Akademische Aufenthalte in Deutschland

Campus Protect – Versicherungen für Gastdozenten, Studenten & Praktikanten in Deutschland
der Incoming-Schutz von Bernhard Reise

  • Sofortiger Schutz ab Einreise – auch ohne Vorversicherungsnachweis
  • Krankenversicherungsnachweis ohne Höchstgrenze für Heilbehandlungskosten
  • Kombipaket aus Kranken-, Haftpflicht- & Unfallversicherung
  • Online abschließen in wenigen Minuten – keine Selbstbeteiligung

Ab 1,19 € pro Person und Tag – rund 36 € im Monat

► Schutzpaket auswählen

  • Weltweiter
    Reiseschutz
  • 70 Jahre
    Erfahrung
  • 21.500
    Kunden
  • Günstige
    Rahmentarife

Bernhard Reise - eine Marke der Bernhard Assekuranzmakler GmbH

Das Wichtigste in Kürze

Bernhard Reise versichert ausländische Gastdozenten, Kollegiaten, Studierende und Praktikanten während ihres Aufenthalts in Deutschland – mit Campus Protect 365 für Aufenthalte bis zu einem Jahr ab 1,19 € pro Person und Tag und Campus Protect 5 für Aufenthalte bis zu fünf Jahren ab 1,69 €. Beide Tarife enthalten den Rücktransport ins Heimatland und lassen sich um Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutz erweitern.

Speziell für Dozenten & Praktikanten

Campus Protect 365 speziell für Gastdozenten

Maßgeschneiderte Reiseversicherungslösungen für akademische Aufenthalte in Deutschland – ob als Dozent oder Praktikant.

Flexibel & Komfortabel

Flexibel & Komfortabel

Individuell anpassbare Tarife und Vertragslaufzeiten mit schneller Abwicklung und klaren Leistungen.

Umfassender Schutz

Absicherung bei Krankheit, Unfall oder Haftpflichtschäden in Deutschland – für maximale Sicherheit unterwegs.

Vertrauenswürdig & erfahren

Vertrauenswürdig & erfahren

Langjährige Erfahrung und höchste Zuverlässigkeit machen Bernhard zum Premium-Partner für akademische Reiseversicherungen.

Welcher Tarif passt zu welchem Aufenthalt?

Ihre SituationPassender TarifWarum
Gastdozentin oder Gastdozent, Lehr- oder Forschungsaufenthalt bis 12 MonateCampus Protect 365Die Tätigkeit als Gastdozent gilt laut Bedingungen ausdrücklich nicht als beruflich bedingte Auslandsreise und ist eingeschlossen
Gastdozentin oder Gastdozent, Aufenthalt über 12 MonateBitte kontaktieren Sie unsDer Fünf-Jahres-Tarif nennt Dozenten in der Versicherungsfähigkeit nicht – wir prüfen die passende Lösung im Einzelfall
Studierende, Doktoranden, Stipendiaten oder Sprachschüler bis 35 Jahre, Aufenthalt über 12 MonateCampus Protect 5Laufzeit bis fünf Jahre, weltweiter Geltungsbereich, Schwangerschaft und Zahnersatz mitversichert
Studierende oder Sprachschüler, Aufenthalt bis 12 MonateBeide möglichCampus Protect 365 ohne Sechsmonats-Ausschluss für Vorerkrankungen, Campus Protect 5 mit mehr Zahn- und Schwangerschaftsleistungen
Praktikantinnen und Praktikanten im Pflicht- oder unbezahlten PraktikumCampus Protect 365Ein Praktikum ohne Vergütung gilt nicht als Beschäftigung im Sinne der Bedingungen
Praktikantinnen und Praktikanten im bezahlten PraktikumBitte kontaktieren Sie unsDie Einordnung hängt vom Praktikumsvertrag ab
Anstellung an einer deutschen Hochschule mit ArbeitsvertragKein Tarif dieser SeiteIn der Regel besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

Bestens abgesichert in Deutschland

Reiseversicherungen für einen akademischen Aufenthalt

Bernhard Reise ist Versicherungsmakler für akademische Incoming-Aufenthalte und sichert ausländische Dozenten, Kollegiaten, Studenten und Praktikanten während ihres Aufenthalts in Deutschland ab. Der Schutz gilt in Deutschland – nicht für deutsche Dozenten oder Studierende, die ins Ausland gehen.

