Was Schulen, Vereine und Eltern zur Absicherung wissen sollten

Reiseversicherung fürs Skilager und die Skifreizeit

Für ein Skilager sind vier Absicherungen relevant: Haftpflicht, Unfallschutz, eine Auslandskrankenversicherung mit Bergungskosten und eine Reiserücktrittsversicherung. Welche davon nötig sind, hängt vom Reiseziel ab — bei Fahrten innerhalb Deutschlands entfällt die Auslandskrankenversicherung, bei Skigebieten in Italien kommt die dort seit 2022 gesetzlich vorgeschriebene Ski-Haftpflicht hinzu. 

Die gesetzliche Schülerunfallversicherung nach § 2 SGB VII gilt zwar auch im Skilager, deckt aber weder Bergungskosten im Ausland noch Rücktransport oder Stornokosten. Bernhard Reise vermittelt seit über 70 Jahren Reiseversicherungen für Gruppen und fasst in diesem Ratgeber zusammen, worauf es bei Skifreizeiten ankommt.

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Welche Versicherung braucht man fürs Skilager?

Vier Bausteine decken die typischen Risiken einer Skifreizeit ab. Für Fahrten innerhalb Deutschlands genügen Haftpflicht, Unfall und Reiserücktritt. Sobald die Gruppe ins Ausland fährt, kommt die Auslandskrankenversicherung dazu — sie ist im Wintersport der wichtigste Baustein, weil die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland nur bis zum deutschen Kostensatz leistet und Bergungen gar nicht übernimmt.

BausteinWofürInlandAusland
HaftpflichtSchäden an anderen Wintersportlern
UnfallBleibende Schäden, Bergungseinsätze
AuslandskrankenversicherungBehandlung, Bergung, Rücktransport
ReiserücktrittAbsage bei Krankheit
Ski-Haftpflicht ItalienGesetzliche NachweispflichtItalien
LehrerausfallAusfall der Begleitperson

Für Schulklassen und Gruppen ab 5 Teilnehmern bündelt Bernhard Reise diese Bausteine in Klassenfahrt Plus ab 0,29 € pro Person und Tag.

Reicht die gesetzliche Schülerunfallversicherung im Skilager?

Die gesetzliche Schülerunfallversicherung nach § 2 SGB VII gilt auch im Skilager, solange es sich um eine genehmigte Schulveranstaltung handelt. Sie deckt jedoch vier Kostenarten nicht ab, die beim Wintersport regelmäßig und in erheblicher Höhe anfallen.

Gedeckt über § 2 SGB VIINicht gedeckt
Unfälle während der SchulveranstaltungSuch-, Bergungs- und Rettungskosten im Ausland
Heilbehandlung nach deutschem KostensatzMehrkosten der Behandlung im Ausland und Rücktransport
Stornokosten bei Absage der Fahrt
Haftpflichtschäden an Dritten auf der Piste

Diese vier Lücken schließt die Schulgruppenversicherung Klassenfahrt Plus von Bernhard Reise. Für Skilager im Ausland ist die Auslandskrankenversicherung der entscheidende Baustein.

Wer zahlt die Bergung nach einem Skiunfall?

Eine Bergung von der Piste wird dem Verunglückten in Österreich, Italien und der Schweiz privat in Rechnung gestellt. Weder die gesetzliche Krankenversicherung noch die Schülerunfallversicherung übernehmen diese Kosten im Ausland.

Bernhard Reise deckt Such-, Rettungs- und Bergungskosten über zwei Wege ab. Die Auslandskrankenversicherung DKV ReiseMed (Tarif RD) erstattet Kosten für Suche, Rettung und Bergung im Ausland bis 10.000 €, wenn sie wegen Erkrankung, als Unfallfolge oder wegen Tod anfallen. Die Unfallversicherung im Sachpaket ersetzt zusätzlich die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste.

Auch die Suche nach einem vermissten Schüler ist abgesichert

Die Unfallversicherung ersetzt die Kosten eines Sucheinsatzes ausdrücklich auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war. Wird eine Schülerin oder ein Schüler auf der Piste vermisst und eine Suchaktion ausgelöst, sind die Kosten also auch dann gedeckt, wenn sich am Ende herausstellt, dass nichts passiert ist.

Was im Krankheitsfall sonst noch übernommen wird

  • Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus, wenn ein versichertes minderjähriges Kind stationär behandelt wird. Für eine Klassenfahrt heißt das: Die Lehrkraft kann beim verletzten Schüler bleiben, ohne dass die Schule die Kosten trägt.
  • Rücktransport, sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist — nicht erst, wenn er medizinisch zwingend notwendig ist. Die Kosten einer Begleitperson werden mit erstattet, und die Organisation übernimmt der Versicherer.
  • Transport zur Erstversorgung ins nächsterreichbare geeignete Krankenhaus, notwendige Verlegungstransporte sowie der Transport zurück in die Unterkunft.
  • Wahlweise Krankenhaus-Tagegeld von 30 € pro Tag statt Kostenerstattung.
  • Notfallbetreuung minderjähriger Kinder vor Ort, einschließlich zusätzlicher Rückreisekosten.
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen, Füllungen und provisorischer Zahnersatz.

Alpiner Skilauf und Snowboarden sind nicht als Risikosportart ausgeschlossen.

Nicht versichert sind Neuanfertigungen von Zahnersatz — also Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate — sowie kieferorthopädische Maßnahmen. Tritt ein anderer Kostenträger ein, geht dessen Leistung vor.

