Unverzichtbarer Schutz für Schüler, Lehrkräfte und Begleiter – im In- & Ausland

Klassenfahrt Plus 
Versicherungsschutz für Klassenreisen und Schulausflüge

KlassenfahrtPlus ist eine modular aufgebaute Reiseversicherung für Schulklassen – anpassbar je nach Reiseziel, mit Haftpflicht und Storno für Inlandsfahrten sowie optionaler Auslandskrankenversicherung für internationale Klassenfahrten – dort, wo die gesetzliche Unfallversicherung nach § 2 SGB VII endet.

  • Haftpflicht- & Unfallschutz für Schüler und Begleitpersonen – ohne Selbstbeteiligung  
  • Auslandskrankenversicherung mit Krankenrücktransport – auch bei Outdoor-Aktivitäten  
  • Stornokosten bei Krankheit, Unfall oder Todesfall vollständig erstattet

 ab 0,29 € pro Person und Tag

► Jetzt Versicherung berechnen

  • Weltweiter
    Reiseschutz
  • 70 Jahre
    Erfahrung
  • 21.500
    Kunden
  • Günstige
    Rahmentarife

Bernhard Reiseversicherungsmakler

Das Wichtigste in Kürze

Klassenfahrt Plus ist unser maßgeschneiderter Reiseversicherungsschutz für Schulklassen und Schülergruppen. Er sichert Ihre Gruppe flexibel und zuverlässig ab – ob bei Krankheit, Reiseabbruch oder Gepäckverlust. Mit Klassenfahrt Plus ermöglichen Sie eine sorgenfreie Klassenfahrt mit umfassender und verlässlicher Absicherung.

Passgenauer Schutz

Maßgeschneiderter Schutz

Maßgeschneiderte Reiseversicherungen mit umfassendem Schutz für Gruppen ab 5 Personen.

Flexibler Reiseschutz

Flexibler Versicherungsschutz

Lässt sich flexibel an Ihr Reiseziel und die Reisedauer anpassen.

Digitale Versicherungslösungen

Komfortable Online-Verwaltung

Digitale Verwaltung & eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung.

Starker Versicherungspartner

Verlässlicher Partner mit Erfahrung

Bewährter Versicherungsschutz mit über 70 Jahren Erfahrung & mehr als 21.500 zufriedenen Kunden.

Bestens abgesichert mit Klassenfahrt Plus

Wieso sind Reiseversicherungen für Schulgruppen sinnvoll?

Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung schützt Schülerinnen und Schüler bei genehmigten Schulveranstaltungen gemäß § 2 SGB VII – dieser Schutz hat jedoch klare Grenzen:

  • Auslandsreisen: Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet im Ausland nur Leistungen im Rahmen des deutschen Kostensatzes – anfallende Mehrkosten und Rücktransporte bleiben ungedeckt 
  • Aufsichtspflicht & Haftpflicht: Lehrkräfte und Begleitpersonen haften gemäß § 832 BGB für Schäden, welche Minderjährige unter ihrer Aufsicht verursachen – auch ohne persönliches Verschulden.
  • Stornokosten: Reiseveranstalter dürfen gemäß § 651h BGB gestaffelte Entschädigungen bis zu 100 % des Reisepreises erheben – KlassenfahrtPlus erstattet diese Kosten bei versicherten Ereignissen vollständig.

Je nachdem, ob Sie innerhalb Deutschlands oder ins Ausland verreisen, benötigen Sie einen anderen Versicherungsschutz.

► jetzt Klassenfahrt Plus berechnen      Informationsblatt zur Schüler-Reiseversicherung

Zusätzlich empfehlen wir auch immer die Lehrerausfall-Versicherung mit abzuschließen.

Empfohlener Versicherungsschutz

Welche Reiseversicherungen sind für eine Klassenfahrt zu empfehlen?