Warum ist eine Versicherung sinnvoll?

  • Zuverlässiger Schutz bei Krankheit oder Unfall in Deutschland vor erheblichen Kosten.
  • Wichtige Zusatzleistungen bei Abschluss des Versicherungspaketes*.
  • Nachweis der Auslandskrankenversicherung für die Aufenthaltsgenehmigung.
     

Campus Protect 365 – Schutz bis zu einem Jahr

Geeignet für: Gastdozenten, Gastwissenschaftler, Kollegiaten, Studierende, Sprachschüler und Praktikanten ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland

Nicht geeignet für: Aufenthalte über 365 Tage und Personen mit sozialversicherungspflichtiger Anstellung in Deutschland

  • Gastdozentur ausdrücklich eingeschlossen
  • Abschluss bis zu 10 Tage nach der Einreise möglich
  • Gilt in Deutschland, der EU sowie in Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen, Island und Großbritannien
  • Keine betragsmäßige Höchstgrenze für Heilbehandlungskosten
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl, keine Selbstbeteiligung, taggenaue Abrechnung
  • Rücktransport ins Heimatland eingeschlossen

Ab 1,19 € pro Person und Tag – rund 36 € im Monat

► Campus Protect 365 berechnen

Campus Protect 5 – Schutz bis zu fünf Jahren

Geeignet für: Studierende, Doktoranden, Stipendiaten, Sprachschüler, Au-pairs und Teilnehmende an Weiterbildungs- oder Freiwilligenprogrammen – bis zum 35. Geburtstag, mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz im Ausland

Nicht geeignet für: Gastdozentinnen und Gastdozenten sowie alle Personen ab 35 Jahren – bitte nutzen Sie dafür Campus Protect 365 oder sprechen Sie uns an

  • Laufzeit bis zu fünf Jahre, Antrag bis 31 Tage nach der Einreise
  • Gilt weltweit außerhalb des Heimatlands, USA und Kanada 14 Tage je Reise
  • Vorübergehender Heimatlandschutz bis 6 Wochen je Versicherungsjahr
  • Schwangerschaftsvorsorge und Entbindung nach 8 Monaten Wartezeit
  • Unfallbedingter Zahnersatz bis 1.000 €, Wiederherstellung von Zahnersatz bis 2.000 €
  • Rücktransport einschließlich Begleitperson zu 100 %

Bitte beachten: Krankheiten, die in den letzten sechs Monaten vor Abschluss behandelt wurden, sind mit ihren absehbaren Folgen ausgeschlossen.

Ab 1,69 € pro Person und Tag – rund 51 € im Monat

► Campus Protect 5 berechnen


* Unser Versicherungspaket (Sachpaket) beinhaltet folgende Versicherungen: Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung. Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zudem bei Rechtsstreitigkeiten.

Was beinhaltet die Reiseversicherung für Dozenten & Praktikanten?

Top Leistungen der Reiseversicherung

Unsere Reiseversicherung bietet bereits mit der im Basisschutz enthaltenen Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland einen hohen Schutz und läßt sich mit flexiblen Leistungsbausteinen individuell erweitern.

Medizinische Versorgung

Medizinische Versorgung

Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und Notfallbehandlungen in Deutschland.

Krankenrücktransport ins Heimatland

Krankenrücktransport ins Heimatland

Übernahme der Kosten für einen medizinisch notwendigen oder sinnvollen Rücktransport.

