Was passiert, wenn ein Teilnehmer vor der Reise krank wird?

Gruppenreise-Teilnehmer krank vor Reise - wer zahlt?

Das Wichtigste in Kürze

✓ Eine kurzfristige Erkrankung berechtigt nicht automatisch zur kostenfreien Stornierung – ohne Reiserücktrittsversicherung bleiben Sie auf den Stornokosten sitzen.

✓ Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten bei unerwarteter, schwerer Erkrankung, die die Reise unzumutbar macht (ärztliches Attest erforderlich).

✓ Leichte Erkältungen, Kopfschmerzen oder ein leichter Magen-Darm-Infekt gelten in der Regel nicht als versicherter Rücktrittsgrund.

✓ Bei Gruppenbuchungen sind häufig bis zu vier gemeinsam gebuchte Personen untereinander mitversichert – erkrankt eine, können auch die anderen kostenfrei zurücktreten.

✓ Stornieren Sie sofort nach Bekanntwerden des Ereignisses: Je früher die Absage, desto niedriger die Stornokosten.

✓ Eine Selbstbeteiligung von meist 20 Prozent ist üblich – Tarife ohne Selbstbeteiligung sind erhältlich.

✓ Eine Gruppen-Reiserücktrittsversicherung schützt alle Teilnehmer, ohne dass die Restgruppe Mehrkosten tragen muss.

 


Eine Gruppenreise ist geplant, alles ist gebucht – und dann meldet sich kurz vor der Abfahrt ein Teilnehmer mit hohem Fieber oder einem Unfall. Genau in diesem Moment stellt sich die entscheidende Frage: Wer trägt die Stornokosten, und kann die übrige Gruppe trotzdem reisen? 

Viele Reisende gehen davon aus, dass eine kurzfristige Erkrankung automatisch zur kostenfreien Absage berechtigt. Das ist ein Irrtum. Ob und wie viel Sie zurückbekommen, hängt davon ab, ob eine Reiserücktrittsversicherung besteht, wie sie ausgestaltet ist und ob die Erkrankung als versicherter Grund gilt. 

Bei Gruppenreisen kommt eine zusätzliche Ebene hinzu: Storniert eine Person, kann das Auswirkungen auf den Preis und die Buchung der anderen haben. 

Dieser Artikel erklärt Ihnen Schritt für Schritt, was rechtlich gilt, wann die Versicherung zahlt und wie Sie als Gruppe richtig reagieren. Sie erfahren außerdem, welche typischen Fehler Sie vermeiden sollten und wie Sie sich vorab so absichern, dass eine einzelne Erkrankung nicht die ganze Reisekasse belastet.



Berechtigt eine Erkrankung kurz vor der Reise zur kostenfreien Stornierung?

Nein. Eine Erkrankung allein hebt den Reisevertrag nicht kostenfrei auf. Ohne Reiserücktrittsversicherung schulden Sie dem Veranstalter die vertraglich vereinbarten Stornokosten. Erst eine Reiserücktrittsversicherung erstattet diese Kosten bei einer unerwarteten, schweren Erkrankung.

Rechtlich gilt: Bei einer Pauschalreise können Sie jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Der Veranstalter darf dafür jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen – die sogenannten Stornokosten. Deren Höhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern in den Allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters geregelt und nach Zeitpunkt der Absage gestaffelt. Eine Erkrankung ändert an dieser Zahlungspflicht zunächst nichts. Den finanziellen Schaden fängt allein die Reiserücktrittsversicherung auf – sofern eine besteht und der Grund versichert ist.


Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Krankheit?

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn eine unerwartete, schwere Erkrankung die Reise unzumutbar macht und ein Arzt die Reiseunfähigkeit attestiert. Bekannte Vorerkrankungen und leichte Beschwerden sind in der Regel ausgeschlossen.

Versichert sind unerwartet auftretende, schwere Erkrankungen, die einen Reiseantritt für die betroffene Person unzumutbar machen – etwa eine schwere Virusinfektion, eine Lungenentzündung, ein Bandscheibenvorfall oder ein Unfall. Entscheidend ist, dass ein Arzt die Erkrankung und die Reiseunfähigkeit bescheinigt. Nicht versichert sind dagegen leichte Beschwerden wie eine einfache Erkältung, Kopfschmerzen oder ein leichter Magen-Darm-Infekt, da sie eine Reise nicht grundsätzlich unmöglich machen.

