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Familien
Ab 0,29 € pro Person/Tag
Bernhard Reiseversicherungsmakler
Eine Familienreiseversicherung ist ein kombinierter Versicherungsvertrag, der mehrere Mitglieder einer Familie während privater Reisen gemeinsam gegen typische Reiserisiken absichert und medizinische, organisatorische sowie finanzielle Unterstützung im Schadensfall bietet.

Bestens abgesichert im Familienurlaub
Unsere individuell kombinierbaren Versicherungspakete bieten zuverlässigen Schutz für die ganze Familie – ganz gleich, wohin die Reise geht. Ob Reiserücktritt, Krankheit im Ausland oder Gepäckverlust: Wir übernehmen die finanziellen Risiken, damit Sie sich voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren können – entspannte und unbeschwerte Urlaubstage.
Verlassen Sie sich auf flexible Leistungen, einen vertrauenswürdigen Partner und den bestmöglichen Schutz für Ihre Liebsten. Unser Anspruch: maximale Sicherheit für sorgenfreies Reisen.
Warum zusätzlicher Schutz sinnvoll ist:
Hohe Stornokosten vermeiden: Bei Krankheit oder unerwarteten Ereignissen vor der Reise übernehmen wir die Kosten – Sie zahlen nicht aus eigener Tasche.
Teure Auslandsbehandlungen absichern: Medizinische Notfälle im Ausland können schnell Tausende Euro kosten – wir übernehmen die volle Reisekrankenversicherung inkl. Rücktransport.
Reisechaos stressfrei meistern: Verspätetes Gepäck oder Reiseabbruch? Wir sichern Sie ab – schnell, unkompliziert und mit sofortiger Hilfe im Notfall.
Was beinhaltet die Familienreiseversicherung?
Unsere Familienreiseversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse – vor, während und nach der Reise. Dank des modularen Aufbaus lässt sie sich flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.
Unsere Familienreiseversicherungen
Unsere Empfehlung: Reiserücktrittsversicherung – sorgenfrei in den Urlaub starten!
Ab 2,2 % vom Reisepreis
Leistungen im Detail
Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen |
| Zeitraum: | Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages |
| Auszahlung: | Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung |
Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung
Unser Sachpaket beinhaltet folgende Versicherungen:
Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls.
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung
Versicherungssparte | Versicherungsumfang |
|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | |
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € |
Vermögensschäden | 1 Mio. € |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall |
Schlüsselverlust | 2.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall |
Reiseunfallversicherung | |
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € |
Bergungskosten | 5.000 € |
Reiserechtsschutz | |
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Eine Jahres-Reisekrankenversicherung eignet sich besonders für Vielreisende. Denn schon ab zwei Reisen im Jahr kann sich dieser Tarif lohnen. Die Jahres-Versicherung beinhaltet dabei weltweit alle Reisen bis maximal je 56 Tage, innerhalb eines Jahres.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reisekrankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Familien (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) |
| Anzahl Reisen: | Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden. |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie, mit dem Grenzübertritt ins Ausland, für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden. |
| Auszahlung: | Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt und die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt wurde, erfolgt die Auszahlung spätestens innerhalb von 2 Wochen. |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. |
Versicherungsbedingungen Jahres-Reisekrankenversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung, übernimmt nicht nur die Stornokosten der Reise, sie beinhaltet auch eine Reiseabbruchversicherung.
Wichtige Informationen und Leistungen der RRV:
| Für wen ist diese Versicherung: | Gruppen, Familien und Einzelpersonen |
| Anzahl Reisen: | Für eine Reise innerhalb des angegebenen Zeitraums |
| Abschlussfrist: | Spätestens 14 volle Tage vor Reisebeginn |
| Max. Alter der Reiseteilnehmer: | Ohne Altersbeschränkung, allerdings ist zu jeder Person das Geburtsdatum anzugeben |
| Max. Anzahl der Reiseteilnehmer: | Keine maximale Personenzahl |
| Covid-Leistungen: | Optional: Corona Quarantäne Zusatzversicherung ist mit Selbstbeteiligung |
| Max. Gesamtreisepreis der Reise pro Person in Euro: | 10.000 Euro |
| Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): | Die Selbstbeteiligung beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Person. |
Informationen zur Reiseabbruchversicherung
► günstigen Basisschutz abschließen
Hinweis: Umbuchungskosten aufgrund einer späteren Anreise (Flugumbuchung, Hotelumbuchung, etc.) sind NICHT versichert.
Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen zu unseren Familienversicherungen. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Unsere Versicherungspakete
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – spezialisiert, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
FAQ
Wenn Sie als Familie mehrmals im Jahr verreisen. Sie sparen gegenüber Einzelversicherungen, sind bei beliebig vielen Reisen bis 56 Tage abgesichert und der Vertrag verlängert sich automatisch.
Die Familienversicherung gilt für bis zu zwei Erwachsene und Kinder bis 21 Jahre – oft auch, wenn sie allein reisen. Eine Einzelversicherung deckt nur eine Person.
Einzelversicherung:
Jahresversicherung:
Ausschlüsse für die Auslandskrankenversicherung für Familien:
Wenn Sie eine Reise nicht antreten oder abbrechen müssen, z. B. wegen:
Reisetipps
Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen für die Familienreise:

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Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.