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Auslandskrankenversicherungen
Die Einzelreise-Krankenversicherung von Bernhard Reise kostet ab 0,99 € pro Person und Tag
► Jetzt Auslandskrankenversicherung für Nepal online abschließen
Nepal ist als Reiseziel für Abenteurer und Bergsportler bekannt. Neben dem grandiosen Hochgebirge des Himalaya locken aber auch subtropische Landschaften mit Wild-Tier-Nationalparks, kleine Dörfer mit Reisanbau und natürlich die historischen Städte mit ihrer Geschichte, Kultur und die vielfältigen religiösen Kultstätten Besucher ins Land.

Inhaltsverzeichnis
1. Warum solltest Du eine Auslandskrankenversicherung für Nepal abschließen
2. Die wichtigsten Leistungen der Auslandskrankenversicherung
3. Wann Auslandskrankenversicherung für Nepal abschließen?
4. Wie setzen sich die Kosten der Auslandskrankenversicherung für Nepal zusammen?
5. 5 Gute Gründe für einen Nepal Urlaub
6. Brauche ich als Expat eine Auslandskrankenversicherung für Nepal?
Ja, es ist notwendig eine Reisekrankenversicherung für Nepal abzuschließen. Es ist sogar Voraussetzung, dass man eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließt, weil es keinen Versicherungsschutz durch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung in Nepal gibt. Außerdem ist die medizinische Versorgung in vielen ländlichen Regionen im Falle einer notwendigen Rettung nicht ausreichend. Ohne eine private Auslandskrankenversicherung muss man bei einem medizinischen Notfall die Kosten mehrheitlich selbst tragen.
Die deutsche gesetzliche Krankenkasse übernimmt keinerlei Kosten bei einer Behandlung in Nepal, da es kein Sozialabkommen zwischen den beiden Ländern gibt. Ein Arztbesuch oder Krankenhaus-Aufenthalt müssen direkt vor Ort selbst bezahlt werden, ebenso wie ein kostspieliger Rücktransport nach Deutschland. Dies gilt auch für zusätzlich benötigte Behandlungen und Medikamente. Die medizinische Versorgung in Städten wie Kathmandu ist ausreichend, aber gerade bei Behandlungen in Privatkliniken kann es sehr kostspielig werden. Medikamente sind in Nepal zwar erhältlich, aber gegen Vorkasse und nicht alle Medikamente sind verfügbar oder sogar unwirksam aufgrund fehlender Kühlung. Schließe daher eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab.
Leistungen im Detail
Für die medizinisch notwendige Heilbehandlung – ambulant wie stationär – nennen die Versicherungsbedingungen keine Höchstsumme. Das gilt für beide Tarife.
Der Rücktransport nach Deutschland ist ebenfalls ohne betragsmäßige Begrenzung eingeschlossen, sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – etwa weil vor Ort keine ausreichende ärztliche Versorgung sichergestellt ist oder der Rücktransport im Verlauf der Heilbehandlung erforderlich wird.
Die Einzelreise-Krankenversicherung ist unser Exklusivtarif, abgesichert durch die Würzburger Versicherung-AG. Die Jahres-Reisekrankenversicherung läuft über die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

