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Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrt

Unsere Highlights

  • einfache Onlinebuchung
  • optional Corona Quarantäne Versicherung
  • für Schüler- oder Klassenreisen
  • mit oder ohne Selbstbeteiligung wählbar

ab 2,2 % vom Reisepreis

    ► jetzt absichern

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    Unsere Tarife zur Rücktrittsversicherung für Klassenreisen

    Unsere Gruppenreise-Rücktrittsversicherung erstattet die Kosten einer Gruppenreise im Falle eines schwerwiegenden Grundes, der dazu führt, dass die Reise nicht angetreten werden kann. Diese Versicherung deckt alle Kosten im Zusammenhang mit einem unerwarteten Reiserücktritt, insbesondere Stornierungskosten.

    Wichtige Informationen:  
    Für wen ist diese Versicherung: Schüler- und Klassenreisen
    Anzahl Reisen: Für eine Reise innerhalb des angegebenen Zeitraums
    Abschlussfrist: Spätestens 14 Tage vor Reisebeginn
    Max. Alter der Reiseteilnehmer: Ohne Altersbeschränkung, allerdings ist zu jeder Person das Geburtsdatum anzugeben
    Max. Anzahl der Reiseteilnehmer: Keine maximale Personenzahl
    Corona-Leistungen: Optional: Corona Quarantäne Zusatzversicherung mit Selbstbeteiligung
    Max. Gesamtreisepreis der Reise in Euro: 10.000 Euro
    Selbstbeteiligung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): Die Selbstbeteiligung beträgt in jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mind. 25 Euro je Person

     

    Profitieren Sie jetzt von unseren ausgezeichneten Tarifen

    ► Versicherungsschutz berechnen

    Hinweis: Umbuchungskosten aufgrund einer späteren Anreise (Flugumbuchung, Hotelumbuchung, etc.) sind NICHT versichert.

    Unser Informationsblatt zur Gruppenreiserücktrittsversicherung zum downloaden

    Vorteile unserer Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten

    Mit einer Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten schützten Sie die Schüler und auch sich selbst vor hohen Stornokosten im Falle des Reiserücktritts. Unsere Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten bietet dabei folgende Vorteile:

    • Wir bieten günstige Prämie für Gruppen ab 5 Personen
    • Sie können den Versicherungsschutz mit unserem günstigen Sachpaket (Reisehaftpflicht, Unfall- und Rechtsschutz) erweitern
    • Mehrkosten durch eine vorzeitige Abreise ist durch die inkludierte Reiseabbruchversicherung abgesichert
    • Kann für In- und Auslandsreisen abgeschlossen werden
    • Bei Ausfall des Klassenlehrers kann eine Lehrausfallversicherung hinzugebucht werden
    • Sie können selber entscheiden, ob Sie die Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen
    • Die Versicherungssteuer ist bereits in der Prämie inbegriffen
    • Fällt ein Schüler kurz vor Antritt der Klassenfahrt aus, so decken wir die anfallenden Stornokosten ab

    Wann greift die Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung für Klas­sen­fahrten?

    Die Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung für Klas­sen­fahrten greift in folgenden Szenarien:

    • Akute Erkrankung
    • Schwerer Unfall oder Todesfall
    • Impfunverträglichkeit
    • Schwangerschaft
    • Schaden am Eigentum
    • Prüfungswiederholung/Nichtversetzung

    ► Versicherungsprämie berechnen

    Was kostet eine Gruppenreise-Rücktrittsversicherung?

    Die Reiserücktrittsversicherung bietet besonders günstigen Schutz für Ihre Gruppenreise.