Vorerkrankungen – ein häufiger Stolperstein

Vorsicht bei bekannten oder chronischen Erkrankungen: War zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bereits absehbar, dass eine Erkrankung den Reiseantritt gefährden könnte, kann der Versicherer die Leistung verweigern. Maßgeblich ist häufig, ob die Erkrankung in den Monaten vor Vertragsschluss behandelt wurde. Prüfen Sie deshalb immer die genauen Bedingungen Ihrer Police, denn diese unterscheiden sich je nach Versicherer.


Was gilt bei Gruppenreisen, wenn nur eine Person erkrankt?

Bei gemeinsam gebuchten Reisen sind mitreisende, ebenfalls versicherte Personen untereinander abgesichert. Erkrankt eine davon schwer, ist das auch für die übrigen mitversicherten Personen ein versicherter Rücktrittsgrund – deren Stornokosten werden ebenfalls übernommen (im Tarif ohne Selbstbeteiligung ohne Eigenanteil; mit Selbstbeteiligung trägt man bei Krankheit 20 %, mindestens 25 € je Person).
 

Reiserücktrittsversicherungen unterscheiden zwischen versicherten Personen und Risikopersonen:

  • Versicherte Personen sind diejenigen, die gemeinsam gebucht und sich versichert haben.
  • Risikopersonen sind Menschen, deren Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung einen Rücktritt rechtfertigt.

Bei der Würzburger zählen dazu insbesondere nahe Angehörige (Ehe-/Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern und Schwiegerkinder) sowie – wenn die Reise für zwei Personen gemeinsam gebucht wurde – die zweite Person, sofern sie ebenfalls versichert ist. Erkrankt eine dieser Personen schwer, können die übrigen mitversicherten Mitreisenden die Reise ebenfalls absagen.

Reisen dagegen mehrere, nicht miteinander verwandte Personen gemeinsam, greift dieser wechselseitige Schutz über den Angehörigenkreis (bzw. die zweite gemeinsam gebuchte Person) hinaus nicht automatisch. 

Für solche Konstellationen – größere Gruppen, Freundeskreise, mehrere Familien – ist eine spezielle Gruppen-Reiserücktrittsversicherung sinnvoll: 
Sie übernimmt die Stornokosten der ausfallenden Person, ohne dass den anderen Mitgliedern Zusatzkosten entstehen, und lässt die Reiseplanung der restlichen Gruppe unberührt.


Wer trägt Mehrkosten und den Einzelzimmerzuschlag?

Tritt ein Teilnehmer aus versichertem Grund zurück und reist eine andere Person allein weiter, erstatten viele Tarife den Einzelzimmerzuschlag – meist bis maximal zur Höhe der eingesparten Stornokosten.


Storniert ein Gruppenmitglied, kann das für die Restgruppe finanzielle Folgen haben:

Eine Gruppenermäßigung fällt womöglich weg, oder es entsteht ein Einzelzimmerzuschlag, weil ein Doppelzimmer nur noch von einer Person genutzt wird. 

Viele Reiserücktrittsversicherungen decken diesen Einzelzimmerzuschlag ab, allerdings begrenzt bis zur Höhe der ansonsten angefallenen Stornokosten. Ob die übrigen Teilnehmer rechtlich verpflichtet sind, durch den Wegfall von Gruppenrabatten entstehende Mehrkosten zu tragen, ist im Einzelfall strittig – hier lohnt vorab eine klare Absprache innerhalb der Gruppe. Prüfen Sie die konkrete Regelung im jeweiligen Reisevertrag.


Wie hoch sind die Stornokosten und wie funktioniert die Erstattung?

Stornokosten steigen, je näher die Absage am Reisetermin liegt – von wenigen Prozent bei früher Absage bis 80–90 Prozent kurz vor Abreise. Die Versicherung erstattet diese Kosten abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung.

Die folgende Übersicht zeigt typische Orientierungswerte: 
(Die genauen Sätze legt jeder Veranstalter in seinen Reisebedingungen selbst fest)

Zeitpunkt der AbsageTypische Stornokosten (Richtwert)
bis 30 Tage vor Reisebeginnca. 20–25 % des Reisepreises
29–15 Tage vor Reisebeginnca. 25–40 % des Reisepreises
14–7 Tage vor Reisebeginnca. 40–60 % des Reisepreises
6–1 Tag vor Reisebeginnca. 80–90 % des Reisepreises

Hinweis: Werte sind unverbindliche Richtwerte u. a. nach Orientierungssätzen von Gerichten und Branchenangaben; maßgeblich sind stets die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Für die Erstattung melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer, reichen das ärztliche Attest zur Reiseunfähigkeit sowie die Stornorechnung des Veranstalters ein. Die Versicherung erstattet die anerkannten Stornokosten abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung – üblich sind 20 Prozent des erstattungsfähigen Betrags. Tarife ganz ohne Selbstbeteiligung sind gegen Aufpreis erhältlich.


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Tipps und häufige Fehler

Das sollten Sie beachten:

  • Sofort stornieren: Sagen Sie ab, sobald die Reiseunfähigkeit feststeht. Wer abwartet, riskiert höhere Stornokosten, die nicht vollständig erstattet werden.
  • Attest zeitnah einholen: Lassen Sie die Reiseunfähigkeit ärztlich bestätigen, idealerweise am Tag der Stornierung. Ein rückwirkendes Attest ist schwerer durchzusetzen.
  • Versicherung rechtzeitig abschließen: Eine Reiserücktrittsversicherung schließen Sie am besten direkt bei der Buchung ab, spätestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn – sonst greift sie oft nicht.
  • Häufiger Fehler – leichte Beschwerden: Eine Erkältung oder Kopfschmerzen reichen in der Regel nicht aus. Stornieren Sie deshalb nicht vorschnell, sondern lassen Sie ärztlich klären, ob eine Reiseunfähigkeit vorliegt.
  • Häufiger Fehler – Gruppe ohne passenden Schutz: Bei größeren Gruppen greift der Standardschutz oft nicht für alle. Prüfen Sie deshalb, ob eine Gruppen-Reiserücktrittsversicherung sinnvoller ist.

Unsere Empfehlung von Bernhard Reise

Damit eine Erkrankung kurz vor Abreise nicht zur finanziellen Belastung wird, sollten Sie früh den passenden Schutz wählen.

Wir empfehlen für Gruppen drei Bausteine:

Transparenzhinweis:  Bernhard Reise ist ein freier Versicherungsmakler. Wir vergleichen Tarife verschiedener Anbieter und empfehlen die Lösung, die zu Ihrer Reise passt. Welcher Tarif im Einzelfall geeignet ist, hängt von Reiseart, Gruppengröße und Reisepreis ab.


Fazit

Erkrankt ein Teilnehmer kurz vor der Reise, entscheidet vor allem Eines: 
Ob eine passende Reiserücktrittsversicherung besteht. Ohne sie bleiben Sie auf den Stornokosten sitzen – mit ihr werden diese bei einer ärztlich bestätigten, schweren Erkrankung erstattet. Bei Gruppenreisen lohnt sich ein genauer Blick darauf, wer mitversichert ist und ob ein Gruppentarif den besseren Schutz bietet. Wer früh abschließt, im Ernstfall sofort storniert und das Attest zeitnah einholt, ist auf der sicheren Seite.

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Häufige Fragen (FAQ)

In der Regel nicht. Eine leichte Erkältung gilt nicht als unzumutbarer Rücktrittsgrund. Erst wenn ein Arzt die Reiseunfähigkeit attestiert, kommt eine Erstattung infrage.

Bei gemeinsam gebuchten Reisen bis vier Personen meist ja – die Mitreisenden sind untereinander versichert. Bei größeren Gruppen hängt es vom Tarif ab; hier empfiehlt sich eine Gruppen-Reiserücktrittsversicherung.

So früh wie möglich nach Bekanntwerden der Erkrankung. Eine verspätete Absage kann zu höheren, nicht voll erstatteten Stornokosten führen.

Ein ärztliches Attest zur Reiseunfähigkeit, die Stornorechnung des Veranstalters und das ausgefüllte Schadenformular des Versicherers.

Bei vielen Tarifen ja, meist 20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens. Es gibt jedoch auch Tarife ganz ohne Selbstbeteiligung.


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Foto von Florian Gries
Florian Gries LinkedIn

Head of Marketing · Bernhard Reiseversicherungsmakler GmbH · seit 2017

Seit 2020 bin ich als digitaler Nomade unterwegs – und habe am eigenen Leib erfahren, dass selbst der beste Plan irgendwann mit der Realität kollidiert. Als Head of Marketing bei einem spezialisierten Reiseversicherungsmakler weiß ich: Die meisten Reisenden planen alles bis ins Detail – nur nicht den Ernstfall. Deshalb sollen sich meine Texte nicht nur auf klassische Reisetipps beschränken, sondern auch zeigen, wie man sich unterwegs sinnvoll absichert und Risiken richtig einschätzt.

8 Jahre VersicherungsbrancheReise & Absicherung seit 2020Digitaler Nomade