Leistung | Einzelreise-Krankenversicherung | Jahres-Reisekrankenversicherung |
|---|---|---|
Ärztliche ambulante Behandlung inkl. Röntgendiagnostik | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Unaufschiebbare Operationen und stationäre Behandlungen | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Krankentransport ins nächste geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen, Reparatur von Zahnersatz | 500 € je Versicherungszeitraum | ohne Betragsgrenze |
Heilbehandlung eines neugeborenen Kindes bei Frühgeburt | 50.000 € | ohne Betragsgrenze (bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche) |
Überführung oder Bestattung am Sterbeort im Todesfall | 25.000 € | bis zur Höhe der Überführungskosten |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | nicht enthalten | bis 20.000 € |
Krankenbesuch nahestehender Personen (Reise und Übernachtung) | nicht enthalten | bis 1.000 € |
Ärztliches Gespräch per Video oder Telefon | nicht enthalten | enthalten |
Selbstbeteiligung | keine | keine |
Bei der Familienversicherung des Jahrestarifs kommt bei vollstationärer Krankenhausbehandlung eine Pauschale von 500 € hinzu.
Sie haben in beiden Tarifen freie Arzt- und Zahnarztwahl unter allen im Aufenthaltsland zugelassenen Behandlern, bei stationärer Behandlung freie Wahl unter Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen.
Was nicht erstattet wird: Behandlungen, die schon vor Reiseantritt geplant waren oder der Grund für die Reise sind; Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte oder Prothesen; die Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Brücken und Implantaten sowie kieferorthopädische Maßnahmen; Kur- und Sanatoriumsbehandlungen; Psychotherapie. Übersteigt eine Behandlung das medizinisch notwendige Maß oder liegt die Vergütung über dem im Reiseland üblichen Niveau, kann die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Die Einzelreise-Krankenversicherung schließt zusätzlich Folgen von Pandemien und vorhersehbaren Kriegsereignissen aus.
Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen |
| Zeitraum: | Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages |
| Auszahlung: | Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung |
| Risikoträger | Würzburger Versicherungs AG |
Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung
Das optionale Sachpaket von Bernhard Reise umfasst Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung.
Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls.
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung
Versicherungssparte | Versicherungsumfang |
|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | |
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € |
Vermögensschäden | 1 Mio. € |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall |
Schlüsselverlust | 2.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall |
Reiseunfallversicherung | |
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € |
Bergungskosten | 5.000 € |
Reiserechtsschutz | |
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:
Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.
Eine Jahres-Reisekrankenversicherung eignet sich besonders für Vielreisende. Denn schon ab zwei Reisen im Jahr kann sich dieser Tarif lohnen. Die Jahresversicherung beinhaltet dabei weltweit alle Reisen bis maximal 10 Wochen innerhalb eines Jahres.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reisekrankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Familien (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) |
| Anzahl Reisen: | Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden. |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie, mit dem Grenzübertritt ins Ausland, für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden. |
| Auszahlung: | Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt und die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt wurde, erfolgt die Auszahlung spätestens innerhalb von 2 Wochen. |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. |
| Risikoträger: | DKV Deutsche Krankenversicherung AG |
Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.
Hinweis: Maßgeblich sind die vollständigen Versicherungsbedingungen. Risikoträger der Einzelreise-Krankenversicherung ist die Würzburger Versicherungs-AG, Risikoträger der Jahres-Reisekrankenversicherung ist die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

Wichtig: Schließe die Auslandskrankenversicherung vor der Ausreise aus Deutschland bzw. vor Reisebeginn ab! Bist Du bereits aus Deutschland ausgereist und willst Deine Versicherung erst dann abschließen, so greift sie nicht mehr.
Tipp: In Nepal bestimmt der Monsun das Klima. Zwischen Juni und Oktober kann es stark regnen, daher ist die beste Reisezeit Ende Oktober bis Mai. Wir empfehlen vor der Reise auch einen Blick in unsere Übersicht mit vielen Tipps zur Urlaubsvorbereitung: Was gehört in die Reiseapotheke.

Mehr dazu in unseren Reisetipps für Nepal
Ja: Explizit brauchst Du eine Expat-Versicherung. Hierbei handelt es sich um eine Langzeitauslandskrankenversicherung, die für Auswanderer auf Dauer entwickelt wurde. Darunter fallen nicht nur Auswanderer und digitale Nomaden, sondern auch wenn Dich deine Firma für einige Zeit ins Ausland entsendet, Du ein Langzeit-Weltreisender bist oder einfach im Ausland studierst. In vielen Ländern ist das Versicherungssystem undurchsichtig und - gerade für Nichteinheimische - mit bürokratischen Hürden verbunden. Daher ist der Abschluss einer Langzeitauslandskrankenversicherung bei einer deutschen Versicherung mehr als empfehlenswert!
Hierfür bieten wir eine spezielle Versicherungen:
► mehr Informationen zur Langzeit AKV
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Informationen zur Wander- und Bergsportversicherung:
Überprüfe vor deiner Reise die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für Nepal da sich die Bedingungen aufgrund von Ereignissen oder Umständen ändern können. Mit diesen Tipps kannst Du das Beste aus deinem Urlaub machen!
Viel Spaß bei deiner Reise nach Nepal!
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
Service

Größere Verletzungen, Krankheiten oder Notfälle:
✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung
✆ Hotline für die Jahres-Krankenversicherung
Kleinere Unfälle / Ambulante Behandlungen:
Wichtige Angaben auf Rechnungen & Rezepten:
Erstattung: Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Prüfung; fehlende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.

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