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Reiseversicherungen für Vereine & Verbände bei Vereinsreisen

Unsere Highlights

  • Günstige Gruppentarife
  • Einfacher Online-Abschluss
  • Online-Verwaltungsportal
  • Mehrfach ausgezeichnet

ab 0,29 € pro Tag/Person

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  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Inhalt der Seite

Sinnvolle Reiseversicherungen für Vereine

Empfohlener Zusatzschutz für Auslandsreisen

Empfohlener Zusatzschutz für In- und Auslandsreisen

Wichtige Informationen

Welche Reiseversicherungen sind bei Vereinsreisen sinnvoll?

Seit mehr als 20 Jahren ist BERNHARD wichtiger Partner bei Versicherungen für Vereinsreisen zahlreicher Vereine und Verbände.

Durch unsere Erfahrungen in zahlreichen Kooperationen, wie z. B. mit den Landesjugendringen und vielen anderen Vereinen und Verbänden bieten wir Reisegruppen ab 5 Personen einen umfassenden, speziell für diese Bedürfnisse nötigen Versicherungsschutz.

Je nachdem, ob Sie innerhalb Deutschlands oder ins Ausland verreisen, benötigen Sie einen anderen Versicherungsschutz für Ihre Vereinsreise.

Informationsblatt zu den Reiseversicherungen

    Exklusiver Top-Schutz

    Diese Tarife finden Sie nur bei Bernhard Reise, dem Experten für Reiseversicherungen.

    ► zum Tarifrechner

    Versicherungen für Vereinsreisen ins Ausland

    Grundschutz

    Auslandskrankenversicherung

    Die Auslandskrankenversicherung ist die Basis zum Versicherungsschutz bei einer Gruppenreise als Verein oder Verband ins Ausland. Hierbei werden Mehrkosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus dem Ausland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Auslandskrankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen.

    ► Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung


    Hinweis: Personen ab Vollendung des 75. Lebensjahres wählen bitte zum Versicherungsabschluss unsere Seniorenversicherung.

    ► ab 75 Jahre jetzt berechnen

    Leistungen der Auslandskrankenversicherung (Auszug)

    Versicherungssparte Versicherungsumfang  
    Auslandskrankenversicherung  
    Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung 100 %, wenn medizinisch notwendig und unvermeidbar  
    Schmerzstillende Zahnbehandlung max. 500 € (nicht für vorhandene Zahnschäden)  
    Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar  
    Überführungskosten im Todesfall bis 25.000 €  

    Versicherungen für Reisen innerhalb Deutschlands

     

    Unser Sachpaket (Reisehaftpflicht, Unfall- und Rechtsschutz)

    Durch unser Sachpaket sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls mit Invalidität. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zudem bei Rechtsstreitigkeiten.

    In unserem Sachpaket enthalten sind folgende Versicherungen:

    • Reisehaftpflichtversicherung
    • Unfallversicherung
    • Rechtsschutzversicherung

    ► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung

    ► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

    ► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

    Übersicht der Leistungen (Auszug)

    Versicherungssparte Versicherungsumfang  
    Reisehaftpflichtversicherung    
    Personen- und Sachschäden 5 Mio. €  
    Vermögensschäden 1 Mio. €  
    Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen 500.000 €  
    Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) 1.000 €  
    mit Selbstbeteiligung 50 € je Versicherungsfall  
    Schlüsselverlust 2.000 €  
    mit Selbstbeteiligung 150 € je Versicherungsfall  
    Reiseunfallversicherung    
    Invaliditätsleistung 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)  
    Todesfallleistung Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €  
    Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 10 €  
    Bergungskosten 5.000 €  
    Reiserechtsschutz    
    gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen  
    Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren  
    Versicherungssumme 1.000.000 €  

    Empfohlener Zusatzschutz für Auslandsreisen

    Unser Sachpaket (Reisehaftpflicht, Unfall- und Rechtsschutz)

    Durch unser Sachpaket sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls mit Invalidität. Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie zudem bei Rechtsstreitigkeiten.

