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Reiseveranstalterhaftpflicht
Ab 99 € Vorausprämie
Bernhard Reiseversicherungsmakler
Wir bieten Reiseveranstaltern eine spezialisierte Haftpflichtversicherung, die höchsten Schutz und maximale Sicherheit für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gewährleistet.
Unsere maßgeschneiderten Tarife sichern Sie zuverlässig gegen Haftungsrisiken ab und ermöglichen dank innovativem Online-Tarifrechner eine schnelle und komfortable Abwicklung.

Tarifübersicht
Wir bieten Reiseveranstaltern eine spezialisierte Haftpflichtversicherung, die höchsten Schutz und maximale Sicherheit für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gewährleistet. Unsere maßgeschneiderten Tarife sichern Sie zuverlässig gegen Haftungsrisiken ab und ermöglichen dank innovativem Online-Tarifrechner eine schnelle und komfortable Abwicklung. So profitieren Sie von einem vertrauenswürdigen Partner mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bereich Reiseversicherungen.
Warum zusätzlicher Schutz sinnvoll ist:
Reiseveranstalterhaftpflicht für
Ob Vereinsfahrt, Trainingslager oder Kulturreise – wo Reisen organisiert werden, lauern auch Risiken. Die Reiseveranstalterhaftpflicht für Vereine schützt Sie zuverlässig vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden. So bleiben unvorhergesehene Zwischenfälle ohne finanzielle Folgen – und Sie können sich ganz auf das gemeinsame Erlebnis konzentrieren.
Als Verein gelten sie auch als Reiseveranstalter, wenn sie mind. zwei reisetypische Leistungen anbieten und organisieren. Dazu zählen z.B. Transfer, Eintrittskarten, Übernachtung und Verpflegung sowie Rundfahrten. Dabei haftet der Verein für alle Schäden, die die beauftragten Dienstleistungsunternehmen (Busunternehmen, Hotel, Restaurant, …) den Teilnehmern der Reise zufügen. Minimieren Sie deshalb mit einer Reiseveranstalterhaftpflicht für Vereine Ihr Risiko.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der RVH für Vereine:
| Für wen ist diese Versicherung: | Leistungsträger, Hilfspersonen der Organisation, Reiseleitung |
| Geltungsbereich: | weltweit, sofern rechtlich zulässig |
| Höhe der Versicherungsprämie: | abhängig von der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer |
Variante 1 | Variante 2 | |
Deckungssummen | Deckungssummen | |
Personenschäden | EUR 7.500.000,00 | EUR 15.000.000,00 |
Sachschäden | EUR 750.000,00 | EUR 1.500.000,00 |
Vermögensschäden | EUR 75.000,00 | EUR 100.000,00 |
Variante 1 | Variante 2 | |
Jahresprämie je Teilnehmer | Jahresprämie je Teilnehmer | |
Flug- oder Schiffsreisen | EUR 0,81 | EUR 1,04 |
Bus- oder Zugreise | EUR 0,58 | EUR 0,81 |
Wochenendfahrten oder Selbstfahrer | EUR 0,41 | EUR 0,52 |
Reiseveranstalterhaftpflicht für
Ob Geschäftsreise, Kunden-Event oder Mitarbeiterreise – mit der Reiseveranstalterhaftpflicht für Unternehmen sind Sie rundum abgesichert. Sie schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, damit Ihr Unternehmen auch bei unvorhergesehenen Ereignissen auf der sicheren Seite bleibt.
Die Reiseveranstalterhaftpflicht für Unternehmen haftet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der RRV:
| Für wen ist diese Versicherung: | die gesetzlichen Vertreter sowie die übrigen Betriebsangehörigen des versicherten Betriebes |
| Geltungsbereich: | Weltweit, sofern rechtlich zulässig |
| Höhe der Versicherungsprämie: | wird berechnet anhand der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer |
Variante 1 | Variante 2 | |
Deckungssummen | Deckungssummen | |
Personenschäden | EUR 7.500.000,00 | EUR 15.000.000,00 |
Sachschäden | EUR 750.000,00 | EUR 1.500.000,00 |
Vermögensschäden | EUR 75.000,00 | EUR 100.000,00 |
Variante 1 | Variante 2 | |
Jahresprämie je Teilnehmer | Jahresprämie je Teilnehmer | |
Flug- oder Schiffsreisen | EUR 1,07 | EUR 1,39 |
Bus- oder Zugreise | EUR 0,77 | EUR 1,07 |
Wochenendfahrten oder Selbstfahrer | EUR 0,54 | EUR 0,69 |
Wichtigste Infos zur Reiseveranstalter-Versicherung
mehr Informationen zur Reiseveranstalter-Insolvenz-Versicherung
Rechtliche Informationen

Als Reiseveranstalter gilt man nach Reisevertragsrecht §651 a Abs (2) Ziffer 1 BGB, wenn man für ein Pauschalreiseangebot, zwei oder mehrere touristische Leistungen anbietet. Nicht dem Reiserecht unterliegen Tagesreisen, die weniger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung beinhalten und einen Preis von 500 Euro nicht überschreiten.
Als eigenständige touristische Leistungen gelten nach § 651a Abs. (3) BGB u.a.:
Nehmen Sie für eine beworbene Reise die Anmeldung entgegen und erheben Sie den Reisepreis, sind Sie als Reisevermittler tätig. Dabei sollten Sie sich auf alle Fälle absichern und den Reiseveranstalter in der Reisebeschreibung erwähnen.
Hinweis: Werden in einem Kalenderjahr mehr als 1.000 Reiseteilnehmer gemeldet, wird auf die Teilnehmerbeiträge ein Nachlass von 20 % eingeräumt.
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
FAQ Reiseveranstalterhaftpflicht
Die Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter leistet bei folgenden Ereignissen:
Im Rahmen einer Haftpflicht für Reiseveranstalter werden folgende Leistungen übernommen:
Deckungssummen:
Variante 1:
Variante 2:
Bereits ein einzelner Schadensfall kann zu hohen finanziellen Forderungen führen. Mit unserer Haftpflichtversicherung sichern Sie sich höchsten Schutz, stärken das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner und erhalten schnelle Hilfe im Ernstfall.
Eine Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen.
Allerdings gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Insolvenzabsicherung (§ 651r BGB) – also eine Absicherung für Kundengelder, falls der Reiseveranstalter zahlungsunfähig wird. Diese Pflicht wird meist über einen Reisesicherungsschein erfüllt.
Die Haftpflichtversicherung hingegen ist freiwillig, schützt aber den Veranstalter vor hohen Schadensersatzforderungen, etwa bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden infolge von Organisations- oder Informationsfehlern.
Nützliche Tipps
Lesen Sie unseren Ratgeber mit wichtigen Informationen zur Veranstalter-Versicherung und speziell zum Thema Reiseveranstalterhaftpflicht:

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