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Der Bernhard-Reiseblog
Für Reisen mit einem sicheren Gefühl
Laut Institut für Demoskopie Allensbach erlebt die Caravaning-Industrie, derzeit eine gewaltige Hochphase. So nimmt die Nachfrage für Wohnmobile im Vergleich zum letzten Jahr um ganze 16 % zu. Dementsprechend gehen jedoch mit der höheren Nachfrage auch höhere Preise einher.
Eine günstigere Alternative ist hier das Dachzelt. Dieses befestigen Sie einfach an Ihrem Fahrzeug und wandeln es so zu einem mobilen Wohnort um. Für das Dachzelt gelten allerdings andere Regeln als für das klassische Wohnmobil.
Was Sie beim Reisen mit Dachzelt dringend beachten müssen, erklären wir Ihnen im folgenden Beitrag. Dabei thematisieren wir den Mehrwert des Dachzeltes, die Gesetzeslage und die richtige Montur. Abschließend erfahren Sie noch, wie Sie Ihr Dachzelt optimal absichern.
Inhaltsverzeichnis
Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es beim Dachzelt zu beachten?
Wo dürfen Sie mit Ihrem Dachzelt stehen?
Wie schnell dürfen Sie mit Dachzelt fahren?
Welches Dachzelt passt auf Ihr Auto?
Welche Autos eignen sich für ein Dachzelt?
Wie wird ein Dachzelt befestigt?
Ist Ihr Dachzelt sicher? – Unser Expertentipp
Die Begeisterung für das Reisen mit dem Wohnmobil nimmt stetig zu. So stieg die Nachfrage nach Wohnmobilen laut einer aktuellen Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zwischen den Jahren 2017 und 2021 um 40 % an.
Entsprechend steigen auch die Preise in der Caravaning-Industrie zunehmend. So wuchsen gemäß Promobil Studie die Wohnmobil-Preise im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 6 % (Mehr zum Thema Wohnmobil-Boom).
Ist das Wohnmobil also zu teuer und ein gewöhnliches Zelt zu unkomfortabel, so lohnt sich das Dachzelt als kostengünstige und komfortable Alternative.
Auch beim Parken und Halten ist der Wagen mit Dachzelt gemäß § 12 - 15 StVO Teil des Verkehrs (ruhender Verkehr). Konkret heißt dies, dass Sie wie üblich auf allen öffentlichen Parkplätzen parken dürfen.
Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie Ihr Auto vorwiegend zum Wohnen nutzen. So fällt das Wohnen nicht unter den Gemeingebrauch und könnte als Wildcamping eingestuft werden.
Dabei ist Wildcamping auf öffentlichen Parkplätzen grundsätzlich verboten, sofern keine Erlaubnis gemäß § 16 StrG BW vorliegt. Außerdem ist es nicht erlaubt, mit dem Dachzelt auf Wohnmobilparkplätzen zu parken. Dies ist ausnahmslos Wohnmobilen vorbehalten.
Eine klare Definition, was als Wohnen zählt, gibt es nicht. In der Regel ist es Ihnen gestattet, im Sinne der Fahrtüchtigkeit anzuhalten und sich im Dachzelt auszuruhen. Vollumfängliches Camping ist jedoch eindeutig verboten.
Komplett legal dürfen Sie auf Campingplätzen oder privaten Stellplätzen parken. Zum Beispiel bieten Bauernhöfe oftmals solche Stellplätze an. Über Apps, Vergleichsseiten und Facebook-Gruppen können Sie schnell und einfach Kontakt zu Besitzern von Stellplätzen in ganz Europa aufnehmen.
Teilweise werden sogar kostenlose Plätze angeboten. Zudem finden Sie hier Rezensionen anderer Urlauber, die Ihnen bei der Wahl des passenden Platzes, behilflich sind.
Rein gesetzlich gesehen dürfen Sie mit einem Dachzelt genauso schnell fahren wie sonst auch. Allerdings empfehlen die meisten Hersteller eine maximale Geschwindigkeit von 100 bis 130 km/h einzuhalten, da der Wagen ansonsten ins Schleudern geraten könnte (siehe auch).
Hier hat das Gesetz dann doch wieder einen Einfluss auf die Geschwindigkeit. So sind Sie gemäß BGH-VersR 1966, 1156 verpflichtet, das Fahrzeug so zuführen, dass keine Gefahr des Schleuderns besteht.
Das Dachzelt gilt als Ladung gemäß § 22 StVO und ist damit an dieselben Vorgaben gebunden. So darf die Ladung eines Fahrzeugs ab 2,50 m Höhe nicht über das Fahrzeug ragen. Darüber hinaus darf die Ladung nicht mehr als 1,5 m im Heckbereich hinausragen.
Bereits ab 1 m Überhang über dem Rückstrahler, muss das Dachzelt zusätzlich mit einem Schild oder einer Fahne versehen werden. Ragt das Zelt außerdem bis zu 40 cm über die Standleuchten hinaus (in etwa der Abstand der Seitenspiegel), so müssen auch Leuchten am Zelt angebracht werden.
Wollen Sie sich nicht weiter den Kopf über Formalitäten zerbrechen, so ist ein Hartschalenzelt zu empfehlen. Dieses ist nämlich bereits an die gängigen Fahrzeuggrößen angepasst und überschreitet dementsprechend nicht die oben genannten Vorgaben.
Klappdachzelte und Hybrid-Dachzelte fallen in der Regel hingegen breiter aus, sodass die Vorgaben auch mal überschritten werden. In diesem Fall sollten Sie die Vorgaben nochmals prüfen, sowie beim regionalen Ordnungsamt nachhacken (Mehr zum Thema).
Grundsätzlich sind alle möglichen Autos für Dachzelte geeignet, solange es möglich ist Träger am Fahrzeug zu befestigen. Optimal sind Fahrzeuge mit einer großen Dachfläche, beispielsweise SUVs oder Vans.
Schritt 1: Ermitteln Sie die Dachlast Ihres Autos
Schritt 2: Befestigen Sie entsprechende Träger auf das Dach Ihres Wagens
Schritt 3: Stimmen Sie das Dachzelt mit der Dachlast ab
Schritt 4: Platzieren Sie mindestens zu zweit das Dachzelt auf die Dachträger
Schritt 5: Befestigen Sie das Dachzelt sicher auf den Dachträgern
Auch wenn das Dachzelt günstiger ist als ein Wohnmobil, kommen trotzdem Kosten auf Sie zu. Entscheiden Sie sich für ein hochwertiges Modell, so müssen Sie auch mal einen vierstelligen Betrag investieren. Üblicherweise ist es das Dachzelt jedoch nicht in der Kfz-Versicherung inbegriffen.
Löst sich also die Halterung und wird dabei die Unterkonstruktion beschädigt oder reißt ein herausragender Ast ein Loch in die Außenverkleidung, so tragen Sie selbst die Reparaturkosten oder Ersatzkosten.
Mit unserer Dachzelt-Versicherung schützen Sie sich weltweit vor unerwarteten Kosten dieser Art. Dabei ist die Dachzelt-Versicherung eine Allgefahrenversicherung, sie greift also bei unvorhergesehenen Ereignissen wie zum Beispiel Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen des Dachzeltes.
Zudem können zusätzlich zum Dachzelt Ihr Campingzubehör gleich mitversichern. Unser Highlight: Die Dachzelt-Versicherung ersetzt den vollen Neuwert Ihres Dachzeltes!
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