
Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.
Akademische Aufenthalte in Deutschland
Ab 1,19 € pro Person und Tag – rund 36 € im Monat
Bernhard Reise - eine Marke der Bernhard Assekuranzmakler GmbH
Bernhard Reise versichert ausländische Gastdozenten, Kollegiaten, Studierende und Praktikanten während ihres Aufenthalts in Deutschland – mit Campus Protect 365 für Aufenthalte bis zu einem Jahr ab 1,19 € pro Person und Tag und Campus Protect 5 für Aufenthalte bis zu fünf Jahren ab 1,69 €. Beide Tarife enthalten den Rücktransport ins Heimatland und lassen sich um Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutz erweitern.

| Ihre Situation | Passender Tarif | Warum |
|---|---|---|
| Gastdozentin oder Gastdozent, Lehr- oder Forschungsaufenthalt bis 12 Monate | Campus Protect 365 | Die Tätigkeit als Gastdozent gilt laut Bedingungen ausdrücklich nicht als beruflich bedingte Auslandsreise und ist eingeschlossen |
| Gastdozentin oder Gastdozent, Aufenthalt über 12 Monate | Bitte kontaktieren Sie uns | Der Fünf-Jahres-Tarif nennt Dozenten in der Versicherungsfähigkeit nicht – wir prüfen die passende Lösung im Einzelfall |
| Studierende, Doktoranden, Stipendiaten oder Sprachschüler bis 35 Jahre, Aufenthalt über 12 Monate | Campus Protect 5 | Laufzeit bis fünf Jahre, weltweiter Geltungsbereich, Schwangerschaft und Zahnersatz mitversichert |
| Studierende oder Sprachschüler, Aufenthalt bis 12 Monate | Beide möglich | Campus Protect 365 ohne Sechsmonats-Ausschluss für Vorerkrankungen, Campus Protect 5 mit mehr Zahn- und Schwangerschaftsleistungen |
| Praktikantinnen und Praktikanten im Pflicht- oder unbezahlten Praktikum | Campus Protect 365 | Ein Praktikum ohne Vergütung gilt nicht als Beschäftigung im Sinne der Bedingungen |
| Praktikantinnen und Praktikanten im bezahlten Praktikum | Bitte kontaktieren Sie uns | Die Einordnung hängt vom Praktikumsvertrag ab |
| Anstellung an einer deutschen Hochschule mit Arbeitsvertrag | Kein Tarif dieser Seite | In der Regel besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung |
Bestens abgesichert in Deutschland
Bernhard Reise ist Versicherungsmakler für akademische Incoming-Aufenthalte und sichert ausländische Dozenten, Kollegiaten, Studenten und Praktikanten während ihres Aufenthalts in Deutschland ab. Der Schutz gilt in Deutschland – nicht für deutsche Dozenten oder Studierende, die ins Ausland gehen.
Warum ist eine Versicherung sinnvoll?
* Unser Versicherungspaket (Sachpaket) beinhaltet folgende Versicherungen: Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung. Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zudem bei Rechtsstreitigkeiten.
Was beinhaltet die Reiseversicherung für Dozenten & Praktikanten?
Unsere Reiseversicherung bietet bereits mit der im Basisschutz enthaltenen Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland einen hohen Schutz und läßt sich mit flexiblen Leistungsbausteinen individuell erweitern.
Leistungen im Detail
Campus Protect 365 - Krankenversicherung bis 1 Jahr
Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem in Deutschland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen |
| Zeitraum: | Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages |
| Auszahlung: | Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung |
Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung
Unser Sachpaket beinhaltet folgende Versicherungen:
Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls.
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung
Versicherungssparte | Versicherungsumfang |
|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | |
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € |
Vermögensschäden | 1 Mio. € |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall |
Schlüsselverlust | 2.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall |
Reiseunfallversicherung | |
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € |
Bergungskosten | 5.000 € |
Reiserechtsschutz | |
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:
Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.
Campus Protect 5 - Krankenversicherung bis 5 Jahre
Diese Langzeit-Krankenversicherung richtet sich an internationale Studierende, Stipendiatinnen, Doktorandinnen, Sprachschüler*innen sowie Teilnehmende an akademischen Austausch- und Weiterbildungsprogrammen, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten. Sie bietet umfassenden Schutz bei Krankheit und Unfall während des Aufenthalts und erfüllt die Anforderungen für ein Studium oder einen Forschungsaufenthalt in Deutschland.
Die Haftpflicht- und Unfallversicherung für internationale Studierende, Forschende und Teilnehmende an akademischen Programmen in Deutschland bietet umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie bei Unfällen im In- und Ausland.
Sie ergänzt die Krankenversicherung und schützt vor finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse während des Aufenthalts.
Geltungsbereich: weltweit
Versicherte Leistungen:
Versicherte Ereignisse / Deckungssummen:
Nicht versichert u. a.:
Geltungsbereich: weltweit
Versicherungssummen:
Versicherte Ereignisse:
Leistungen im Schadensfall:
Nicht versichert u. a.:
Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:
Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.
Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Reiseversicherungen für akademische Auslandsaufenthalte
Service

Größere Verletzungen, Krankheiten oder Notfälle:
✆ Hotline für die kurzfristige Krankenversicherung
Kleinere Unfälle / Ambulante Behandlungen:
Wichtige Angaben auf Rechnungen & Rezepten:
Erstattung: Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Prüfung; fehlende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.
FAQ
Bernhard Reise bietet auf dieser Seite zwei Tarife mit unterschiedlichen Zielgruppen. Campus Protect 365 ist für ausländische Gastdozenten, Gastwissenschaftler, Kollegiaten, Studierende, Sprachschüler und Praktikanten während eines Aufenthalts von bis zu einem Jahr in Deutschland vorgesehen; versicherbar sind Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland. Campus Protect 5 ist für Aufenthalte bis zu fünf Jahren vorgesehen und richtet sich an Au-pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden, Work-and-Travel-Teilnehmende sowie Personen in Weiterbildungsmaßnahmen, Freiwilligendiensten oder einem freiwilligen sozialen Jahr, jeweils mit ausländischer Staatsangehörigkeit, ständigem Wohnsitz im Ausland und bis zum 35. Geburtstag. Für eine Gastdozentur ist Campus Protect 365 der passende Tarif.
Ja, in Campus Protect 365. Bernhard Reise weist darauf hin, dass die Tätigkeit als Gastdozent oder Au pair nach Ziffer 1.5 c) der Versicherungsbedingungen nicht als beruflich bedingte Auslandsreise gilt. Behandlungen anlässlich einer Gastdozententätigkeit sind nach Ziffer 5.1 c) ausdrücklich vom Leistungsausschluss für Beschäftigungen ausgenommen. Das unterscheidet den Tarif von klassischen Reisekrankenversicherungen, die berufliche Aufenthalte generell ausschließen.
Bernhard Reise unterscheidet hier klar: Wer in Deutschland ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, etwa eine bezahlte Lehrstuhlvertretung oder eine Anstellung an der Hochschule, wird in der Regel gesetzlich krankenversichert. Dafür ist Campus Protect nicht das passende Produkt. Vorgesehen ist der Schutz für Gastdozenten, Gastwissenschaftler und Studierende ohne deutsches Beschäftigungsverhältnis, also insbesondere für Stipendiaten von DAAD, Humboldt-Stiftung oder Erasmus+ sowie für Aufenthalte auf Basis einer Aufnahmevereinbarung.
Bernhard Reise ermöglicht den nachträglichen Abschluss in beiden Tarifen, allerdings mit unterschiedlichen Fristen. Campus Protect 365 kann für Aufenthalte in Deutschland noch innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise abgeschlossen werden. Bei Campus Protect 5 kann der Antrag bis 31 Tage nach der Einreise gestellt werden; danach ist ein Abschluss nicht mehr möglich. Ein Nachweis einer Vorversicherung ist in beiden Fällen nicht erforderlich. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.
Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Die maximale Versicherungssumme beträgt 1 Million Euro.
Campus Protect 365 von Bernhard Reise gilt in Deutschland sowie in allen weiteren Ländern der Europäischen Union und zusätzlich in Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen, Island und Großbritannien. Campus Protect 5 gilt weltweit außerhalb des Heimatlandes; bei Reisen in die USA und nach Kanada ist der Schutz auf 14 Tage je Reise begrenzt. Bei Verträgen von mindestens einjähriger Dauer besteht in Campus Protect 5 zusätzlich Schutz bei vorübergehender Rückkehr ins Heimatland, begrenzt auf insgesamt sechs Wochen je Versicherungsjahr.
Bernhard Reise berechnet Campus Protect 365 ab 1,19 EUR pro Person und Tag, das entspricht rund 35,70 EUR im Monat. Campus Protect 5 kostet ab 1,69 EUR pro Person und Tag, also rund 50,70 EUR im Monat. Abgerechnet wird taggenau. Das optionale Sachpaket mit Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung wird separat berechnet.
Campus Protect 365 von Bernhard Reise erstattet die medizinisch notwendige ambulante ärztliche Heilbehandlung einschließlich Röntgendiagnostik, die stationäre Heilbehandlung einschließlich unaufschiebbarer Operationen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung, den Transport in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus sowie Gehstützen und die Miete eines Rollstuhls. Arzt- und Krankenhauswahl sind frei. Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen und Reparaturen von Zahnersatz werden zu 100 Prozent bis maximal 500 EUR je Versicherungszeitraum erstattet, die Überführung oder Bestattung bis 25.000 EUR. Eine betragsmäßige Höchstgrenze für Heilbehandlungskosten sehen die Bedingungen nicht vor. Campus Protect 5 erstattet ambulante Heilbehandlung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte, stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse, Operationen, Medikamente, Röntgendiagnostik, physikalische Behandlungen, Massagen und Krankengymnastik sowie unfallbedingte Hilfsmittel zu 100 Prozent. Hinzu kommen schmerzstillende Zahnbehandlung bis 500 EUR je Versicherungsjahr, unfallbedingter Zahnersatz bis 1.000 EUR, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz zu 50 Prozent bis 2.000 EUR, Krankenrücktransport einschließlich Begleitperson zu 100 Prozent, Überführung oder Bestattung bis 10.000 EUR und Krankenbesuch bis 1.000 EUR.
