Versicherungen für ausländische Dozenten, Kollegiaten & Praktikanten in DeutschlandBR Bewertungen

Akademische Aufenthalte in Deutschland

Versicherungen für ausländische Dozenten, Studenten & Praktikanten in Deutschland 

Reiseschutz für akademische Aufenthalte

  • Sofortiger Reiseschutz bei Einreise – auch ohne Vorversicherungsnachweis
  • Kombipaket aus Kranken-, Haftpflicht- & Unfallversicherung
  • Online abschließen in wenigen Minuten – Keine Selbstbeteiligung
  • Maximale Transparenz & faire Konditionen

Ab 1,19 € pro Person und Tag

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  • Weltweiter
    Reiseschutz
  • 70 Jahre
    Erfahrung
  • 21.500
    Kunden
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    Rahmentarife

Bernhard Reiseversicherungsmakler

Das Wichtigste in Kürze

Unsere Versicherung schützt Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland zuverlässig im Krankheitsfall und bei Notfällen. Optional können Sie zusätzlichen Unfall- oder Haftpflichtschutz wählen – so sind Sie rundum abgesichert und können sich ganz auf Ihre Zeit in Forschung, Studium oder Praxis konzentrieren.

Speziell für Dozenten & Praktikanten

Speziell für Dozenten & Praktikanten

Maßgeschneiderte Reiseversicherungslösungen für akademische Aufenthalte im Ausland – ob als Dozent oder Praktikant.

Flexibel & Komfortabel

Flexibel & Komfortabel

Individuell anpassbare Tarife und Vertragslaufzeiten mit schneller Abwicklung und klaren Leistungen.

Umfassender Schutz

Absicherung bei Krankheit, Unfall oder Haftpflichtschäden in Deutschland – für maximale Sicherheit unterwegs.

Vertrauenswürdig & erfahren

Vertrauenswürdig & erfahren

Langjährige Erfahrung und höchste Zuverlässigkeit machen Bernhard zum Premium-Partner für akademische Reiseversicherungen.

Bestens abgesichert in Deutschland

Reiseversicherungen für einen akademischen Aufenthalt

Mit unserem speziellen Versicherungsschutz sind ausländische Dozenten, Kollegiaten, Studenten und Praktikanten bei ihrem Aufenthalt in Deutschland optimal abgesichert.

Warum ist eine Versicherung sinnvoll?

  • Zuverlässiger Schutz bei Krankheit oder Unfall in Deutschland vor erheblichen Kosten.
  • Wichtige Zusatzleistungen bei Abschluss des Versicherungspaketes*.
  • Nachweis der Auslandskrankenversicherung für die Aufenthaltsgenehmigung.
     

Versicherungsschutz bis zu einem Jahr

  • Absicherung für Dozenten, Studenten & Co.
  • Tag genaue Abrechnung
  • individuelle Zusatzleistungen wählbar
  • Behandlung in freien Arzt- und Krankenhauswahl
  • Rücktransport ins Heimatland eingeschlossen

Ab 1,19 € pro Person und Tag

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Versicherungsschutz bis zu fünf Jahre

  • versicherbar bis zum 35. Geburtstag
  • umfassender Schutz bei Krankheit und Unfall
  • individuelle Zusatzleistungen wählbar
  • vorübergehender Heimatlandschutz bis zu 6 Wochen
  • Rücktransport ins Heimatland eingeschlossen

Ab 1,69 € pro Person und Tag

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* Unser Versicherungspaket (Sachpaket) beinhaltet folgende Versicherungen: Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung. Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zudem bei Rechtsstreitigkeiten.

Was beinhaltet die Reiseversicherung für Dozenten & Praktikanten?

Top Leistungen der Reiseversicherung

Unsere Reiseversicherung bietet bereits mit der im Basisschutz enthaltenen Auslandskrankenversicherung einen hohen Schutz und läßt sich mit flexiblen Leistungsbausteinen individuell erweitern.

Medizinische Versorgung

Medizinische Versorgung

Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Notfallbehandlungen im Ausland.

Krankenrücktransport ins Heimatland

Krankenrücktransport ins Heimatland

Übernahme der Kosten für einen medizinisch notwendigen oder sinnvollen Rücktransport.

Hilfe im Schadenfall

Hilfe im Schadenfall

Im Ernstfall unterstützen wir Sie aktiv bei der Schadenmeldung, der Kommunikation mit dem Versicherer und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Digitale Vertragsverwaltung

Digital & Einfach

Mit Tarifrechner, digitalem Kundenkonto und Online-Schadenmeldung gestalten wir Ihre Absicherung einfach, schnell und zeitgemäß.