Hilfe im Schadenfall

Hilfe im Schadenfall

Im Ernstfall unterstützen wir Sie aktiv bei der Schadenmeldung, der Kommunikation mit dem Versicherer und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Digitale Vertragsverwaltung

Digital & Einfach

Mit Tarifrechner, digitalem Kundenkonto und Online-Schadenmeldung gestalten wir Ihre Absicherung einfach, schnell und zeitgemäß.

Leistungen im Detail

Welche Leistungen beinhalten die Versicherungen?

Campus Protect 365 - Krankenversicherung bis 1 Jahr

Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem in Deutschland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).

Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:

Für wen ist diese Versicherung:Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen
Zeitraum:Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen
Versicherungsbeginn:Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages
Auszahlung:Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten
Versicherungsende:Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung

 

Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung

 

Infoblatt für die Einzelreise-Krankenversicherung

Unser Sachpaket beinhaltet folgende Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung und
  • Rechtsschutzversicherung (erst inklusive bei über 5 Reisenden)

Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls. 

 

► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

 

Übersicht der Leistungen des Sachpakets (Auszug)

Versicherungssparte

Versicherungsumfang

Reisehaftpflichtversicherung

Personen- und Sachschäden

5 Mio. €

Vermögensschäden

1 Mio. €

Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen

500.000 €

Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art)

1.000 €

mit Selbstbeteiligung

50 € je Versicherungsfall

Schlüsselverlust

2.000 €

mit Selbstbeteiligung

150 € je Versicherungsfall

Reiseunfallversicherung

Invaliditätsleistung

55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)

Todesfallleistung

Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

10 €

Bergungskosten

5.000 €

Reiserechtsschutz

gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen

Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren

Versicherungssumme

1.000.000 €

Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:

  • im Rahmen eines Studiums oder Erasmus Plus Programms
  • außerhalb eines Studiums oder Erasmus Plus Programms

Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.

 

Campus Protect 5 - Krankenversicherung bis 5 Jahre

Diese Langzeit-Krankenversicherung richtet sich an internationale Studierende, Stipendiatinnen, Doktorandinnen, Sprachschüler*innen sowie Teilnehmende an akademischen Austausch- und Weiterbildungsprogrammen, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten. Sie bietet umfassenden Schutz bei Krankheit und Unfall während des Aufenthalts und erfüllt die Anforderungen für ein Studium oder einen Forschungsaufenthalt in Deutschland.

Wichtigste Leistungen (Auszug)

  • Ambulante Heilbehandlungen nach der deutschen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Stationäre Behandlungen im Krankenhaus (Mehrbettzimmer, ohne Wahlleistungen): 100 % Kostenerstattung
  • Operationen: 100 %
  • Medikamente und Verbandmittel: 100 %
  • Massagen, Krankengymnastik, physikalische Behandlungen: 100 %
  • Röntgen- und Diagnostikleistungen: 100 %
  • Zahnbehandlungen:
    • Schmerzstillende Behandlungen: bis 500 € pro Versicherungsjahr
    • Unfallbedingter Zahnersatz: bis 1.000 €
    • Wiederherstellung von Zahnersatz: 50 %, max. 2.000 €
  • Schwangerschaft und Geburt:
    • Medizinisch notwendige Behandlungen: 100 %
    • Vorsorgeuntersuchungen und Entbindung (nach 8 Monaten Wartezeit): 100 %
    • Frühgeburten: bis 50.000 €
  • Krankentransporte und Rücktransporte: 100 %
  • Überführung ins Heimatland oder Bestattung in Deutschland: bis 10.000 €
  • Kostenübernahme für Krankenbesuch (bei über 14 Tagen Krankenhausaufenthalt): bis 1.000 €
  • Nachhaftung: Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit (max. 3 Monate)

Die Haftpflicht- und Unfallversicherung für internationale Studierende, Forschende und Teilnehmende an akademischen Programmen in Deutschland bietet umfassenden Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie bei Unfällen im In- und Ausland.
Sie ergänzt die Krankenversicherung und schützt vor finanziellen Folgen unerwarteter Ereignisse während des Aufenthalts.