Bei Klassenfahrten ins Ausland gehört eine Auslandsreisekrankenversicherung zu den wichtigsten Absicherungen. Für Reisen innerhalb Deutschlands hingegen ist dieser Baustein nicht notwendig – hier stehen vor allem Haftpflicht-, Unfall- und Reiserücktrittsversicherungen im Vordergrund. Als ungebundener Versicherungsmakler sprechen wir unsere Empfehlungen auf Basis langjähriger Erfahrung aus. Welche Kombination im Einzelfall sinnvoll ist, hängt jedoch vom individuellen Risiko ab.

Klassenfahrt Plus bietet dafür einen optimal abgestimmten Rundumschutz für Schulklassen und Schülergruppen – flexibel kombinierbare Leistungen für In- und Auslandsreisen, passend zu den jeweiligen Anforderungen Ihrer Klassenfahrt.

Grundschutz

Versicherungen für die Schülerreise ins Ausland

Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung bei Schülerreisen und Klassenfahrten ins Ausland. Zwar besteht grundsätzlich Schutz über die gesetzliche Krankenversicherung im europäischen Ausland und im EWR, jedoch werden die Kosten nur bis zu der Höhe übernommen, wie sie bei einer inländischen Behandlung erstattet werden. Die Krankenkasse kann zudem Abschläge vornehmen – zum Beispiel für erhöhte Verwaltungskosten. Manche Leistungen müssen außerdem vor Behandlungsbeginn genehmigt werden. Mit einer Auslandskrankenversicherung für die Klassenfahrt ist man im Falle einer Erkrankung im Ausland besser abgesichert. Hierbei werden Mehrkosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus dem Ausland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Auslandskrankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen. 

► Versicherungsbedingungen zur Auslandkrankenversicherung

Leistungen der Auslandskrankenversicherung (Auszug)

Versicherungssparte

Versicherungsumfang

 

Auslandskrankenversicherung

 

 

Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung

100 %, wenn medizinisch notwendig und unvermeidbar

 

Schmerzstillende Zahnbehandlung

max. 500 € (nicht für vorhandene Zahnschäden)

 

Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland

wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar

 

Überführungskosten im Todesfall

bis 25.000 €

 

Empfohlener Zusatzschutz für Auslandsreisen

Durch unser Sachpaket sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls mit Invalidität. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zudem bei Rechtsstreitigkeiten.

In unserem Sachpaket enthalten sind folgende Versicherungen:

  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung 

► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung 

► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

VersicherungssparteVersicherungsumfang 
Reisehaftpflichtversicherung   
Personen- und Sachschäden5 Mio. € 
Vermögensschäden1 Mio. € 
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen500.000 € 
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art)1.000 € 
mit Selbstbeteiligung50 € je Versicherungsfall 
Schlüsselverlust2.000 € 
mit Selbstbeteiligung150 € je Versicherungsfall 
Reiseunfallversicherung   
Invaliditätsleistung55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) 
TodesfallleistungUnter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € 
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld10 € 
Bergungskosten5.000 € 
Reiserechtsschutz   
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen 
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren 
Versicherungssumme1.000.000 € 

Reiserücktritt Klassenfahrt: Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund noch vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten beim Reiserücktritt. Die Reiseabbruchversicherung sichert Sie zudem im Falle des frühzeitigen Abbruchs der Reise ab. Außerdem erstatten die Versicherer in der Regel darüber hinaus die Kosten für die nicht in Anspruch genommene Reiseleistung sowie mögliche Mehrkosten, die durch die vorgezogene Rückreise entstehen. In der Reiserücktrittkostenversicherung bei der Klassenfahrt können Sie zwischen der Absicherung mit Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % der erstattungsfähigen Kosten.

Leistungen der Reiserücktrittkosten (Auszug): 
Übernahme Stornogebühren
  •  
Rückreisekosten, die den Reisepreis übersteigen
  •  
Hinweis: Muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden 

► Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittversicherung

► Nur Reiserücktrittversicherung abschließen

Grundschutz

Versicherungen für Reisen innerhalb Deutschlands

Durch unser Sachpaket sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls mit Invalidität. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zudem bei Rechtsstreitigkeiten.

