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Wie funktioniert ein Freiwilliges Soziales Jahr? – Alles rund ums FSJ im Überblick

Wie funktioniert ein Freiwilliges Soziales Jahr? – Alles rund ums FSJ im Überblick

Das erwartet Dich in folgendem Beitrag:

• Was genau Du bei einem FSJ machst und wie es Dich persönlich weiterbringt ✔️

• Welche Voraussetzungen Du für die Teilnahme am FSJ erfüllen musst ✔️

• Wann das FSJ beginnt und wann Du Dich spätestens bewerben solltest ✔️

• Welche Einsatzbereiche sowie Freiwilligendienste beim FSJ zur Auswahl stehen und wie Du den passenden Bereich für Dich findest ✔️

• Wo Du FSJ-Stellen findest und was es bei der Bewerbung zu beachten gilt ✔️

Gemäß Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) machen jährlich mehr als 80.000 Freiwillige einen Freiwilligendienst in Deutschland. Darunter die beliebteste Form ist mit 53.000 Teilnehmern bei weitem das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ).

Und das hat seinen Grund, denn das FSJ erlaubt es Dir nicht nur wertvolle Berufserfahrung im sozialen Bereich zu sammeln, sondern bringt Dich auch Deinem Traumstudium näher. Bleibt also nur noch die Frage: Wie funktioniert ein Freiwilliges Soziales Jahr?

In diesem Beitrag erfährst Du alles, was Du über das FSJ in Deutschland wissen musst. Unter anderem zeigen wir Dir, welche Einsatzbereiche es beim FSJ gibt, wie Du die passende FSJ-Stelle findest und wie das FSJ vergütet wird. Abschließend haben wir dann noch ein FAQ mit den dringlichsten Fragen rund ums FSJ für Dich.



1. Definition - Was ist ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)? 

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein Freiwilligendienst, der als praktische Bildungs- und Orientierungszeit dient.

So ermöglicht es das FSJ Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erfahrung in der sozialen Arbeit zu sammeln, in dem sie Fachkräften in sozialen Einrichtungen unter die Arme greifen.

Dabei handelt es sich, wie der Name bereits verrät, um freiwilliges Engagement.

Geschichte des FSJ

Erstmals bot der Leiter der Diakonissenanstalt Neuendettelsau im Jahr 1954 jungen Frauen an, sich gegen ein Taschengeld und Verpflegung in der Kranken- und Altenpflege zu engagieren. Seit 1961 führte die katholische Kirche, dann das sogenannte „Jahr für die Kirche“ ein.

1962 wurde daran inspiriert der „Philadelphische Dienst“ begründet. Hier erhielten Schüler nach dem Abitur die Möglichkeit, freiwillig ein Jahr zur persönlichen und beruflichen Orientierung zu nutzen. Im Jahr 1963 wurde schließlich auf Grundlage des Philadelphischen Dienstes, das Freiwillige Soziale Jahr im Gesetz verankert.

FSJ - Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das FSJ sind im Jugendfreiwilligendienstgesetz (FSJ-Gesetz) geregelt. Zuständig für das FSJ sind die einzelnen Bundesländer. Das 2011 neu eingeführte Bundesfreiwilligendienstgesetz betrifft hingegen nur das BFD und ist für das FSJ nicht weiter von Bedeutung.

Gemäß FSJ-Gesetz gilt das Freiwillige Soziale Jahr nicht als Arbeitsverhältnis. Stattdessen nimmt der Freiwillige rechtlich gesehen die Rolle eines Auszubildenden an. Dementsprechend gelten für das FSJ ähnlichen Bestimmungen wie für ein Ausbildungsverhältnis.


2. Was macht man bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr?         

Bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr unterstützt Du Deine Einsatzstelle bei Ihren täglichen Aufgaben. Welche Aufgaben das sind, hängt letztlich vom entsprechenden Einsatzbereich sowie der konkreten Einrichtung ab. Für gewöhnlich steht Dir in diesem Sinne ein Ansprechpartner bei Deiner Einsatzstelle zur Verfügung, an den Du Dich bei Fragen und Anliegen wenden kannst.

