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Die Welt wächst jeden Tag ein bisschen weiter zusammen. Globale Datenströme, internationaler Handel, Meetings in aller Welt - für viele Unternehmen und Geschäftsleute ist das weltweite Business tägliche Realität. Doch während Firmen gegen viele Risiken wie Währungsschwankungen oder politische Veränderungen Vorkehrungen treffen, bleibt ein wichtiges Element oft unbeachtet.
Die Mitarbeiter, die im Ausland Lieferanten besuchen, an Meetings teilnehmen oder Montagearbeiten ausführen, sind oft nur unzureichend gesichert. Daher gibt es die Dienstreiseversicherung (auch Geschäftsreiseversicherung genannt), welche für die Mitarbeiter, die sich auf dem internationalen Parkett bewegen, viele Risiken abdecken kann, die in einer normalen Auslandskrankenversicherung nicht erfasst sind. Inzwischen sind viele Varianten einer solchen Dienstreiseversicherung erhältlich, daher ist ein genauer Vergleich von Kosten und Leistungen wichtig. Versicherungsschutz für im Ausland eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird von zahlreichen, angesehenen Versicherungsgesellschaften angeboten.
Für wen ist die Dienstreiseversicherung?
Das Angebot einer Dienstreiseversicherung bzw. Geschäftsreiseversicherung richtet sich an Menschen, die aus geschäftlichen Gründen im Ausland unterwegs sind. Im Schadenfall übernimmt sie die Kosten für medizinische und zahnmedizinische Behandlungen im Ausland und, falls notwendig, für einen Rücktransport ins Heimatland. Weiterhin sind Überführungskosten, Such-, Bergungs- und Rettungsmaßnahmen während der Dienstreise versichert.
Die Dienstreiseversicherung ist weltweit gültig und als Jahreskrankenversicherung für beliebig viele Reisen besonders für Auslandsaufenthalte über längere Zeit geeignet.
Generell lohnt es sich natürlich, die unterschiedlichen Angebote miteinander zu vergleichen, da sich der Leistungsumfang von einem Versicherer zum anderen unterscheiden kann. Gerade in unbekannten Regionen im Ausland steigt die Gefahr einer Erkrankung oder eines Unfalls, sodass eine Geschäftsreiseversicherung in jedem Fall eine sinnvolle Absicherung darstellt. Treten unerwartet Krankheiten auf, kann das die Firmenkassen ansonsten schwer belasten und möglicherweise ist sogar der Auftrag in Gefahr, mit dem der Mitarbeiter abgereist ist.
Darüber hinaus ist eine Versicherung für das Ausland ein starkes Argument auf dem Arbeitsmarkt. Der Abschluss einer Geschäftsreiseversicherung zeigt bestehenden und neuen Mitarbeitern, dass es dem Unternehmen an ihrem Wohlergehen gelegen ist und fördert die Bereitschaft, Aufträge im Ausland anzunehmen.
Im Paket einer Dienstreiseversicherung für Firmenangehörige im Ausland ist eine umfassende Jahresreisekrankenversicherung fürs Ausland enthalten. Diese beinhaltet ärztliche und zahnärztliche Behandlungen ebenso wie stationäre oder ambulante Krankenhausaufenthalte bei Krankheit oder Unfall.
Auch die Kosten für notwendige Medikamente oder Verbandsmaterial sind abgedeckt. Ebenso übernommen werden die Kosten für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause bzw. im Todesfall eine Rückführung ins Heimatland.
Beim Vergleich der verschiedenen Angebote für eine Dienstreiseversicherung lassen sich einige Preisunterschiede bemerken. Diese sind oft in unterschiedlichen Laufzeiten für die Police begründet, die zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten liegen können. Unternehmen können hier also entsprechend der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer der Mitarbeiter im Ausland eine Auswahl treffen.
Weitere Faktoren, die einen Preisunterschied bei der Geschäftsreiseversicherung ausmachen können, sind beispielsweise erhöhte Risiken durch das berufliche Einsatzgebiet der Mitarbeiter oder zusätzlich ausgewählte Bausteine. Umgekehrt können Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern im Auslandseinsatz unter Umständen einen Rabatt vom Versicherer bekommen. Insgesamt kann man allerdings davon ausgehen, dass die Kosten einer Dienstreiseversicherung nur einen Bruchteil der Kosten ausmachen, die im Ernstfall auf das Unternehmen und den betroffenen Mitarbeiter zukommen würden.