Ski-Haftpflicht in Italien: seit 1. Januar 2022 Pflicht

Wer in Italien oder Südtirol auf einer präparierten Piste Ski oder Snowboard fährt, muss eine private Haftpflichtversicherung nachweisen. Grundlage ist das Gesetzesdekret Nr. 40/2021, in Kraft seit dem 1. Januar 2022. Ohne Nachweis drohen ein Bußgeld von 100 bis 150 € und der Entzug des Skipasses. Die Pflicht gilt unabhängig vom Alter und damit auch für Schülerinnen und Schüler im Klassenverband.

Bernhard Reise vermittelt die Ski-Haftpflichtversicherung der Würzburger Versicherungs-AG. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Privatperson während der Reise, ausdrücklich einschließlich der Ausübung von Sport — alpiner Skilauf und Snowboarden zählen dazu. Mitversichert ist auch die Haftung aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige. Der Schutz gilt weltweit für Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, bei privaten Auslandsreisen für bis zu 30 Tage am Stück. Für Schäden an gemieteten Unterkunftsräumen gilt eine Deckungssumme von 30.000 € je Schadenereignis bei einem Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50 €. 

Deckung und Nachweis sind zweierlei

Die Ski-Haftpflicht leistet subsidiär: Sie greift, wenn kein anderer Versicherer — etwa die private Haftpflichtversicherung der Eltern — eintrittspflichtig ist. Für Italien ist das kein Widerspruch, denn dort zählt der Nachweis. Auch wer privat haftpflichtversichert ist, muss an der Piste ein Dokument vorlegen können, das den Schutz belegt. Genau diesen Nachweis liefert die Ski-Haftpflicht — für Gruppen mit einem Dokument für die gesamte Reisegruppe.

Ski-Haftpflichtversicherung Italien

Absicherung für Schulklassen und Gruppen

Für Schulskilager, Vereins- und Jugendfahrten bietet Bernhard Reise Klassenfahrt Plus, einen modularen Reiseschutz ab 5 Teilnehmern, Lehrkräfte und Begleitpersonen eingeschlossen, ab 0,29 € pro Person und Tag. Für Skifreizeiten innerhalb Deutschlands greifen Haftpflicht, Unfall und Rechtsschutz aus dem Sachpaket; für Fahrten nach Österreich, Italien oder in die Schweiz kommt die Auslandskrankenversicherung mit Bergung und Rücktransport hinzu.

Nach § 651h BGB dürfen Reiseveranstalter bei einer Absage gestaffelte Entschädigungen bis zu 100 % des Reisepreises verlangen. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet diese Kosten bei versicherten Ereignissen vollständig und kostet ab 2,2 % des Reisepreises. Die Lehrerausfallversicherung beginnt bei 1,20 € pro Person und Tag. Beide müssen spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.

Schulgruppen · Vereine & Verbände · Lehrerausfallversicherung

Vorbereitung

Die wichtigsten Tipps fürs Skilager in der Übersicht:

Ausrüstung für die Piste:

  • Helm (schützt vor Kopfverletzungen)
  • Rückenschutz (sogenannter "Protector oder shield" gegen Rückverletzungen)
  • Ski und Skibindung (vom Fachmann prüfen und individuell einstellen lassen)
  • Skischuhe (gut passend und warm)
  • Skistöcke (auf richtige Länge achten)
  • Skianzug oder Jacke/Hose (atmungsaktiv, Wasser-abweisend/dicht)
  • Ski-Funktionsunterwäsche (atmungsaktiv)
  • Ski-Handschuhe (Wasser-abweisend/dicht)
  • Ski-Brille (schützt vor UV-Strahlen)
  • Lawinen-Rettungsausrüstung (Rettungsrucksack, Piepser, etc.)
  • Rucksack/Tasche (Verbandszeug, Taschentücher, etc.)

Ausrüstung fürs Skilager:

  • leichte Schuhe / Wanderschuhe / Sportschuhe
  • leichte Hauskleidung
  • Pullover (warm)
  • Schlafanzug
  • Hygieneartikel
  • Waschzeug (mit Handtuch)
  • Reserve-Kleidung (Unterwäsche, Socken, etc.)
  • Winterschuhe (warm und gutes Profil)
  • Mütze / Schal / Handschuhe
  • Reisetasche / Rucksack

Wichtige persönliche Dinge:

  • Medikamente / Reiseapotheke
  • Impfpass
  • Impfungen checken und evtl. auffrischen
  • Krankenversicherungskarte
  • Personalausweis / Reisepass
  • Visum (falls erforderlich)
  • Nachweis der Auslands-Krankenversicherung
  • Führerschein (Zulassungsbescheinigung bei eigenem Fahrzeug)
  • Grüne Versicherungskarte (Autohaftpflicht)
  • Tickets Bahn / Flüge / etc.
  • Unterhaltung (Musikhören, Lesen, Spielen)

Sonstiges:

  • Bargeld / EC-Karte
  • Schreibmaterial
  • Unterhaltung (Musikhören, Lesen, Spielen)
  • Ohrstöpsel
Über die Autoren
Portraitfoto von Florian Gries

Florian Gries

Head of Marketing · seit 2017

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Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.

8 J. VersicherungsbrancheReise & Absicherung seit 2020Digitaler Nomade
Portraitfoto von Patrik Maric

Patrik Maric

Versicherungsexperte

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Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.

SchadensspezialistInternationale Absicherung
Beide Autoren tätig bei Bernhard Reise - eine Marke der Bernhard Assekuranzmakler GmbH