Bildungsseminare beim FSJ

Neben der Tätigkeit an Deiner Einsatzstelle, der sogenannten Praxiszeit, finden während Deines FSJ zusätzlich Bildungsseminare bzw. -kurse statt. Organisiert werden die Seminare von den verantwortlichen Bildungsträgern. Ziel ist es, dass sich Freiwillige unterschiedlicher Einrichtungen während des Seminars über ihre Eindrücke austauschen.

Darüber hinaus werden inhaltliche Themen behandelt wie beispielsweise Berufsorientierung, Nachhaltigkeit, Lebens- und Sinnfragen und aktuelle gesellschaftliche sowie politische Herausforderungen.


3. Wieso ist ein Freiwilliges Soziales Jahr sinnvoll? - Das bringt Dir ein FSJ

Freiwillige entscheiden sich hauptsächlich aus 3 Gründen für ein FSJ:

  • Soziales Engagement: Viele Freiwillige wollen sich gerne sinnvoll einbringen und der Gesellschaft etwas zurückgeben. Ein FSJ ermöglicht es, bedürftigen Menschen zu helfen und soziale Einrichtungen zu entlasten.
  • Überbrückung bis zum Studium: Viele Freiwillige nutzen das FSJ, wenn sie noch Bedenkzeit bei der Studienwahl benötigen, ihre Aufnahmechancen für einen bestimmten Studiengang erhöhen wollen oder Wartesemester überbrücken müssen.
  • Persönliche und berufliche Entwicklung: Einige Teilnehmer streben eine Karriere in einem sozialen Beruf an. Das FSJ bietet hier die ideale Gelegenheit, einen Einblick in diverse Arbeitsfelder zu gewinnen. Zudem findest Du Deine Stärken und Schwächen heraus und erwirbst Fähigkeiten, die auch in anderen Berufsfeldern nützlich sind (z.B. Kommunikationsfähigkeit, Selbstständigkeit und Durchhaltevermögen).

Das Freiwillige Soziale Jahr: Pro und Contra

Welche Vorteile hat ein Freiwilliges Soziales Jahr?

  • Einblicke in verschiedene Berufsfelder
  • Praktische Erfahrungen im sozialen, pädagogischen oder organisatorischen Bereich
  • Weiterentwicklung von Soft Skills wie Empathie, Geduld und zwischenmenschlicher Kommunikation
  • Vorbereitung auf Ausbildung oder Studium
  • Erwerb wertvoller Referenzen (z.B. Empfehlungsschreiben)

 

Welche Nachteile hat ein Freiwilliges Soziales Jahr?

  • Ein FSJ wird häufig nur gering oder gar nicht vergütet
  • Fehlende Anerkennung
  • Je nach Einsatzort emotionale Belastung
  • Verzögerung im Bildungsverlauf
  • Je nach Standort und Angebot eingeschränkte Auswahl an Einsatzstellen

4. Voraussetzungen - Wer kann ein Freiwilliges Soziales Jahr machen?  

Welches Alter braucht man für ein Freiwilliges Soziales Jahr?

Das Mindestalter für ein Freiwilliges Soziales Jahr unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In einigen Ländern liegt dieses bei 16 Jahren, in anderen bereits bei 15 Jahren.

Des Weiteren gibt es eine Altersgrenze nach oben, immerhin handelt es sich um einen Jugendfreiwilligendienst. Du darfst demzufolge nicht älter als 26 Jahre alt sein, um an einem FSJ teilzunehmen.

Ferner noch darf ein Freiwilliger im Zeitraum des FSJ nicht sein 27. Lebensjahr erreichen. Beginnst Du Dein FSJ also mit 26 im September und wirst im Oktober bereits 27, ist die Teilnahme am Freiwilligendienst nicht mehr möglich.

Welchen Abschluss braucht man für ein FSJ?  

