch am gleichen Tag die Versicherungsbestätigung an Ihre Kontaktdaten.

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Annahme des Antrages und wenn Sie die Vertragsbestimmungen einschl. der allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 und 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Der Widerruf ist zu richten an den Versicherer über Bernhard Assekuranzmakler GmbH, Mühlweg 2b, 82054 Sauerlach, Telefax +49(0)81 04 89 17 35, E-Mail info@bernhard-reise.com.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämie, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Falle einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe der entsprechenden Tagesprämie multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe der zu zahlenden Prämie entnehmen Sie bitte dem Antrag. Die Erstattung zurückzuzahlender Prämie erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.


Zahlungsabwicklung:

Die Prämie für Ihre Versicherung ist ein Einmalbeitrag der mit Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit fällig wird  und in einem Betrag zu zahlen ist. Der Einmalbeitrag setzt sich aus der Vertragslaufzeit (Anzahl der Tage/Monate) und dem gewählten Tarif zusammen. Die derzeit gültige Versicherungssteuer ist enthalten.

Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung erklärt sich der Versicherer einverstanden, den Einmalbeitrag zum Teil zu stunden. Mit Vertragsbeginn wird der erste Teilbetrag vom Konto eingezogen. Die folgenden Teilbeträge werden monatlich vom Konto eingezogen. Die Höhe der Teilbeträge entspricht dem ausgewählten Tarif für einen Monat.

Bei Überweisung ist der Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn für die gesamte Laufzeit im Voraus fällig. Ihre Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn Sie zu Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit erfolgt/eingegangen ist.

Sie können mit folgenden Kreditkarten bezahlen:
Mastercard / Visa / American Express

Bei Zahlung per Kreditkarte ist der Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginn für die gesamte Laufzeit im Voraus fällig. Ihre Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn Sie zu Vertragsbeginn für die gesamte Vertragslaufzeit erfolgt/eingegangen ist. 

Versicherungsschutz besteht nur für die Zeit, für die Zahlungen geleistet wurden. 
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist die rechtzeitige Beitragszahlung, am besten per Einzugsermächtigung oder Kreditkarte.

Ist der einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, sind die Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

Sie können per Kreditkarte, per Überweisung oder Bareinzahlung zahlen.


Abrechnung und Leistung:

Sie sind für die Begleichung der Rechnung verantwortlich.
Folgende Unterlagen / Angaben benötigen wir für die Abrechnung von ärztlichen Leistungen:

  • Original-Arztrechnung (per Post)
  • Original-Rezept
  • Name und Vorname
  • Versicherungsnummer
  • Ihre vollständige Bankverbindung (für die Erstattung der Arztrechnung)

Bitte beachten Sie: Rezepte können erst nach Eingang der Arztrechnung abgerechnet werden – dies kann manchmal dauern, da Sie das Rezept direkt erhalten, der Arzt aber unter Umständen die Rechnung erst am Quartalsende erstellt. Der Arzt sollte die Diagnose auf seiner Rechnung vermerken.

Nein, es kommt auf den von Ihnen gewählten Tarif an.
Jedoch gibt es in bestimmten Fällen, wie z. B. bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Hilfsmittel oder dem Rücktransport ins Heimatland auch Höchstbegrenzungen.

Bitte lesen Sie diesbezüglich die Versicherungsbedingungen genau durch und nehmen bei Nachfragen oder Unsicherheiten Kontakt zu uns auf.
Ausnahmen im Versicherungsschutz sind z.B.:

  • Krankheiten und Unfallfolgen, zu deren Behandlung die Auslandsreise erfolgt ist, sowie für Behandlungen, bei denen feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssten und Behandlungen von Krankheiten und Unfallfolgen, die bereits vor Vertragsbeginn bestanden haben
  • jede Art von Vorsorgeuntersuchungen, Kontrolluntersuchungen oder Impfungen
  • Untersuchungen für die Ausstellung von Bescheinigungen und Gutachten zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung
  • Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen
  • Behandlungen von Krankheiten, die durch vorsätzliche körperliche Schädigung entstehen
  • Zahnersatz
  • Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des Versicherers

In der Regel gibt es keine Wartezeit. Sie haben mit Abschluss Ihrer Auslandskrankenversicherung sofortigen Schutz und Anspruch auf Leistung.

Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Auslandskrankenversicherung müssen die Belege bei Ihrem Versicherer eingereicht sein.


Auslandsversicherung:

Es ist ausreichend und auch rechtlich bindend, wenn Sie uns online Ihren Antrag auf Auslandsversicherung übermitteln.

Nach Abschluss einer Krankenversicherung erhalten Sie von uns eine Versicherungsbestätigung. In der Regel ist es vollkommen ausreichend, eine Kopie davon beim Ausländeramt einzureichen.

Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Sie den Versicherungsschutz für die gesamte voraussichtliche Dauer des Aufenthaltes beantragen

In Ihren Antrag auf Reiseversicherung tragen Sie die voraussichtliche Dauer Ihres Aufenthaltes ein. Sollte diese sich verändern, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf per Brief, Fax oder Email, um Ihren Versicherungsvertrag zu verlängern oder schriftlich zu kündigen.

Wenn Sie krank sind und einen Arzt aufsuchen müssen, beachten Sie bitte:
Legen Sie die „Arztinformation“ VOR der Behandlung Ihrem Arzt vor. 
Die „Arztinformation“ sagen Ihrem Arzt, wie und was er abrechnen darf, wann er vorher Rücksprache halten muss und welche Behandlungen nicht in der Versicherung enthalten sind.

Nein, der Versicherungsschutz muss vor Ausreise abgeschlossen werden.


Allgemeine Fragen:

Bitte beachten Sie: Sinn und Zweck dieser Versicherung ist es, den Schmerz zu stillen bzw. den Zahn zu versorgen/erhalten. Versichert ist ausschließlich die Beseitigung akuter, neu aufgetretener Schmerzen (Notfallbehandlung). Bitte beachten Sie die Höchstbegrenzungen je Tarif.

Bitte nehmen Sie auch hier die „Arztinformation“ und Ihre Versicherungsnummer (aus der Versicherungsbestätigung) mit. Das Krankenhaus wird einen Kostenübernahme-Antrag an die Bernhard Assekuranzmakler GmbH / den Versicherer schicken.
Bei einer stationären Krankenhaus-Aufnahme informieren Sie uns bitte umgehend – spätestens am nächsten Werktag. Sollten Sie selbst dazu nicht in der Lage sein, genügt es, wenn eine Person Ihres Vertrauens oder das Krankenhaus selbst sich mit uns in Verbindung setzt.
Dies ist erforderlich, damit wir den Versicherungsfall schnellstmöglich prüfen können, um für Sie jedes Kostenrisiko zu vermeiden. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Versicherer und dem behandelnden Krankenhaus – ohne Vorleistung durch Sie.

Nach einem Unfall sollten Sie so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen. Bitte melden Sie den Unfall anschließend umgehend. – Hat ein Unfall den Tod zur Folge, so ist die Bernhard Assekuranzmakler GmbH / der Versicherer innerhalb von 48 Stunden zu informieren.

Bitte kein Schuldanerkenntnis abgeben!
Bitte stellen Sie immer klar, dass Sie ohne Abstimmung mit Ihrer Versicherung kein Schuldanerkenntnis abgeben oder Zahlungen zusagen/leisten dürfen. Die Prüfung, ob ein Verschulden Ihrerseits vorliegt, erfolgt ausschließlich durch den Versicherer. Er regelt alles Erforderliche direkt mit dem Geschädigten für Sie.
Bitte melden Sie uns daher einen Haftpflichtschaden umgehend.

Zu diesem Thema haben wir aus aktuellem Anlass wichtige Informationen in einem Artikel zusammengestellt:

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