Hier unterscheiden sich die beiden Tarife von Bernhard Reise deutlich. Campus Protect 5 schließt bei Vertragsabschluss bestehende und bekannte Krankheiten und Beschwerden samt ihrer absehbaren Folgen aus, ebenso die absehbaren Folgen von Krankheiten und Unfällen, die in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss behandelt wurden. Campus Protect 365 kennt keinen entsprechenden Sechsmonatszeitraum; ausgeschlossen sind dort Behandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für die Reise waren, sowie Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie stattfinden mussten.
In Campus Protect 5 erstattet Bernhard Reise medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen zu 100 Prozent sowie Vorsorgeuntersuchungen und Entbindung nach einer Wartezeit von acht Monaten, sofern die Schwangerschaft bei Versicherungsbeginn noch nicht bestand. Bei Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche werden die Kosten der Heilbehandlung des Neugeborenen bis 50.000 EUR übernommen, ab einer Versicherungsdauer von drei Monaten ohne Entschädigungsgrenze. In Campus Protect 365 sind medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum Ende der 30. Schwangerschaftswoche als Frühgeburt und medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche enthalten; reguläre Entbindungen und Vorsorgeuntersuchungen lassen sich über die Schwangerschafts-Zusatzversicherung nach der Sonderbedingung für ausländische Schülerinnen, Studentinnen und Au pair einschließen.
Bernhard Reise weist auf folgende Ausschlüsse hin. In beiden Tarifen nicht versichert sind Behandlungen, die der alleinige Grund für die Einreise waren oder von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie stattfinden mussten, ferner Kur-, Sanatoriums- und Rehabilitationsmaßnahmen, Entziehungsmaßnahmen, durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung, psychotherapeutische Behandlung und Hypnose, Zahnersatz und Zahnkosmetik über schmerzstillende Behandlung und Reparaturen hinaus sowie Krankheiten und Unfälle infolge vorhersehbarer Kriegsereignisse oder Vorsatz. Campus Protect 365 schließt zusätzlich Behandlungen durch Heilpraktiker und die Anschaffung von Hilfsmitteln wie Brillen, Kontaktlinsen und Prothesen aus. Campus Protect 5 schließt zusätzlich Immunisierungsmaßnahmen, Behandlungen wegen Störungen der Fortpflanzungsorgane, Organspenden sowie Behandlungen durch Personen aus, mit denen die versicherte Person in der eigenen oder in der Gastfamilie zusammenlebt.
In Campus Protect 5 ist eine Verlängerung innerhalb der Höchstversicherungsdauer von fünf Jahren nur über einen Anschlussvertrag möglich. Der Antrag muss Bernhard Reise vor Ablauf des ursprünglichen Vertrages vorliegen und der Versicherer muss ausdrücklich zustimmen. Wichtig: Bei Vertragsverlängerungen besteht Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle, Krankheiten und Beschwerden, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind. Campus Protect 365 gilt für den vereinbarten Zeitraum, längstens 365 Tage.
Bernhard Reise erstattet in Campus Protect 365 die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit, längstens 90 Tage über das Ende der versicherten Reise hinaus. In Campus Protect 5 gilt eine Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit von maximal drei Monaten.
Bernhard Reise bietet zu Campus Protect 365 ein Sachpaket aus Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung an. Die Haftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bis 5 Mio. EUR und Vermögensschäden bis 1 Mio. EUR, die Unfallversicherung leistet 55.000 EUR Invaliditätsleistung, bei 100 Prozent Invalidität 123.750 EUR, und die Rechtsschutzversicherung deckt bis 1 Mio. EUR. Der Rechtsschutz ist ab fünf mitversicherten Reisenden enthalten. Zu Campus Protect 5 umfasst das Sachpaket eine weltweite Haftpflicht bis 2,5 Mio. EUR, Mietsachschäden bis 25.000 EUR, Abschiebekosten bis 5.000 EUR sowie eine Unfallversicherung mit 40.000 EUR Invaliditätsleistung und Progression bis 150.000 EUR.
Bernhard Reise stellt zu Campus Protect 365 einen 24-Stunden-Notrufdienst unter +49 931 2795255 bereit. Über die Assistance-Leistungen werden ärztliche Betreuung vermittelt, Kostenübernahmeerklärungen vor Ort abgegeben sowie Auskünfte zu Krankenhäusern, Impfvorschriften und Visabestimmungen erteilt; für Schadenorte unter 50 Kilometer Luftlinie vom ständigen Wohnsitz gelten die Assistance-Leistungen nicht. In Campus Protect 5 besteht die Obliegenheit, vor einer stationären Behandlung und vor umfänglichen diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen unverzüglich Kontakt mit dem weltweiten Notfall-Service aufzunehmen.
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!

Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.

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