Wann Kriege zum kostenlosen Rücktritt berechtigen - Reiseplanung und Stornorechte 2026

Geopolitische Erschütterungen im Jahr 2026 haben die internationale Reiseplanung fundamental verändert. Flughafen-, und Luftraumsperrungen sowie Flug-Annullierungen sorgen für Verunsicherung bei Reisenden.
Um sich finanziell und physisch abzusichern ist bei Reisen eine gute Vorabinformation und die Kenntnis nationaler Gesetze und europäischer Verordnungen sehr wichtig geworden.
Um die nächste Reiseplanung sorgfältig informiert abschließen zu können, haben wir in diesem Artikel die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis:
1. Pauschalreise: Wann können Reisende aufgrund von Kriegen kostenlos vom Vertrag zurücktreten?
2. Welche Stornierungsrechte gibt es bei einer Individualreise/Einzelbuchung?
3. Welchen Schutz bieten Reiseversicherungen bei Konflikten und welche Risiken sind ausgeschlossen?
4. Was gilt für Transitflüge in und über Krisengebiete und die Sicherheit im Luftraum?
5. Welche Fluggastrechte gibt es?
6. Welche Vorsorgemaßnahmen sollten Reisende bei unsicherer Sicherheitslage ergreifen?
7. Welche Auswirkungen haben Kriege auf die globale Reiseplanung?
1. Pauschalreise: Wann können Reisende aufgrund von Kriegen kostenlos vom Vertrag zurücktreten?

Kostenfreier Rücktritt vor Reisebeginn
Ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag einer Pauschalreise ist gemäß § 651h Abs. 3 BGB möglich, wenn am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten. Dies gilt, wenn kriegerische Handlungen oder schwere Unruhen eine konkrete Gefahr für Leib und Leben darstellen, wobei eine offizielle Reisewarnung als wichtigstes Indiz dient. In diesem Fall muss der Veranstalter den vollen Reisepreis innerhalb von 14 Tagen ohne Stornogebühren erstatten.
Rücktritt bei bereits angetretener Reise
Wenn die Reise durch das Eintreten von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen erheblich beeinträchtigt wird, kann man vom Vertrag zurücktreten und umgehend abreisen. Ist die An- und Abreise Teil des Vertrags, besteht für den Veranstalter als alleinigen Ansprechpartner eine Rückbeförderungspflicht, welche Organisation und eventuelle Mehrkosten bei der Rückbeförderung einschließt.
Rechtliche Differenzierung und Fallstricke
Der Begriff der „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände“ ersetzt den veralteten Terminus der „höheren Gewalt“ und umfasst Ereignisse außerhalb der Kontrolle des Veranstalters. Wichtige Punkte für die Bewertung sind:
Objektive Prognose: Es reicht eine „hinreichende Wahrscheinlichkeit“ einer Beeinträchtigung zum Zeitpunkt des Rücktritts aus.
Unmittelbare Nähe: Ein Konflikt im Nachbarland rechtfertigt Stornierungen meist nur bei massiven Auswirkungen auf den Flugverkehr oder die Versorgungslage.
Beachten: Der Rechtsanspruch auf kostenlose Stornierung ist an die objektive Unzumutbarkeit der Reiseleistung durch die aktuelle Lage des Reiseziels vor Ort gebunden, nicht an die persönliche Angst des Reisenden. Verfrühtes Stornieren aus allgemeiner Unsicherheit, bevor eine Reisewarnung vorliegt, sollte man unbedingt vermeiden. In solchen Fällen können reguläre Stornogebühren von bis zu 90 % anfallen.
2. Welche Stornierungsrechte gibt es bei einer Individualreise/Einzelbuchung?
Die Stornierungsrechte bei einer Individualreise bzw. einer oder mehreren Einzelbuchungen unterscheiden sich von der Pauschalreise in wichtigen Punkten.
Wenn der Flug stattfindet
Das allgemeine Vertragsrecht sieht bei getrennten Reisebuchungen für z.B. Flug, Hotel, etc., in der Regel keine kostenlose Stornierung vor, solange der Flug stattfinden kann und eine Unterbringung in der Unterkunft die Gesundheit der nicht gefährdet. Hier ist der Reisende von der Kulanz des Veranstalters abhängig, und muss oft die Mehrkosten selbst tragen.
Wenn der Flug nicht stattfindet
Falls durch eine Luftraumsperrung das Reiseziel gar nicht erreicht werden kann, und Leistungen wie Flug und Hotel nicht in Anspruch genommen werden können, ist eine Bezahlung nicht erforderlich.
Bei Annullierung eines Flugs kann man als Fluggast nach EU-Fluggastrechten in der Regel zwischen Erstattung des Flugpreises oder einem Ersatzflug zu einem anderen Zeitpunkt wählen.
Beachten: Generell ist eine Abwicklung im Kriegsfall bei Einzelbuchungen komplizierter als bei einer Pauschalreise, weil man es meist mit mehreren Ansprechpartnern zu tun hat.
3. Welchen Schutz bieten Reiseversicherungen bei Konflikten und welche Risiken sind ausgeschlossen?

Auslandskrankenversicherung
Der Versicherungsschutz besteht hauptsächlich für individuelle Risiken, also bei normalen Erkrankungen oder Unfällen, solange man sich im Reiseland nicht direkt ins Kriegsgebiet begibt. Bei Reisen in ein Kriegsgebiet trotz bestehender Reisewarnung, besteht bei Verletzungen durch Gefechte kein Versicherungsschutz. Die Auslandskrankenversicherung leistet in der Regel nur für medizinische Behandlungen, wenn die Krise erst nach der Einreise ausgebrochen ist.
Reiserücktrittsversicherung
Reiserücktrittsversicherungen bieten bei Kriegen, kriegsähnlichen Ereignissen oder inneren Unruhen (Bürgerkrieg, Aufstand, Streik) in der Regel keinen Versicherungsschutz, da „kriegsähnliche Ereignisse“ als Standardausschluss (Kriegsklausel) definiert sind. Eine Stornierung aufgrund einer Reisewarnung wird nicht automatisch erstattet.
Reiseabbruchversicherung
Wenn man bereits im Urlaubsland angekommen ist, besteht durch die Reiseabbruchversicherung Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall.
Reisegepäckversicherung
Der Verlust des Reisegepäcks ist im Kriegsfall nicht abgesichert.
Was bedeutet die Kriegsklausel?
Die „Kriegsklausel“ ist zentraler Bestandteil der allgemeinen Versicherungs-Bedingungen, um unkalkulierbare Risiken bei Versicherungen wie Unfallversicherung oder Lebensversicherung zu vermeiden. Dabei wird oft zwischen Eskalationsstufen unterschieden:
Innere Unruhen: Schäden durch Aufstände oder Revolten sind häufig ebenfalls ausgeschlossen.
Psychologische Reaktionen: Angstreaktionen auf Terrorakte begründen keinen Leistungsanspruch.
- Nukleare Risiken: Schäden durch radioaktive Substanzen sind konsequent ausgeschlossen.
Beachten: Versicherungspolicen sind keine Ausfallbürgschaften für geopolitische Krisen. Ein Versicherungsschutz für den direkten Aufenthalt im Kriegsgebiet ist im Privatkundensegment nahezu vollständig ausgeschlossen.
Unsere Reiseversicherungen für In- und Auslandsreisen
Unsere Highlights
- Einfacher Online-Abschluss
- Mehrfach Ausgezeichnet
- Hohe Kundenzufriedenheit
- Für Gruppen und Einzelpersonen
4. Was gilt für Transitflüge in und über Krisengebiete und die Sicherheit im Luftraum?
Wer als Reisender nur eine Umsteige-Verbindung in einem Transitland wie z.B. Dubai hat, und sich dort nicht einige Nächte aufhält, gilt in diesem Land offiziell als nicht eingereist. Solange ein Schaden nicht direkt mit dem Anlass der Reisewarnung zusammenhängt, besteht daher trotzdem der Versicherungsschutz durch die Reiseversicherung – auch wenn für das Land eine Reisewarnung ausgesprochen wurde.
Transitflüge in und über Krisengebieten
Die Sicherheit von Transitflügen wird durch Conflict Zone Information Bulletins (CZIBs) überwacht, die Fluggesellschaften anweisen, Hochrisikogebiete weiträumig zu umfliegen. Bei Annullierungen aufgrund von Luftraumsperrungen haben Passagiere gemäß EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf Betreuung und Ersatzbeförderung, jedoch meist nicht auf pauschale Ausgleichszahlungen. Airlines sind verpflichtet, Reisende zum frühestmöglichen Zeitpunkt ans Ziel zu bringen, auch durch Umbuchungen auf Konkurrenz-Airlines.
Beachten: Luftraumsperrungen entbinden Airlines zwar von Entschädigungszahlungen, verschärfen jedoch die Pflicht zur Betreuung und aktiven Bereitstellung von Ersatzverbindungen.
5. Welche Fluggastrechte gibt es?
Die European Union Aviation Safety Agency (EASA) bewertet Lufträume basierend auf Analysen der Integrated EU Aviation Security Risk Assessment Group (IRAG). Besonders betroffen sind im März 2026 Gebiete wie der Mittlere Osten sowie Russland und die Ukraine.
Fluggastrechte
Wird ein Flug wegen Krieg abgesagt, besteht das Recht auf Erstattung des Ticketpreises und der Umbuchung (auch auf eine Fremd-Airline) sowie von Betreuungsleistungen wie Hotel und Essen. Ein Recht auf Entschädigung gibt es nicht.
Wird der Transit-Anschluss verpasst, besteht das Recht auf Erstattung des Ticketpreises und der Umbuchung (auch auf eine Fremd-Airline) sowie von Betreuungsleistungen. Ein Recht auf Entschädigung gibt es nicht.
Wichtig: Fluggesellschaften dürfen Passagiere nicht tagelang auf eigene Flüge vertrösten. Sie müssen auch Verbindungen über Umwege oder mit der Konkurrenz prüfen.
6. Welche Vorsorgemaßnahmen sollten Reisende bei unsicherer Sicherheitslage ergreifen?

Digitale Hilfe
Reisende sollten die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ (Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland) des Auswärtigen Amtes nutzen, um im Ernstfall konsularische Unterstützung (z.B. bei Passverlust) und Informationen zu Evakuierungsmaßnahmen zu erhalten. Die Registrierung in ELEFAND ermöglicht der Botschaft, im Notfall Warn-SMS zu versenden und Evakuierungen besser zu planen. Außerdem können dort auch Notfallkontakte im Heimatland hinterlegt werden.
Auch die Installation der App „Sicher Reisen“ und die Buchung von Pauschalreisen mit flexiblen Stornierungsoptionen (Flex-Tarife) sind sehr zu empfehlen.
Wichtige Empfehlungen:
Finanzielle Vorsorge: Zur finanziellen Vorsorge sollten ausreichende Reserven für unvorhergesehene Rückreisekosten mitgeführt werden.
- Pauschalreise als Schutz: Bei einer Pauschalreise ist Veranstalter gesetzlich zur Rückbeförderung und Hilfeleistung verpflichtet und trägt Mehrkosten einer außerordentlichen Rückreise.
- Dokumentation: Mängel durch Konflikte (z.B. Lärm, Verpflegungsausfall) sollten mit Zeugen und Fotos für spätere Ansprüche protokolliert werden.
- Kommunikation: Bei Annullierungen sollten Passagiere sich den Grund schriftlich bestätigen lassen, um spätere Ausflüchte der Airline zu verhindern.
7. Welche Auswirkungen haben Kriege auf die globale Reiseplanung?
Die Auswirkungen durch kriegerische Konflikte sind mit massiven Beeinträchtigungen durch Absagen von Reisen und Flugausfällen deutlich zu spüren. Steigende Treibstoffkosten infolge weiträumiger Umfliegungen belasten den gesamten globalen Luftverkehr und führen zu einem signifikanten Einbruch des Tourismus für betroffene Regionen.
So wird für das Jahr 2026 allein im Mittleren Osten ein Rückgang der Ankünfte bei um bis zu 27 % prognostiziert, was einem Verlust von etwa 56 Milliarden US-Dollar entspricht. Besonders verwundbar sind dabei zentrale Drehkreuze wie Dubai (DXB), Doha (DOH) und Abu Dhabi (AUH), die etwa 14 % des weltweiten Transits abwickeln. Militärische Eskalationen führen dort unmittelbar zu Kaskaden von Flugstreichungen.
8. Fazit - passenden Tarif für die Reise finden
Vergangene Krisen haben allerdings gezeigt, dass bei Vielen die Lust auf Reisen oder die Notwendigkeit von Geschäftsreisen auch in schwierigen Zeiten ungebrochen ist, auch wenn Reisepläne kurz- oder langfristig an aktuelle Geschehnisse angepasst werden müssen.
Reiseversicherungen bieten Schutz vor vielen unvorhergesehenen Risiken während der Reise, auch wenn durch einen Versicherungsabschluss nicht alle Ereignisse, Sachverhalte oder Risiken abgedeckt sind. Vor Abschluss einer Reiseversicherung ist es wichtig, durch Vergleich die Versicherungsbedingungen der Versicherungsanbieter auf Ausschlüsse zu prüfen.
Mit unserem speziellen Tarifrechner für Reiseversicherungen lassen sich Versicherungsleistungen übersichtlich gegenüberstellen und genau die passenden Versicherungen für die Reise finden.
Unser digitaler Versicherungsassistent
In 2 Minuten wissen, welche Versicherung wichtig ist!
- Effiziente Beratung: Wenige Klicks bis zur perfekten Versicherung.
- Ausgezeichnete Preise: Beste Leistung zu fairen Preisen.
- Digitales Konto: Alle Vertragsdetails jederzeit griffbereit.
- Persönlicher Schadenssupport: Hilfe genau dann, wenn du sie benötigst.
Klar, schnell, sicher – finde jetzt heraus, welche Versicherung du wirklich brauchst.