    In unserem Sachpaket enthalten sind folgende Versicherungen:

    • Reisehaftpflichtversicherung
    • Unfallversicherung
    • Rechtsschutzversicherung

    ► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung

    ► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

    ► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

    Übersicht der Leistungen (Auszug)

    Versicherungssparte Versicherungsumfang  
    Reisehaftpflichtversicherung    
    Personen- und Sachschäden 5 Mio. €  
    Vermögensschäden 1 Mio. €  
    Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen 500.000 €  
    Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) 1.000 €  
    mit Selbstbeteiligung 50 € je Versicherungsfall  
    Schlüsselverlust 2.000 €  
    mit Selbstbeteiligung 150 € je Versicherungsfall  
    Reiseunfallversicherung    
    Invaliditätsleistung 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität)  
    Todesfallleistung Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 €  
    Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld 10 €  
    Bergungskosten 5.000 €  
    Reiserechtsschutz    
    gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen  
    Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren  
    Versicherungssumme 1.000.000 €  

    Empfohlener Zusatzschutz für In- und Auslandsreisen

    Reiserücktrittkostenversicherung

    Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund noch vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten beim Reiserücktritt. Eine Reiseabbruchversicherung sichert Sie im Falle des frühzeitigen Abbruchs der Reise gegen hohe Umbuchungs- und andere Zusatzkosten im Rahmen der Versicherungsbedingungen ab. In der Reiserücktrittkostenversicherung können Sie zwischen der Absicherung mit Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % der erstattungsfähigen Kosten.

    Leistungen der Reiserücktrittkosten (Auszug): 
    Übernahme Stornogebühren
    •  
    Rückreisekosten, die den Reisepreis übersteigen
    •  
    Hinweis: Muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden 

    Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung

    Versicherte Ereignisse:
    Bei der versicherten Person, bei Personen, die mit der versicherten Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben und bei versicherten Personen, die mit einer weiteren Person gemeinsam eine Reise gebucht und versichert hat,

    • besteht ein Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19). Dies gilt, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
    • Eine Infektion mit dem Coronavirus (Covid-19) diagnostiziert wurde. Dies gilt, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis  einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird.

    Nicht versichert:

    • Behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen
    • Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen
    • Reisewarnungen
    • Quarantäne nach Einreise
    • Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind

    Selbstbehalt:

    • Die versicherte Person trägt von dem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens 25.- € je Person

    Reisegepäckversicherung

    Die Reisegepäckversicherung erstattet Ihnen die Kosten für den Inhalt Ihres Gepäcks bei Diebstahl, Raub oder Zerstörung durch beispielsweise Feuer.

    Leistungen der Reisegepäckversicherung (Auszug): 
    Schäden und Verluste durch Transport, höhere Gewalt, Diebstahl, Feuer, Wasser
    •  
    Skibruchrisiko (außer gemietete, geliehene oder vermietete Skier)
    •  
    Campingrisiko
    •  
    Versicherungssumme allgemein3.000 € (kann auf Anfrage erhöht werden)
    Versicherungssumme eigene Musikinstrumente1.000 €

    ► Versicherungsbedingungen zur Reisegepäckversicherung

    Praktikumsschäden Zusatzversicherung

    Dieser Zusatzbaustein kann als Ergänzung zum Sachpaket abgeschlossen werden. Versichert ist dabei die Teilnahme an berufsspezifischen Praktika im In- und Ausland, auch im Rahmen eines Studiums oder Erasmus-Plus Programms.

    Leistungen der Praktikumsschäden-Zusatzversicherung (Auszug): 
    Optionale Haftpflicht-Zusatzdeckung für Praktikumsschäden 
    Teilnahme an berufsspezifischen Praktika 
    Im Rahmen eines Studiums oder Erasmus-Plus Programms: 
    Personen- und Sachschäden:bis zur vereinbarten Deckungssumme der Haftpflichtversicherung bei Personen- und Sachschäden
    Außerhalb eines Studiums oder Erasmus-Plus Programms: 
    Personen- und Sachschäden:mit einer pauschalen Deckungssumme von 10.000 € bei einem Selbstbehalt von 100,- € je Versicherungsfall

    ► Versicherungsbedingungen zur Praktikums-Zusatzversicherung

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    Für wen ist die Vereinsreisen-Versicherung?

    • Die Reiseversicherung gilt für Gruppen ab 5 Personen
    • Für deutsche Vereine und Verbände für Reisen im In- und Ausland
    • Für ausländische Vereine und Verbände für Fahrten nach Deutschland
    • Auf die speziellen Bedürfnisse von Vereinen und Verbänden zugeschnitten

    Wichtige Informationen zur Reiseversicherung für Vereinsreisen:

    • Die maximale Versicherungsdauer beträgt 90 Tage
    • Die gesamte Reiseversicherung gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten
    • Die derzeit gültige Versicherungssteuer ist in den Prämien bereits berücksichtigt (Krankenversicherung ist steuerfrei)
    • Die Reiserücktrittkostenversicherung muss spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden und kann weder storniert, noch widerrufen werden

    Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

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