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Auslandskrankenversicherungen
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Viva españa! – Es lebe Spanien!
Spanien ist das beliebteste Reiseziel der Deutschen und liegt auch weltweit ganz vorne. Das liegt nicht zuletzt an der Vielfalt der Landschaften, der sehenswerten Städte mit beeindruckender Architektur und den vielen kulturellen Highlights. Ebenso beliebt sind die traumhaften Badestrände sowie das köstliche spanische Essen.
Inhaltsverzeichnis
1. Warum solltest Du eine Auslandskrankenversicherung für Spanien abschließen
2. Die wichtigsten Leistungen der Auslandskrankenversicherung
3. Wann Auslandskrankenversicherung für Spanien abschließen?
4. Wie setzen sich die Kosten der Auslandskrankenversicherung für Spanien zusammen?
5. 5 Gute Gründe für einen Urlaub in Spanien
Ja! Selbst wenn Du nur deinen Sommerurlaub in Spanien verbringst, ist der Abschluss einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung unabdingbar. Schnell ist es passiert, dass man beim Baden mit einer Qualle in Kontakt kommt oder sich anderweitig verletzt.
Eine Auslandskrankenversicherung schützt dich vor unerwarteten Kosten für medizinische Behandlungen. Sowohl bei einer ambulanten Behandlung vor Ort als auch bei einer notwendigen stationären Behandlung in einem spanischen Krankenhaus.
Zwischen Deutschland und Spanien besteht ein Sozialabkommen, welches es ermöglicht, dass Du mit deiner europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auch in Spanien medizinisch versorgt werden kannst. Jedoch bietet dieses Sozialabkommen nur einen medizinischen Grundschutz, da die deutsche gesetzliche Krankenkasse nur Kosten für Leistungen übernimmt, die dem landesüblichen Behandlungsumfang in Spanien entsprechen. Leistungen, die nicht diesem Umfang entsprechen, und damit nicht unter das gesetzliche Versicherungssystem in Spanien fallen, musst Du selbst bezahlen. Das heißt, wenn Du dich bei einem Privatarzt oder in einem Privatklinikum behandelt lässt, werden diese Kosten nicht von deiner Krankenkasse übernommen! Dies gilt auch für Kosten, die im Rahmen eines medizinischen Rücktransports nach Deutschland entstehen.
Leistungen im Detail

Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen |
| Zeitraum: | Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages |
| Auszahlung: | Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung |
Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung
Unser Sachpaket beinhaltet folgende Versicherungen:
Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls.
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung
Versicherungssparte | Versicherungsumfang |
|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | |
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € |
Vermögensschäden | 1 Mio. € |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall |
Schlüsselverlust | 2.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall |
Reiseunfallversicherung | |
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € |
Bergungskosten | 5.000 € |
Reiserechtsschutz | |
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:
Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.
Eine Jahres-Reisekrankenversicherung eignet sich besonders für Vielreisende. Denn schon ab zwei Reisen im Jahr kann sich dieser Tarif lohnen. Die Jahres-Versicherung beinhaltet dabei weltweit alle Reisen bis maximal je 56 Tage, innerhalb eines Jahres.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reisekrankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Familien (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) |
| Anzahl Reisen: | Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden. |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie, mit dem Grenzübertritt ins Ausland, für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden. |
| Auszahlung: | Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt und die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt wurde, erfolgt die Auszahlung spätestens innerhalb von 2 Wochen. |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. |
Versicherungsbedingungen Jahres-Reisekrankenversicherung
Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Wichtig: Schließe die Auslandskrankenversicherung vor der Ausreise aus Deutschland bzw. vor Reisebeginn ab! Bist Du bereits aus Deutschland ausgereist und willst Deine Versicherung erst dann abschließen, so greift sie nicht mehr.
Tipp: Zu einer guten Urlaubsvorbereitung empfiehlt sich vor der Reise nach Spanien ein Blick in unsere Reiseapotheken-Übersicht mit wichtigen Tipps: Was gehört in die Reiseapotheke.

Mehr dazu in unseren Reisetipps für Spanien
Das Wichtige vorweg: Wenn Du ein Auslandssemester an einer spanischen Hochschule absolvierst, bleibst Du weiterhin an deiner deutschen Hochschule immatrikuliert und hast weiterhin den Studierendenstatus bei deiner Krankenkasse. Du wirst also keinerlei Nachteile erfahren, wenn Du von deinem Auslandssemester wieder zurückkehrst.
Ähnlich wie beim Kurzaufenthalt für einen Urlaub, kommst Du über die EHIC in den Genuss einer medizinischen Grundversorgung. Gerade bei einem längeren Aufenthalt wie bei einem Auslandssemester ist es empfehlenswert eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, um hohe Kosten zu vermeiden. Vor allem weil es in Spanien üblich ist, Zuzahlungen für Medikamente zu leisten und die gesetzliche spanische Versicherung keine Zahnbehandlungen übernimmt.
Hierfür bieten wir eine spezielle Versicherung, extra für Studenten.
Auch für Schülerreisen und Klassenfahrten bieten wir eine spezielle Versicherung:
Der ultimative Guide zum Studieren in Spanien:
Überprüfe vor deiner Reise die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für Spanien, da sich die Bedingungen aufgrund von Ereignissen oder Umständen ändern können. Mit diesen Tipps kannst Du das Beste aus deinem Urlaub machen!
Weitere Sehenswürdigkeiten in Spanien:
Viel Spaß bei deiner Reise nach Spanien!
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
Service

Größere Verletzungen, Krankheiten oder Notfälle:
✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung
Kleinere Unfälle / Ambulante Behandlungen:
Wichtige Angaben auf Rechnungen & Rezepten:
Erstattung: Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Prüfung; fehlende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.

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