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Unsere Highlights
ab 0,23 € pro Person
Mit unseren speziell entwickelten Reiseversicherungen für Schulgruppen/Jugendgruppen ist Ihre Gruppe bestmöglich abgesichert - und das zu einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis. Für Gruppen mit mindestens 5 Personen, mit dem gleichen Reiseziel und – Datum.
Unsere Schüler-Reiseversicherung ist speziell für die Absicherung einer Schülerreise z. B. von Klassenfahrt oder Abschlussfahrt, sowohl innerhalb Deutschlands als auch im Ausland.
Je nachdem, ob Sie innerhalb Deutschlands oder ins Ausland verreisen, benötigen Sie einen anderen Versicherungsschutz.
Zusätzlich empfehlen wir auch immer die Lehrerausfall-Versicherung mit abzuschließen.
► jetzt Reiseversicherung berechnen
⇒ Informationsblatt zur Schüler-Reiseversicherung
Unsere Reiserücktrittsversicherung
ab 2,2% vom Reisepreis
Grundschutz
Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung bei Schülerreisen und Klassenfahrten ins Ausland. Zwar besteht grundsätzlich Schutz über die gesetzliche Krankenversicherung im europäischen Ausland und im EWR, jedoch werden die Kosten nur bis zu der Höhe übernommen, wie sie bei einer inländischen Behandlung erstattet werden. Die Krankenkasse kann außerdem Abschläge vornehmen – zum Beispiel für erhöhte Verwaltungskosten. Manche Leistungen müssen außerdem vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Mit einer Auslandskrankenversicherung ist man im Falle einer Erkrankung im Ausland besser abgesichert. Hierbei werden Mehrkosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus dem Ausland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Auslandskrankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen.
Leistungen der Auslandskrankenversicherung (Auszug)
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
---|---|---|
Auslandskrankenversicherung | ||
Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung | 100 %, wenn medizinisch notwendig und unvermeidbar | |
Schmerzstillende Zahnbehandlung | max. 500 € (nicht für vorhandene Zahnschäden) | |
Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland | wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar | |
Überführungskosten im Todesfall | bis 25.000 € |
Grundschutz
Unser Sachpaket (Reisehaftpflicht, Unfall- und Rechtsschutz)
Durch unser Sachpaket sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls mit Invalidität. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zudem bei Rechtsstreitigkeiten.
In unserem Sachpaket enthalten sind folgende Versicherungen:
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
Übersicht der Leistungen (Auszug)
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
---|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | ||
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € | |
Vermögensschäden | 1 Mio. € | |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € | |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall | |
Schlüsselverlust | 2.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall | |
Reiseunfallversicherung | ||
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) | |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € | |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € | |
Bergungskosten | 5.000 € | |
Reiserechtsschutz | ||
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ | |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ | |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Unser Sachpaket (Reisehaftpflicht, Unfall- und Rechtsschutz)
Durch unser Sachpaket sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls mit Invalidität. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zudem bei Rechtsstreitigkeiten.
In unserem Sachpaket enthalten sind folgende Versicherungen:
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
Übersicht der Leistungen (Auszug)
Versicherungssparte | Versicherungsumfang | |
---|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | ||
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € | |
Vermögensschäden | 1 Mio. € | |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € | |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall | |
Schlüsselverlust | 2.000 € | |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall | |
Reiseunfallversicherung | ||
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) | |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € | |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € | |
Bergungskosten | 5.000 € | |
Reiserechtsschutz | ||
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ | |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ | |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Reiserücktrittkostenversicherung
Reiserücktritt Klassenfahrt: Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund noch vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten beim Reiserücktritt. Die Reiseabbruchversicherung sichert Sie zudem im Falle des frühzeitigen Abbruchs der Reise ab. Außerdem erstatten die Versicherer in der Regel darüber hinaus die Kosten für die nicht in Anspruch genommene Reiseleistung sowie mögliche Mehrkosten, die durch die vorgezogene Rückreise entstehen. In der Reiserücktrittkostenversicherung können Sie zwischen der Absicherung mit Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % der erstattungsfähigen Kosten.
Leistungen der Reiserücktrittkosten (Auszug): | |
Übernahme Stornogebühren | |
Rückreisekosten, die den Reisepreis übersteigen | |
Hinweis: Muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden |
Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung
Versicherte Ereignisse:
Bei der versicherten Person, bei Personen, die mit der versicherten Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben und bei versicherten Personen, die mit einer weiteren Person gemeinsam eine Reise gebucht und versichert hat,
Nicht versichert:
Selbstbehalt:
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung erstattet Ihnen die Kosten für den Inhalt Ihres Gepäcks bei Diebstahl, Raub oder Zerstörung durch beispielsweise Feuer.
Leistungen der Reisegepäckversicherung (Auszug): | |
Schäden und Verluste durch Transport, höhere Gewalt, Diebstahl, Feuer, Wasser | |
Skibruchrisiko (außer gemietete, geliehene oder vermietete Skier) | |
Campingrisiko | |
Versicherungssumme allgemein | 3.000 € (kann auf Anfrage erhöht werden) |
Versicherungssumme eigene Musikinstrumente | 1.000 € |
Hier finden Sie Hinweise zu speziellen Regelungen beim Camping und für Fahrräder
Praktikumsschäden Zusatzversicherung
Dieser Zusatzbaustein kann als Ergänzung zum Sachpaket abgeschlossen werden. Versichert ist dabei die Teilnahme an berufsspezifischen Praktika im In- und Ausland, auch im Rahmen eines Studiums oder Erasmus-Plus Programms.
Leistungen der Praktikumsschäden-Zusatzversicherung (Auszug): | |
Optionale Haftpflicht-Zusatzdeckung für Praktikumsschäden | |
Teilnahme an berufsspezifischen Praktika | |
Im Rahmen eines Studiums oder Erasmus-Plus Programms: | |
Personen- und Sachschäden: | bis zur vereinbarten Deckungssumme der Haftpflichtversicherung bei Personen- und Sachschäden |
Außerhalb eines Studiums oder Erasmus-Plus Programms: | |
Personen- und Sachschäden: | mit einer pauschalen Deckungssumme von 10.000 € bei einem Selbstbehalt von 100,- € je Versicherungsfall |
► Versicherungsbedingungen zur Praktikums-Zusatzversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn bei einer einzelnen Person z. B. ein schwerer Unfall die Schülerreise bzw. Klassenfahrt verhindert. Ebenso bei einer unerwarteten und schweren Erkrankung, bei Todesfall oder bei einer Schwangerschaft.
Bei Schülern und Studenten greift die Reiserücktrittsversicherung bei Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität und bei Nichtversetzung eines Schülers, im Falle einer Schul-/Klassenreise. Die Reiseabbruchversicherung sichert im Fall eines frühzeitigen Abbruchs der Reise ab.
Die Lehrerausfallversicherung deckt Kosten ab, wenn eine Klassenfahrt/Schülerreise abgesagt werden muss, weil die Begleitlehrkraft ausfällt.
► jetzt Gruppenreise versichern
Detaillierte Informationen zu den Gründen für eine Kostenübernahme beim Reiserücktritt.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise
Hohe Kundenzufriedenheit
Über 60-Jahre Erfahrung mit Reiseversicherungen zahlt sich aus.
Persönliche Ansprechpartner
Unsere Kundenbetreuer freuen sich, Ihnen weiterhelfen zu können.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Was deckt die Auslandskrankenversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Was deckt die Reiserücktrittsversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Ist eine Stornierung / Widerruf einer Reiserücktrittversicherung möglich?
Die Reiserücktrittversicherung kann nicht storniert oder widerrufen werden. Grund hierfür ist, dass die Versicherung sofort ab Vertragsabschluss in Kraft tritt. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Die Versicherung kann auch dann nicht widerrufen werden, wenn die gesamte Reise nachweislich nicht stattfindet. Eine Reiserücktrittversicherung sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können. Der Versicherungszeitraum bezieht sich demnach auf den Zeitraum vor der Reise. Mit Erhalt der Versicherungspolice gilt der Vertragsanteil des Versicherers (Übernahme des Risikos) sofort als erfüllt. Demnach gilt das Widerrufsrecht nicht. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihrer Versicherungsbestätigung sowie in unseren rechtlichen Informationen: Rechtliche Informationen - Bernhard Reise Versicherungen
Was deckt die Reiseunfallversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Was deckt die Reisehaftpflichtversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Was ist bei einem Rechtsschutzfall zu beachten?
Bei der Rechtschutzversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Die maximale Versicherungssumme beträgt 1 Million Euro.
Was deckt die Reisegepäckversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind:
Welche Regelungen gelten für die Reisegepäckversicherung beim Camping?
1. Es besteht Versicherungsschutz auch für Schäden, die während des Zeltens oder Campings auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplatz eintreten.
2. Werden Sachen unbeaufsichtigt im Zelt oder Wohnwagen zurückgelassen, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn:
bei Zelten:
der Schaden nicht während der Nachtzeit eingetreten ist. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Das Zelt ist mindestens zuzubinden oder zuzuknöpfen.
bei Wohnwagen:
dieser durch Verschluss ordnungsgemäß gesichert ist. Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind im unbeaufsichtigten Zelt oder Wohnwagen nicht versichert
3. Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör, Uhren, optische Geräte, Jagdwaffen, Radio- und Fernsehapparate, Tonaufnahme- und Wiedergabegeräte, jeweils mit Zubehör, sind nur versichert, solange sie:
a) in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder
b) der Aufsicht des offiziellen Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben sind oder
c) sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug auf einem offiziellen Campingplatz befinden
4. Sofern kein offizieller Campingplatz (siehe 1) benutzt wird, sind Schäden durch Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) ausgeschlossen.
5. Verletzt der Versicherungsnehmer (also Sie) eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte.
Wie sind Fahrräder in der Reisegepäckversicherung versichert?
1. Es besteht der Versicherungsschutz auch für Fahrräder, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.
2. Bei Diebstahl besteht Versicherungsschutz nur, wenn das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls durch ein Kabelschloss oder ein Schloss mit vergleichbarem Sicherheitswert, hierzu zählen regelmäßig keine Rahmenschlösser, gesichert war.
3. Der Versicherer ersetzt Schäden an mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind.
4. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist mit EUR 250,00 begrenzt, wenn der Diebstahl während der Nachtzeit verübt wird. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.
5. Der Versicherungsnehmer oder Versicherte hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
Was passiert, wenn ein Teilnehmer (Betreuer) älter als 64 Jahre ist?
Sollte mindestens ein Betreuer der Gruppe 65 Jahre alt oder älter sein, so melden Sie die Gruppe bitte unter Vereinsgruppenreisen bzw. Austauschmaßnahmen an.
Für Lehrer ab 65 Jahre ist die Lehrerausfallversicherung nicht möglich.
Wie hoch ist die Mindestgruppenstärke?
Die Mindestgruppenstärke beträgt 5 Personen (alle max. 64 Jahre alt). Betreuer, die nicht älter als 64 Jahre sind, können mitversichert werden.
Wo gebe ich die Teilnehmer ein?
Sie haben zwei Möglichkeiten, die Teilnehmer einzugeben. Entweder Sie befüllen die von uns bereitgestellte Liste (z.B. durch Copy & Paste), oder Sie tragen die Teilnehmer manuell ein.
Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen bei Schülerreise und Klassenfahrt:
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