Um an einem FSJ teilzunehmen, benötigst Du weder einen bestimmten Schulabschluss noch einen gewissen Notendurchschnitt. Du kannst selbst ohne Schulabschluss an einem FSJ teilnehmen. Einzige Voraussetzung ist, dass Du die allgemeine Vollzeit-Schulpflicht erfüllt hast.


5. Wann kann man ein Freiwilliges Soziales Jahr beginnen?         

In der Regel beginnt ein FSJ jedes Jahr am 1. September. Die Starttermine variieren jedoch je nach Bundesland. In einigen Bundesländern startet das FSJ beispielsweise bereits am 1. April oder 1. August. Obendrein gibt es abhängig vom Träger zusätzliche Einstiegstermine für Nachrücker und Quereinsteiger. Erkundige Dich diesbezüglich am besten direkt beim Träger Deiner Wahl. 

Wie lange dauert ein Freiwilliges Soziales Jahr?

Ein Freiwilliges Soziales Jahr dauert zwischen 6 und 18 Monaten. In Ausnahmefällen kann das FSJ, aber mit Zustimmung der Einsatzstelle auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Die allermeisten Freiwilligen investieren aber genau ein Jahr, also 12 Monate ins FSJ.

Wann bekommt man ein FSJ anerkannt?

Grundsätzlich bekommt man ein FSJ frühestens nach 6 Monaten anerkannt. Die Einsatzstelle des FSJ muss ebenfalls von einem Träger des FSJ der jeweiligen Landesregierung anerkannt sein, damit Dein FSJ gültig ist. Mit Abschluss des FSJ erhältst Du dann anschließend eine FSJ- bzw. BFD-Bescheinigung von Deiner Einsatzstelle oder dem Träger des FSJ. Ebenso erhältst Du zu Beginn des FSJ einen Nachweis, der bestätigt, dass Du aktuell ein FSJ absolvierst.


6. Wo kann ich ein Freiwilliges Soziales Jahr machen? 

Ein Freiwilliges Soziales Jahr kannst Du grundsätzlich in allen sozialen, karitativen und gemeinnützigen Einsatzbereichen machen. Dazu zählen im Übrigen seit der letzten Neufassung des FSJ-Gesetzes auch die Tätigkeitsfelder: Sport, Denkmalpflege, Politik und Kultur.

Wer kann ein Freiwilliges Soziales Jahr anbieten?

Um ein Freiwilliges Soziales Jahr anzubieten, muss eine Einrichtung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst anerkannt sein. Weitere Infos zur Anerkennung findest Du hier:  Anerkennung als Einsatzstelle: Bundesfreiwilligendienst

Welche Bereiche gibt es beim FSJ?

Folgende Bereiche stehen Dir während Deines FSJ zur Verfügung:

  • Krankenhäuser
  • Alten- und Pflegeheime
  • Ambulante Pflege- oder Sozialdienste
  • Landschafts- und Denkmalpflege
  • Sportvereine und -verbände
  • Behindertenwohnheime
  • Sanitäts- und Rettungsdienste
  • Kirchen
  • Kulturbereich (z.B. Theater, Museen, Radio und Fernsehen, Kulturverein, Archive)
  • Umwelt- und Naturschutz-Verbände
  • Schulen (z.B. Förder- oder Ganztagsschulen)
  • Feuerwehren

Hinweis: Du kannst, während Deines FSJ auch verschiedene Bereiche kombinieren.

Kann man ein FSJ beim Jugendamt machen?

Als öffentliche Einrichtung bietet das Jugendamt regelmäßig FSJ-Stellen an (mehr zum Thema FSJ mit Jugendlichen). Eingesetzt wirst Du in folgenden Bereichen:

  • Jugendhäuser
  • Jugendbildungsstätten
  • Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Stadtteilzentren
  • Eltern-Kind-Kurshäuser

Welches FSJ passt zu mir?

