Die Auslandskrankenversicherung schützt den versicherten Personenkreis gegenüber hohen Arzt- oder Krankenhauskosten, welche im Falle einer Erkrankung oder Verletzung anfallen können. Zusätzlich werden im Krankheitsfall auch die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport übernommen.
Die Leistungen im Überblick
| Krankenhauskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung: | 100 %, wenn medizinisch notwendig und unvermeidbar |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung: | max. 500 € (nicht für vorhandene Zahnschmerzen) |
| Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland: | wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar |
| Überführungskosten im Todesfall: | bis 25.000 € |