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Unsere Highlights
ab 10 € pro Reise
Mit unserer privaten Reisekrankenversicherung sind Sie im Ausland umfassend abgesichert und können Ihren Auslandsaufenthalt sorgenfrei genießen!
Sie fragen sich vielleicht, wozu man eigentlich eine Reisekrankenversicherung benötigt?
Sind Sie im Ausland nicht durch die normale, gesetzliche Krankenkasse versichert?
Die Antwort auf diese Frage lautet: Leider nur teilweise!
Zum einen hängt es davon ab, in welches Land Sie reisen:
Handelt es sich zum Beispiel um ein Land, das nicht zu den Schengen-Staaten gehört, wie Tunesien oder Ägypten, sind Sie ohne private Reisekrankenversicherung schlichtweg nicht krankenversichert und sind somit einem extremen gesundheitlichen und finanziellen Risiko ausgesetzt. Denn falls Sie dort krank werden und ärztlich behandelt werden müssen und schlimmstenfalls sogar ein mehrtägiger Krankenhaus-Aufenthalt nötig wird, tragen Sie sämtliche Kosten hierfür allein.
Gerade in Ländern, in denen Arzt- und Behandlungskosten wesentlich höher ausfallen, als in Deutschland, wie in den USA oder Kanada, können schnell Ausgaben entstehen, die einen Normalverdiener ohne Reisekrankenversicherung in finanzielle Bedrängnis bringen.
Zum anderen spielt die Art Ihrer Erkrankung bzw. der Umfang der von Ihnen benötigten Behandlung eine Rolle:
Die meisten europäischen Staaten, also die sogenannten Schengen-Staaten, haben ein Sozialversicherungs-Abkommen mit Deutschland vereinbart. Solange Sie sich in diesen Ländern aufhalten, kommt Ihre Krankenversicherung für die Kosten der Behandlungen etc. auf. Jedoch nur zu gleichen Teilen wie in Deutschland: Kostet eine Behandlung im Ausland beispielsweise 1000 €, in Deutschland dieselbe allerdings nur 800 €, müssen Sie die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Es sei denn, Sie verfügen zum Schutz über eine private Reisekrankenversicherung, die in so einem Fall greift.
Medizinischer Rücktransport - ohne Reisekrankenversicherung eine teure Angelegenheit
Stellen Sie sich vor, Sie müssen während Ihrer Auslandsreise im Urlaub für einen längeren Zeitraum (voraussichtlich länger als 14 Tage) in einem Krankenhaus behandelt werden. Das Personal spricht möglichweise Ihre Sprache nicht und auch keiner Ihrer Familienangehörigen oder Freunden hat die Möglichkeit Sie zu besuchen. Aus diesem Grund möchten Sie sicher gerne nach Hause reisen und sich dort weiter behandeln lassen, da es erwiesen ist, dass dies den Heilungsprozess fördert und dort meist auch die medizinische Versorgung besser ist. Allerdings ist dies nur möglich, wenn das medizinisch sinnvoll und auch vertretbar ist.
In diesem Fall würde die Reisekrankenversicherung sämtliche Kosten für den medizinischen Rücktransport nach Deutschland übernehmen.
Krank vor Ort - Behandlung nötig
Es kann passieren, dass die von Ihnen benötigte Behandlung vor Ort nicht gewährleistet werden kann. Dann ordnet der behandelnde Arzt zur Sicherheit Ihren medizinischen Rücktransport nach Deutschland an. Ohne Reisekrankenversicherung tragen Sie in jedem Fall die Kosten für diesen Rücktransport – ganz unabhängig davon, ob Sie sich in einem Schengen-Staat aufhalten oder nicht, denn Ihre gesetzliche Kasse kommt für einen medizinischen Transport aus dem Ausland in der Regel grundsätzlich nicht auf.
Leistungen der Reisekrankenversicherung:
Die private Krankenversicherung bieten wir nicht nur als Jahresversicherung, sondern auch als Einzelversicherung für einmalige Reisen an. Allerdings ist sie nur empfehlenswert für Auslandsaufenthalte die länger als 56 Tage dauern, wie z. B. für Sprachschüler, Work and Travel, oder Au-pairs, da hier der Versicherungsschutz bis zu einem Jahr möglich ist.
Für alle anderen empfehlen wird die private Reisekrankenversicherung als Jahresversicherung. Sie ist bei gleichen Leistungen nicht nur günstiger, sie gilt auch für beliebig viele Urlaubsreisen pro Jahr.
Einzelversicherung | Jahresversicherung | |
---|---|---|
Krankenhauskosten für ambulante und Stationäre Heilbehandlung: | ✓ | ✓ |
Schmerzstillende Zahnbehandlung (max.500 €): | ✓ | ✓ |
Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland: | ✓ | ✓ |
Überführungskosten im Todesfall (bis 25.000 €): | ✓ | ✓ |
Günstige Konditionen für Gruppen: | ✓ | X |
Anzahl der möglichen Reisen: | 1 | Beliebig viele Reisen pro Jahr |
Maximale Reisedauer pro Reise: | 356 Tage | 56 Tage |
Geltungsbereich: | Weltweit ohne USA/Kanada oder weltweit mit USA/Kanada | Weltweit |
Rechenbeispiel (bis 64 Jahre; 14 Tage; ohne USA/Kanada): | 25,00 € | 13,90 € |
Besonders günstig:
Auslands-Reisekrankenversicherung für mehr als einmal im Jahr verreisen
► Jetzt private Jahresreisekrankenversicherung online abschließen
Für lange Reisen:
Private Reisekrankenversicherung für Reisen bis zu einem Jahr
► Jetzt private Reisekrankenversicherung für Reisen bis zu einem Jahr abschließen
pro Person | für Familien | |
---|---|---|
Jahresprämien bis 35 Jahre | 9,90 € | 21 € |
Jahresprämien bis 65 Jahre | 13,90 € | 29 € |
Jahresprämien bis 75 Jahre | 29,90 € | 65 € |
Jahresprämien ab 75 Jahre | 79,90 € | 159 € |
Private Jahresauslandskrankenversicherung für Einzelpersonen oder Familien: PDF Download
Wann ist eine Reisekrankenversicherung sinnvoll?
Eine Auslandskrankenversicherung lohnt sich immer, da die private Krankenversicherung oft im Ausland nicht alle Risiken abdeckt oder keine ausreichenden Leistungen bietet. Damit Sie für die Kosten nicht selber aufkommen müssen, lohnt sich der Abschluss einer Reisekrankenversicherung.
Ist eine Reisekrankenversicherung von der Steuer absetzbar?
Die private Reisekrankenversicherung können Sie nur dann von der Steuer absetzen, wenn Sie den Freibetrag von 1900 Euro noch nicht überschritten haben. Allerdings ist dieser Betrag in der Regel durch Ihre normale Krankenversicherung bereits erreicht. Falls nicht, nutzen Sie dafür das Formular „Anlage Vorsorgeaufwand“ in Ihrer Einkommensteuererklärung.
Was ist bei Auslandskrankenversicherung zu beachten?
Wird unsere Auslandskrankenversicherung auch in Russland akzeptiert?
Unsere Auslandskrankenversicherung gilt weltweit, und wird somit auch in Russland akzeptiert.
Wie lange dauert es eine Reisekrankenversicherung abzuschließen?