Das erfährst Du in diesem Beitrag:
• Wer ein Visum für die Schweiz braucht ✔️
• Welche Visa Dir für die Schweiz zur Verfügung stehen ✔️
• Wie und wo Du ein Visum für die Schweiz beantragst ✔️
• Was ein Visum für die Schweiz kostet ✔️
• Ob eine Einreise in die Schweiz mit Personalausweis möglich ist ✔️
Laut dem Meinungsforschungsinstitut IfD-Allensbach gehört die Schweiz zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen. Rund 2 Millionen Besucher reisen jedes Jahr in die Eidgenossenschaft. Der Grund: Die malerische Alpenrepublik begeistert mit lebendigen Großstädten, einer beeindruckenden Naturkulisse und kultureller Vielfalt.
Doch so schön die Schweiz auch ist – der erste Schritt ist die Einreise. Und dafür gelten Regeln, die Du unbedingt kennen solltest. Denn je nach Nationalität, Aufenthaltsdauer und Reisegrund benötigst Du womöglich ein Visum.
Aber keine Sorge – Du musst Dich jetzt nicht stundenlang durch Paragraphen wälzen. In diesem Beitrag findest Du alles, was Du über das Visum für die Schweiz wissen solltest: kurz, klar und auf den Punkt.
Unter anderem erfährst Du: Wer ein Visum für die Schweiz benötigt, welche Arten von Visa es gibt und wie Du Dein Visum ganz einfach beantragst.
1. Wer braucht ein Visum für die Schweiz?
Grundsätzlich brauchen Drittstaatsangehörige (nicht EU- oder EFTA-Bürger) ein Visum für die Schweiz, außer es gibt eine gesonderte Visabefreiung für das jeweilige Land (z.B. USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Israel und Singapur).
Ab wann benötigt man ein Visum für die Schweiz?
Wann man ein Visum für die Schweiz benötigt, hängt von der Staatsangehörigkeit, der Aufenthaltsdauer und dem Zweck des Aufenthalts ab.
EU- und EFTA-Bürger brauchen etwa erst nach 90 Tagen eine Aufenthaltsgenehmigung. Vorher dürfen sie visumfrei einreisen. Drittstaatsbürger sind hingegen meist schon für kurze Aufenthalte auf ein Visum angewiesen.
Welche Länder brauchen ein Visum für die Schweiz?
Insgesamt brauchen Bürger aus mehr als 100 Ländern ein Visum für die Schweiz, und zwar schon für kurzfristige Reisen. Zu den visumspflichtigen Staaten zählen unter anderem: die Türkei, Thailand, Indien, China, Russland, Südafrika und Ägypten.
► Übersicht der Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit
Wer braucht kein Visum für die Schweiz?
Staatsangehörige der EU und der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) brauchen für Kurzaufenthalte in der Schweiz (maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) kein Visum. Für längere Aufenthalte (über 90 Tage) ist allerdings eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich.
Ebenso ist kein Visum notwendig, wenn einer der folgenden Schweizer Aufenthaltstitel vorhanden ist:
Ausweis B (Aufenthaltsbewilligung)
Ausweis C (Niederlassungsbewilligung)
Ausweis L (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit)
Ausweis G (Grenzgängerbewilligung)
Ausweis S (vorübergehender Schutz an Schutzbedürftige)
Legitimationskarte des EDA
Tipp: Der Aufenthaltsrechner des SEM zeigt Dir, ob Dein Aufenthalt im zulässigen Rahmen liegt:
► Aufenthaltsrechner für die Schweiz
Ist für Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland die visumfreie Einreise in die Schweiz erlaubt?
Drittstaatsangehörige, die in Deutschland oder einem anderen Schengen-Staat wohnen, ist es gestattet, ohne Visum in die Schweiz zu reisen, sofern sie nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:
Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels in einem Staat des Schengen-Raums oder eines gültigen Schengen-Visums (Typ C) bzw. nationalen Visums (Typ D).
Besitz eines gültigen und in der Schweiz anerkannten Reisepasses.
Der Einreisende übt keine bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit während der Schweiz-Reise aus.
2. Welches Visum benötige ich für die Schweiz?
Um in die Schweiz einzureisen, musst Du je nach Aufenthaltsgrund eines von zwei Visa beantragen: das Schengen-Visum (Typ C) oder das nationale Visum (Typ D).
Schengen-Visum für die Schweiz
Da die Schweiz im Schengen-Raum liegt, müssen sich Drittstaatsbürger ein Schengen-Visum (Typ C) besorgen, um in die Eidgenossenschaft einzureisen. Das Visum (Typ C) ist in einem Zeitraum von 180 Tagen 90 Tage gültig.
Es ist in erster Linie für touristische Zwecke vorgesehen, einer Erwerbstätigkeit kann man damit also in der Regel nicht nachgehen.
Lediglich Saisonarbeiter (z.B. Erntehelfer) dürfen ein Schengen-Visum mit Arbeitsbewilligung anfragen. Der Visumantrag darf frühestens sechs Monate vor der Einreise in die Schweiz eingereicht werden.
Staatsangehörige anderer Schengen-Staaten benötigen kein einzelnes Visum für die Alpenrepublik. Diese können für Kurzaufenthalte (z.B. Tourismus, Besuche, Sprachreisen) bis zu 90 Tage lang visumfrei einreisen. Wer plant, vor Ort zu arbeiten, benötigt jedoch eine Arbeitsgenehmigung.
► zum Artikel
Was ist ein Visum D in der Schweiz?
Das nationale Visum (Typ D) ist auf langfristige Aufenthalte in der Schweiz ausgerichtet, die die 90-Tage-Grenze überschreiten. Die Bewilligung erfolgt durch das kantonale Migrationsamt des jeweiligen Aufenthaltsortes.
Welche Dokumente mit dem Visumantrag einzureichen sind, variiert abhängig vom Wohnsitzland des Antragstellers (siehe Länderübersicht des SEM).
Idealerweise reichst Du Deinen Antrag mindestens zwei Monate vor Reiseantritt ein. Frühestens ist er sechs Monate vor dem geplanten Besuch möglich. Die Bearbeitungsdauer kann saisonabhängig zwischen ein paar Wochen bis hin zu mehreren Monaten beanspruchen.
Visum für den Urlaub in der Schweiz
Staatsangehörige der EU- und EFTA-Staaten benötigen für Urlaubsreisen bis zu 90 Tagen kein Visum. Hier reicht bereits ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Drittstaatsangehörige können via Schengen-Visum (Typ C) in die Schweiz reisen.
Visum für das Arbeiten in der Schweiz
Um als Ausländer in der Schweiz zu arbeiten, ist eine Arbeitsbewilligung nötig. Der Arbeitgeber muss dazu ein Gesuch bei der verantwortlichen kantonalen Behörde einreichen. Drittstaatsbürger müssen zudem ein Visum vorweisen, um in der Eidgenossenschaft erwerbstätig zu sein. Dieses wird aber erst erteilt, wenn die Bewilligung der Behörden vorhanden ist.
► Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Visum für ein Praktikum in der Schweiz
EU- und EFTA-Bürger dürfen ein Praktikum in der Schweiz ohne Visum absolvieren, sofern die Dauer maximal 90 Tage beträgt. Das Praktikum muss jedoch vor Beginn vom Arbeitgeber gemeldet werden.
Bei einer Praktikumsdauer von mehr als 90 Tagen ist eine Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L für EU- und EFTA-Bürger) erforderlich. Der Antrag dafür ist bei der zuständigen Wohngemeinde einzureichen.
Ebenfalls ist ein Praktikum für Drittstaatsangehörige bewilligungspflichtig. Daneben benötigen sie ein nationales Visum (Typ D). Die Bewilligung hängt außerdem von der Vorrangprüfung ab, also ob geeignete Bewerber aus der Schweiz, der EU oder der EFTA für die Stelle verfügbar sind.
► zum Artikel
Visum zum Studieren in der Schweiz
Staatsbürger aus EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten müssen kein Visum vorweisen, um in der Schweiz zu studieren. Sie müssen sich nur innerhalb von 14 Tagen nach Einreise bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Zudem ist es Auslandsstudenten erlaubt, bis zu 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Studenten aus Drittstaaten brauchen für Studienzwecke ein nationales Visum, das Minimum drei Monate vor Einreise bei der Schweizer Auslandsvertretung beantragt werden muss. Anschließend ist noch eine Aufenthaltserlaubnis bei der kantonalen Migrationsbehörde einzuholen.
► zum Artikel
Kann man ohne Visum in die Schweiz?
Als EU-Bürger kannst Du für kurzfristige Besuche ohne Visum in die Schweiz. Die visumfreie Einreise ist auf 90 innerhalb von 180 Tagen begrenzt und erlaubt ausschließlich den Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit.
3. Ist eine Einreise in die Schweiz mit Personalausweis möglich?
Bei Grenzübertritt in der Schweiz musst Du eines der folgenden Dokumente vorweisen:
gültiger Reisepass bzw. Reisepass der nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist
gültiger Personalausweis bzw. Personalausweis der nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist
gültiger Kinderreisepass bzw. Kinderreisepass der nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist
gültiger Kinderausweis bzw. Kinderausweis der nicht länger als 1 Jahr abgelaufen ist
gültiger vorläufiger Personalausweis
Wichtig: Fluggesellschaften und Reiseunternehmen verlangen üblicherweise dennoch ein gültiges Ausweisdokument.
Einreise in die Schweiz – Regeln zur Gültigkeit beim Personalausweis
Allgemein gilt bei Einreise in die Schweiz, dass der Personalausweis:
für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein muss
mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein muss
in den letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein muss
Bei EU- bzw. EFTA-Bürgern wird der Personalausweis, mit Ausnahme des vorläufigen Personalausweises, bis zu einem Jahr nach dem Ablaufdatum akzeptiert.
Einreise in die Schweiz ohne Reisepass
Prinzipiell ist eine Einreise in die Schweiz ohne Reisepass möglich. Entscheidend ist lediglich, dass Du ein gültiges Ausweisdokument vorlegen kannst, etwa einen Personalausweis, einen vorläufigen Personalausweis, einen vorläufigen Reisepass oder eine nationale Identitätskarte.
In Ausnahmefällen werden auch Kopien des jeweiligen Ausweisdokuments akzeptiert. Allerdings hängt das vom Ermessen der Grenzbehörden ab.
Welche zusätzlichen Unterlagen sind für ein Visum in der Schweiz erforderlich?
Unter Umständen verlangen die Behörden darüber hinaus einige zusätzliche Unterlagen für die Bearbeitung Deines Visumantrags.
Einladungsschreiben
Ein Einladungsschreiben ist ein formloses Schreiben des Gastgebers (Privatperson oder Unternehmen), welches bestätigt, dass Du einen berechtigten Grund für die Einreise in den Schengen-Raum hast.
Dabei soll das Schreiben:
auf Deutsch, Französisch oder Italienisch verfasst sein
den Grund und die Dauer des Aufenthalts beschreiben
die persönlichen Daten der eingeladenen Person enthalten
die Kontaktdaten des Gastgebers aufführen
datiert und unterschrieben sein
Tipp: In diesem Beitrag zeigen wir, was es beim Einladungsschreiben ansonsten noch zu beachten gibt:
► zum Artikel
Verpflichtungserklärung
Bestehen Zweifel an der finanziellen Absicherung der Reise, können die Schweizer Behörden außerdem eine Verpflichtungserklärung fordern. Darin verpflichtet sich der Gastgeber, notfalls ungedeckte Kosten im Umfang von bis zu 30.000 Franken zu übernehmen. Der Gastgeber muss die Erklärung bei den verantwortlichen Regierungsstellen an seinem Wohnsitz oder der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde einreichen.
Auslandskrankenversicherung für die Schweiz
Damit Deine medizinische Versorgung während des Aufenthalts gewährleistet ist, musst Du für einen Kurzaufenthalt in der Schweiz eine Auslandskrankenversicherung nachweisen, die eine Mindestdeckung von 30.000 Euro umfasst.
► Mehr Infos zur Auslandskrankenversicherung
Denken Sie rechtzeitig an Ihren Versicherungsschutz
Normale Reiseversicherungen sind für Langzeitaufenthalte in der Schweiz nicht ausreichend, da sie nur begrenzte Leistungen und kurze Deckungszeiträume bieten. Mit einer Expat-Versicherung genießen Sie umfassenden Schutz und maßgeschneiderte Leistungen. Hier sind die Vorteile auf einen Blick:
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4. Visum für die Schweiz beantragen – So geht’s
Schritt 1 – Visum bestimmen
Zuerst gilt es, das passende Visum für Deinen Besuch zu bestimmen. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen (z.B. für Tourismus, Familienbesuche oder Geschäftsreisen), benötigst Du ein Schengen-Visum (Typ C). Für längere Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (z.B. zum Arbeiten, Studieren oder Familiennachzug), ist ein nationales Visum (Typ D) erforderlich.
Schritt 2 – Antragsformular ausfüllen:
Lade das Antragsformular für Dein entsprechendes Visum von der Website des Staatssekretariats für Migration (SEM) oder der verantwortlichen Schweizer Botschaft bzw. des Konsulats herunter und fülle es vollständig aus.
Schritt 3 – Unterlagen vorbereiten:
Stelle jetzt alle erforderlichen Unterlagen zusammen.
Für das Schengen-Visum sind das:
ein gültiger Reisepass (Minimum drei Monate über das Ausreisedatum hinaus gültig, nicht älter als zehn Jahre)
zwei biometrische Passfotos
Beleg der Zahlungsfähigkeit (mind. 100 CHF pro Tag)
Nachweis der Unterkunft (z.B. Hotelbuchung)
Beleg zur Hin- und Rückreise (z.B. Tickets oder Reiseplan)
Nachweis zur Berufstätigkeit
Auslandskrankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum mit ausreichender Deckung
Abhängig vom Reisegrund sind überdies weitere Dokumente wie Einladungsschreiben oder Verpflichtungserklärungen erforderlich. Für das nationale Visum sind abgesehen davon zusätzliche Nachweise, wie ein Arbeitsvertrag und ggf. eine Immatrikulationsbescheinigung, einzureichen.
Schritt 4 – Antrag einreichen:
Reiche nun Deinen Visumantrag bei der zuständigen Schweizer Botschaft bzw. dem Konsulat ein. Am besten gibst Du ihn zwei Monate vor der Ausreise ab. In einigen Ländern erfolgt die Antragstellung durch externe Dienstleister.
Schritt 5 – Visagebühren bezahlen:
Überweise die Visagebühr. Die Höhe variiert nach Visumart.
Schritt 6 – Entscheidung abwarten:
Die Schweizer Vertretung prüft jetzt Deine Anfrage. Falls Dokumente fehlen oder Fragen auftreten, kann sich die Bearbeitung verzögern. Im Anschluss an die Prüfung teilen Dir die Behörden Ihre Entscheidung mit.
Wo beantrage ich ein Visum für die Schweiz?
Ein Visum für die Schweiz beantragst Du via Visumantragsformular, bei einer für Deinen Wohnsitz befugten Schweizer Vertretung (Konsulat bzw. Botschaft). Alternativ kannst Du Deinen Antrag per Online-Visa-Systemstellen.
5. Wie viel kostet ein Visum für die Schweiz?
Ein Visum in der Schweiz kostet für Erwachsene 90 und für Kinder (6 bis 12 Jahre) 45 Euro.
Für Kinder unter 6 Jahren ist es kostenlos. In Sonderfällen werden die Visumkosten herabgesetzt oder sogar erlassen (z.B. bei Schülern, Studenten und Forschern).
Erkundige Dich am besten vor der Antragstellung, ob in Deinem Fall eine Ermäßigung oder eine Gebührenbefreiung vorgesehen ist.
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