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Der Bernhard-Reiseblog
Für Reisen mit einem sicheren Gefühl
Allein im Jahr 2020 sind 6,3 Millionen Gepäckstücke an Flughäfen weltweit verloren gegangen. So der aktuelle SITA Bagage Report. Dabei verstauen wir in unserem Reisegepäck oftmals Wertsachen im vierstelligen Bereich. Doch keine Sorge, Sie brauchen sich den Urlaub nicht vermiesen zu lassen!
Seit 70 Jahren sind Reiseversicherungen unser täglich Brot. Selbstverständlich haben wir also auch bei Gepäckverlust den passenden Schutz für Sie parat. Eine Reisegepäckversicherung schütz Sie gegen alle Horrorszenarien vom Gepäckverlust bis zu Diebstahl.
In unserem Blogbeitrag erklären wir Ihnen: Wie Sie Ihr Gepäck versichern. Was die Reisegepäckversicherung deckt und nicht deckt. Wie hoch die Kosten ausfallen. Und wie Sie am besten bei Gepäckverlust verfahren.
Inhaltsverzeichnis
Wie sinnvoll ist eine Reisegepäckversicherung?
Was deckt die Reisegepäckversicherung?
Reisegepäckversicherung Leistungen und Bedingungen
Reisegepäck-Einzelversicherung (Jahresversicherung bis zu 365 Tage)
Reisegepäckversicherung im Paket
Reisegepäckversicherung Vergleich
Wann die Reisegepäckversicherung nicht zahlt
Wie viel kostet eine Reisegepäckversicherung?
Reisegepäckversicherung Weltreise: Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz?
Eine Reisegepäckversicherung ist sinnvoll, um Ihr Gepäck gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung beim Reisen abzusichern (SITA Bagage Report 2021). Planen Sie eine kurze Reise mit wenig Gepäck, ist sie eine gute Ergänzung, um die wesentlichen Wertgegenstände zu schützen.
Ist eine längere Reise in Sicht, transportieren Sie oftmals viel Gepäck. Zum Beispiel dürfen kostspielige elektronische Geräte wie Laptops und Tablets auch bei der Reise nicht fehlen.
Häufig sind zudem hochpreisige Wertgegenstände wie Schmuck oder Musikinstrumente mit dabei. Schnell kommen in Ihrem Koffer so Kosten im vierstelligen Bereich zusammen. Außerdem wird ja auch das weniger kostspielige Gepäck dringend unterwegs benötigt.
Der Ersatz muss also umgehend und am besten kostenneutral erfolgen. Dass eine Reisegepäckversicherung in diesem Fall sinnvoll ist, liegt also auf der Hand.
Die Reisegepäckversicherung deckt den Verlust, den Diebstahl und die Beschädigung Ihres Reisegepäcks ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Gepäck mitführen oder dieses aufgeben. Ebenso ist unwichtig, ob Sie mit dem Flugzeug, dem Zug oder anderen Verkehrsmitteln unterwegs sind.
Bei verspäteter Ankunft von separat aufgegebenem Gepäck ersetzt sie obendrein, die am Zielort satzgemäß nachgewiesenen Mehrkosten. Auch die Ausgaben für die Wiedererlangung des Reisegepäcks sind inbegriffen.
Grundsätzlich sind alle im Versicherungsvertrag enthaltenen Gepäckstücke durch die Reisegepäckversicherung abgesichert. Es ist deshalb wichtig, dass Sie auch jedes einzelne Gepäckstück mitversichern.
Je nach Versicherer wird das Gepäck personenbezogen oder als Gesamtsumme versichert. Die Gesamtsumme ist hierbei auf einen Höchstbetrag beschränkt
Leistungen
Drei Fallbeispiele, in denen die Reisegepäckversicherung zum Einsatz kommt, finden Sie hier.
Bedingungen
Die Reisegepäck-Einzelversicherung können Sie ab einer Reise von vier Tagen Reisedauer abschließen. Die maximale Laufzeit lässt sich dabei bis zu 365 Tage verlängern. Darüber hinaus gilt die Reisegepäck-Einzelversicherung weltweit.