Leistungen im Detail

Welche Leistungen beinhaltet die AKV?

Krankenversicherung bis 1 Jahr

Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem in Deutschland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).

Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:

Für wen ist diese Versicherung:Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen
Zeitraum:Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen
Versicherungsbeginn:Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages
Auszahlung:Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten
Versicherungsende:Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung

 

Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung

 

Infoblatt für die Einzelreise-Krankenversicherung

Unser Sachpaket beinhaltet folgende Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung und
  • Rechtsschutzversicherung (erst inklusive bei über 5 Reisenden)

Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls. 

 

► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

 

Übersicht der Leistungen des Sachpakets (Auszug)

Versicherungssparte

Versicherungsumfang

Reisehaftpflichtversicherung

Personen- und Sachschäden

5 Mio. €

Vermögensschäden

1 Mio. €

Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen

500.000 €

Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art)

1.000 €

mit Selbstbeteiligung

50 € je Versicherungsfall

Schlüsselverlust

2.000 €

mit Selbstbeteiligung

150 € je Versicherungsfall

Reiseunfallversicherung

Invaliditätsleistung

55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)

Todesfallleistung

Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

10 €

Bergungskosten

5.000 €

Reiserechtsschutz

gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren

Versicherungssumme

1.000.000 €

Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:

  • im Rahmen eines Studiums oder Erasmus Plus Programms
  • außerhalb eines Studiums oder Erasmus Plus Programms

Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.

 

Krankenversicherung bis 5 Jahre

Diese Langzeit-Krankenversicherung richtet sich an internationale Studierende, Stipendiatinnen, Doktorandinnen, Sprachschüler*innen sowie Teilnehmende an akademischen Austausch- und Weiterbildungsprogrammen, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten. Sie bietet umfassenden Schutz bei Krankheit und Unfall während des Aufenthalts und erfüllt die Anforderungen für ein Studium oder einen Forschungsaufenthalt in Deutschland.

Wichtigste Leistungen (Auszug)

  • Ambulante Heilbehandlungen nach der deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Stationäre Behandlungen im Krankenhaus (Mehrbettzimmer, ohne Wahlleistungen): 100 % Kostenerstattung
  • Operationen: 100 %
  • Medikamente und Verbandmittel: 100 %
  • Massagen, Krankengymnastik, physikalische Behandlungen: 100 %
  • Röntgen- und Diagnostikleistungen: 100 %
  • Zahnbehandlungen:
    • Schmerzstillende Behandlungen: bis 500 € pro Versicherungsjahr
    • Unfallbedingter Zahnersatz: bis 1.000 €
    • Wiederherstellung von Zahnersatz: 50 %, max. 2.000 €
  • Schwangerschaft und Geburt:
    • Medizinisch notwendige Behandlungen: 100 %
    • Vorsorgeuntersuchungen und Entbindung (nach 8 Monaten Wartezeit): 100 %
    • Frühgeburten: bis 50.000 €
  • Krankentransporte und Rücktransporte: 100 %
  • Überführung ins Heimatland oder Bestattung in Deutschland: bis 10.000 €
  • Kostenübernahme für Krankenbesuch (bei über 14 Tagen Krankenhausaufenthalt): bis 1.000 €
  • Nachhaftung: Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit (max. 3 Monate)

Die Haftpflicht- und Unfallversicherung für internationale Studierende, Forschende und Teilnehmende an akademischen Programmen in Deutschland bietet umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie bei Unfällen im In- und Ausland.
Sie ergänzt die Krankenversicherung und schützt vor finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse während des Aufenthalts.

Haftpflichtversicherung

Geltungsbereich: weltweit

Versicherte Leistungen:

  • Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen
  • Sicherheitsleistungen bei geschuldeten Renten
  • Kosten eines Rechtsstreits

Versicherte Ereignisse / Deckungssummen:

  • Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens: bis 2,5 Mio. EUR
    (z. B. als Privatperson, Radfahrer, Sporttreibender, Au-pair usw.)
  • Mietsachschäden: bis 25.000 EUR
  • Abschiebekosten: bis 5.000 EUR
  • Schlüsselverlust: bis 250 EUR
    (jeweils mit 20 % Selbstbehalt, mind. 50 EUR bei Mietsach- und Schlüsselverlustschäden)

Nicht versichert u. a.:

  • Schäden durch Kraftfahrzeuge, Tiere oder Jagd
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Gegenständen (außer Unterkunftsräume)
  • Schäden durch Vorsatz, Rennen, Waffen oder Krankheitserreger

Unfallversicherung

Geltungsbereich: weltweit

Versicherungssummen:

