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Auslandskrankenversicherungen
ab 0,99 € pro Person und Tag
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Die Niederlande oder auch Holland genannt, sind ein vielbesuchtes Reiseziel deutscher Urlauber. Als direktes Nachbarland ist es schnell erreichbar und hat viel zu bieten: Strandurlaub für Familien mit Kindern, vielseitige historische Städte zum Erkunden, Kunst und Kultur vom Feinsten, kulinarische Genüsse und jede Menge lohnenswerte Ziele in den unterschiedlichen Regionen!

Inhaltsverzeichnis
1. Warum solltest Du eine Auslandskrankenversicherung für die Niederlande abschließen
2. Die wichtigsten Leistungen der Auslandskrankenversicherung
3. Wann Auslandskrankenversicherung für die Niederlande abschließen?
4. Wie setzen sich die Kosten der Auslandskrankenversicherung für die Niederlande zusammen?
5. 5 Gute Gründe für einen Urlaub in den Niederlanden
Ja! Selbst wenn Du nur einen Kurzurlaub in den Niederlanden verbringst, so ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für diesen Zeitraum unabdingbar. Schnell ist es passiert, dass bei den vielen leckeren Süßigkeiten die Zahnfüllung beschädigt wird, oder man sich im dichten Fahrradverkehr in Holland verletzt.
Zwischen Deutschland und den Niederlanden besteht ein Sozialabkommen, welches es ermöglicht, dass Du mit deiner europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) auch in den Niederlanden medizinisch versorgt werden kannst. Jedoch bietet dieses Sozialabkommen nur einen medizinischen Grundschutz, da die deutsche gesetzliche Krankenkasse nur Kosten für Leistungen übernimmt, die dem landesüblichen Behandlungsumfang in den Niederlanden entsprechen. Leistungen, die nicht diesem Umfang entsprechen, und damit nicht unter das gesetzliche Versicherungssystem in den Niederlanden fallen, musst Du selbst bezahlen. Das heißt, wenn Du dich bei einem Privatarzt oder in einem Privatklinikum behandelt lässt, werden diese Kosten nicht von deiner Krankenkasse übernommen! Dies gilt auch für Kosten, die im Rahmen eines medizinischen Rücktransports nach Deutschland entstehen. Schließe daher eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab.
Leistungen im Detail

Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen |
| Zeitraum: | Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages |
| Auszahlung: | Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung |
Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung
Unser Sachpaket beinhaltet folgende Versicherungen:
Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls.
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung
Versicherungssparte | Versicherungsumfang |
|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | |
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € |
Vermögensschäden | 1 Mio. € |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall |
Schlüsselverlust | 2.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall |
Reiseunfallversicherung | |
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € |
Bergungskosten | 5.000 € |
Reiserechtsschutz | |
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:
Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.
Eine Jahres-Reisekrankenversicherung eignet sich besonders für Vielreisende. Denn schon ab zwei Reisen im Jahr kann sich dieser Tarif lohnen. Die Jahres-Versicherung beinhaltet dabei weltweit alle Reisen bis maximal je 56 Tage, innerhalb eines Jahres.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reisekrankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Familien (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) |
| Anzahl Reisen: | Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden. |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie, mit dem Grenzübertritt ins Ausland, für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden. |
| Auszahlung: | Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt und die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt wurde, erfolgt die Auszahlung spätestens innerhalb von 2 Wochen. |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. |
Versicherungsbedingungen Jahres-Reisekrankenversicherung
Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Wichtig: Schließe die Auslandskrankenversicherung vor der Ausreise aus Deutschland bzw. vor Reisebeginn ab! Bist Du bereits aus Deutschland ausgereist und willst Deine Versicherung erst dann abschließen, so greift sie nicht mehr.
Tipp: Das Klima in den Niederlanden ist ein gemäßigtes mitteleuropäisches Küstenklima. Wir empfehlen vor der Reise einen Blick in unsere Übersicht mit vielen Tipps zur Urlaubsvorbereitung: Was gehört in die Reiseapotheke.

Mehr dazu in unseren Reisetipps für die Niederlande
Bei einem Auslandssemester in in den Niederlanden bleibst Du weiterhin an deiner deutschen Hochschule immatrikuliert und im Studierendenstatus in deiner Versicherung. Wichtig: kontrolliere rechtzeitig, ob deine Krankenversicherungskarte schon die EHIC ist oder ob Du sie dir von deiner Krankenkasse ausstellen lassen musst. Die europäische Krankenversicherungskarte gilt als Versicherungsnachweis gegenüber deiner niederländischen Hochschule!
Wie auch beim regulären Urlaub gilt, dass Du über die EHIC nur Anspruch auf einen Grundschutz während deiner Zeit in in den Niederlanden hast. Das heißt, dass die Behandlungen nur dem landesüblichen Umfang entsprechen und Du mit Zuzahlungen rechnen musst. Es ist nicht unüblich in in den Niederlanden, dass ein Großteil der Bevölkerung eine private Krankenversicherung abgeschlossen hat, um den Umfang der staatlichen Absicherung zu ergänzen. Dementsprechend ist es empfehlenswert, dass Du für die Zeit deines Auslandssemesters auch eine Auslandskrankenversicherung abschließt!
Hierfür bieten wir eine spezielle Versicherung, extra für Studenten.
Weitere Informationen für Studenten:
Überprüfe vor deiner Reise die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für die Niederlande, da sich die Bedingungen aufgrund von Ereignissen oder Umständen ändern können. Mit diesen Tipps kannst Du das Beste aus deinem Urlaub machen!
Viel Spaß bei deiner Reise in die Niederlande!
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
Service

Größere Verletzungen, Krankheiten oder Notfälle:
✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung
Kleinere Unfälle / Ambulante Behandlungen:
Wichtige Angaben auf Rechnungen & Rezepten:
Erstattung: Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Prüfung; fehlende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.

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