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Auslandskrankenversicherung für die Türkei

Auslandskrankenversicherung in der Türkei

Das haben wir für dich in unserem Reiseblog:

• Was sind die wichtigsten Leistungen der Auslandskrankenversicherung ✔️

• Wie setzen sich die Kosten für die Auslandskrankenversicherung zusammen ✔️

• Welche Reiseversicherungen sind noch wichtig ✔️

• Tipps für ein Auslandssemester in der Türkei ✔️

Die Türkei ist eine vielseitige Destination, die Urlaub für jeden anbietet. Von kristallblauem Wasser und feinen Sandstränden, über lebhafte Basare und Märkte, die allerhand landesübliche Waren anbieten, hin bis zu den Bergen und den Ballonfahrten zum Sonnenaufgang.

Die Türkei ist eins der beliebtesten Urlaubsziele von deutschen Touristen und es stellt sich oft die Frage:

Braucht man für die Türkei eine Auslandskrankenversicherung?

Die kurze Antwort darauf lautet: ja.

Warum? Wir haben hier die Gründe, warum ihr eine Auslandskrankenversicherung für den Urlaub in der Türkei abschließen solltet.

Das türkische Gesundheitssystem ist im Vergleich zum deutschen System schlechter. Es gibt einen starken Unterschied zwischen Einrichtungen auf dem Land und in der Stadt. Wer zudem kein Türkisch spricht, hat es oft schwer. Hinzu kommt der dauerhafte Personalmangel in öffentlichen Einrichtungen, der dafür sorgt, dass es lange Wartezeiten gibt.

Eine gute Alternative sind private Gesundheitseinrichtungen, da die Versorgung hier eher den bekannten deutschen Standards entspricht und das Personal oft Englisch beherrscht.

Gut zu wissen: zwischen Deutschland und der Türkei existiert ein Sozialversicherungsabkommen, welches es ermöglicht, dass gewisse medizinische Behandlungen von der deutschen Krankenversicherung erstattet werden.

Behandlungen, die darüber hinausgehen, müssen selbst getragen werden. Seit September 2019 werden gültige Auslandskrankenscheine (T/ A11), welche man vor dem Aufenthalt in der Türkei bei der deutschen Krankenversicherung beantragen musste, nur noch für medizinische Notfallbehandlungen akzeptiert.

Zu beachten gilt, dass die Ärzte vor Ort entscheiden, was als Notfallbehandlung zählt und man zudem sich vorher bei einer Regionalstelle der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Sigortalar Kurumu; S.S.K.) registrieren muss. Dementsprechend kann es schnell passieren, dass du trotzdem zahlen musst, obwohl du einen gültigen Auslandskrankenschein besitzt.

Wenn du keinen Auslandskrankenschein hast, dann werden vor Behandlungsbeginn finanzielle Vorleistungen gefordert; dies gilt für staatliche wie private Einrichtungen. Trotz Abkommen werden keine medizinisch notwendigen Rücktransporte nach Deutschland von den Krankenkassen übernommen, sodass der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung absolut notwendig ist, um diese hohen Kosten zu vermeiden.


Die wichtigsten Leistungen der AKV

  • ärztliche ambulante Behandlungen inkl. Röntgendiagnostik
  • medizinischer Rücktransport ins Heimatland (falls sinnvoll und vertretbar)
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen sowie Reparaturen
  • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel
  • unaufschiebbare Operationen
  • unaufschiebbare stationäre Behandlungen
  • Mehrkosten für den Rücktransport zum nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person
  • Kosten für Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächst erreichbare, geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft

Wie setzen sich die Kosten der Auslandskrankenversicherung für die Türkei zusammen?

  • Anzahl der Reisetage oder die Wahl einer Jahresversicherung
  • Grund der Reise
  • Alter der versicherten Person
  • Einzel- oder Gruppenversicherung

Auslandssemester in der Türkei

Wie beim Urlaub gilt auch bei einem Auslandssemester, dass der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung notwendig ist, um eine regelte medizinische Absicherung für das Semester in der Türkei zu haben. Aufgrund des längeren Aufenthalts durch ein Auslandssemester benötigt man auch eine Aufenthaltsgenehmigung für die Länge des Erasmus-Aufenthalts.

Hierzu ist es notwendig, dass ihr einen Nachweis vorlegt, dass ihr in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung seid. Zusätzlich ist es jedoch ratsam eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, um eventuelle Kosten bei einer Behandlung wieder erstattet zu bekommen, da man diese Kosten i.d.R. vorab bar bezahlen muss.  


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