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Extremsituation Haft im Urlaub – Wie Reiseversicherungen Sie schützen. Eine Fallstudie

Extremsituation Haft im Urlaub – Wie Reiseversicherungen Sie schützen. Eine Fallstudie

Das erwartet Sie:

• Wie Sie sich bei Gerichtsverfahren im Ausland absichern ✔️

• Welche Versicherung bei im Ausland entstandenen Sachschäden greift ✔️

• Fazit ✔️

 

Meist verbinden wir Reisen mit erfreulichen Erinnerungen. Speziell bei Vereinsreisen ist die Stimmung oft ausgelassen. Das kann sich jedoch schlagartig wenden, wie wir erst kürzlich anhand eines Brandes auf Mallorca sehen konnten, für den ein Kegelverein aus Münster beschuldigt wird. Den Mitgliedern des Kegelklubs drohen jetzt neben Haftstrafen und einem Prozess unter anderem Kosten für Gericht, Anwälte, Kautionen und Sachschäden.

Anhand des Beispiels vom Münsteraner Kegelklub können wir erkennen, wie wichtig der Abschluss von Reiseversicherungen ist, bevor es ins Ausland geht. So können Reiseversicherungen Schadensereignisse zwar nicht verhindern, die finanziellen Auswirkungen dieser jedoch weitestgehend abfedern.

Wie sich der Kegelklub hätte absichern können und welche Reiseversicherungen Sie bei Ihrer nächsten Auslandsreise abschließen sollten, erfahren Sie in unserem Beitrag unten.



    1. Extremsituation Haft im Urlaub: das Fallbeispiel

    Was ist nun eigentlich genau geschehen? Ein Kegelklub aus Münster veranstaltete während einer Vereinsreise auf Mallorca eine Feier auf dem Balkon seines Hotelzimmers.

    Während der Feier sollen die 24 bis 29-jährigen Männer Zigarettenstummel vom Balkon heruntergeworfen haben, welche das Strohdach einer darunter liegenden Bar entzündeten und schließlich einen Brand entfachten. Bei dem Brand wurden die Bar, das Hotel sowie ein anliegendes Bordell beschädigt. Die Folge: ein Sachschaden im Umfang von ca. 150.000 €.

    Von den 13 Klubmitgliedern wurden acht festgenommen. Gegen diese wurde Untersuchungshaft angeordnet. Eines der Klubmitglieder durfte aufgrund eines nachgewiesenen Alibis die U-Haft verlassen. Die restlichen vier wurden auf Kaution in Höhe von jeweils 12.000 € entlassen, da sich ihr Hotelzimmer auf der gegenüberliegenden Seite des Brandes befand.

    Die übrigen acht Beschuldigten verweilen derweil noch in Untersuchungshaft. Familienangehörigen der mutmaßlichen Täter haben inzwischen eine Solidarhaftung von 500.000 € an die mallorquinischen Behörden ausgezahlt. Der für den Fall verantwortliche Richter lehnt eine Entlassung bislang jedoch ab.


    2. Wie Sie sich im Ausland rechtlich absichern können

    Betrachten wir zunächst den wohl dringlichsten Aspekt des Falles: die Kosten für das Strafverfahren. So kommen auf die betroffenen Mitglieder des Münsteraner Kegelklubs gleich mehrere Kostenpunkte im Zusammenhang mit dem Strafverfahren zu. Als Erstes wären da die Kosten für die Gerichtsverhandlung selbst. Zweitens die Anwaltskosten. Als Letztes die Strafkautionskosten, die für vier Mitglieder des Kegelvereins anfallen.  

    Bei Kosten, die im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten im Ausland entstehen, können Sie sich über eine Reiserechtsschutzversicherung absichern. Die Reiserechtsschutzversicherung deckt dabei folgende Kosten ab:

    • Rechtsanwaltskosten
    • Gerichtskosten
    • Kautionskosten (Darlehensweise)
    • Kosten für Sachverständige
    • Entschädigung für Zeugen
    • Wenn erforderlich, Reisekosten zu den Gerichtsterminen
    • Kosten für Dolmetscher

    Zudem können Sie über die Reiserechtsschutzversicherung Rechtsberatung vor Ort beanspruchen. Der Reise-Rechtsschutz gilt weltweit für den angegebenen Reisezeitraum.

    Im Fall der Fälle können Sie den Versicherer über die 24h Notrufnummer erreichen. Folglich schildern Sie ihm die Sachlage. Der Versicherer kümmert sich dann um die Vermittlung eines ansässigen Anwaltes oder erteilt die Kostenübernahmeerklärung an einen von Ihnen ausgewählten Anwalt. Weiterhin kann ein Dolmetscher beauftragt werden.

    Die Reiserechtsschutzversicherung der Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH übernimmt die Kosten pro Versicherungsfall bis zu einer maximalen Versicherungssumme von 1 Million Euro. Bei uns erhalten Sie die Reiserechtsschutzversicherung in einem Sachpaket zusammen mit der Reise-Haftpflicht- und Unfallversicherung.


    3. Wie decken Sie die Kosten für im Ausland entstandene Schäden?

    Als Nächstes wollen wir uns die entstandenen Sachschäden einmal genauer ansehen. Da wären die Schäden am Hotel, die Schäden am Bordell sowie die umfassenden Schäden an der Bar. Werden, wie hier der Fall, Schadensansprüche Dritter im Ausland gefordert, schützen Sie sich am besten mit einer Reisehaftpflichtversicherung.

    Genau wie Ihre private Haftpflichtversicherung in Deutschland greift die Reisehaftpflichtversicherung bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf der ganzen Welt für die Dauer des Reisezeitraums. Wäre bei dem Brand auch eine Person verletzt oder getötet worden, würde auch in diesem Fall die Reisehaftpflichtversicherung den Personenschaden übernehmen. Auch aus Personen- und Sachschäden entstandene Vermögensschäden (z.B. der Wegfall der Einnahmen aus dem Betrieb der Bar und des Bordells) sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung abgesichert.

    Voraussetzung für die Kostenübernahme ist allerdings immer, dass ein schuldhaftes Verhalten vorlag und das Verhalten fahrlässig war. Kommt es gerichtlich zu dem Urteil, dass das Verhalten vorsätzlich war, muss der entstandene Schaden von den Mitgliedern allerdings selbst übernommen werden.


    4. Fazit

    An dem Fall des Münsteraner Kegelklubs in Mallorca können wir sehen, wie wichtig der richtige Satz an Versicherungen ist, um für potenzielle Schadensereignisse im Ausland gewappnet zu sein. Die Gerichtskosten, Anwaltskosten und Kautionskosten sowie auch Rechtsberatung werden von der Reiserechtsschutzversicherung abgedeckt. Die beim Brand entstandenen Sachschäden können von der Reisehaftpflichtversicherung übernommen werden, insofern der Brand nicht als vorsätzlich eingestuft wird.

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