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GRUNDSCHUTZ
Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung bei Schüleraustauschen und Austauschmaßnahmen ins Ausland oder nach Deutschland. Mit einer Auslandskrankenversicherung ist man im Falle einer Erkrankung im Ausland besser abgesichert. Hierbei werden Mehrkosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus dem Ausland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Auslandskrankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen.
Auch bei Austauschschülern, die nach Deutschland kommen ist die Auslandskrankenversicherung essenziell, damit auch ein Arztbesuch in Deutschland möglich ist und die Kosten der Behandlung erstattet werden.
► Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung
Hinweis: Personen ab Vollendung des 75. Lebensjahres wählen bitte zum Versicherungsabschluss unsere Seniorenversicherung.
Leistungen der Auslandskrankenversicherung (Auszug)
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
---|---|---|
Auslandskrankenversicherung | ||
Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung | ✓ | |
Schmerzstillende Zahnbehandlung | ✓ | |
Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland | wenn medizinisch notwendig und vertretbar | |
Überführungskosten im Todesfall | ✓ |
EMPFOHLENE VERSICHERUNGEN
Unser Sachpaket (Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung)
Für eine umfassende Absicherung bei Ihrer Reise empfehlen wir unser Sachpaket mit Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung als optimale Ergänzung zur Auslandskrankenversicherung. Damit können Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland ohne Sorgen genießen. Buchen Sie das Sachpaket einfach beim Onlineabschluss einfach dazu.
Reisehaftpflichtversicherung
Eine Reisehaftpflichtversicherung ist für Austauschschüler absolut empfehlenswert, um sich gegen Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten abzusichern, welche durch Person-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen können. In Deutschland können diese sehr hoch werden. Der Abschluss ist bis zum Abreisetag möglich. Die Haftpflichtversicherung deckt die Kosten von von Ihnen verursachten Schäden für die Dauer Ihres Aufenthalts.
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung leistet finanzielle Entschädigung nach Unfällen mit bleibender Invalidität und sorgt auch für finanzielle Unterstützung bei Unfalltod, kosmetischen Operationen nach einem Unfall und Bergungskosten.
► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung
Rechtsschutzversicherung
In Deutschland können Rechtsstreite immense Kosten verursachen, die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten.
► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung
Übersicht der Leistungen (Auszug)
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
---|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | ||
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € | |
Vermögensschäden | 1 Mio. € | |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € | |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen | 1.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall | |
Schlüsselverlust | 2.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall | |
Reiseunfallversicherung | ||
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) | |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € | |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € | |
Bergungskosten | 5.000 € | |
Reiserechtsschutz | ||
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ | |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ | |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Sie planen einen Schüleraustausch USA mit dem Schüleraustauschprogramm GAPP ?
Informationen zu GAPP mit den nötigen Versicherungen finden Sie hier:
Was deckt die Auslandskrankenversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Was deckt die Reiserücktrittsversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Was deckt die Reiseunfallversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Was deckt die Reisehaftpflichtversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Was ist bei einem Rechtsschutzfall zu beachten?
Bei der Rechtschutzversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Die maximale Versicherungssumme beträgt 1 Million Euro.
Was deckt die Reisegepäckversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen beim Schüleraustausch:
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