Der Kernbestandteil einer Dienstreiseversicherung ist immer die Auslandskrankenversicherung, deren Leistungen alle medizinischen Notwendigkeiten im jeweiligen Gastland absichert, ohne dass der Mitarbeiter die Kosten vor Ort selbst übernehmen muss.
Darauf aufbauend sind weitere Elemente verfügbar, mit denen der Versicherungsschutz für die Firmenangehörigen optimiert werden kann. So lässt sich die Absicherung beispielsweise oft mit anderen Versicherungsprodukten wie einer Haftpflichtversicherung, einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung, einer Rechtsschutz- oder einer Gepäckversicherung kombinieren, so dass sich unter Umständen unter dem Strich eine deutliche Ersparnis gegenüber den einzelnen Bestandteilen ergibt.
Familientarif:
Darüber hinaus ist es möglich, eventuell mitreisende Familienangehörige des Mitarbeiters mit zu versichern. Als Familie gelten maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es ist kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich.
Die gesetzlichen Versicherungen bieten zwar in einigen Ländern einen gewissen Basisschutz, dieser deckt jedoch in der Regel nicht alle entstehenden Kosten ab. Wird ein Geschäftsreisender im Ausland krank oder muss wegen eines Unfalls behandelt werden, entstehen daher oft hohe Kosten, für die der Patient zunächst selbst aufkommen muss und anschließend erfolgt oft nur eine teilweise Kostenerstattung. Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Versicherungen außerhalb der EU keinen Schutz. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur bei Schäden ein, die während der beruflichen Tätigkeit entstehen. Hat der Mitarbeiter im Ausland einen Unfall während seiner Freizeit, ist er mit der Unfallversicherung nicht abgesichert.
Wissenswert für Arbeitgeber
Mitarbeiter werden ins Ausland entsendet - z. B. als "Expat" bzw. "Expatriate" an eine ausländische Zweigstelle, meistens für ein bis drei Jahre oder ausländische Kollegen kommen nach Deutschland. Ob kurzfristige oder längerfristige Dienstreisen, wichtig ist dabei immer, dass diese Personen mit einem optimalen Krankenversicherungsschutz versorgt sind.
Oftmals sind Arbeitgeber der Annahme, dass mit dem bestehenden gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz ausreichend Vorsorge betrieben wurde. Dies ist leider meistens ein Irrtum.
Sie sind als Arbeitgeber dazu verpflichtet (gemäß § 17 Sozialgesetzbuch V – Leistungen bei Beschäftigung im Ausland), für gesetzlich versicherte Mitarbeiter die Kosten für Behandlungen von Erkrankungen und Unfällen im Ausland zu übernehmen. Auch für nicht gesetzlich krankenversicherte Arbeitsnehmer gilt ähnliches nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. aus der Fürsorgepflicht heraus. Durch die gesetzliche Krankenkasse werden nur die Kosten erstattet, die auch in Deutschland entstanden wären.
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Wichtig: Die Versicherung muss vor Antritt der Auslandsreise abgeschlossen werden
* HINWEIS: HAFTUNGSAUSSCHLUSS und URHEBERRECHT: Bei dieser Kurzübersicht handelt es sich um eine zwecks Übersichtlichkeit verkürzte Form der Darstellung, die nicht abschließend und nicht verbindlich ist. Es gelten nur die schriftlichen Vertragsinhalte (das sind u.a. die Versicherungsscheine und die Versicherungsbedingungen). Die Kurzübersicht kann keine Beratung ersetzen. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Irrtümer bleiben vorbehalten.
Einzelperson | Familie | |
---|---|---|
Jahresprämien bis 65 Jahre | 17 € | 29 € |
Jahresprämien ab 65 Jahre | 59 € | 89 € |
Versicherungsbedingungen
Dienstreiseversicherung: Jahresauslandskrankenversicherung für Einzelpersonen oder Familien: PDF Download
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.
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