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Unsere Highlights
ab 99 € Vorausprämie
Die Reiseveranstalterhaftpflicht für Vereine und Unternehmen sorgt dafür, dass Sie bei Unfällen auf den von Ihnen veranstalteten Reisen keine hohen Schadenersatzforderungen zahlen müssen. Dies kann z. B. bei einer Verletzung von Reiseteilnehmern oder bei einer Beschädigung des Gepäcks der Fall sein.
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Informationen zur Reiseveranstalterhaftpflicht für Vereine
Als Verein gelten sie auch als Reiseveranstalter, wenn sie mind. zwei reisetypische Leistungen anbieten und organisieren. Dazu zählen z.B. Transfer, Eintrittskarten, Übernachtung und Verpflegung sowie Rundfahrten. Dabei haftet der Verein für alle Schäden, die die beauftragten Dienstleistungsunternehmen (Busunternehmen, Hotel, Restaurant, …) den Teilnehmern der Reise zufügen. Minimieren Sie deshalb mit einer Reiseveranstalterhaftpflicht für Vereine Ihr Risiko.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der RVH für Vereine:
Für wen ist diese Versicherung: | Leistungsträger, Hilfspersonen der Organisation, Reiseleitung |
Geltungsbereich: | weltweit, sofern rechtlich zulässig |
Höhe der Versicherungsprämie: | abhängig von der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer |
Deckungssummen
Variante 1 | Variante 2 | |
Deckungssummen | Deckungssummen | |
Personenschäden | EUR 7.500.000,00 | EUR 15.000.000,00 |
Sachschäden | EUR 750.000,00 | EUR 1.500.000,00 |
Vermögensschäden | EUR 75.000,00 | EUR 100.000,00 |
Jahresprämien
Variante 1 | Variante 2 | |
Jahresprämie je Teilnehmer | Jahresprämie je Teilnehmer | |
Flug- oder Schiffsreisen | EUR 0,75 | EUR 0,97 |
Bus- oder Zugreise | EUR 0,79 | EUR 0,75 |
Wochenendfahrten oder Selbstfahrer | EUR 0,38 | EUR 0,48 |
Informationen zur Reiseveranstalterhaftpflicht für Unternehmen
Die Reiseveranstalterhaftpflicht für Unternehmen haftet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der RRV:
Für wen ist diese Versicherung: | die gesetzlichen Vertreter sowie die übrigen Betriebsangehörigen des versicherten Betriebes |
Geltungsbereich: | Weltweit, sofern rechtlich zulässig |
Höhe der Versicherungsprämie: | wird berechnet anhand der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer |
Deckungssummen
Variante 1 | Variante 2 | |
Deckungssummen | Deckungssummen | |
Personenschäden | EUR 7.500.000,00 | EUR 15.000.000,00 |
Sachschäden | EUR 750.000,00 | EUR 1.500.000,00 |
Vermögensschäden | EUR 75.000,00 | EUR 100.000,00 |
Jahresprämien
Variante 1 | Variante 2 | |
Jahresprämie je Teilnehmer | Jahresprämie je Teilnehmer | |
Flug- oder Schiffsreisen | EUR 0,75 | EUR 0,97 |
Bus- oder Zugreise | EUR 0,79 | EUR 0,75 |
Wochenendfahrten oder Selbstfahrer | EUR 0,38 | EUR 0,48 |
Weitere Information zur Reiseveranstalter-Insolvenz-Versicherung
Die Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter leistet bei folgenden Ereignissen:
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Als Reiseveranstalter gilt man nach Reisevertragsrecht §651 a Abs (2) Ziffer 1 BGB, wenn man für ein Pauschalreiseangebot, zwei oder mehrere touristische Leistungen anbietet. Nicht dem Reiserecht unterliegen Tagesreisen die weniger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung beinhalten und einen Preis von 500 Euro nicht überschreiten.
Als eigenständige touristische Leistungen gelten nach § 651a Abs. (3) BGB u.a.:
Nehmen Sie für eine beworbene Reise die Anmeldung entgegen und erheben Sie den Reisepreis, sind Sie als Reisevermittler tätig, sollten Sie sich auf alle Fälle absichern und den Reiseveranstalter in der Reisebeschreibung erwähnen.
Hinweis: Werden in einem Kalenderjahr mehr als 1.000 Reiseteilnehmer gemeldet, wird auf die Teilnehmerbeiträge ein Nachlass von 20% eingeräumt.
Im Rahmen einer Haftpflicht für Reiseveranstalter werden folgende Leistungen übernommen:
Vertrauen Sie auf unsere Expertise
Hohe Kundenzufriedenheit
Über 60-Jahre Erfahrung mit Reiseversicherungen zahlt sich aus.
Persönliche Ansprechpartner
Unsere Kundenbetreuer freuen sich, Ihnen weiterhelfen zu können.
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Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.