    • ab 2,2 % vom Reisepreis je nach gewünschter Selbstbeteiligung
    • ab 3,3 % des Reisepreises inklusive Corona-Quarantäne-Schutz

    Die Kosten für die Versicherungsprämie zur Reiserücktrittsversicherung berechnen sich aus:

    • den Angaben zum Gesamtreisepreis pro Person
    • Auswahl zur Selbstbeteiligung (mit oder ohne)
    • Zusatzversicherungen

    Beispielrechnungen:

    20 Schüler und 1 Begleitperson mit Reiseziel in Deutschland: mit SB ohne SB mit SB und Sachpaket ohne SB und Sachpaket
    Klassenfahrt 5 Tage Reisepreis 300 € pro Person: 72,60 € 95,70 € 93,60 € 116,70 €
    Klassenfahrt 10 Tage Reisepreis 300 € pro Person: 72,60 € 95,70 € 114,60 € 137,70 €
           
    20 Schüler und 1 Begleitperson mit Reiseziel in Deutschland: mit SB ohne SB mit SB und Sachpaket ohne SB und Sachpaket
    Klassenfahrt 5 Tage Reisepreis 500 € pro Person: 121,00 € 159,50 € 142,00 € 180,50 €
    Klassenfahrt 10 Tage Reisepreis 500 € pro Person: 121,00 € 159,50 € 163,00 € 201,50 €
           
    20 Schüler und 1 Begleitperson mit Reiseziel Österreich: mit SB ohne SB mit SB und AKV ohne SB und AKV
    Klassenfahrt 5 Tage Reisepreis 300 € pro Person: 72,60 € 95,70 € 96,75 € 119,85 €
    Klassenfahrt 10 Tage Reisepreis 300 € pro Person: 72,60 € 95,70 € 120,90 € 144,00 €
           
    20 Schüler und 1 Begleitperson mit Reiseziel Österreich: mit SB ohne SB mit SB und AKV ohne SB und AKV
    Klassenfahrt 5 Tage Reisepreis 500 € pro Person: 121,00 € 159,50 € 145,15 € 183,65 €
    Klassenfahrt 10 Tage Reisepreis 500 € pro Person: 121,00 € 159,50 € 169,30 € 207,80 €


    Informationen zu den Beispielrechnungen: Berechnungsgrundlage: Schüler 15 Jahre alt, Begleitperson 34 Jahre; Sachpaket enthält Reisehaftpflicht, Rechtsschutz- und Unfallversicherung; AKV = Auslandskrankenversicherung; SB = Selbstbeteiligung; Preise inkl. 19 % Versicherungsteuer

     

    Jetzt gegen Stornokosten und Reiseabbruch absichern

    ► Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten berechnen

    Bis wann können Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

    WICHTIG: Die Reiserücktrittsversicherung muss spätestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 14 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Die Jahresversicherungen kann kurzfristig vor Reisebeginn abgeschlossen werden. 

    ► Versicherung abschließen

    Informationen zur Reiseabbruchversicherung

    Bei uns ist die Reiseabbruchversicherung in der Reiserücktrittversicherung integriert. Dabei profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

    • Muss die Klassenfahrt aus einem versicherten Grund abgebrochen werden, so übernimmt die Versicherung die aufgewendeten Kosten für die Reiseleistungen
    • Sie deckt unter anderem Umbuchungskosten, Übernachtungskosten und Verpflegungskosten sowie die Stornogebühren für die Jugendherberge
    • Falls ein Schüler aufgrund eines versicherten Grundes frühzeitig die Reise abbrechen muss, übernimmt der Versicherer die Mehrkosten für die Rückreise
    • Die Reiseabbruchversicherung greift, sofern der Abbruch unverschuldet ist, die Reise nicht mehr zumutbar ist oder eine Reiseleistung nicht mehr beansprucht werden kann

    Die Reiseabbruchversicherung ist nur bei Reisen bismax. 180 Tagen Reisedauer inkludiert. Dauert die Reise länger als 180 Tage, so beinhaltet die Versicherung nur die Reiserücktrittsversicherung. Bitte beachten Sie, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung nicht stornierbar ist, da sie bereits vor Reiseantritt greift.

    Warum ist eine Gruppenreise-Rücktrittsversicherung sinnvoll?