In unserem Sachpaket enthalten sind folgende Versicherungen:

  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

Übersicht der Leistungen (Auszug)

Versicherungssparte

Versicherungsumfang

 

Reisehaftpflichtversicherung

   

Personen- und Sachschäden

5 Mio. €

 

Vermögensschäden

1 Mio. €

 

Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen

500.000 €

 

Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art)

1.000 €

 

mit Selbstbeteiligung

50 € je Versicherungsfall

 

Schlüsselverlust

2.000 €

 

mit Selbstbeteiligung

150 € je Versicherungsfall

 

Reiseunfallversicherung

   

Invaliditätsleistung

55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)

 

Todesfallleistung

Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €

 

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

10 €

 

Bergungskosten

5.000 €

 

Reiserechtsschutz

   

gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

 

Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren

 

Versicherungssumme

1.000.000 €

 

Empfohlener Zusatzschutz für Inlandsreisen

Reiserücktritt Klassenfahrt: Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund noch vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten beim Reiserücktritt. Die Reiseabbruchversicherung sichert Sie zudem im Falle des frühzeitigen Abbruchs der Reise ab. Außerdem erstatten die Versicherer in der Regel darüber hinaus die Kosten für die nicht in Anspruch genommene Reiseleistung sowie mögliche Mehrkosten, die durch die vorgezogene Rückreise entstehen. In der Reiserücktrittkostenversicherung bei der Klassenfahrt können Sie zwischen der Absicherung mit Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % der erstattungsfähigen Kosten.

Leistungen der Reiserücktrittkosten (Auszug): 
Übernahme Stornogebühren
  •  
Rückreisekosten, die den Reisepreis übersteigen
  •  
Hinweis: Muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden 

► Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittversicherung

► Nur Reiserücktrittversicherung abschließen

Reiseschutz für Schülergruppen – einfach & günstig

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  • Optionale Ergänzungen: Reiserücktritts- und Gepäckversicherung
  • Komplett digital: von Teilnehmerlisten bis Schadenmeldung

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Umfassender Schutz

Sinnvoller Zusatzschutz für In- und Auslandsreisen

Reiserücktrittsversicherung

  • Keine Sorgen bei Stornierungen
  • Günstige Gruppentarife
  • mit oder ohne Selbstbeteiligung
  • bis zu 14 Tage vor Reisebeginn buchbar

ab 2,2 % vom Reisepreis

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Dozenten & Praktikanten

Lehrerausfallversicherung

  • Absicherung bei akuter Krankheit
  • Schutz im Ernstfall
  • Sicherheit bei Schwangerschaft
  • Schutz vor Impfunverträglichkeiten

ab 1,20 € pro Tag/Person

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Lehrerausfallversicherung

Kostenbeispiel

Was kostet eine Reiseversicherung für eine Klassenfahrt?

Die Klasse 4b der Grundschule Sonnenblume plant eine einwöchige Klassenfahrt nach Porec, Kroatien. Die Reise findet vom 15. bis zum 22. September statt. Insgesamt nehmen 5 Schüler im Alter von 10 Jahren und ihr 38-jährige Lehrerin, Frau Weiß, an der Fahrt teil. Um sicherzustellen, dass alle Teilnehmer während der Reise gut abgesichert sind, beschließt die Schule, verschiedene Reiseversicherungen abzuschließen.

Kriterien zur Berechnung

Bsp. Klasse 4b

Produkt

Auslandskrankenversicherung für eine Klassenfahrt

 

Lehrerausfallversicherung

 

Reiserücktrittsversicherung für die Schulfahrt

Laufzeit

1 Woche (15.09. bis 22.09.)

Prämie

Auslandskrankenversicherung: 13,92 €

 

Lehrerausfallversicherung: 129,60 € (mit Selbstbehalt)

 

Reiserücktrittsversicherung: 105,60 € (mit Selbstbehalt)

Gesamte Prämie

249,12 €

Die Gesamtkosten für die Reiseversicherungen für die Klassenfahrt betragen somit 249,12 €. Diese Kosten umfassen die Auslandskrankenversicherung für die Schüler, die Lehrerausfallversicherung sowie die Reiserücktrittsversicherung.