Haftpflichtversicherung

Geltungsbereich: weltweit

Versicherte Leistungen:

  • Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Übernahme berechtigter Schadenersatzforderungen
  • Sicherheitsleistungen bei geschuldeten Renten
  • Kosten eines Rechtsstreits

Versicherte Ereignisse / Deckungssummen:

  • Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens: bis 2,5 Mio. EUR
    (z. B. als Privatperson, Radfahrer, Sporttreibender, Au-pair usw.)
  • Mietsachschäden: bis 25.000 EUR
  • Abschiebekosten: bis 5.000 EUR
  • Schlüsselverlust: bis 250 EUR
    (jeweils mit 20 % Selbstbehalt, mind. 50 EUR bei Mietsach- und Schlüsselverlustschäden)

Nicht versichert u. a.:

  • Schäden durch Kraftfahrzeuge, Tiere oder Jagd
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten beweglichen Gegenständen (außer Unterkunftsräume)
  • Schäden durch Vorsatz, Rennen, Waffen oder Krankheitserreger

Unfallversicherung

Geltungsbereich: weltweit

Versicherungssummen:

  • Invalidität: 40.000 EUR
  • Progression: bis 350 % (max. 150.000 EUR)
  • Todesfall: 20.000 EUR (Kinder bis 18 Jahre: 10.000 EUR)
  • Bergungskosten: 5.000 EUR
  • Kosmetische Operationen: 5.000 EUR

Versicherte Ereignisse:

  • Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis
  • Zerrungen, Bänderrisse, Ertrinken oder Ersticken

Leistungen im Schadensfall:

  • Zahlung im Invaliditäts- oder Todesfall
  • Übernahme von Such-, Rettungs-, Bergungs- und Transportkosten
  • Kostenübernahme für kosmetische Operationen nach Unfallverletzungen

Nicht versichert u. a.:

  • Unfälle durch Alkohol, Drogen, Geistesstörungen, Krieg oder Straftaten
  • Gesundheitsschäden durch Infektionen, Strahlung oder psychische Reaktionen
  • Berufsunfälle

Versicherungsbedingungen herunterladen

Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:

  • im Rahmen eines Studiums oder Erasmus Plus Programms
  • außerhalb eines Studiums oder Erasmus Plus Programms

Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.

 

Versicherungsbedingungen der Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland

Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.

Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Reiseversicherungen für akademische Auslandsaufenthalte

Wichtige Informationen im Überblick

  • Versicherung nur für Personen, die nicht älter als 75 Jahre sind (Campus Protect 365)
  • Versicherungs-Laufzeit bis 5 Jahre nur für Personen, die nicht älter als 34 Jahre sind (Campus Protect 5)
  • die derzeit gültige Versicherungssteuer ist in den Prämien bereits berücksichtigt (Krankenversicherung ist steuerfrei)

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Service

Was ist im Schadenfall (Erkrankung) zu tun?

Größere Verletzungen, Krankheiten oder Notfälle:

  • Kontaktieren Sie sofort die 24-Stunden-Notruf-Hotline Ihres Versicherers.
  • Besprechen Sie das weitere Vorgehen.
  • Fordern Sie eine Kostenübernahmeerklärung für stationäre Aufenthalte an.

✆ Hotline für die kurzfristige Krankenversicherung      


Kleinere Unfälle / Ambulante Behandlungen:

  • Belege & Dokumente gut aufbewahren.
  • Schaden online melden.
  • Erstattung nach Prüfung auf das angegebene Konto.
  • Originale für Rückfragen behalten.

Zur Online Schadenmeldung


Wichtige Angaben auf Rechnungen & Rezepten:

  • Name der behandelten Person & Erkrankung.
  • Behandlungsdatum & ärztliche Leistungen mit Kosten.
  • Rezepte: Medikamentenname, Preis & Apothekenstempel.

