Sie sind versichert bei Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch eines Seminars bzw. einzelner Teilveranstaltungen einer Seminarreihe. Zusätzlich gebuchte Reiseleistungen (z.B. An- und Rückreise, Unterkunft) sind mitversichert, wenn diese innerhalb von 48 Stunden vor Beginn bzw. nach Ende des Seminars bzw. der jeweiligen Teilveranstaltung der Seminarreihe liegen.
Versicherte Ereignisse sind u.a.:
- Unerwartete schwere Erkrankung sowie Vorerkrankungen, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurden.
- Tod und schwere Unfallverletzung.
- Betriebsbedingte Kündigung.
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses.
- Bei versichertem Nichtantritt übernehmen wir die Stornokosten, die Sie dem Leistungsträger (z.B. Seminarveranstalter, Hotel) vertraglich schulden. Alternativ erstatten wir die Umbuchungsgebühren.
- Bei versicherter außerplanmäßiger Beendigung ersetzen wir den anteiligen Preis für nicht genutzte Seminar- und Reiseleistungen vor Ort sowie zusätzliche Rückreisekosten.
- Bei Absage des Seminars durch den Veranstalter übernehmen wir die Stornokosten für die mitversicherten Reiseleistungen.
Wir entschädigen Sie insgesamt bis maximal zur Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme. Dies gilt nur, wenn in den Versicherungsbedingungen für eine Leistung keine abweichende Summe genannt ist.
Die Versicherungssumme entspricht dem versicherten Seminarpreis zzgl. etwaiger Reiseleistungen.