Insgesamt sorgt die Reiseversicherung für Schüler und die entsprechenden Absicherungen dafür, dass die Klassenfahrt nach Porec ein unbeschwertes und sicheres Erlebnis für alle Beteiligten wird.

► jetzt Reiseversicherung online berechnen

Gute Gründe für einen Makler

Wieso ist ein Reiseversicherungsmakler eine gute Wahl?

Zeit- und Kostenersparnis

Zeit- und Kostenersparnis

Wir übernehmen den Tarifvergleich, verhandeln Konditionen und ersparen Ihnen aufwendige Recherchen.

Unterstützung im Schadensfall

Unterstützung im Schadensfall

Als Makler stehen wir Ihnen im Ernstfall zur Seite und helfen, Ansprüche schnell und unkompliziert durchzusetzen.

Maßgeschneiderte Absicherung

Maßgeschneiderte Absicherung

Statt standardisierter Verträge erhalten Sie eine Versicherung, die genau zu Ihrer Reise passt.

Digital & Sicher

Digital und Sicher

Mit Tarifrechner, digitalem Kundenkonto und Online-Schadenmeldung gestalten wir Ihre Absicherung einfach, schnell und zeitgemäß. 

Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!

► unsere Versicherungslösungen

Das sollten Schulen und Lehrkräfte beachten

Wichtige Informationen zu Klassenfahrt Plus

  • Unsere Schulgruppenversicherung ist speziell auf die besonderen Bedürfnisse von Schüler- und Jugendgruppen abgestimmt.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit, ausgenommen sind lediglich Kriegsgebiete.
  • In den Prämien ist die aktuell gültige Versicherungssteuer bereits enthalten (Krankenversicherung ist steuerfrei).
  • Lehrerausfallversicherung und Reiserücktrittversicherung müssen spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

FAQ Klassenfahrt

Wichtige Fragen und Antworten

Ja, viele Schülerreiseversicherungen decken auch Freizeitaktivitäten ab, die während der Klassenfahrt stattfinden, wie Sport, Ausflüge oder andere geplante Veranstaltungen. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen der Versicherung zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle gewünschten Aktivitäten abgedeckt sind. Bei der Online-Buchung einer Reiseversicherung für Schüler sollten Eltern und Lehrer darauf achten, dass die Versicherung auch Risiken im Zusammenhang mit diesen Freizeitaktivitäten umfasst, um im Falle eines Unfalls oder einer Verletzung während dieser Aktivitäten abgesichert zu sein.

Unsere Schülergruppenversicherung ist speziell auf schulische Reisen und Jugendausflüge zugeschnitten. Sie eignet sich zum Beispiel für:

  • Schulfahrten wie Skilager, Abschlussfahrten, Abifahrten oder Aufenthalte im Schullandheim – auch in Kooperation mit den Landesjugendringen.
  • Schüler- und Jugendgruppen ab mindestens 5 Personen mit gleichem Reiseziel und -datum.
  • Klassenfahrten ins Ausland (z. B. nach Prag, London oder Paris – Ziele innerhalb Europas).
  • Reisen nach Deutschland, z. B. Klassenfahrten nach Berlin oder andere Städte.
  • Lehrer und Betreuer bis zum 64. Lebensjahr, die gemeinsam mit der Gruppe reisen.