    Sollte Sie Ihre Gruppenreise unerwartet vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Gruppenreise-Rücktrittsversicherung. Sie übernimmt für die gesamte Gruppe die anfallenden Stornierungskosten und haftet auch bei Teilstornierungen. Zu den Reiserücktrittsgründen zählen dabei u. a. plötzliche Krankheiten, Unfälle oder familiäre Notfälle.

    Klassenfahrt gebucht - Schüler schwer erkrankt

    Als Gruppe freut man sich auf die gemeinsame Klassenreise. Die Reise-Vorbereitungen sind abgeschlossen, die Reise ist bereits gebucht. Leider kann es dann aber oft dazu kommen, dass einer oder mehrere Teilnehmer wegen einer akuten Krankheit die Reise nicht antreten können. Eine Stornierung kann dann hohe Kosten verursachen. Mit einer Gruppen-Rücktrittsversicherung entstehen dabei keine unerwarteten Kosten, da die Übernahme der anfallenden Stornierungskosten zu den Versicherungsleistungen gehört.

    Prüfungswiederholung/Nichtversetzung

    Bei Schülern und Studenten kann es zu einer notwendigen Wiederholung einer Prüfung kommen, weil die Prüfung nicht bestanden wurde oder aus anderen Gründen wiederholt werden muss. Auch eine Nichtversetzung eines Schülers oder einer Gruppe kann zur Folge haben, dass eine geplante Klassenfahrt oder Schülerreise nicht angetreten werden kann. Die Gruppenreise-Rücktrittsversicherung schützt hier vor hohen Stornokosten.

    Vertrauen Sie auf unsere Expertise

     

    Deutschlands Beste

    Wir gehören zu den besten der Branche, überzeugen Sie sich selbst.

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    Hohe Kundenzufriedenheit

    Über 60-Jahre Erfahrung mit Reiseversicherungen zahlt sich aus.

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    Persönliche Ansprechpartner

    Unsere Kundenbetreuer freuen sich, Ihnen weiterhelfen zu können.

    ► Kontakt

    Unsere Checkliste für die Klas­sen­fahrt

    Eine gründliche Vorbereitung ist das A und O für eine erfolgreiche Klassenfahrt. Damit auch alles reibungslos abläuft, starten Sie im besten Fall bereits ein Jahr im Voraus mit der Reiseplanung. Mithilfe unserer Checkliste setzen Sie alle wesentlichen Schritte rechtzeitig in die Tat um.

    Schritt 1: Abstimmung, Einholen von Angeboten, Elternabend

    Zeitlicher Rahmen: 12 Monate im Voraus

    Abstimmung mit Schulleitung und Klasse

    • Kläre potenzielle Termine und die Reisedauer mit der Schulleitung ab
    • Die Klassenfahrt darf sich nicht mit der Prüfungsphase überschneiden
    • Diskutieren Sie gemeinsam mit der Klasse, welches Reiseziel und welcher Schwerpunkt sie besonders interessiert (z. B. Reise mit sportlichem Schwerpunkt, Kulturreise oder Städtereise)

    Angebote einholen

    • Holen Sie mit Hinsicht auf die abgesprochenen Wünsche der Schüler Angebote unterschiedlicher Reiseveranstalter und Unterkünfte ein
    • Vergleichen Sie die Angebote auf Kosten, Programm, Verpflegung und Unterkunft (z. B. bieten einige Anbieter auch kombinierte Pakete an)
    • Stellen Sie die Auswahl der Klasse vor und sprechen Sie sich erneut mit der Klasse ab

    Einberufung Elternabend

    • Berufen Sie einen Elternabend ein, um die Eltern über das Vorhaben zu informieren
    • Klären Sie zusammen mit den Eltern das Einverständnis mit dem Reiseziel und das Budget der Reise
    • Holen Sie die Zustimmung der Eltern in Form einer unterschriebenen Einverständniserklärung ein

