
Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.
Akademische Aufenthalte in Deutschland
Ab 1,19 € pro Person und Tag
Bernhard Reiseversicherungsmakler
Unsere Versicherung schützt Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland zuverlässig im Krankheitsfall und bei Notfällen. Optional können Sie zusätzlichen Unfall- oder Haftpflichtschutz wählen – so sind Sie rundum abgesichert und können sich ganz auf Ihre Zeit in Forschung, Studium oder Praxis konzentrieren.

Bestens abgesichert in Deutschland
Mit unserem speziellen Versicherungsschutz sind ausländische Dozenten, Kollegiaten, Studenten und Praktikanten bei ihrem Aufenthalt in Deutschland optimal abgesichert.
Warum ist eine Versicherung sinnvoll?
* Unser Versicherungspaket (Sachpaket) beinhaltet folgende Versicherungen: Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung. Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zudem bei Rechtsstreitigkeiten.
Was beinhaltet die Reiseversicherung für Dozenten & Praktikanten?
Unsere Reiseversicherung bietet bereits mit der im Basisschutz enthaltenen Auslandskrankenversicherung einen hohen Schutz und läßt sich mit flexiblen Leistungsbausteinen individuell erweitern.
Leistungen im Detail
Krankenversicherung bis 1 Jahr
Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem in Deutschland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen |
| Zeitraum: | Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages |
| Auszahlung: | Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung |
Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung
Unser Sachpaket beinhaltet folgende Versicherungen:
Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls.
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung
Versicherungssparte | Versicherungsumfang |
|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | |
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € |
Vermögensschäden | 1 Mio. € |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall |
Schlüsselverlust | 2.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall |
Reiseunfallversicherung | |
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € |
Bergungskosten | 5.000 € |
Reiserechtsschutz | |
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:
Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.
Krankenversicherung bis 5 Jahre
Diese Langzeit-Krankenversicherung richtet sich an internationale Studierende, Stipendiatinnen, Doktorandinnen, Sprachschüler*innen sowie Teilnehmende an akademischen Austausch- und Weiterbildungsprogrammen, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten. Sie bietet umfassenden Schutz bei Krankheit und Unfall während des Aufenthalts und erfüllt die Anforderungen für ein Studium oder einen Forschungsaufenthalt in Deutschland.
Die Haftpflicht- und Unfallversicherung für internationale Studierende, Forschende und Teilnehmende an akademischen Programmen in Deutschland bietet umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie bei Unfällen im In- und Ausland.
Sie ergänzt die Krankenversicherung und schützt vor finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse während des Aufenthalts.
Geltungsbereich: weltweit
Versicherte Leistungen:
Versicherte Ereignisse / Deckungssummen:
Nicht versichert u. a.:
Geltungsbereich: weltweit
Versicherungssummen:
Versicherte Ereignisse:
Leistungen im Schadensfall:
Nicht versichert u. a.:
Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:
Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.
Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Reiseversicherungen für akademische Auslandsaufenthalte
Service

Größere Verletzungen, Krankheiten oder Notfälle:
✆ Hotline für die kurzfristige Krankenversicherung
Kleinere Unfälle / Ambulante Behandlungen:
Wichtige Angaben auf Rechnungen & Rezepten:
Erstattung: Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Prüfung; fehlende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.
FAQ
Nicht versichert sind:
Nicht versichert sind:
Nicht versichert sind:
Nicht versichert sind:
Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Die maximale Versicherungssumme beträgt 1 Million Euro.
Nicht versichert sind:
Gute Gründe für einen Makler
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