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Auslandskrankenversicherungen
Die Einzelreise-Krankenversicherung von Bernhard Reise kostet ab 0,99 € pro Person und Tag
► Jetzt Auslandskrankenversicherung für die Schweiz online abschließen
Die Schweiz – das Land der Berge und einer beeindruckenden Natur. Die Schweiz begeistert Besucher aus aller Welt mit der besonderen Lage mitten in Europa und ihrer sprachlichen Vielfalt und gelebten Traditionen. Darüberhinaus ist die Schweiz Standort vieler Banken, berühmter Uhrenmarken und Chocolatiers, sowie der Käseherstellung.
Inhaltsverzeichnis
1. Warum solltest Du eine Auslandskrankenversicherung für die Schweiz abschließen
2. Die wichtigsten Leistungen der Auslandskrankenversicherung
3. Wann Auslandskrankenversicherung für die Schweiz abschließen?
4. Wie setzen sich die Kosten der Auslandskrankenversicherung für die Schweiz zusammen?
5. 5 Gute Gründe für einen Urlaub in der Schweiz
Ja, es ist notwendig eine Reisekrankenversicherung für die Schweiz abzuschließen. Die Schweiz liegt zwar mitten in Europa, ist aber kein Mitglied der EU. Aufgrund des Sozialversicherungsabkommens mit der EU brauchst Du aber nur deine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), damit die deutschen gesetzlichen Krankenkassen Behandlungskosten in der Schweiz übernehmen. Allerdings übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen Behandlungskosten nur eingeschränkt. Nämlich nur dann, wenn sie dem „landesüblichen Standard“ entsprechen. Alles, was nicht diesem Standard entspricht, musst Du allein bezahlen und das kann schnell teuer werden. Beispielsweise kannst Du mit Zuzahlungen für Zahnarztbesuche rechnen, wenn Du über 18 Jahre alt bist, oder zum Augenarzt musst.
Obwohl das Gesundheitssystem der Schweiz laut dem Word Index of Healthcare Innovation als eines der besten der Welt gilt, gibt es gute Gründe für eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung. Viele Medikamente, die man in Deutschland ohne Rezept zu kaufen bekommt, sind in der Schweiz nur mit einem Rezept erhältlich, sodass man immer zum Arzt muss. Allein schon deshalb ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung für den Aufenthalt in Kroatien empfehlenswert. Besonders wichtig sind aber die folgenden Leistungen, die durch eine Auslandskrankenversicherung abgedeckt werden.
Leistungen im Detail
Für die medizinisch notwendige Heilbehandlung – ambulant wie stationär – nennen die Versicherungsbedingungen keine Höchstsumme. Das gilt für beide Tarife.
Der Rücktransport nach Deutschland ist ebenfalls ohne betragsmäßige Begrenzung eingeschlossen, sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – etwa weil vor Ort keine ausreichende ärztliche Versorgung sichergestellt ist oder der Rücktransport im Verlauf der Heilbehandlung erforderlich wird.
Die Einzelreise-Krankenversicherung ist unser Exklusivtarif, abgesichert durch die Würzburger Versicherung-AG. Die Jahres-Reisekrankenversicherung läuft über die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

Leistung | Einzelreise-Krankenversicherung | Jahres-Reisekrankenversicherung |
|---|---|---|
Ärztliche ambulante Behandlung inkl. Röntgendiagnostik | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Unaufschiebbare Operationen und stationäre Behandlungen | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Krankentransport ins nächste geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen, Reparatur von Zahnersatz | 500 € je Versicherungszeitraum | ohne Betragsgrenze |
Heilbehandlung eines neugeborenen Kindes bei Frühgeburt | 50.000 € | ohne Betragsgrenze (bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche) |
Überführung oder Bestattung am Sterbeort im Todesfall | 25.000 € | bis zur Höhe der Überführungskosten |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | nicht enthalten | bis 20.000 € |
Krankenbesuch nahestehender Personen (Reise und Übernachtung) | nicht enthalten | bis 1.000 € |
Ärztliches Gespräch per Video oder Telefon | nicht enthalten | enthalten |
Selbstbeteiligung | keine | keine |
Bei der Familienversicherung des Jahrestarifs kommt bei vollstationärer Krankenhausbehandlung eine Pauschale von 500 € hinzu.
Sie haben in beiden Tarifen freie Arzt- und Zahnarztwahl unter allen im Aufenthaltsland zugelassenen Behandlern, bei stationärer Behandlung freie Wahl unter Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen.
Was nicht erstattet wird: Behandlungen, die schon vor Reiseantritt geplant waren oder der Grund für die Reise sind; Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte oder Prothesen; die Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Brücken und Implantaten sowie kieferorthopädische Maßnahmen; Kur- und Sanatoriumsbehandlungen; Psychotherapie. Übersteigt eine Behandlung das medizinisch notwendige Maß oder liegt die Vergütung über dem im Reiseland üblichen Niveau, kann die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Die Einzelreise-Krankenversicherung schließt zusätzlich Folgen von Pandemien und vorhersehbaren Kriegsereignissen aus.
Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen |
| Zeitraum: | Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages |
| Auszahlung: | Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung |
| Risikoträger | Würzburger Versicherungs AG |
Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung
Das optionale Sachpaket von Bernhard Reise umfasst Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung.
Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls.
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung
Versicherungssparte | Versicherungsumfang |
|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | |
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € |
Vermögensschäden | 1 Mio. € |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall |
Schlüsselverlust | 2.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall |
Reiseunfallversicherung | |
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € |
Bergungskosten | 5.000 € |
Reiserechtsschutz | |
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:
Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.
Eine Jahres-Reisekrankenversicherung eignet sich besonders für Vielreisende. Denn schon ab zwei Reisen im Jahr kann sich dieser Tarif lohnen. Die Jahresversicherung beinhaltet dabei weltweit alle Reisen bis maximal 10 Wochen innerhalb eines Jahres.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reisekrankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Familien (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) |
| Anzahl Reisen: | Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden. |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie, mit dem Grenzübertritt ins Ausland, für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden. |
| Auszahlung: | Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt und die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt wurde, erfolgt die Auszahlung spätestens innerhalb von 2 Wochen. |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. |
| Risikoträger: | DKV Deutsche Krankenversicherung AG |
Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.
Hinweis: Maßgeblich sind die vollständigen Versicherungsbedingungen. Risikoträger der Einzelreise-Krankenversicherung ist die Würzburger Versicherungs-AG, Risikoträger der Jahres-Reisekrankenversicherung ist die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

Wichtig: Schließe die Auslandskrankenversicherung vor der Ausreise aus Deutschland bzw. vor Reisebeginn ab! Bist Du bereits aus Deutschland ausgereist und willst Deine Versicherung erst dann abschließen, so greift sie nicht mehr.
Tipp: In der Schweiz gibt es mehrere Klimabereiche, die von Mediterran bis Hochalpin reichen. Die Urlaubs-Kleidung sollte entsprechend angepasst werden. Wir empfehlen Dir vor der Reise einen Blick in unsere Übersicht mit vielen Tipps zur Urlaubsvorbereitung: Was gehört in die Reiseapotheke.

Mehr dazu in unseren Reisetipps für die Schweiz
Als Studierender aus einem EU/EFTA Land wie Deutschland, kannst Du deine Europäische Versicherungskarte (EHIC) nutzen, um medizinische Behandlungen zu bekommen. Das entspricht den Leistungen der Schweizer Grundversicherung. Hier gilt allerdings auch, dass Du Medikamente und Zahnbehandlungen in der Regel selbst bezahlen musst, so dass sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum deines Auslandssemesters definitiv lohnt! Achte darauf, dass auch Leistungen wie ein Krankenrücktransport nach Deutschland enthalten ist.
Hierfür bieten wir eine spezielle Versicherung, extra für Studenten.
Auch für Schülerreisen und Klassenfahrten bieten wir eine spezielle Versicherung:
Überprüfe vor deiner Reise die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für die Schweiz, da sich die Bedingungen aufgrund von Ereignissen oder Umständen ändern können. Mit diesen Tipps kannst Du das Beste aus deinem Urlaub machen!
Viel Spaß bei der Reise in die Schweiz!
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
Service

Größere Verletzungen, Krankheiten oder Notfälle:
✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung
✆ Hotline für die Jahres-Krankenversicherung
Kleinere Unfälle / Ambulante Behandlungen:
Wichtige Angaben auf Rechnungen & Rezepten:
Erstattung: Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Prüfung; fehlende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.

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