Ergänzend lohnt es sich zudem eine Jahresreiseversicherung für Urlaubsreisen oder Geschäftsreisen hinzuzubuchen. Unter anderem enthält diese eine Auslandskrankenversicherung für ein ganzes Jahr.
Alternativ können Sie die Reisegepäckversicherung gemeinsam mit unserer Auslandskrankenversicherung im Paket abschließen. Reiserücktrittsversicherung und Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung können hier optional hinzugebucht werden.
Wie Sie sehen, gibt es je nach Versicherer jeweils andere Bedingungen zu beachten. Kein Wunder also, dass es vielen Reiseliebhabern schwerfällt, die richtige Reisegepäckversicherung zu finden.
Eben deshalb haben wir einen Reisegepäckversicherungs-Vergleichsrechner für Sie eingerichtet. Mit diesem finden Sie schnell und einfach das passende Angebot.
Geben Sie hierzu einfach Reisebeginn und Reiseende, die Anzahl der Personen sowie die zu versichernde Summe im Rechner ein. Wir kümmern uns um den Rest!
Mit der Reisegepäckversicherung sind ausschließlich die Gepäckstücke versichert, die auch im Versicherungsvertrag festgehalten sind. Ist ein Gepäckstück nicht im Versicherungsvertrag enthalten, so ist es auch nicht versichert.
Zudem gibt es eine Reihe an Gegenständen, die Sie nicht versichern können. Dazu zählen zum Beispiel:
Die Reisegepäckversicherung müssen Sie bis zu 30 Tage vor Reisebeginn buchen. Ansonsten können Sie diese spätestens noch bis zum dritten Werktag nach der Buchung der Reise abschließen.
Der Versicherungsschutz ist mit dem Reiseantritt, ab einer Reisedauer von vier Tagen bis zu maximal einem Jahr wirksam.
Die Auszahlung erfolgt im Leistungsfall spätestens zwei Wochen nach dem Schadensereignis. Voraussetzung ist, dass der Grund und die Höhe des Schadens festgestellt wurden und alle Nachweise vorliegen.
Jeder Versicherer entscheidet selbst, wie er die Versicherung des Reisegepäcks konkret ausgestaltet. Eben deshalb lohnt sich der Reisegepäckversicherung Vergleich mit unserem Vergleichsrechner. Dieser unterstützt Sie dabei, das richtige Angebot zu finden.
Der Neuwert ist der Betrag, den ein versichertes Gepäckstück in neuwertigen Zustand hat. Der Zeitwert hingegen ist der Betrag, den ein versichertes Gepäckstück zum Zeitpunkt des Schadenereignisses hat.
Viele Versicherer ersetzen Ihnen im Schadensfall nur den Zeitwert. In Folge kann Ihnen der tatsächliche Wert Ihrer Wertgegenstände abhandenkommen. Achten Sie also stets darauf, dass Ihre Reisegepäckversicherung den Neuwert und nicht bloß den Zeitwert deckt. Erst dann können Sie umfänglich von der Reisegepäckversicherung profitieren.
Gehen Elektrogeräte, Schmuck oder weitere Wertsachen verloren, sollten Sie den Versicherer unmittelbar über den Schadensfall informieren. Folglich wird dieser prüfen, ob es sich um einen versicherten Leistungsfall handelt.
Jeder Versicherer hat für diesen Fall eine individuelle Schadensbetreuung (Telefonsupport oder Onlineschadensmeldung). Ihnen sollte klar sein, dass Sie den Anspruch begründen und beweisen müssen. Hierzu müssen Sie eine Schadensbestätigung der Airline bzw. des Flughafenbetreibers oder ein polizeiliches Protokoll vorlegen.
Weitere Tipps, wie Sie bei Verlust Ihres Gepäcks verfahren sollten, erhalten Sie hier.
Unsere Reisegepäckversicherung - der Reiseschutz für Ihr Reisegepäck
Versicherte Leistungen: