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Wander- und Bergsportversicherung
Bergwanderungen oder Klettersteige in den Alpen sind ein besonderes Erlebnis – bergen aber auch Risiken. Eine Bergsport- und Wanderversicherung schützt insbesondere bei Notfällen während einer Wanderung oder im alpinen Gelände. Versichert sind zum Beispiel Kosten für Suchaktionen, Bergung und Rettung durch professionelle Rettungsdienste sowie der Transport in das nächstgelegene Krankenhaus nach einem Unfall oder einer Bergnotlage. Auch ein medizinischer Transport innerhalb Deutschlands zur Weiterbehandlung kann unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Auf dieser Seite zeigen wir Ihnen konkret, welche Aktivitäten unter welchen Bedingungen versichert sind – und wo die Grenzen des Versicherungsschutzes liegen.
Ab 9,00 € pro Person einfach online abschließen
Bernhard Reiseversicherungsmakler
Mit unserer Wander- und Bergsportversicherung sind Sie bei jeder Tour bestens geschützt – ob beim gemütlichen Spaziergang oder auf anspruchsvollen Gipfeln. Wir sichern Sie zuverlässig gegen Unfälle, Bergungskosten, medizinische Notfälle und Rücktransport ab, damit Sie unbeschwert die Natur genießen können.

Bestens abgesichert bei Wanderungen und Bergsport
Ob allein, als Familie oder in kleinen Gruppen: Wir bieten mit unserer Wander- und Bergsportversicherung einen maßgeschneiderten Schutz für alle, die sicher in den Bergen unterwegs sein wollen. Diese Versicherung schützt Sie bei Unfällen und medizinischen Zwischenfällen, wie Such-, Rettungs- und Bergungskosten. Wer im Ausland unterwegs ist, kann den Schutz optional um eine Auslandsdeckung erweitern.
Warum zusätzlicher Schutz sinnvoll ist:
Hohe Kosten im Notfall: Rettungseinsätze in abgelegenen Bergregionen können schnell mehrere Tausend Euro kosten – wir übernehmen die finanziellen Risiken.
Medizinische Hilfe oft nicht gesetzlich abgesichert: Gesetzliche Krankenkassen decken in der Regel keine Rücktransporte oder private Notfallmaßnahmen – wir schließen diese Lücke mit unserem umfassenden Leistungspaket.
Unfälle kennen keine Uhrzeit: Ob der Sturz auf einer Tageswanderung oder eine Erkrankung im Ausland, unser Schutz greift ohne Umwege – selbst bei kurzen Reisen.
Was beinhaltet die Wander- und Bergsportversicherung?
Unsere Wander- und Bergsportversicherung bietet Ihnen maximale Sicherheit bei allen Outdoor-Abenteuern. Dank flexiblem Versicherungsschutz und umfassendem Service sind Sie rundum abgesichert und können Ihre Touren sorgenfrei genießen.
Tarifvergleich
Welche Aktivitäten sind bei der Wanderversicherung versichert?
Aktivität | |
|---|---|
Wandern auf markierten Wegen | |
Bergwandern / alpine Wanderwege | |
Mehrtägige Trekkingtouren | |
Wanderungen im Mittelgebirge | |
Orientierungsverlust bei einer Wanderung | |
Bergung nach Sturz auf Wanderweg | |
Klettersteig bis Schwierigkeitsgrad C | |
Klettersteig bis Schwierigkeitsgrad D | |
Klettern im freien Gelände ab UIAA Grad V | |
Free-Solo-Klettern | |
Eisklettern | |
Expeditionen / extreme Hochtouren | |
Bouldern ab Schwierigkeitsgrad 5c+ (Fontainebleau) |
Welche Leistungen sind versichert?
Suche, Rettung und Bergung | ||
Auslandsreisekranken | ||
Sachkosten |
Was kostet unsere Wander- und Bergsportversicherung?
| ||||
|---|---|---|---|---|
Einzelperson | ||||
Paare & Familien mit Kindern |
Die absolute Top-Empfehlung für ein sicheres Wanderabenteuer
Ab 9 € pro Person
Leistungen im Detail
Versicherte Ereignisse | |
|---|---|
✓ | Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen zu Ihrer Rettung |
✓ | Unfälle, Berg-, See- oder Wassernot |
Was wird ersetzt | |
✓ | Bis zu 20.000,– € für Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall oder nachdem Sie in Bergnot geraten sind |
✓ | Kosten für den Transport zu einem Krankenhaus in der Nähe des Wohnortes |
✓ | Aufwendungen für die Suche nach einer versicherten Person, die in eine Notlage geraten ist |
✓ | Aufwendung für die Rettung einer versicherten Person bei einer medizinischen Notlage |
✓ | Aufwendungen für die Bergung einer versicherten Person auch ohne Bestehen einer medizinischen Notlage (Verlaufen, Höhenangst, Wettersturz) |
Versicherte Ereignisse | |
|---|---|
✓ | Beschädigung/Zerstörung/Verlust von Kleidung/Ausrüstung durch Rettung oder Bergung |
Was wird ersetzt | |
✓ | Zeitwert für beschädigte/zerstörte/verloren gegangene Kleidung/Ausrüstung |
Versicherungssumme | |
✓ | 1.000,– € je Person |
Leistungen |
Erstattung von Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu 5.000 € je Versicherungsfall |
Krankheitskosten für ambulante ärztliche Heilbehandlung |
Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräten |
Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt) |
Schmerzstillende Zahnbehandlungen und notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung |
Provisorische Zahnersatzleistungen und Reparaturen von notwendigen Inlays und vorhandenem Zahnersatz |
Erstattung der Kosten für den Transport zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus |
Kostenübernahme für den medizinisch notwendigen Rücktransport |
Kostenübernahme für eine mitversicherte Begleitperson |
Kosten für die Rückholung von Reisegepäcks |
Kostenübernahmeerklärung vor Ort (Krankenrücktransport, Reise- und Überführungskosten u. a.) |
Organisation der medizinischen Hilfsleistungen |
*kann zusätzlich abgeschlossen werden |
Hier können Sie Dokumente zur Wanderversicherung herunterladen
Informationsblatt & Leistungsübersicht
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele
Szenario 1
Während einer Bergwanderung rutschen Sie auf einem steilen Wanderweg aus und verletzen sich am Bein. Sie können nicht mehr selbstständig weitergehen. Die Bergrettung wird alarmiert und bringt Sie aus dem Gelände ins Tal, anschließend werden Sie in ein Krankenhaus transportiert.