  • Invalidität: 40.000 EUR
  • Progression: bis 350 % (max. 150.000 EUR)
  • Todesfall: 20.000 EUR (Kinder bis 18 Jahre: 10.000 EUR)
  • Bergungskosten: 5.000 EUR
  • Kosmetische Operationen: 5.000 EUR

Versicherte Ereignisse:

  • Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis
  • Zerrungen, Bänderrisse, Ertrinken oder Ersticken

Leistungen im Schadensfall:

  • Zahlung im Invaliditäts- oder Todesfall
  • Übernahme von Such-, Rettungs-, Bergungs- und Transportkosten
  • Kostenübernahme für kosmetische Operationen nach Unfallverletzungen

Nicht versichert u. a.:

  • Unfälle durch Alkohol, Drogen, Geistesstörungen, Krieg oder Straftaten
  • Gesundheitsschäden durch Infektionen, Strahlung oder psychische Reaktionen
  • Berufsunfälle

Versicherungsbedingungen herunterladen

Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:

  • im Rahmen eines Studiums oder Erasmus Plus Programms
  • außerhalb eines Studiums oder Erasmus Plus Programms

Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.

 

Versicherungsbedingungen der Auslandskrankenversicherung

Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Reiseversicherungen für akademische Auslandsaufenthalte

Wichtige Informationen im Überblick

  • Versicherung nur für Personen, die nicht älter als 64 Jahre sind
  • Versicherungs-Laufzeit bis 5 Jahre nur für Personen, die nicht älter als 34 Jahre sind
  • die derzeit gültige Versicherungssteuer ist in den Prämien bereits berücksichtigt (Krankenversicherung ist steuerfrei)

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Service

Was ist im Schadenfall (Erkrankung) zu tun?

Größere Verletzungen, Krankheiten oder Notfälle:

  • Kontaktieren Sie sofort die 24-Stunden-Notruf-Hotline Ihres Versicherers.
  • Besprechen Sie das weitere Vorgehen.
  • Fordern Sie eine Kostenübernahmeerklärung für stationäre Aufenthalte an.

✆ Hotline für die kurzfristige Krankenversicherung      


Kleinere Unfälle / Ambulante Behandlungen:

  • Belege & Dokumente gut aufbewahren.
  • Schaden online melden.
  • Erstattung nach Prüfung auf das angegebene Konto.
  • Originale für Rückfragen behalten.

Zur Online Schadenmeldung


Wichtige Angaben auf Rechnungen & Rezepten:

  • Name der behandelten Person & Erkrankung.
  • Behandlungsdatum & ärztliche Leistungen mit Kosten.
  • Rezepte: Medikamentenname, Preis & Apothekenstempel.

Erstattung: Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Prüfung; fehlende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Reiseversicherung für Dozenten in Deutschland

Nicht versichert sind:

  • Beruflich bedingte Auslandsreisen
  • Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft
  • Nährmittel und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate
  • Nachkauf von Medikamenten auf einer Reise
  • Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik, Kieferorthopädie und Implantologie
  • Geistige und seelische Störungen, psychosomatische Behandlung
  • Anschaffung von Hilfsmitteln z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen, Prothesen, Bandagen, Vorfußentlastungsschuh
  • Krankheiten/Unfälle als Folge von Pandemien oder vorhersehbaren Kriegsereignissen, Selbstmordversuch, Sucht, Alkohol, Drogen (Kriegsereignisse sind dann vorhersehbar, wenn es eine Warnung des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt gibt. Die Terroranschläge in Paris oder Brüssel zählen nicht als Kriegsereignisse)
  • Durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung
  • Kur und Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Bergungskosten
  • Kosten für PCR-Tests oder Antigen-Tests im Zusammenhang mit Ein- und Ausreise
  • Kosten für den Krankentransport einer Covid-Kontaktperson (z. B. zu einer Teststation, um festzustellen, ob sie positiv ist oder nicht)
  • Mehrkosten am Reiseziel aufgrund von Quarantäne (längerer Aufenthalt in der Unterkunft, Flugumbuchungskosten etc), weil die Reisezeit verlängert werden muss und die Infizierte bzw. Kontaktperson später zurückfliegt
  • Kosten für eine erwachsene Begleitperson, die den/die erwachsene Begleitperson, die den/die minderjährigen Schüler/in bei einer Rückführung zur Weiterbehandlung im Heimatland begleiten soll

Nicht versichert sind:

  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um keine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Gebühren, die bei der Beschaffung von ausländischen Währungen angefallen sind
  • Nichterreichen des Fluges wegen eines verspäteten Shuttlebusses. (Mehrkosten für die Umbuchung)
  • Gefahren des Kriegs, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit bei einem Angehörigen, wenn dieser nicht ebenfalls versichert ist.
  • Schwangerschaft: Wenn die Mutter des minderjährigen Versicherten nicht versichert ist
  • Schaden am Eigentum: Wenn der Schaden nicht im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage oder dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist
  • Wiederholung von Prüfungen: Wenn diese nicht wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs/Studienabschlusses zu erreichen. Wenn die Reise erst nach dem Termin nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde. Auch eine vorgezogene Prüfung ist nicht versichert
  • Wenn aufgrund der Verlängerung eines Kuraufenthalts die Reise nicht angetreten wird
  • Wenn a) die seelische Erkrankung vor Reisebeginn bereits bestand (b) die Behandlung nicht durch einen Facharzt erfolgt ist
  • ein rein positiver Corona-Test (ohne Symptome)
  • Verwaltungskosten wie z. B. vorher stattfindende Vorbereitungstreffen sind kein Bestandteil des Reisepreises

Nicht versichert sind:

  • Durch motorisierte Fahrzeuge verursachte Unfälle, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
  • Bergungskosten (z. B. Hubschrauber-Transport ins Tal), wegen Höhenkrankheit)

Nicht versichert sind:

  • Abhandenkommen von fremden privaten Wohnungsschlüsseln
    - Wenn die Schlüssel nicht rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten waren
    - Wenn der Schaden bis 150 € beträgt
    - Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust ergeben (z.B. Einbruch)
    - Schlüssel zu beweglichen Sachen, auch Tresor- und Möbelschlüssel, wenn der Schaden bis 150 € beträgt
    - Schlüsselverlustes aus den von der Gastschule überlassenen Schlüsseln
  • Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
  • Halten und Gebrauch eines Fahrzeugs
  • E-Scooter (das Halten oder der Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern ist nicht versichert
  • Fremde Sachen, die gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden
  • Auslösen eines Fehlalarms bei Feuerwehr und Polizei
  • Portokosten für den Versand von Rechnungen
  • Sonstige Sachbeschädigungen

Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Die maximale Versicherungssumme beträgt 1 Million Euro.

Nicht versichert sind:

  • Geliehene Musikinstrumente
  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Fahrkarten
  • Urkunden und Dokumente aller Art
  • Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwerg
  • Kontaktlinsen
  • Prothesen jeder Art
  • Segelsurfgeräte
  • Hängegleiter
  • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, wenn sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden
  • Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate und Videosysteme sind nicht versichert in unbeaufsichtigt abgestellten KFZ oder Anhängern und in unbeaufsichtigten Wassersportfahrzeugen
  • Gefahren durch Kriege, Streiks, Beschlagnahme
  • Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen Substanzen
  • Gefahren der Kernenergie
  • Liegen-, Stehen- oder Hängen lassen von Geschenken bzw. Reiseandenken
  • Ski ohne Fabriknummer / Gemietete oder vermietete Ski

Reiseversicherungen einfach gemacht

  1. Wunsch-Tarif wählen – perfekt abgestimmt auf Ihre Reise.
  2. Daten eingeben – schnell, einfach, stressfrei.
  3. Extras sichern – individuell nach Bedarf ergänzen.
  4. Bequem online zahlen – sicher & flexibel.
  5. Direkt geschützt – Policen sofort digital, jederzeit im Kundenkonto verfügbar.

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Gute Gründe für einen Makler

Wieso ist ein Reiseversicherungsmakler eine gute Wahl?

Zeit- und Kostenersparnis

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Wir übernehmen den Tarifvergleich, verhandeln Konditionen und ersparen Ihnen aufwendige Recherchen.

Unterstützung im Schadensfall

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Als Makler stehen wir Ihnen im Ernstfall zur Seite und helfen, Ansprüche schnell und unkompliziert durchzusetzen.

Maßgeschneiderte Absicherung

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Statt standardisierter Verträge erhalten Sie eine Versicherung, die genau zu Ihrer Reise passt.

Digital & Sicher

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Mit Tarifrechner, digitalem Kundenkonto und Online-Schadenmeldung gestalten wir Ihre Absicherung einfach, schnell und zeitgemäß. 

Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!

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Reisevorbereitung

Weitere Informationen zum Thema Dozenten & Praktikanten im Ausland

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Über die Autoren
Portraitfoto von Florian Gries

Florian Gries

Head of Marketing · seit 2017

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Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.

8 J. VersicherungsbrancheReise & Absicherung seit 2020Digitaler Nomade
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Patrik Maric

Versicherungsexperte

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Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.

SchadensspezialistInternationale Absicherung
Beide Autoren tätig bei Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH