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Auslandskrankenversicherungen
Die Einzelreise-Krankenversicherung von Bernhard Reise kostet ab 2,50 € pro Person und Tag
USA - die Vereinigten Staaten von Amerika sind das „Land der unbegrenzten Möglichkeiten“ und haben als drittgrößtes Land der Erde enorm viel als Reiseziel zu bieten: Highlights für jeden Reisenden sind natürlich Städte wie New York, Washington oder San Francisco. Aber auch Naturliebhaber kommen bei den großartigen, weiten Landschaften und Küstenstreifen mit vielen Nationalparks zwischen Ost- und Westküste voll auf ihre Kosten.

Inhaltsverzeichnis
1. Warum solltest Du eine Auslandskrankenversicherung für die USA abschließen
2. Die wichtigsten Leistungen der Auslandskrankenversicherung
3. Wann Auslandskrankenversicherung für die USA abschließen?
4. Wie setzen sich die Kosten der Auslandskrankenversicherung für die USA zusammen?
5. 5 Gute Gründe für einen USA Urlaub
Als deutscher Staatsbürger ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für die USA unbedingt erforderlich. In den Vereinigten Staaten von Amerika besteht kein Versicherungsschutz durch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Ein Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt müssen direkt vor Ort selbst bezahlt werden, ebenso ein Rücktransport nach Deutschland, zusätzlich benötigte Behandlungen und Medikamente. Das kann sehr kostspielig werden. Bernhard Reise vermittelt als Versicherungsmakler Auslandskrankenversicherungen, deren Geltungsbereich die USA und Kanada ausdrücklich einschließt.
Geltungsbereich: USA und Kanada sind gesondert zu vereinbaren
Die über Bernhard Reise vermittelte Auslandsreisekrankenversicherung der Würzburger Versicherungs-AG gilt weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise außerhalb Deutschlands eintreten – ausgenommen sind die USA und Kanada. Für diese beiden Länder besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn er gesondert vereinbart und im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen dokumentiert ist (Ziffer 1.4 a AVB-BA-AR-2009).
Ein Tarif ohne diesen Einschluss leistet bei einer Erkrankung in den USA nicht. Behandlungskosten, Krankenhausaufenthalt und Rücktransport wären in diesem Fall vollständig selbst zu tragen.
Beim Abschluss ist daher der Tarif einschließlich USA und Kanada zu wählen. Im Tarifrechner von Bernhard Reise wird der Geltungsbereich vor dem Abschluss ausgewiesen, nachlesen lässt er sich außerdem im Versicherungsschein.
Direkter Kostenvergleich zwischen den USA und Thailand anhand typischer medizinischer Behandlungen.
Kosten AKV
Für Reisen in die USA und nach Kanada gilt ein erhöhter Tarif. Wir zeigen ihn hier offen, damit im Tarifrechner keine Überraschung auf Sie wartet:
Alter der versicherten Person | weltweit | inkl. USA und Kanada |
|---|---|---|
bis 34 Jahre | 0,99 € pro Tag | 2,50 € pro Tag |
35 bis 64 Jahre | 1,25 € pro Tag | 2,70 € pro Tag |
ab 65 Jahren | 2,10 € pro Tag | 4,20 € pro Tag |
Eine zweiwöchige USA-Reise kostet damit ab 35 Euro pro Person bei Bernhard Reise, tagesgenau abgerechnet und ohne Selbstbeteiligung. Ein einziger Besuch in einer US-Notaufnahme kostet das 37-Fache dieses Beitrags.
Ab rund zehn Reisetagen ist die Jahres-Reisekrankenversicherung günstiger. Sie kostet 24,80 € pro Jahr bis 64 Jahre, 62,90 € von 65 bis 69 Jahren und 85,40 € ab 70 Jahren, gilt weltweit für beliebig viele Reisen mit einer Dauer von jeweils bis zu 56 Tagen, ohne Selbstbehalt und mit Krankenrücktransport. Familientarife sind ab 55,10 € pro Jahr erhältlich.
Welche der beiden Varianten für Ihre Reise günstiger ist, zeigt der Kostenvergleich weiter oben auf dieser Seite – Reisedauer und Alter eingeben, das Ergebnis erscheint sofort.
Als Versicherungsmakler empfehlen wir Ihnen den Tarif, der zu Ihrer Reise passt – auch wenn das der günstigere ist. Mit unserem Vergleichsrechner kannst du das schnell und einfach selbst herausfinden.
Vergleichen Sie die taggenauen Kosten der Einzelversicherung für die USA direkt mit den Kosten der Jahresversicherung. Grundlage für die Einzelversicherung sind die USA-/Kanada-Tagessätze aus Ihrer Kostentabelle.
Jahresversicherung pro Person (bis 34 Jahre): 24,80 €.
Leistungen im Detail
Für die medizinisch notwendige Heilbehandlung – ambulant wie stationär – nennen die Versicherungsbedingungen keine Höchstsumme. Das gilt für beide Tarife.
Der Rücktransport nach Deutschland ist ebenfalls ohne betragsmäßige Begrenzung eingeschlossen, sobald er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – etwa weil vor Ort keine ausreichende ärztliche Versorgung sichergestellt ist oder der Rücktransport im Verlauf der Heilbehandlung erforderlich wird.
Die Einzelreise-Krankenversicherung ist unser Exklusivtarif, abgesichert durch die Würzburger Versicherung-AG. Die Jahres-Reisekrankenversicherung läuft über die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

Leistung | Einzelreise-Krankenversicherung | Jahres-Reisekrankenversicherung |
|---|---|---|
Ärztliche ambulante Behandlung inkl. Röntgendiagnostik | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Unaufschiebbare Operationen und stationäre Behandlungen | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Krankentransport ins nächste geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft | ohne Begrenzung | ohne Begrenzung |
Schmerzstillende Zahnbehandlung, einfache Füllungen, Reparatur von Zahnersatz | 500 € je Versicherungszeitraum | ohne Betragsgrenze |
Heilbehandlung eines neugeborenen Kindes bei Frühgeburt | 50.000 € | ohne Betragsgrenze (bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche) |
Überführung oder Bestattung am Sterbeort im Todesfall | 25.000 € | bis zur Höhe der Überführungskosten |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | nicht enthalten | bis 20.000 € |
Krankenbesuch nahestehender Personen (Reise und Übernachtung) | nicht enthalten | bis 1.000 € |
Ärztliches Gespräch per Video oder Telefon | nicht enthalten | enthalten |
Selbstbeteiligung | keine | keine |
Bei der Familienversicherung des Jahrestarifs kommt bei vollstationärer Krankenhausbehandlung eine Pauschale von 500 € hinzu.
Sie haben in beiden Tarifen freie Arzt- und Zahnarztwahl unter allen im Aufenthaltsland zugelassenen Behandlern, bei stationärer Behandlung freie Wahl unter Krankenhäusern, die unter ständiger ärztlicher Leitung stehen.
Was nicht erstattet wird: Behandlungen, die schon vor Reiseantritt geplant waren oder der Grund für die Reise sind; Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte oder Prothesen; die Neuanfertigung von Zahnersatz einschließlich Kronen, Brücken und Implantaten sowie kieferorthopädische Maßnahmen; Kur- und Sanatoriumsbehandlungen; Psychotherapie. Übersteigt eine Behandlung das medizinisch notwendige Maß oder liegt die Vergütung über dem im Reiseland üblichen Niveau, kann die Leistung auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Die Einzelreise-Krankenversicherung schließt zusätzlich Folgen von Pandemien und vorhersehbaren Kriegsereignissen aus.
Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen |
| Zeitraum: | Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages |
| Auszahlung: | Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung |
| Risikoträger | Würzburger Versicherungs AG |
Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung
Das optionale Sachpaket von Bernhard Reise umfasst Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung.
Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls.
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung
Versicherungssparte | Versicherungsumfang |
|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | |
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € |
Vermögensschäden | 1 Mio. € |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall |
Schlüsselverlust | 2.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall |
Reiseunfallversicherung | |
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € |
Bergungskosten | 5.000 € |
Reiserechtsschutz | |
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:
Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.
Eine Jahres-Reisekrankenversicherung eignet sich besonders für Vielreisende. Denn schon ab zwei Reisen im Jahr kann sich dieser Tarif lohnen. Die Jahresversicherung beinhaltet dabei weltweit alle Reisen bis maximal 10 Wochen innerhalb eines Jahres.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reisekrankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Familien (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) |
| Anzahl Reisen: | Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden. |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie, mit dem Grenzübertritt ins Ausland, für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden. |
| Auszahlung: | Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt und die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt wurde, erfolgt die Auszahlung spätestens innerhalb von 2 Wochen. |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. |
| Risikoträger: | DKV Deutsche Krankenversicherung AG |
Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.
Hinweis: Maßgeblich sind die vollständigen Versicherungsbedingungen. Risikoträger der Einzelreise-Krankenversicherung ist die Würzburger Versicherungs-AG, Risikoträger der Jahres-Reisekrankenversicherung ist die DKV Deutsche Krankenversicherung AG.

Wichtig: Schließe die Auslandskrankenversicherung vor der Ausreise aus Deutschland bzw. vor Reisebeginn ab! Bist Du bereits aus Deutschland ausgereist und willst Deine Versicherung erst dann abschließen, so greift sie nicht mehr.
Tipp: Die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) umfassen ein riesiges Land mit ganz unterschiedlichem Klima. Wir empfehlen Dir vor der Reise einen Blick in unsere Übersicht mit vielen Tipps zur Urlaubsvorbereitung: Was gehört in die Reiseapotheke.

Mehr dazu in unseren Reisetipps für die USA
Medikamente und Behandlungen musst Du in den USA in der Regel selbst bezahlen, so dass sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum Deines Auslandssemesters definitiv lohnt!
Achte darauf, dass Leistungen wie ein Krankenrücktransport nach Deutschland enthalten sind. Beachte auch, dass Du für ein Auslandssemester in USA ein Studentenvisum brauchst.
Hierfür bieten wir eine spezielle Versicherung, extra für Studenten.
Auch mit unserer GAPP Reiseversicherung für den Schüleraustausch bieten wir eine exklusive Versicherung:
Überprüfe vor deiner Reise die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für die USA da sich die Bedingungen aufgrund von Ereignissen oder Umständen ändern können. Mit diesen Tipps kannst Du das Beste aus deinem Urlaub machen!
FAQ USA Krankenversicherung
Aktuelle Hinweise veröffentlicht das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für die USA. Die Bestimmungen ändern sich kurzfristig; die Angaben hier geben den Stand August 2026 wieder.
Nein. Der Standardschutz gilt weltweit mit Ausnahme der USA und Kanadas. Für diese beiden Länder besteht Versicherungsschutz nur, wenn er gesondert vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert ist. Achten Sie beim Abschluss darauf, den Tarif inklusive USA und Kanada zu wählen, und prüfen Sie den Versicherungsschein nach Erhalt.
Für medizinisch notwendige Heilbehandlung nennen die Versicherungsbedingungen keine Höchstsumme, ebenso wenig für den medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport nach Deutschland. Begrenzt sind einzelne Leistungsarten: Zahnbehandlung auf 500 € je Versicherungszeitraum, die Heilbehandlung eines Neugeborenen bei Frühgeburt auf 50.000 € und die Überführung im Todesfall auf 25.000 €.
Nein. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung leistet in den USA nicht, da kein Sozialversicherungsabkommen für Krankenbehandlung besteht. Auch die Europäische Krankenversicherungskarte gilt dort nicht. Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt, Medikamente und Rücktransport tragen Sie ohne private Absicherung vollständig selbst.
Häufig nicht. Kreditkarten-Reiseschutz ist oft auf wenige Wochen begrenzt, an Bedingungen wie die Bezahlung der Reise mit derselben Karte geknüpft und schließt den Krankenrücktransport teilweise aus. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Karte, bevor Sie sich darauf verlassen – gerade in den USA, wo die Beträge am höchsten sind.
Ab 2,50 Euro pro Person und Tag bis 34 Jahre, ab 2,70 Euro von 35 bis 64 Jahren und ab 4,20 Euro ab 65 Jahren. Eine zweiwöchige Reise kostet damit ab 35 Euro. Ab zehn Reisetagen ist die Jahres-Reisekrankenversicherung ab 24,80 Euro pro Jahr die günstigere Wahl.
Vor der Ausreise aus Deutschland beziehungsweise vor Reisebeginn. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem vereinbarten Zeitpunkt, nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Zahlung des Beitrags. Wer bereits ausgereist ist, kann keinen Schutz mehr abschließen.
Ja, der medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransport an den ständigen Wohnsitz ist ohne betragsmäßige Begrenzung eingeschlossen, sofern eine ausreichende ärztliche Versorgung vor Ort nicht sichergestellt ist oder der Rücktransport im Verlauf der Heilbehandlung erforderlich wird. Bei Kosten im mittleren fünfstelligen Bereich für einen Ambulanzflug aus den USA ist das die wertvollste Einzelleistung des Tarifs.
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
Service

Größere Verletzungen, Krankheiten oder Notfälle:
✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung
✆ Hotline für die Jahres-Krankenversicherung
Kleinere Unfälle / Ambulante Behandlungen:
Wichtige Angaben auf Rechnungen & Rezepten:
Erstattung: Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Prüfung; fehlende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.

Digitaler Nomade seit 2020. Schreibt über Reiseabsicherung aus eigener Erfahrung.

Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.