Welche Kosten entstehen?
Welche Kosten können übernommen werden?
Die Wanderversicherung kann die Such-, Bergungs- und Rettungskosten übernehmen, die von öffentlich-rechtlichen oder privaten Rettungsdiensten in Rechnung gestellt werden. Dazu zählt auch der Transport ins nächste Krankenhaus nach einem Unfall oder einer Bergnotlage.


Service
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Notrufnummer 24/7: +49.931.27 95 255
✆ 24 Stunden Notruf-Service anrufen
E-Mail: info@travelsecure.de
Online-Schadenmeldung:
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
FAQ
Bei Wanderungen oder Bergtouren kann es zu Situationen kommen, in denen Bergrettung, Suchaktionen oder eine Bergung aus schwierigem Gelände notwendig werden. Die Kosten für solche Einsätze können schnell mehrere tausend Euro betragen.
Eine Wanderversicherung kann in solchen Fällen die Kosten für Suche, Bergung und Rettung übernehmen, wenn während einer Wanderung eine Notlage wie ein Unfall oder Bergnot eintritt.
Ohne eine entsprechende Versicherung müssen diese Kosten unter Umständen selbst getragen werden, insbesondere wenn Rettungskräfte oder Hubschrauber eingesetzt werden.
Eine Bergsport- und Wanderversicherung ist aus folgenden Gründen sinnvoll:
Die Wander- und Bergsportversicherung kann von volljährigen Einzelperson/Gruppe bis 9 Personen oder Familie mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Auch für Kinder & Jugendliche, sofern diese ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben.
Wenn für ein Kind/Jugendlichen mit-gebucht werden soll, muss in der Buchungsstrecke angegeben werden, dass eine andere Person der Versicherungsnehmer ist. Das Mindest-Alter für den Versicherungsnehmer beträgt 18 Jahre, das Höchst-Alter bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres.
Definition Familie: Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene (Ehepartner/Lebensgefährten) und maximal bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder.
Die Dauer des Versicherungsschutzes ist flexibel: von 1 Tag (Abschluss noch am selben Tag der Aktivität möglich!) bis zu maximal 21 Tagen. Die Versicherungen gelten für die Dauer einer Sport- und Freizeitaktivität / Reise (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr).
Der Versicherungsschutz gilt für Deutschland. Mit Abschluss der optionalen Auslandsreisekrankenversicherung wird der Versicherungsschutz der Bergrettung Versicherung auf weltweite Geltung erweitert.
Versicherte Aktivitäten:
Aktivitäten, die nicht versichert sind:
- Bergsteigen/Klettern mit außergewöhnlichem Risiko:
- Winter- und Skiwanderungen abseits der markierten Gebiete mit Lawinenwarnung
- Canyoning, Rafting oder ähnliches
- Unfälle oder das Geraten in Berg-, See- oder Wassernot ab einem Blutalkoholwert von 1,3 Promille
Die Versicherungsbedingungen beziehen sich ausdrücklich auf Wanderungen. Eine Wanderung ist dabei als Tour mit einer Dauer von mehr als einer Stunde, entsprechender Planung und angepasster Ausrüstung definiert.
Skitouren oder Off-Piste-Fahren werden in den Bedingungen nicht ausdrücklich genannt. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt daher davon ab, ob die Aktivität im Einzelfall unter die Definition einer Wanderung fällt oder nicht.
Viele Menschen gehen davon aus, dass solche Kosten automatisch über ihre Krankenversicherung abgedeckt sind. Tatsächlich ist das jedoch nicht immer der Fall.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel medizinisch notwendige Behandlungen im Krankenhaus. Kosten für Suchaktionen oder Bergungen durch die Bergrettung können jedoch separat berechnet werden.
Eine Wanderversicherung deckt dagegen ausdrücklich Such-, Bergungs- und Rettungskosten, wenn eine versicherte Person während einer Wanderung vermisst wird oder in eine Notlage gerät.
Dazu gehören beispielsweise:
Versichert sind Sachkosten für Kleidung und Ausrüstung, die durch Rettung oder Bergung beschädigt oder zerstört werden, bzw. verloren gehen. Es werden die durch einen Rechnungsbeleg nachgewiesenen Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme von 1.000 Euro übernommen.
Nicht versicht sind Ausrüstungsgegenstände wie Schneeschuhe oder Tourenski.
Der Versicherungs-Beitrag ist sofort nach Abschluss des Versicherungs-Vertrages fällig und bei Übermittlung des Versicherungsscheins zu zahlen. Aber frühestens zum vereinbarten Versicherungsbeginn.
Der Versicherungsschutz umfasst nur den Bergsport. Sie können sich jedoch auch bei der Anreise, Rückreise oder bei anderen Aktivitäten verletzen oder krank werden. Aus diesem Grund ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, da sie diese Versicherungslücke schließt.
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Reisetipps
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