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Reiserücktritt
Ab 2,2 % vom Flugticketpreis
Bernhard Reiseversicherungsmakler
Wir bieten Ihnen mit unserer Flugticket Versicherung maximalen Schutz und sorgen für eine zuverlässige Absicherung bei Flugausfällen und Reiserücktritt. Unser flexibler Versicherungsschutz garantiert Ihnen schnelle Hilfe und umfassenden Reiseschutz weltweit.

Flugticketversicherung
Eine Flugticketversicherung, auch als Reiserücktrittsversicherung oder Flugversicherung bezeichnet, ist eine Art von Reiseversicherung, die speziell darauf abzielt, die Kosten abzudecken, die im Falle eines Reiserücktritts oder einer Reiseunterbrechung anfallen können. Sie gilt vor allem für den gebuchten Flug oder andere nicht erstattungsfähige Reisekosten.
Sie bietet finanzielle Sicherheit, indem sie dem Versicherten eine Erstattung der bereits bezahlten Flugkosten ermöglicht, wenn er aus bestimmten, im Versicherungsvertrag festgelegten Gründen die Reise nicht antreten kann oder die Reise während der Reisezeit abbrechen muss.
Es werden die Kosten für Flugtickets erstattet:
und somit normalerweise nicht rückerstattet werden.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
Was beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen einen umfassenden und zugleich flexiblen Schutz – mit folgenden Kernvorteilen:
Leistungen im Detail
Die Reiserücktrittsversicherung, übernimmt nicht nur die Stornokosten der Reise, sie beinhaltet auch eine Reiseabbruchversicherung.
Wichtige Informationen und Leistungen der RRV:
| Für wen ist diese Versicherung: | Gruppen, Familien und Einzelpersonen |
| Anzahl Reisen: | Für eine Reise innerhalb des angegebenen Zeitraums |
| Abschlussfrist: | Spätestens 14 volle Tage vor Reisebeginn |
| Max. Alter der Reiseteilnehmer: | Ohne Altersbeschränkung, allerdings ist zu jeder Person das Geburtsdatum anzugeben |
| Max. Anzahl der Reiseteilnehmer: | Keine maximale Personenzahl |
| Covid-Leistungen: | Optional: Corona Quarantäne Zusatzversicherung ist mit Selbstbeteiligung |
| Max. Gesamtreisepreis der Reise pro Person in Euro: | 10.000 Euro |
| Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): | Die Selbstbeteiligung beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Person. |
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Hinweis: Umbuchungskosten aufgrund einer späteren Anreise (Flugumbuchung, Hotelumbuchung, etc.) sind NICHT versichert.
Weitere Informationen & Beispiele finden Sie bei Fragen & Antworten zu:
„Einmalige Reiserücktrittsversicherung“
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung eignet sich besonders für alle, die mehrmals im Jahr reisen – ob Kurzurlaub, Geschäftsreise oder große Ferienreise. Schon ab der zweiten Reise kann sich dieser Tarif lohnen, da er umfassend vor hohen Storno- und Abbruchkosten schützt.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reiserücktrittsversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder der EU/EWR, wahlweise als Einzelperson, Paar oder Familienversicherung (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis einschließlich 25 Jahre). |
| Anzahl Reisen: | Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen pro Jahr, unabhängig von der Reisedauer, aber max. 45 Tage pro Reise (für Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung). |
| Versicherungsbeginn: | Schutz besteht ab Vertragsbeginn, jedoch nicht vor Buchung der Reise. Bei Stornofällen gilt die Absicherung ab Buchung, bei Reiseabbruch ab Reiseantritt. |
| Selbstbeteiligung: | Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung tragen Sie 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person. |
| Versicherte Ereignisse: | Unerwartete Erkrankung (inkl. Covid-19), Unfall, Todesfall, Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit, betriebsbedingte Kündigung u. v. m. |
| Leistungen: | Erstattung der vertraglichen Stornokosten, Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten, Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Stornoberatung durch Ärzte, Kostenübernahme bei verspäteter Anreise oder Fahrzeugpanne. |
| Auszahlung: | Nach Feststellung der Leistungspflicht erfolgt die Auszahlung unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Wochen. |
| Versicherungsende: | Der Vertrag läuft unbefristet und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ablauf des zweiten Versicherungsjahres (danach jährlich) schriftlich gekündigt wird. |
Leistungen
Selbstbeteiligung
Versicherte Ereignisse (Beispiele)
Nicht versichert
Besonderheiten
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Kosten der Flugversicherung
Rechenbeispiele | bis 64 Jahre, mit Selbstbeteiligung | bis 64 Jahre, ohne Selbstbeteiligung |
|---|---|---|
Gesamtpreis bis 500 € | 11,00 € | 14,50 € |
Gesamtpreis bis 1.000 € | 22,00 € | 29,00 € |
Gesamtpreis bis 1.500 € | 33,00 € | 43,50 € |
Gesamtpreis bis 1.750 € | 38,50 € | 50,75 € |
Gesamtpreis bis 2.000 € | 44,00 € | 58,00 € |
Gesamtpreis bis 2.500 € | 55,00 € | 72,50 € |
Gesamtpreis bis 3.000 € | 66,00 € | 87,00 € |
Gesamtpreis bis 4.000 € | 96,00 € | 124,00 € |
Gesamtpreis bis 5.000 € | 120,00 € | 155,00 € |
Gesamtpreis bis 10.000 € | 240,00 € | 310,00 € |
Hinweis: Selbstbeteiligung beträgt 20 %, min. 25 €; Tarife können auch von Personen über 64 Jahren abgeschlossen werden
Welche Reiserücktrittsversicherungen gibt es noch?
Gute Gründe für einen Makler
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FAQ
WICHTIG: Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Wenn zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 14 Tage liegen, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung erfolgen. Die Jahresversicherungen können auch kurzfristig vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
Die einmalige Reiserücktrittsversicherung leistet bei folgenden Ereignissen:
mehr Informationen zu den einzelnen Gründen bei Reiserücktritt finden Sie hier
Die Flugticket-Versicherung (auch Reiserücktrittsversicherung - RRV genannt) deckt die Kosten eines Flugtickets ab, wenn Sie die Reise aus bestimmten, vertraglich festgelegten Gründen nicht antreten können oder diese unterbrechen müssen. Sie erstattet Flugkosten, die normalerweise nicht stornierbar oder umbuchbar sind.
Sie tragen 20 % des erstattungsfähigen Schadens selbst, mindestens jedoch 25 € pro Person oder Objekt.
Innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Ereignisses, damit die Stornokosten gering bleiben und der Versicherungsschutz greift.
In der Regel nein. Der Abschluss muss vor oder zeitnah nach der Reisebuchung erfolgen. Für Last-Minute-Produkte gilt: Abschluss spätestens bis einen Tag vor Reisebeginn.
Die vollständigen Versicherungsbedingungen sind online verfügbar und rechtsverbindlich (versichert wird, was darin steht)

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