Erstattung: Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Prüfung; fehlende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Reiseversicherung für Dozenten in Deutschland

Bernhard Reise bietet auf dieser Seite zwei Tarife mit unterschiedlichen Zielgruppen. Campus Protect 365 ist für ausländische Gastdozenten, Gastwissenschaftler, Kollegiaten, Studierende, Sprachschüler und Praktikanten während eines Aufenthalts von bis zu einem Jahr in Deutschland vorgesehen; versicherbar sind Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland. Campus Protect 5 ist für Aufenthalte bis zu fünf Jahren vorgesehen und richtet sich an Au-pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden, Work-and-Travel-Teilnehmende sowie Personen in Weiterbildungsmaßnahmen, Freiwilligendiensten oder einem freiwilligen sozialen Jahr, jeweils mit ausländischer Staatsangehörigkeit, ständigem Wohnsitz im Ausland und bis zum 35. Geburtstag. Für eine Gastdozentur ist Campus Protect 365 der passende Tarif.

Ja, in Campus Protect 365. Bernhard Reise weist darauf hin, dass die Tätigkeit als Gastdozent oder Au pair nach Ziffer 1.5 c) der Versicherungsbedingungen nicht als beruflich bedingte Auslandsreise gilt. Behandlungen anlässlich einer Gastdozententätigkeit sind nach Ziffer 5.1 c) ausdrücklich vom Leistungsausschluss für Beschäftigungen ausgenommen. Das unterscheidet den Tarif von klassischen Reisekrankenversicherungen, die berufliche Aufenthalte generell ausschließen.

Bernhard Reise unterscheidet hier klar: Wer in Deutschland ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, etwa eine bezahlte Lehrstuhlvertretung oder eine Anstellung an der Hochschule, wird in der Regel gesetzlich krankenversichert. Dafür ist Campus Protect nicht das passende Produkt. Vorgesehen ist der Schutz für Gastdozenten, Gastwissenschaftler und Studierende ohne deutsches Beschäftigungsverhältnis, also insbesondere für Stipendiaten von DAAD, Humboldt-Stiftung oder Erasmus+ sowie für Aufenthalte auf Basis einer Aufnahmevereinbarung.

Bernhard Reise ermöglicht den nachträglichen Abschluss in beiden Tarifen, allerdings mit unterschiedlichen Fristen. Campus Protect 365 kann für Aufenthalte in Deutschland noch innerhalb von 10 Tagen nach der Einreise abgeschlossen werden. Bei Campus Protect 5 kann der Antrag bis 31 Tage nach der Einreise gestellt werden; danach ist ein Abschluss nicht mehr möglich. Ein Nachweis einer Vorversicherung ist in beiden Fällen nicht erforderlich. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet.

Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung. Die maximale Versicherungssumme beträgt 1 Million Euro.

Campus Protect 365 von Bernhard Reise gilt in Deutschland sowie in allen weiteren Ländern der Europäischen Union und zusätzlich in Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen, Island und Großbritannien. Campus Protect 5 gilt weltweit außerhalb des Heimatlandes; bei Reisen in die USA und nach Kanada ist der Schutz auf 14 Tage je Reise begrenzt. Bei Verträgen von mindestens einjähriger Dauer besteht in Campus Protect 5 zusätzlich Schutz bei vorübergehender Rückkehr ins Heimatland, begrenzt auf insgesamt sechs Wochen je Versicherungsjahr.

Bernhard Reise berechnet Campus Protect 365 ab 1,19 EUR pro Person und Tag, das entspricht rund 35,70 EUR im Monat. Campus Protect 5 kostet ab 1,69 EUR pro Person und Tag, also rund 50,70 EUR im Monat. Abgerechnet wird taggenau. Das optionale Sachpaket mit Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung wird separat berechnet.