    Schritt 2: Weiterleiten der Zahlungsaufforderung, Buchung der Unterkunft, Abschluss der Versicherung

    Zeitlicher Rahmen: 10 Monate im Voraus

    Weiterleiten der Zahlungsaufforderung

    • Leiten Sie die Zahlungsaufforderung rechtzeitig an die Eltern weiter, so haben diese genügende Zeit, die Kosten einzuplanen
    • Machen Sie sich über Bildungs- und Teilhabeleistungen im Rahmen des Bildungspakets des Bundesministeriums schlau
    • Eltern die finanzielle Schwierigkeit aufweisen, können die Klassenfahrt über Zuschüsse der Gemeinde oder einen Förderverein finanzieren

    Buchung der Unterkunft

    • Holen Sie eine Genehmigung für den Termin der Klassenfahrt bei der Schulleitung ein
    • Buchen Sie eine Unterkunft (z. B. Jugendherberge)
    • Holen Sie einen Kostenvoranschlag für das Transportmittel Ihrer Wahl ein und buchen Sie dieses direkt, wenn der Preis stimmt

    Versicherungsschutz abschließen 

    • Springt ein Schüler unerwartet von der Klassenfahrt ab (z. B., weil er nicht versetzt wurde) kommen hohe Stornogebühren auf Sie zu
    • Berechnen Sie eine Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten in den Preis mit ein, diese sichert die Eltern vor Kosten bei Reiserücktritt ab
    • Denken Sie zudem an die Lehrerausfallversicherung. Diese greift, falls die Klassenreise aufgrund eines ausgefallenen Lehrers komplett abgesagt werden muss

    Schritt 3: Begleitpersonen organisieren, Transportmittel buchen, Finanzierung klären

    Zeitlicher Rahmen: 8 Monate im Voraus

    Begleitpersonen organisieren

    • Oftmals genügt der Klassenlehrer allein nicht aus, um die Übersicht, über die gesamte Klasse während der Klassenreise zu behalten
    • Organisieren Sie deshalb eine zusätzliche erwachsene Begleitperson (z. B. einen Lehrer oder ein Elternteil)

    Transportmittel buchen

    • Haben Sie dies noch nicht getan, sollten Sie spätestens jetzt ein geeignetes Transportmittel (z. B. Bus oder Bahn) buchen 
    • Verschaffen Sie sich gleich einen Überblick über den Abfahrts- und Ankunftsort des Transports
    • Gleiches gilt für Flugtickets, spätestens jetzt sollten Sie verbindlich für alle Mitreisenden buchen

    Finanzierung klären

    • In Form eine Benefizaktion können Sie gemeinsam mit der Klasse das Freizeitprogramm der Klassenfahrt finanzieren
    • Das geht z. B. durch Verkaufsstände, Flohmärkte oder das Aufführen von Programmen
    • Auf diese Weise nehmen Schüler kleine Beträge ein und entlasten die Eltern

    Schritt 4: Freizeitprogramm und Kontrolle der Dokumente

    Zeitlicher Rahmen: 6 Monate im Voraus

    Planung des Freizeitprogramms

    • Stimmen Sie sich mit dem Reiseveranstalter oder auch der Jugendherberge über Möglichkeiten für ein Freizeitprogramm am Reiseziel ab
    • Erstellen Sie einen Wochenplan für das Freizeitprogramm
    • Überprüfen Sie zudem, ob auch alle Schüler die Anforderungen für das geplante Programm erfüllen

    Kontrolle der Personaldokumente

    • Kontrollieren Sie die Personaldokumente der Mitreisenden, diese müssen im Zeitraum der Klassenreise gültig sein
    • Hierzu zählen: Personalausweis, Gesundheitskarte und Reisepass
    • Geben Sie besonders Acht auf die Gesundheitskarte, damit Schüler im Notfall stets Zugriff auf medizinische Unterstützung erhalten

    Schritt 5: Eingang der Zahlungen kontrollieren und Einberufung eines zweiten Elternabends