Um herauszufinden, welches FSJ am besten zu Dir passt, kannst Du Dich einerseits an Deinen Vorlieben und andererseits an Deinen beruflichen Perspektiven orientieren. Zudem kann Dir ein Persönlichkeitstest bei der Orientierung helfen, z.B. hier: Was für ein Freiwilligendienst passt zu mir?


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7. Welche Freiwilligendienste gibt es neben dem klassischen FSJ?

Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein FSJ mit Schwerpunkt auf Natur- und Umweltthemen. So sammelst Du bei einem FÖJ Erfahrung an grünen Einsatzstellen im ökologischen Bereich, wie beispielsweise:

  • Arbeit mit Tieren
  • Praktischer Naturschutz
  • Wald- und Forstarbeit
  • Umweltbildung
  • Technischer Umweltschutz
  • Ökologischer Landbau

Obendrein sind die Seminare beim FÖJ, neben den üblichen Seminaren zur Berufsorientierung, auf ökologische Themen wie nachhaltiger Konsum, klimagerechte Mobilität und Urban Gardening ausgerichtet.

Eine weitere Besonderheit des FÖJ, ist seine politische Tradition. So ist es üblich, dass sich Freiwillige des FÖJ in Landes- und Bundesgruppen organisieren und gemeinsam Aktionen, Kampagnen und Veranstaltungen planen.


FSJ Kultur

Beim FSJ Kultur leistest Du Deinen Freiwilligendienst in einer kulturellen Einrichtung. Dazu zählen:

  • Museen
  • Theater
  • Bibliotheken
  • Kulturverwaltungen
  • Archäologische Einrichtungen
  • Jugendzentren

Ein FSJ Kultur eignet sich besonders dann, wenn Du potenzielle Berufsaussichten im kulturellen Bereich hast. So sammelst Du nicht bloß theoretische und praktische Erfahrung im Kulturbetrieb, sondern bekommst in der Regel die Gelegenheit erste eigene Projekte in die Tat umzusetzen.


Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Genauso wie das FSJ ist der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ein engagementpolitisches Projekt, bei dem sich Teilnehmer freiwillig im sozialen, ökologischen, kulturellen oder sportlichen Bereich einbringen können.

Entstanden ist das Angebot, nach der Aussetzung des Wehrdienstes und Zivildienstes im Jahr 2011, um die neu entstanden Lücke in der sozialen Arbeit zu decken.

Der Unterschied zum FSJ besteht hierbei darin, dass man den BFD alle 5 Jahre erneut leisten kann, während das FSJ nur einmal möglich ist. Überdies gibt es beim BFD keine Altersgrenze nach oben.

Entsprechend können sich also auch Freiwillige beim BFD engagieren, die das 26. Lebensjahr überschritten haben. Der BFD bietet somit die Möglichkeit, an das FSJ anzuknüpfen.


FSJ im Ausland

Rechtlich gesehen beschreibt das FSJ im Ausland das staatlich geförderte Programm gemäß § 6 Jugendfreiwilligen-Gesetz. Diese Form des Auslands-FSJ wurde ursprünglich genutzt, um den Wehr- bzw. Zivildienst abzuleisten. Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht verliert das FSJ im Ausland an Bedeutung und wird deshalb nicht mehr staatlich gefördert.

Es ist jedoch auch heute noch ein staatlich geförderter Freiwilligendienst im Ausland möglich, nämlich in Form des Internationalen Jugendfreiwilligendienst (kurz: IJFD). Dieser hat zwar rechtlich betrachtet nichts mit dem FSJ im Ausland zu tun, wird allerdings aufgrund der ähnlichen Programmstruktur dennoch als solches bezeichnet.

Verantwortlich für das IJFD ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ebenso gibt es mittlerweile private Organisationen, die sogenannte "flexible Freiwilligendienste" im Ausland bereitstellen.

  • Tipp: Einen detaillierten Überblick rund ums FSJ im Ausland haben wir in diesem Artikel für Dich zusammengestellt:

zum Artikel

Was kostet ein Freiwilliges Soziales Jahr im Ausland?

Abhängig von der Reisedauer, dem Reiseziel und dem konkreten Programm kostet Dich ein freiwilliges soziales Jahr im Ausland bis zu 1.000 Euro monatlich.

Zudem kommt hinzu, dass Du dem Träger, mit dem Du ins Ausland verreist, belegen musst, dass Du über genügend finanzielle Mittel verfügst. In der Regel ist hierzu der Nachweis über einen Förderkreis erforderlich. Je nach Träger muss Dein Förderkreis dabei zwischen 1.200 und 3.600 Euro für einen 12-monatigen Aufenthalt aufbringen.


Kombinierter Jugendfreiwilligendienst 

Bei einem kombinierten Jugendfreiwilligendienst leistest Du einen Teil Deines FSJ im Ausland ab. Die restliche Zeit verbringst Du bei einem gewöhnlichen FSJ in Deutschland.


Freiwilliger Wehrdienst (FWD)

Strebst Du eine Karriere bei der Bundeswehr an, so steht Dir außerdem der Freiwillige Wehrdienst (FWD) zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um ein 7- bis 23-monatiges Dienstverhältnis, bei dem Du alles rund um die Arbeit der Streitkräfte lernst. Wobei die ersten 6 Monate des FWD als Probezeit zählen.

Hinweis: Nach 12 Monaten kannst Du deutschlandweit versetzt werden und an Auslandseinsätzen teilnehmen.

Voraussetzung für die Teilnahme am FWD sind:

  • Die deutsche Staatsangehörigkeit 
  • Erfüllte Schulpflicht
  • Alter von mindestens 17 Jahren (bei einer Bewerbung unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern erforderlich)

Daneben erhältst Du beim FWD einen sogenannten Wehrsold, einen Wehrdienstzuschlag und Entlassungsgeld. Ebenfalls werden die Beiträge für die Sozialversicherung übernommen. Weitere Infos zum FWD gibt es hier: Dein Jahr für Deutschland | Karriere bei der Bundeswehr.

Wehrersatzdienstregelung

Das freiwillige soziale Jahr wird im Übrigen bis heute als Wehrersatzdienst anerkannt, sofern er vor dem 23. Lebensjahr geleistet wird und mindestens 12 Monate umfasst (siehe § 14c Bundeszivildienstgesetz).

Der Grund: Der Wehrdienst ist nicht abgeschafft, sondern lediglich ausgesetzt. In der Praxis ist die Wehrersatzdienstregelung bei der gegenwärtigen Lage allerdings belanglos. 


FSJ-Sondermodelle

Einige Trägerorganisationen bieten abgesehen vom klassischen FSJ noch eigene FSJ-Sondermodelle an, die es nur in bestimmten Regionen und ausschließlich bei einem einzigen Anbieter gibt. Diese Sondermodelle sind im Regelfall auf einen spezifischen Bereich zugeschnitten. Ein Beispiel ist hier das sogenannte Betheljahr, welches lediglich von der Freiwilligenagentur-Bethel in Bielefeld angeboten wird.


8. Wie bekomme ich eine FSJ-Stelle? - Freie Plätze (2023)

Eine FSJ-Stelle bekommst Du über einen der folgenden Kanäle:


9. Wird ein FSJ bezahlt?

Das FSJ wird in Form eines Taschengeldes bezahlt. Darüber hinaus werden Verpflegung, Unterkunft, Dienstkleidung, Fahrtkosten und Seminare, während des Freiwilligendienstes übernommen oder abgegolten. Zusätzlich bekommst Du einen Freiwilligenausweis, mit dem einige Vergünstigungen einhergehen.

Hinweis: Während des FSJ bist Du weiterhin sozialversichert, die entsprechenden Beiträge für Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung werden vom Träger gedeckt.

Wer bezahlt ein Freiwilliges Soziales Jahr?

Die Einsatzstelle oder der FSJ-Träger bezahlen das Freiwillige Soziale Jahr.

Wie viel verdient man bei einem FSJ?

Wie viel Du bei einem FSJ verdienst, variiert nicht nur nach Träger, sondern auch nach der konkreten Tätigkeit und letztlich der Einsatzstelle.  Die gesetzliche Obergrenze liegt aktuell bei 438 Euro im Monat (selbe Obergrenze gilt für das FÖJ und das BFD).

Muss man Steuern auf das Taschengeld beim FSJ zahlen?

Auf das Taschengeld, dass Du als Entschädigung für Dein FSJ erhältst, musst Du keine Steuern zahlen (siehe § 3 Nr. 5. Buchstabe f in Verbindung mit § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe d Einkommensteuergesetz).

Alle Leistungen, die über das Taschengeld hinausgehen (z.B.  Unterkunft, Verpflegung, Geldersatzleistungen) sind aber nicht steuerfrei. Überschreiten Deine Einnahmen also die Steuerfreibeträge, so kann es durchaus sein, dass Du Steuern zahlen musst. Das letzte Wort hat in diesem Zusammenhang das Finanzamt.


10. Wie ist die Arbeitszeit bzw. Einsatzzeit beim FSJ?

Die Arbeits- bzw. Einsatzzeit beim FSJ legt stets die Einsatzstelle fest. Als Orientierung dient die Arbeitszeit eines regulären Angestellten im entsprechenden Beruf. Das FSJ ist somit eine Vollzeit-Beschäftigung. In einigen Einrichtungen ist jedoch ein Teilzeitdienst möglich.

Es gelten dementsprechend die Wochenstundenregelungen der öffentlichen Tarifverträge oder die Arbeitszeitverordnung. Für unter 18-Jährige gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

Im Schnitt arbeiten Freiwillige in etwa 35 bis 39 Stunden pro Woche. Maximal dürfen 40 Stunden pro Woche geleistet werden (Seminare werden als Arbeitszeit angerechnet). Überstunden und Wochenenddienst müssen möglichst zeitnah durch Freistunden ausgeglichen werden. Ein Ausgleich durch Geld ist nicht möglich.

Wie viele Urlaubstage hat man bei einem FSJ? 

Bei einem 12-monatigen FSJ, hast Du Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage (5-Tage-Woche). Bedingt durch den FSJ-Vertrag können allerdings auch mehr Urlaubstage beansprucht werden.

Kann man das FSJ kündigen?

Ein FSJ-Vertrag enthält im Regelfall eine befristete Dienstverpflichtung. Man kann das FSJ demnach nicht ohne einen außerordentlichen Grund kündigen.

Was als außerordentlicher Grund gilt, ist üblicherweise im FSJ-Vertrag verankert. Ein gängiges Szenario ist beispielsweise die Zulassung zu einem Studienplatz. Die Kündigung hat im Übrigen schriftlich bei der Einsatzstelle oder dem Träger zu erfolgen.

  • Tipp: Neben einer Kündigung hast Du die Möglichkeit, eine befristete Freistellung vom Dienst bei Deiner Einsatzstelle zu beantragen. Abhängig von dem Grund, aus dem Du die Freistellung beantragst, erfolgt diese entgeltlich oder unentgeltlich.

11. Bewerbung für das Freiwillige Soziale Jahr – Das gilt es zu beachten

Die Bewerbung für ein FSJ erfolgt für gewöhnlich bei einem Träger des FSJ. Dazu gehören in erster Linie gemeinnützige Organisationen und Verbände. Welche Organisationen für ein FSJ verfügbar sind, hat das BMFSFJ in folgender Übersicht zusammengestellt: Übersicht des BMFSFJ.

Bewerbungsfristen - Wann muss man sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr bewerben?

Die Bewerbungsfristen für das FSJ unterscheiden sich von Träger zu Träger. Ratsam ist es deshalb, dass Du die Einsatzstelle Deiner Wahl frühestmöglich kontaktierst. Bestenfalls bewirbst Du Dich bereits ein Jahr im Voraus auf eine FSJ-Stelle.

Welche Bewerbungsunterlagen sind für das FSJ erforderlich?

Üblicherweise musst Du bei Deiner Bewerbung einen Lebenslauf und ein Anschreiben, in dem Du Deine Motivation für die Teilnahme am FSJ schilderst, einreichen. Auch hier können die konkreten Vorgaben wieder nach Träger und Einsatzstelle variieren. Informiere Dich deshalb bereits im Voraus beim Träger, welche konkreten Bewerbungsunterlagen erforderlich sind.


12. FAQ - Fragen und Antworten rund ums FSJ

Wer ist für die Beratung, Begleitung und Organisation des FSJ zuständig?

Für die Beratung, Begleitung und Organisation des FSJ an den jeweiligen Einsatzstellen ist der verantwortliche Träger des FSJ zuständig. Neben anderem plant und betreut der Träger die Bildungsseminare, dient als Ansprechpartner bei Problemen und übernimmt die organisatorischen Aufgaben wie das Ausstellen von Verträgen und Bescheinigungen.

Wird ein FSJ beim Studium angerechnet?

Ob ein FSJ beim Studium angerechnet wird, entscheidet jede Hochschule individuell. Eine Anrechnungspflicht vonseiten des Gesetzgebers gibt es nicht. Nichtsdestotrotz rechen viele Hochschulen das FSJ als Praktikum an. In welchem Umfang entscheidet die jeweilige Ausbildungsbestimmung der Hochschule. 

Ein weiterer Vorteil: Das FSJ ist als Wartezeit angesehen, sodass Du damit Deine Wartesemester überbrücken kannst. Hast Du außerdem bereits die Zusage einer Hochschule erhalten, so bleibt Dein Anspruch bis zum Abschluss des FSJ am selben Studienort weiterhin bestehen. Du musst Dich dennoch erneut bewerben.

Weitere Infos findest Du hier:

Erhält man beim Freiwilligen Sozialen Jahr weiterhin Kindergeld?

Gemäß Bundeskindergeldgesetz (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2d BKGG) haben die Eltern eines FSJ-Teilnehmers bis zu einem Alter von 25 Jahren weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag.

Es gelten somit die gleichen allgemeinen Voraussetzungen wie bei der Schulausbildung und Berufsausbildung. Genauso verhält es sich mit dem Anspruch auf Halbwaisenrente.

Können Teilnehmer eines FSJ Bürgergeld beantragen?

Generell können Teilnehmer eines FSJ Bürgergeld beantragen. Dabei gilt das Taschengeld bis zu einem Betrag von 250 Euro nicht als zu berücksichtigende Einnahme. Er wird demnach nicht angerechnet.

Absetzbeträge für Versicherungen und Werbungskosten sind hier bereits eingepreist. Es ist bis auf Ausnahmefälle kein zusätzlicher Nachweis notwendig. 

Hinweis: Das FSJ gilt gemäß § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II als wichtiger persönlicher Grund, welcher der Ausübung einer Arbeit entgegensteht. Während des FSJ bist Du also nicht verpflichtet, der Arbeitssuche nachzugehen.

Haben Teilnehmer eines FSJ Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat ein FSJ-Teilnehmer, sofern er sein FSJ mindestens 12 Monate lang abgeleistet hat. So zahlt die Einsatzstelle oder der Träger beim FSJ den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung (siehe zur Höhe und Dauer der Beiträge SGB III).

Wichtig: Hast Du nach dem Abschluss Deines FSJ noch keinen anschließenden Ausbildungs- oder Studienplatz sicher, so solltest Du Dich bereits 3 Monate vor Ende des FSJ bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Gleiches gilt, wenn Du Deinen Dienst vorzeitig beenden solltest.


Versicherungen für ein freiwilliges soziales Jahr

Versicherte Leistungen:

  • für Aufenthalte bis zu 5 Jahre
  • mit oder ohne Selbstbeteiligung wählbar
  • bis 34 Jahre
  • ambulante und stationäre Behandlungen
  • vielfältige Zusatzleistungen wählbar

Ab 0,90 € pro Tag

 

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