Campus Protect 365 von Bernhard Reise erstattet die medizinisch notwendige ambulante ärztliche Heilbehandlung einschließlich Röntgendiagnostik, die stationäre Heilbehandlung einschließlich unaufschiebbarer Operationen, Arznei-, Heil- und Verbandmittel auf ärztliche Verordnung, den Transport in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus sowie Gehstützen und die Miete eines Rollstuhls. Arzt- und Krankenhauswahl sind frei. Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen und Reparaturen von Zahnersatz werden zu 100 Prozent bis maximal 500 EUR je Versicherungszeitraum erstattet, die Überführung oder Bestattung bis 25.000 EUR. Eine betragsmäßige Höchstgrenze für Heilbehandlungskosten sehen die Bedingungen nicht vor. Campus Protect 5 erstattet ambulante Heilbehandlung bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte, stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse, Operationen, Medikamente, Röntgendiagnostik, physikalische Behandlungen, Massagen und Krankengymnastik sowie unfallbedingte Hilfsmittel zu 100 Prozent. Hinzu kommen schmerzstillende Zahnbehandlung bis 500 EUR je Versicherungsjahr, unfallbedingter Zahnersatz bis 1.000 EUR, Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz zu 50 Prozent bis 2.000 EUR, Krankenrücktransport einschließlich Begleitperson zu 100 Prozent, Überführung oder Bestattung bis 10.000 EUR und Krankenbesuch bis 1.000 EUR.

Hier unterscheiden sich die beiden Tarife von Bernhard Reise deutlich. Campus Protect 5 schließt bei Vertragsabschluss bestehende und bekannte Krankheiten und Beschwerden samt ihrer absehbaren Folgen aus, ebenso die absehbaren Folgen von Krankheiten und Unfällen, die in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss behandelt wurden. Campus Protect 365 kennt keinen entsprechenden Sechsmonatszeitraum; ausgeschlossen sind dort Behandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Gründe für die Reise waren, sowie Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie stattfinden mussten.

In Campus Protect 5 erstattet Bernhard Reise medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen zu 100 Prozent sowie Vorsorgeuntersuchungen und Entbindung nach einer Wartezeit von acht Monaten, sofern die Schwangerschaft bei Versicherungsbeginn noch nicht bestand. Bei Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche werden die Kosten der Heilbehandlung des Neugeborenen bis 50.000 EUR übernommen, ab einer Versicherungsdauer von drei Monaten ohne Entschädigungsgrenze. In Campus Protect 365 sind medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum Ende der 30. Schwangerschaftswoche als Frühgeburt und medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche enthalten; reguläre Entbindungen und Vorsorgeuntersuchungen lassen sich über die Schwangerschafts-Zusatzversicherung nach der Sonderbedingung für ausländische Schülerinnen, Studentinnen und Au pair einschließen.

Bernhard Reise weist auf folgende Ausschlüsse hin. In beiden Tarifen nicht versichert sind Behandlungen, die der alleinige Grund für die Einreise waren oder von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie stattfinden mussten, ferner Kur-, Sanatoriums- und Rehabilitationsmaßnahmen, Entziehungsmaßnahmen, durch Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Unterbringung, psychotherapeutische Behandlung und Hypnose, Zahnersatz und Zahnkosmetik über schmerzstillende Behandlung und Reparaturen hinaus sowie Krankheiten und Unfälle infolge vorhersehbarer Kriegsereignisse oder Vorsatz. Campus Protect 365 schließt zusätzlich Behandlungen durch Heilpraktiker und die Anschaffung von Hilfsmitteln wie Brillen, Kontaktlinsen und Prothesen aus. Campus Protect 5 schließt zusätzlich Immunisierungsmaßnahmen, Behandlungen wegen Störungen der Fortpflanzungsorgane, Organspenden sowie Behandlungen durch Personen aus, mit denen die versicherte Person in der eigenen oder in der Gastfamilie zusammenlebt.

In Campus Protect 5 ist eine Verlängerung innerhalb der Höchstversicherungsdauer von fünf Jahren nur über einen Anschlussvertrag möglich. Der Antrag muss Bernhard Reise vor Ablauf des ursprünglichen Vertrages vorliegen und der Versicherer muss ausdrücklich zustimmen. Wichtig: Bei Vertragsverlängerungen besteht Versicherungsschutz nur für Versicherungsfälle, Krankheiten und Beschwerden, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind. Campus Protect 365 gilt für den vereinbarten Zeitraum, längstens 365 Tage.

Bernhard Reise erstattet in Campus Protect 365 die Kosten der Heilbehandlung bis zum Tag der Transportfähigkeit, längstens 90 Tage über das Ende der versicherten Reise hinaus. In Campus Protect 5 gilt eine Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit von maximal drei Monaten.

Bernhard Reise bietet zu Campus Protect 365 ein Sachpaket aus Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung an. Die Haftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bis 5 Mio. EUR und Vermögensschäden bis 1 Mio. EUR, die Unfallversicherung leistet 55.000 EUR Invaliditätsleistung, bei 100 Prozent Invalidität 123.750 EUR, und die Rechtsschutzversicherung deckt bis 1 Mio. EUR. Der Rechtsschutz ist ab fünf mitversicherten Reisenden enthalten. Zu Campus Protect 5 umfasst das Sachpaket eine weltweite Haftpflicht bis 2,5 Mio. EUR, Mietsachschäden bis 25.000 EUR, Abschiebekosten bis 5.000 EUR sowie eine Unfallversicherung mit 40.000 EUR Invaliditätsleistung und Progression bis 150.000 EUR.

Bernhard Reise stellt zu Campus Protect 365 einen 24-Stunden-Notrufdienst unter +49 931 2795255 bereit. Über die Assistance-Leistungen werden ärztliche Betreuung vermittelt, Kostenübernahmeerklärungen vor Ort abgegeben sowie Auskünfte zu Krankenhäusern, Impfvorschriften und Visabestimmungen erteilt; für Schadenorte unter 50 Kilometer Luftlinie vom ständigen Wohnsitz gelten die Assistance-Leistungen nicht. In Campus Protect 5 besteht die Obliegenheit, vor einer stationären Behandlung und vor umfänglichen diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen unverzüglich Kontakt mit dem weltweiten Notfall-Service aufzunehmen.

Reiseversicherungen einfach gemacht

  1. Wunsch-Tarif wählen – perfekt abgestimmt auf Ihre Reise.
  2. Daten eingeben – schnell, einfach, stressfrei.
  3. Extras sichern – individuell nach Bedarf ergänzen.
  4. Bequem online zahlen – sicher & flexibel.
  5. Direkt geschützt – Policen sofort digital, jederzeit im Kundenkonto verfügbar.

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Gute Gründe für einen Makler

Wieso ist ein Reiseversicherungsmakler eine gute Wahl?

Zeit- und Kostenersparnis

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Wir übernehmen den Tarifvergleich, verhandeln Konditionen und ersparen Ihnen aufwendige Recherchen.

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Als Makler stehen wir Ihnen im Ernstfall zur Seite und helfen, Ansprüche schnell und unkompliziert durchzusetzen.

Maßgeschneiderte Absicherung

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Statt standardisierter Verträge erhalten Sie eine Versicherung, die genau zu Ihrer Reise passt.

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Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!

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Über die Autoren
Portraitfoto von Florian Gries

Florian Gries

Head of Marketing · seit 2017

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Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.

8 J. VersicherungsbrancheReise & Absicherung seit 2020Digitaler Nomade
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Patrik Maric

Versicherungsexperte

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Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.

SchadensspezialistInternationale Absicherung
Beide Autoren tätig bei Bernhard Reise - eine Marke der Bernhard Assekuranzmakler GmbH