Nicht versichert sind:

  • Beruflich bedingte Auslandsreisen
  • Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Entbindungen, Schwangerschaftsunterbrechungen und Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft
  • Nährmittel und Stärkungspräparate, kosmetische Präparate
  • Nachkauf von Medikamenten auf einer Reise
  • Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Zahnkosmetik, Kieferorthopädie und Implantologie
  • Geistige und seelische Störungen, psychosomatische Behandlung
  • Anschaffung von Hilfsmitteln z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen, Prothesen, Bandagen, Vorfußentlastungsschuh
  • Krankheiten/Unfälle als Folge von Pandemien oder vorhersehbaren Kriegsereignissen, Selbstmordversuch, Sucht, Alkohol, Drogen (Kriegsereignisse sind dann vorhersehbar, wenn es eine Warnung des Auswärtigen Amtes vor Reiseantritt gibt. Die Terroranschläge in Paris oder Brüssel zählen nicht als Kriegsereignisse)
  • Durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung
  • Kur und Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Bergungskosten
  • Kosten für PCR-Tests oder Antigen-Tests im Zusammenhang mit Ein- und Ausreise
  • Kosten für den Krankentransport einer Covid-Kontaktperson (z. B. zu einer Teststation, um festzustellen, ob sie positiv ist oder nicht)
  • Mehrkosten am Reiseziel aufgrund von Quarantäne (längerer Aufenthalt in der Unterkunft, Flugumbuchungskosten etc), weil die Reisezeit verlängert werden muss und die Infizierte bzw. Kontaktperson später zurückfliegt
  • Kosten für eine erwachsene Begleitperson, die den/die erwachsene Begleitperson, die den/die minderjährigen Schüler/in bei einer Rückführung zur Weiterbehandlung im Heimatland begleiten soll

Nicht versichert sind:

  • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um keine Schul- oder Klassenreise handelt
  • Gebühren, die bei der Beschaffung von ausländischen Währungen angefallen sind
  • Nichterreichen des Fluges wegen eines verspäteten Shuttlebusses. (Mehrkosten für die Umbuchung)
  • Gefahren des Kriegs, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse
  • Unerwartete Impfunverträglichkeit bei einem Angehörigen, wenn dieser nicht ebenfalls versichert ist.
  • Schwangerschaft: Wenn die Mutter des minderjährigen Versicherten nicht versichert ist
  • Schaden am Eigentum: Wenn der Schaden nicht im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage oder dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist
  • Wiederholung von Prüfungen: Wenn diese nicht wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs/Studienabschlusses zu erreichen. Wenn die Reise erst nach dem Termin nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde. Auch eine vorgezogene Prüfung ist nicht versichert
  • Wenn aufgrund der Verlängerung eines Kuraufenthalts die Reise nicht angetreten wird
  • Wenn a) die seelische Erkrankung vor Reisebeginn bereits bestand (b) die Behandlung nicht durch einen Facharzt erfolgt ist
  • ein rein positiver Corona-Test (ohne Symptome)
  • Verwaltungskosten wie z. B. vorher stattfindende Vorbereitungstreffen sind kein Bestandteil des Reisepreises

Die Reiserücktrittversicherung kann nicht storniert oder widerrufen werden. Grund hierfür ist, dass die Versicherung sofort ab Vertragsabschluss in Kraft tritt. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Die Versicherung kann auch dann nicht widerrufen werden, wenn die gesamte Reise nachweislich nicht stattfindet. Eine Reiserücktrittversicherung sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können. Der Versicherungszeitraum bezieht sich demnach auf den Zeitraum vor der Reise. Mit Erhalt der Versicherungspolice gilt der Vertragsanteil des Versicherers (Übernahme des Risikos) sofort als erfüllt. Demnach gilt das Widerrufsrecht nicht. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihrer Versicherungsbestätigung sowie in unseren rechtlichen Informationen: Rechtliche Informationen - Bernhard Reise Versicherungen

Nicht versichert sind:

  • Durch motorisierte Fahrzeuge verursachte Unfälle, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt
  • Bergungskosten (z. B. Hubschrauber-Transport ins Tal), wegen Höhenkrankheit)

Reiserücktrittsversicherung: Sicherheit vor hohen Stornokosten

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt anfallende Stornokosten, wenn eine Teilnahme unmöglich wird – zum Beispiel durch schwere Erkrankung, Unfall, Todesfall oder Schwangerschaft.
Für Schüler und Studenten sind zudem typische Szenarien abgesichert, etwa die Wiederholung nicht bestandener Prüfungen oder die Nichtversetzung bei einer Schul- oder Klassenreise.
Wird eine Fahrt nach Beginn abgebrochen, schützt die ergänzende Reiseabbruchversicherung vor zusätzlichen Rückreisekosten und finanziellen Verlusten.

Lehrerausfallversicherung: Schutz für die gesamte Gruppe

Fällt die begleitende Lehrkraft kurzfristig aus – etwa durch akute Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft – kann eine komplette Klassenfahrt ins Wanken geraten. In diesem Fall deckt die Lehrerausfallversicherung die anfallenden Kosten und bewahrt die Schule bzw. Elternschaft vor hohen finanziellen Belastungen.

Unser Fazit aus langjähriger Erfahrung

Ob Reiserücktritt oder Lehrerausfall: Beide Versicherungen sichern nicht nur Schüler und Lehrer, sondern auch die Investition in die Klassenfahrt. Welche Absicherung in Ihrem Fall am meisten Sinn macht, hängt von individuellen Risiken ab.

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Detaillierte Informationen zu den Gründen für eine Kostenübernahme beim Reiserücktritt.

Nicht versichert sind:

  • Abhandenkommen von fremden privaten Wohnungsschlüsseln
    - Wenn die Schlüssel nicht rechtmäßig im Gewahrsam des Versicherten waren
    - Wenn der Schaden bis 150 € beträgt
    - Folgeschäden, die sich aus dem Schlüsselverlust ergeben (z.B. Einbruch)
    - Schlüssel zu beweglichen Sachen, auch Tresor- und Möbelschlüssel, wenn der Schaden bis 150 € beträgt
    - Schlüsselverlustes aus den von der Gastschule überlassenen Schlüsseln
  • Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
  • Halten und Gebrauch eines Fahrzeugs
  • E-Scooter (das Halten oder der Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern ist nicht versichert
  • Fremde Sachen, die gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen wurden
  • Auslösen eines Fehlalarms bei Feuerwehr und Polizei
  • Portokosten für den Versand von Rechnungen
  • Sonstige Sachbeschädigungen

Bei der Rechtschutzversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Die maximale Versicherungssumme beträgt 1 Million Euro.

Nicht versichert sind:

  • Geliehene Musikinstrumente
  • Bargeld
  • Wertpapiere
  • Fahrkarten
  • Urkunden und Dokumente aller Art
  • Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwerg
  • Kontaktlinsen
  • Prothesen jeder Art
  • Segelsurfgeräte
  • Hängegleiter
  • Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge jeweils mit Zubehör, wenn sie sich in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden
  • Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall sowie Foto-, Filmapparate und Videosysteme sind nicht versichert in unbeaufsichtigt abgestellten KFZ oder Anhängern und in unbeaufsichtigten Wassersportfahrzeugen
  • Gefahren durch Kriege, Streiks, Beschlagnahme
  • Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen Substanzen
  • Gefahren der Kernenergie
  • Liegen-, Stehen- oder Hängen lassen von Geschenken bzw. Reiseandenken
  • Ski ohne Fabriknummer / Gemietete oder vermietete Ski

Bedingungsgemäß übernimmt die Reiserücktrittversicherung die Stornierungskosten für den Schüler, wenn dieser die Abschlussprüfung nicht besteht oder das Klassenziel nicht erreicht wird und demnach keine Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe erfolgt.

1. Es besteht Versicherungsschutz auch für Schäden, die während des Zeltens oder Campings auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmern eingerichteten) Campingplatz eintreten.