    Zeitlicher Rahmen: 2 Monate vor der Klassenfahrt

    Eingang der Zahlungen kontrollieren

    • Wurde bislang nur eine Anzahlung beim Reiseveranstalter gezahlt, muss jetzt der restliche Betrag überwiesen werden
    • Kontrollieren Sie, ob alle Eltern den Betrag überwiesen haben und ob alle Zuschüsse gewährt wurden

    Zweiter Elternabend

    • Informieren Sie die Eltern bei einem zweiten Elternabend detailliert zum Ablauf der Klassenfahrt
    • Stellen Sie in diesem Sinne Merkblätter mit allen wesentlichen Daten bereit (Telefonnummer, Anschrift und Unterkunft)
    • Erinnern Sie die Eltern daran, die Personaldokumente Ihrer Kinder zu kontrollieren und holen Sie, falls nötig, weitere Einverständniserklärungen für das Freizeitprogramm ein

    Schritt 6: Briefing der Klasse

    Zeitlicher Rahmen: 1 Monat vor der Klassenfahrt

    • Führen Sie vor Antritt der Klassenfahrt noch ein letztes ausführliches Briefing mit der Klasse durch
    • Arbeiten Sie dabei letzte Details für das Freizeitprogramm aus, informieren Sie die Schüler über die Regeln während der Klassenfahrt und sammeln Sie alle Einverständniserklärungen ein
    • Erarbeiten Sie zudem eine Packliste für die Schüler, damit niemand etwas vergisst und denken Sie an einen Erste-Hilfe-Kasten für die Reise 
    • Kontrollieren Sie abschließend, ob auch alle Schüler in der Lage sind, die Reise anzutreten. Falls ein Schüler aufgrund von Krankheit oder einer nicht bestandene Prüfung bei der Reise wegfällt, können Sie umgehend Ihre Reiserücktrittsversicherung beanspruchen

    Reiserücktrittsversicherung in Verbindung mit dem Deutschen Jugendherbergswerk (DJH)

    Sie reisen mit einer Gruppe in eine Jugendherberge?
    Profitieren Sie von unserer speziellen Gruppenreiseversicherung für Reisen mit dem Deutschen Jugendherbergswerk e.V.:

    ► Reiserücktrittsversicherung DJH für Gruppen ...

    Bedingungswerke zu unseren Produkten

     

    Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.


    Fragen und Antworten zur Reiserücktrittsversicherung (FAQ)

    Gilt die Reiserücktrittsversicherung auch bei Kreuzfahrten?

    Kreuzfahrten sind in unserem normalen Tarif nicht abgedeckt, jedoch können diese in einem speziell dafür entwickeltem Tarif versichert werden.

    ► Kosten berechnen

    mehr Informationen

    Wann sollte eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?

    Wir empfehlen Ihnen, eine Rücktrittversicherung am Tag der Reisebuchung abzuschließen. Spätestens in den folgenden drei Tagen. 

    Welche Versicherungsgesellschaft verbirgt sich hinter der einmaligen Reiserücktrittsversicherung?

    Wir haben exklusive Rahmenverträge mit besonders starken Leistungen von der Würzburger Versicherungs AG.

    Wer ist bei der Reiserücktrittsversicherung mitversichert?

    Unser Tarif deckt folgenden Personenkreis:

    • versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht haben und namentlich genannt sind.   
    • Angehörige einer versicherten Person.
      Dazu zählen:
      • Ehepartner
      • Kinder, Schwiegerkinder
      • Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
      • Geschwister 
      • Enkel
      • und je nach Versicherungsbedingungen

    Hinweis: Lebenspartner oder weiter entfernte Verwandte werden im Sprachgebrauch häufig als Familienmitglieder bezeichnet. Diese zählen allerdings gemäß den Versicherungsbedingungen ebenfalls nicht zum oben genannten Personenkreis, hierzu zählen Onkel, Tanten, Neffen und Nichten

    Einmalige Reiserücktrittsversicherung: Können im Schadenfall alle versicherten Teilnehmer von der Reise zurücktreten?

    Ja, aber es kommt darauf an, wer genau versichert ist. Bei einem Schadenfall, wie Tod, schwerem Unfall oder einer unerwartet schweren Erkrankung, sind die versicherte Person und ihre engen Verwandten abgesichert. Ist die Reise für zwei Personen gebucht, ist auch die zweite namentlich genannte Person versichert.

    Wenn allerdings die Versicherung im Rahmen einer Gruppenbuchung abgeschlossen wurde (zum Beispiel mit Freunden oder für eine Vereinsreise) und eine Person erkrankt, dann werden in der Regel nur die Kosten für die kranke Person, die die Reise nicht antreten kann, übernommen. Es ist also wichtig, genau zu verstehen, wer durch die Versicherung abgedeckt ist.

    Was deckt die Rücktrittsversicherung nicht ab?

    Nicht versichert sind:

    • Gebühren, die bei der Beschaffung von ausländischen Währungen angefallen sind
    • Ablehnung des Visums: falls die Reise aufgrund eines nicht ausgestellten Touristenvisum nicht angetreten werden kann
    • Nichterreichen des Fluges wegen eines verspäteten Shuttlebusses (Mehrkosten für die Umbuchung)
    • Gefahren des Kriegs, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse
    • Unerwartete Impfunverträglichkeit bei einem Angehörigen, wenn dieser nicht ebenfalls versichert ist
    • Schwangerschaft: Wenn die Mutter des minderjährigen Versicherten nicht versichert ist
    • Schaden am Eigentum: Wenn der Schaden nicht im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage oder dem Vermögen des Geschädigten erheblich ist
    • Wiederholung von Prüfungen: Wenn diese nicht wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs/Studienabschlusses zu erreichen. Wenn, die Reise erst nach dem Termin nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde. Auch eine vorgezogene Prüfung ist nicht versichert
    • Wenn aufgrund der Verlängerung eines Kuraufenthalts die Reise nicht angetreten wird
    • Wenn a) die seelische Erkrankung vor Reisebeginn bereits bestand und b) die Behandlung nicht durch einen Facharzt erfolgt ist
    • ein rein positiver Corona-Test (ohne Symptome)
    • Verwaltungskosten wie z. B. vorher stattfindende Vorbereitungstreffen sind kein Bestandteil des Reisepreises
    • Umbuchungskosten aufgrund einer späteren Anreise (Flugumbuchung, Hotelumbuchung, etc.)
    • Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um keine Schul- oder Klassenreise handelt

    Was bedeutet Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt?

    Eine Reiserücktrittsversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden:
    Was bedeutet nun Selbstbeteiligung bzw. Selbstbehalt?

    • Wird die Reiserücktrittskostenversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen, übernimmt die Versicherung die vollen Stornierungskosten.
       
    • Bei Abschluss mit Selbstbeteiligung, regelt der jeweilige Tarif den entsprechenden Eigenanteil des Versicherten bei den Stornokosten (20 % Selbstbeteiligung, mindestens 25 Euro). Also den Betrag der vom Versicherten im Falle eines Schadens bezahlt werden muss. Stornokosten bezeichnen den Teil der bereits bezahlten Reisekosten, welchen der Reiseveranstalter beim Reiserücktritt nicht erstattet.

    Wichtige Fakten zur Reiserücktrittsversicherung

    • Die Reiserücktrittskostenversicherung endet mit dem Antritt der Reise und kommt danach für keinerlei Kosten mehr auf.

    • Für finanzielle Schäden, die entstehen, wenn man die Reise vorzeitig beendet, gibt es die Reiseabbruchversicherung.

    • Eine Reiserücktrittskostenversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung zu kombinieren, ist in den meisten Fällen empfehlenswert und bei unseren Tarifen bereits integriert oder optional zubuchbar.

    Sind einige Teilnehmer bis 64 Jahre und andere ab 65 Jahre alt?

    Dann sind 2 Gesamtreisepreise anzugeben:
    Der Gesamtreisepreis bezogen auf alle Teilnehmer mit Alter bis 64 Jahre und der Gesamtreisepreis bezogen auf alle Teilnehmer mit Alter ab 65 Jahre. Bitte achten Sie darauf, dass die Angabe der Teilnehmerzahl zur jeweiligen Altersgruppe korrekt angegeben wird.

    Was ist bei Reisen mit Besteigungen von über 4.500 Meter Höhe zu beachten?

    Der Versicherungsschutz der Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung gilt nur für Wanderungen, Expeditionen oder Besteigungen bis zu einer maximalen Höhe von 4.500 Meter. Bei höheren Besteigungen greift der Versicherungsschutz nicht mehr.

    Beispiel mit/ohne Selbstbeteiligung

    Beispiel mit Selbstbeteiligung:
    Selbstbeteiligung mindestens 25 €; bei Krankheit 20% der Storno-Rechnung, jedoch mindestens 25 €
    37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
    Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €

    Gesamtreisepreis: 11.840 €
    Prämie: 236,80 €


    Beispiel ohne Selbstbeteiligung:
    37 Teilnehmer (alle max. 64 Jahre alt)
    Reisepreis pro Teilnehmer = 320 €

    Gesamtreisepreis: 11.840 €
    Prämie: 319,68 €

    Ist eine Reiserücktrittsversicherung steuerlich absetzbar?

    Keine Absetzbarkeit bei privaten Reisen!
    Versicherungen für private Reisen - also auch eine Reiserücktrittsversicherung - sind laut Gesetzgeber prinzipiell nicht absetzbar.

    Absetzbarkeit bei Dienst- und Geschäftsreisen
    Eine Reiserücktrittsversicherung, die für Dienstreisen und Geschäftsreisen wegen beruflicher Reisegründe abgeschlossen wird, kann unter Reisenebenkosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

    Was gilt bei COVID19 als versichert?

    Versicherte Ereignisse (Reiserücktritt-Basisschutz AVB 21):

    • Sie oder Ihre Reisebegleitung werden so krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzen sich so schwer, dass Sie zur Stornierung Ihrer Reise gezwungen sind. Es gilt die folgende Bedingung: Ein Arzt rät Ihnen oder Ihrer Reisebegleitung vor dem Reiserücktritt, Ihre Reise zu stornieren.
       
    • Ein Familienangehöriger, der nicht mit Ihnen reist, wird krank (einschließlich der Diagnose einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit wie COVID-19) oder verletzt sich. Es gilt die folgende Bedingung: Die Krankheit oder Verletzung muss von einem Arzt als lebensbedrohlich eingestuft werden oder einen Krankenhaus-Aufenthalt notwendig machen
       
    • Sie oder Ihre Reisebegleitung werden vor Ihrer Reise unter Quarantäne gestellt, weil Sie Folgendem ausgesetzt waren: einer ansteckenden Krankheit, mit Ausnahme einer Epidemie oder Pandemie oder einer epidemisch oder pandemisch auftretenden Krankheit (z. B. COVID-19), jedoch nur, wenn alle nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: Von der Quarantäne sind ausdrücklich Sie oder Ihre Reisebegleitung betroffen. D. h. Sie oder Ihre Reisebegleitung müssen in der Quarantäne -Anordnung oder -Anweisung persönlich namentlich benannt und aufgrund einer Epidemie oder Pandemie unter Quarantäne gestellt werden.
      Die Quarantäne wurde nicht generell

      (a) für einen Teil oder die Gesamtheit der Bevölkerung, für ein geografisches Gebiet, ein Gebäude oder ein Schiff verhängt. Die Quarantäne darf nicht verhängt worden sein,
      (b) weil Sie oder Ihre Reisebegleitung zuvor in ein bestimmtes Gebiet gereist sind oder von einem bestimmten Ort gekommen sind. Diese Bedingung (ii) gilt auch dann, wenn Sie oder Ihre Reisebegleitung ausdrücklich namentlich unter Quarantäne gestellt werden.

    Was passiert im Schadensfall?

    Sollte es zu einem Schaden kommen, so würden wir von Ihnen die Stornokostenrechnung(en) im Original, die Buchungsbestätigung(en) in Kopie, bei Krankheitsfall das ärztl. Attest mit Diagnose im Original, die Angabe der Versicherungsnummer und der Bankverbindung zwecks Erstattung benötigen. Versicherte Risiken sind beispielsweise eine schwere Unfallverletzung/akute Erkrankung. Bitte beachten Sie, dass ein bloßer positiver Corona-Test noch keine Erkrankung darstellt.

    Kein versichertes Ereignis ist: Quarantäne, Lehrerausfall, Reisewarnung, Reiseverbot.

    Ist eine Stornierung / Widerruf einer Reiserücktrittversicherung möglich?

    Die Reiserücktrittversicherung kann nicht storniert oder widerrufen werden. Grund hierfür ist, dass die Versicherung sofort ab Vertragsabschluss in Kraft tritt. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung endet mit dem Antritt der Reise. Die Versicherung kann auch dann nicht widerrufen werden, wenn die gesamte Reise nachweislich nicht stattfindet. Eine Reiserücktrittversicherung sichert die finanziellen Folgen ab, wenn Sie eine geplante Reise nicht antreten können. Der Versicherungszeitraum bezieht sich demnach auf den Zeitraum vor der Reise. Mit Erhalt der Versicherungspolice gilt der Vertragsanteil des Versicherers (Übernahme des Risikos) sofort als erfüllt. Demnach gilt das Widerrufsrecht nicht. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie in Ihrer Versicherungsbestätigung sowie in unseren rechtlichen Informationen: Rechtliche Informationen - Bernhard Reise Versicherungen


    Bezahlen im Online Abschluss

    Sicher bezahlen mit verifizierter SSL-Verbindung

    Bequem bezahlen mit:

    • SEPA-Lastschrift
    • Rechnung
    • Kreditkarte
    • Giropay
    • Sofortüberweisung

    Weitere wichtige Reiseversicherungen

    Auslandskrankenversicherung

    • Ambulante und Stationäre Behandlung
    • keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
    • bis zu 56 Tage je Urlaubsreise
    • ohne Alterszuschläge

    ab 9,90 pro Jahr/Person

    ► mehr Informationen

    Reisegepäckversicherung

    • Verlust des Reisegepäcks
    • Erstattung für Ersatzkäufe
    • Beschädigung des Reisegepäcks
    • Keine Selbstbeteiligung

    ab 25,00 pro Reise/Person

    ► mehr Informationen

    Jahresreiseversicherungen

    • Bis zu 56 Tage je Reise
    • Weltweiter Reiseschutz
    • Unbegrenzte Anzahl an Reisen
    • Einfach Online buchen

    ab 9,90 pro Person

    ► mehr Informationen

    Auslandskrankenversicherung

    • Ambulante und Stationäre Behandlung
    • keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
    • bis zu 56 Tage je Urlaubsreise
    • ohne Alterszuschläge

    ab 9,90 pro Jahr/Person

    ► mehr Informationen

    Reisegepäckversicherung

    • Verlust des Reisegepäcks
    • Erstattung für Ersatzkäufe
    • Beschädigung des Reisegepäcks
    • Keine Selbstbeteiligung

    ab 25,00 pro Reise/Person

    ► mehr Informationen

    Jahresreiseversicherungen

    • Bis zu 56 Tage je Reise
    • Weltweiter Reiseschutz
    • Unbegrenzte Anzahl an Reisen
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    ab 9,90 pro Person

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