Die Türkei ist eine vielseitige Destination, die Urlaub für jeden anbietet. Von kristallblauem Wasser und feinen Sandstränden, über lebhafte Basare und Märkte, die allerhand landesübliche Waren anbieten, hin bis zu den Bergen und den Ballonfahrten zum Sonnenaufgang.
Die Türkei ist eins der beliebtesten Urlaubsziele von deutschen Touristen und es stellt sich oft die Frage:
Braucht man für die Türkei eine Auslandskrankenversicherung?
Die kurze Antwort darauf lautet: ja.
Warum? Wir haben hier die Gründe, warum ihr eine Auslandskrankenversicherung für den Urlaub in der Türkei abschließen solltet.
Das türkische Gesundheitssystem ist im Vergleich zum deutschen System schlechter. Es gibt einen starken Unterschied zwischen Einrichtungen auf dem Land und in der Stadt. Wer zudem kein Türkisch spricht, hat es oft schwer. Hinzu kommt der dauerhafte Personalmangel in öffentlichen Einrichtungen, der dafür sorgt, dass es lange Wartezeiten gibt.
Eine gute Alternative sind private Gesundheitseinrichtungen, da die Versorgung hier eher den bekannten deutschen Standards entspricht und das Personal oft Englisch beherrscht.
Gut zu wissen: zwischen Deutschland und der Türkei existiert ein Sozialversicherungsabkommen, welches es ermöglicht, dass gewisse medizinische Behandlungen von der deutschen Krankenversicherung erstattet werden.
Behandlungen, die darüber hinausgehen, müssen selbst getragen werden. Seit September 2019 werden gültige Auslandskrankenscheine (T/ A11), welche man vor dem Aufenthalt in der Türkei bei der deutschen Krankenversicherung beantragen musste, nur noch für medizinische Notfallbehandlungen akzeptiert.
Zu beachten gilt, dass die Ärzte vor Ort entscheiden, was als Notfallbehandlung zählt und man zudem sich vorher bei einer Regionalstelle der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Sigortalar Kurumu; S.S.K.) registrieren muss. Dementsprechend kann es schnell passieren, dass du trotzdem zahlen musst, obwohl du einen gültigen Auslandskrankenschein besitzt.
Wenn du keinen Auslandskrankenschein hast, dann werden vor Behandlungsbeginn finanzielle Vorleistungen gefordert; dies gilt für staatliche wie private Einrichtungen. Trotz Abkommen werden keine medizinisch notwendigen Rücktransporte nach Deutschland von den Krankenkassen übernommen, sodass der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung absolut notwendig ist, um diese hohen Kosten zu vermeiden.