2. Werden Sachen unbeaufsichtigt im Zelt oder Wohnwagen zurückgelassen, so besteht Versicherungsschutz für Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn:

bei Zelten:
der Schaden nicht während der Nachtzeit eingetreten ist. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr. Das Zelt ist mindestens zuzubinden oder zuzuknöpfen.
bei Wohnwagen:
dieser durch Verschluss ordnungsgemäß gesichert ist. Pelze, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall sind im unbeaufsichtigten Zelt oder Wohnwagen nicht versichert

3. Foto-, Filmapparate und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör, Uhren, optische Geräte, Jagdwaffen, Radio- und Fernsehapparate, Tonaufnahme- und Wiedergabegeräte, jeweils mit Zubehör, sind nur versichert, solange sie:

a)   in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt werden oder
b)   der Aufsicht des offiziellen Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben sind oder
c)   sich in einem durch Verschluss ordnungsgemäß gesicherten Wohnwagen oder in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Kraftfahrzeug auf einem offiziellen Campingplatz befinden

4. Sofern kein offizieller Campingplatz (siehe 1) benutzt wird, sind Schäden durch Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) ausgeschlossen.

5. Verletzt der Versicherungsnehmer (also Sie) eine Obliegenheit aus diesem Vertrag, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheitsverletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte.

 

1. Es besteht der Versicherungsschutz auch für Fahrräder, solange sie sich nicht in bestimmungsgemäßem Gebrauch befinden.

2. Bei Diebstahl besteht Versicherungsschutz nur, wenn das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls durch ein Kabelschloss oder ein Schloss mit vergleichbarem Sicherheitswert, hierzu zählen regelmäßig keine Rahmenschlösser, gesichert war.

3. Der Versicherer ersetzt Schäden an mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad abhanden gekommen sind.

4. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist mit EUR 250,00 begrenzt, wenn der Diebstahl während der Nachtzeit verübt wird. Als Nachtzeit gilt allgemein die Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.

5. Der Versicherungsnehmer oder Versicherte hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer oder Versicherte diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.

 

Sollte mindestens ein Betreuer der Gruppe 65 Jahre alt oder älter sein, so melden Sie die Gruppe bitte unter Vereinsgruppenreisen bzw. Austauschmaßnahmen an.
Für Lehrer ab 65 Jahre ist die Lehrerausfallversicherung nicht möglich.

Die Klassenfahrtversicherung können Sie bereits ab 5 Teilnehmern abschließen. Alle versicherten Personen dürfen dabei höchstens 64 Jahre alt sein.
Auch Begleitpersonen (z. B. Lehrer oder Betreuer) können problemlos mitversichert werden – solange sie ebenfalls nicht älter als 64 Jahre sind.

Sie haben zwei Möglichkeiten, die Teilnehmer einzugeben. Entweder Sie befüllen die von uns bereitgestellte Liste (z. B. durch Copy & Paste) und laden sie diese hoch oder Sie tragen die Teilnehmer manuell ein. Einmal eingegeben, sind die Listen in unserem System und können auch im Nachgang noch bearbeitet werden.

Reiseversicherungen einfach gemacht

  1. Wunsch-Tarif wählen – perfekt abgestimmt auf Ihre Reise.
  2. Daten eingeben – schnell, einfach, stressfrei.
  3. Extras sichern – individuell nach Bedarf ergänzen.
  4. Bequem online zahlen – sicher & flexibel.
  5. Direkt geschützt – Policen sofort digital, jederzeit im Kundenkonto verfügbar.

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Reisetipps

Weitere Informationen zum Thema Klassenfahrt & Schülerreise

Lesen Sie unsere Blogbeiträge mit vielen wichtigen Informationen bei Schülerreise und Klassenfahrt: 

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Über die Autoren
Portraitfoto von Florian Gries

Florian Gries

Head of Marketing · seit 2017

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Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.

8 J. VersicherungsbrancheReise & Absicherung seit 2020Digitaler Nomade
Portraitfoto von Patrik Maric

Patrik Maric

Versicherungsexperte

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Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.

SchadensspezialistInternationale Absicherung
Beide Autoren tätig bei Bernhard Reise - eine Marke der Bernhard Assekuranzmakler GmbH