In der Regel nein. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet außerhalb der EU nur eingeschränkten Notfallschutz und deckt keine laufende medizinische Versorgung ab. Für Arbeitstätigkeiten im Ausland benötigen Sie eine Auslandskrankenversicherung, die explizit für Langzeitaufenthalte ausgelegt ist.
Arbeiten im Ausland: Was Sie jetzt wissen müssen

Immer mehr Menschen aus Deutschland zieht es ins Ausland – sei es durch eine Entsendung des Arbeitgebers, als selbstständige Fachkraft oder auf der Suche nach einem neuen beruflichen Kapitel in einem anderen Land. Der Schritt ist verlockend, aber ohne sorgfältige Vorbereitung können schnell unerwartete Probleme entstehen: von fehlenden Krankenversicherungen bis zu steuerlichen Fallen.
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Punkte Sie vor dem Start eines Jobs im Ausland unbedingt prüfen sollten – strukturiert, praxisnah und ohne unnötige Fachsprache.
Außerdem: Welche rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Fragen Sie klären müssen, bevor Sie einen Job im Ausland antreten.
Inhaltsverzeichnis:
1. Was bedeutet es, im Ausland zu arbeiten?
2. Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für einen Job im Ausland?
3. Muss ich im Ausland einen Arbeitsvertrag nach lokalem Recht abschließen?
4. Wie ist das Thema Steuern beim Arbeiten im Ausland geregelt?
5. Welche Versicherungen brauchen Sie, wenn Sie im Ausland arbeiten?
6. Brauche ich eine eigene Auslandskrankenversicherung für die Arbeit im Ausland?
7. Was ist mit der deutschen Sozialversicherung?
8. Tipps und häufige Fehler beim Arbeiten im Ausland
Was bedeutet es, im Ausland zu arbeiten?

Wer im Ausland arbeitet, verändert damit nicht nur seinen Lebensmittelpunkt – er wechselt auch Rechtsräume. Abhängig davon, ob Sie als entsandter Arbeitnehmer, Lokalbeschäftigter oder selbstständige Fachkraft tätig werden, gelten unterschiedliche Regeln für Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht.
Drei Hauptkonstellationen sind typisch:
- Erstens: die Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber (befristet, meist bis zu zwei Jahre).
- Zweitens: die Lokalanstellung durch ein ausländisches Unternehmen.
- Drittens: die selbstständige Tätigkeit im Ausland, zum Beispiel als Freelancer oder Remote-Worker.
Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für einen Job im Ausland?
Die wichtigste Frage vorab: Brauchen Sie ein Visum oder eine Arbeitserlaubnis? Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zielland ab.
EU-Bürger können innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) grundsätzlich ohne Arbeitserlaubnis tätig werden. Außerhalb der EU – etwa in den USA, Australien oder Kanada – sind Arbeitsvisas erforderlich, die je nach Land und Beschäftigungsform unterschiedlich beantragt werden müssen. Planen Sie mindestens drei bis sechs Monate für die Beantragung ein.
Muss ich im Ausland einen Arbeitsvertrag nach lokalem Recht abschließen?
Werden Sie lokal angestellt, gilt in der Regel das Arbeitsrecht des jeweiligen Landes. Das betrifft Kündigungsfristen, Mindestlöhne, Urlaubsansprüche und Sozialabgaben. Bei einer Entsendung durch Ihren deutschen Arbeitgeber bleibt hingegen meist der deutsche Arbeitsvertrag bestehen, ergänzt durch einen Entsendungsvertrag.

Wie ist das Thema Steuern beim Arbeiten im Ausland geregelt?
Das Steuerrecht ist einer der komplexesten Bereiche bei einem Auslandsaufenthalt. Grundsätzlich gilt: Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Deutschland beibehält, bleibt dort grundsätzlich steuerpflichtig. Wer ins Ausland umzieht und dort seinen Lebensmittelpunkt begründet, wird im neuen Land steuerpflichtig – manchmal in beiden Ländern gleichzeitig.
Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, die verhindern sollen, dass Einkünfte zweifach besteuert werden. Sie sollten jedoch nicht blind darauf vertrauen: Die genaue Anwendung ist komplex und hängt von der Dauer des Aufenthalts, dem Arbeitgebersitz und weiteren Faktoren ab.
Empfehlung: Holen Sie sich vor dem Start Ihrer Tätigkeit steuerliche Beratung durch einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater.
Welche Versicherungen brauchen Sie, wenn Sie im Ausland arbeiten?
Die Krankenversicherung ist das zentrale Thema für alle, die ins Ausland arbeiten gehen. Die deutschen gesetzlichen Krankenkassen bieten im Regelfall keinen oder nur sehr eingeschränkten Schutz außerhalb Deutschlands und der EU. Auch bei Privatversicherungen gibt es häufig Einschränkungen, sobald Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern.

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Brauche ich eine eigene Auslandskrankenversicherung für die Arbeit im Ausland?
In den meisten Fällen: ja. Eine Auslandskrankenversicherung (AKV) deckt Arztkosten, Krankenhausaufenthalte und Rücktransporte im Ausland ab. Bei Langzeitaufenthalten – also bei allem, was über eine kurze Geschäftsreise hinausgeht – ist eine Standard-Reisekrankenversicherung nicht ausreichend. Sie benötigen einen Tarif, der explizit für Langzeitaufenthalte oder Erwerbstätigkeit ausgelegt ist.
Entsandte Arbeitnehmer sollten zudem klären, ob der Arbeitgeber eine Deckung organisiert oder ob sie eigenverantwortlich handeln müssen. Selbstständige und Freelancer müssen sich grundsätzlich selbst um ihren Versicherungsschutz kümmern – und sollten dies nie auf die lange Bank schieben.
Hinweis für Expats mit beruflichem Bezug:
Für Expats, die aufgrund einer Entsendung, Selbstständigkeit im Ausland oder beruflicher Langzeittätigkeit ins Ausland gehen, empfehlen sich spezialisierte Tarife.
Unser Partner Hofmann Versicherungen (hofmann-vers.de) ist auf Langzeit-Auslandskrankenversicherungen mit beruflichem Bezug spezialisiert und kann dabei helfen, den passenden Schutz für Entsandte und Selbstständige im Ausland zu finden.
Transparenzhinweis: Empfehlung in Kooperation mit Hofmann Versicherungen. Keine individuelle Beratung; Eignung abhängig von persönlichen Umständen.
Was ist mit der deutschen Sozialversicherung?
Wer von einem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsandt wird, bleibt in der Regel weiterhin in der deutschen Sozialversicherung pflichtversichert – vorausgesetzt, die Entsendung ist befristet (in der Regel bis zu 24 Monate) und Sie kehren danach zurück. In diesem Fall zahlen Sie weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Werden Sie hingegen lokal angestellt oder arbeiten selbstständig im Ausland, endet in der Regel die Pflichtversicherung in Deutschland. Sie müssen sich im Zielland absichern – oder eigenständig freiwillig versichern. Gerade für Selbstständige gilt: Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, um Lücken in der Rentenversicherung zu vermeiden.
Tipps und häufige Fehler beim Arbeiten im Ausland
Diese Fehler sollten Sie vermeiden:
- Kein Versicherungsschutz
- Steuerpflicht ignorieren: Wer im Ausland arbeitet, ohne die steuerlichen Konsequenzen zu prüfen, riskiert Nachzahlungen oder sogar Strafen.
- Visum zu spät beantragen: Gerade in Ländern wie den USA oder Australien dauern Visa-Verfahren Monate – ein zu später Start kann das gesamte Vorhaben gefährden.
- Rentenlücken unterschätzen: Jahre ohne Einzahlung in die deutsche Rentenversicherung können die spätere Rente empfindlich reduzieren.
Unsere Empfehlungen:
- Beginnen Sie mit der Planung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Start.
- Klären Sie Versicherung, Steuern und Sozialversicherung parallel – nicht nacheinander.
- Nutzen Sie spezialisierte Berater für internationales Steuerrecht und Expat-Versicherungen.
Fazit: Arbeiten im Ausland

Arbeiten im Ausland ist eine lohnende Erfahrung – vorausgesetzt, Sie sind gut vorbereitet. Versicherungsschutz, Steuerstatus und Sozialversicherung sollten Sie nicht dem Zufall überlassen. Holen Sie sich rechtzeitig fachkundige Unterstützung und klären Sie die wesentlichen Punkte, bevor Sie Ihre Koffer packen.
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Häufige Fragen (FAQ) zu Arbeiten im Ausland
Eine Entsendung gilt üblicherweise für bis zu 24 Monate. In dieser Zeit bleibt man in der deutschen Sozialversicherung pflichtversichert. Bei längeren Aufenthalten oder einer Festanstellung im Ausland erlischt die Anbindung an die deutsche Sozialversicherung in der Regel.
Das hängt davon ab, ob Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland beibehalten. Solange Sie in Deutschland gemeldet sind und dort Ihren Lebensmittelpunkt haben, bleiben Sie dort grundsätzlich steuerpflichtig. Doppelbesteuerungsabkommen können verhindern, dass Sie doppelt zahlen – aber das ist immer im Einzelfall zu prüfen.
Entsandte Arbeitnehmer zahlen weiterhin in die deutsche Rentenversicherung ein. Bei lokaler Anstellung oder Selbstständigkeit im Ausland endet die Pflichtversicherung. Sie können sich freiwillig weiterversichern, um Lücken zu vermeiden. Eine individuelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung ist empfehlenswert.
Als EU-Bürger genießen Sie Freizügigkeit innerhalb der EU und des EWR – Sie dürfen ohne Arbeitserlaubnis in anderen EU-Ländern arbeiten. Außerhalb der EU ist je nach Land ein Arbeitsvisum erforderlich, das Sie rechtzeitig beantragen sollten.
Versicherungsschutz für Ihren Aufenthalt im Ausland
Bernhard Reiseversicherung ist freier Versicherungsmakler und vergleicht für Sie die passenden Tarife für Auslandskrankenversicherungen, Reiserücktritt und weitere Absicherungen – unabhängig von einzelnen Anbietern.
Je nach Ihrer Situation – Entsendung, Lokalanstellung oder Selbstständigkeit – gibt es unterschiedliche Tarife. Lassen Sie sich beraten und finden Sie die Lösung, die zu Ihrem Aufenthalt passt.
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Head of Marketing · Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH · seit 2017
Seit 2020 bin ich als digitaler Nomade unterwegs – und habe am eigenen Leib erfahren, dass selbst der beste Plan irgendwann mit der Realität kollidiert. Als Head of Marketing bei einem spezialisierten Reiseversicherungsmakler weiß ich: Die meisten Reisenden planen alles bis ins Detail – nur nicht den Ernstfall. Deshalb sollen sich meine Texte nicht nur auf klassische Reisetipps beschränken, sondern auch zeigen, wie man sich unterwegs sinnvoll absichert und Risiken richtig einschätzt.










