Welche Gründe des Reiserücktritts sind durch die Reiserücktrittversicherung abgedeckt?
Die Reiserücktrittversicherung deckt die vertraglich geschuldeten Stornokosten für unvorhersehbare Ereignisse wie schwere Krankheit, Unfälle oder Tod des Versicherten oder naher Familienangehöriger. Auch unerwartete Quarantäne, Arbeitsplatzverlust oder wesentliche Schäden am Eigentum zählen zu den versicherten Gründen des Reiserücktritts.
Was passiert, wenn ich die Reise wegen einer Krankheit stornieren muss, die ich bereits vor Abschluss der Reiseversicherung hatte?
Für den Fall des Reiserücktritts sind Vorerkrankungen generell ausgeschlossen, es sei denn, sie verschlechtern sich unerwartet schwerwiegend nach Versicherungsabschluss. Spezielle Regelungen existieren für psychische Erkrankungen, die unter bestimmten Bedingungen Versicherungsschutz bieten.
Sind psychische Erkrankungen durch die Reiserücktrittversicherung abgedeckt?
Ja, psychische Erkrankungen sind unter bestimmten Bedingungen abgedeckt. Eine psychische Erkrankung ist dann versichert, wenn sie zum ersten Mal nach Abschluss der Versicherung auftritt oder wenn bei einer chronischen psychischen Erkrankung der letzte Behandlungstermin mehr als drei Jahre vor dem Abschluss der Versicherung lag.
Wie verhält es sich mit der Selbstbeteiligung im Schadensfall bei der Reiserücktrittversicherung?
Im Schadensfall tragen Sie bei der Last Minute Reiserücktrittversicherung eine Selbstbeteiligung von 20 % des erstattungsfähigen Schadens selbst, jedoch mindestens 25 Euro pro Person oder Objekt.
Wie schnell muss ich meine Reise stornieren, um Leistungen aus der Reiserücktrittversicherung zu erhalten?
Um Leistungen aus der Reiserücktrittversicherung zu erhalten, sind Sie verpflichtet, Ihre Reise innerhalb von 48 Stunden nach dem Eintritt des versicherten Ereignisses zu stornieren, um die Stornokosten möglichst gering zu halten. Dies dient dazu, die Kosten für Sie und die Versicherung zu minimieren und stellt sicher, dass Ihr Anspruch auf Erstattung im Rahmen der Reiseversicherungsbedingungen anerkannt wird.
Kann man eine Reiserücktrittsversicherung nachträglich buchen?
Eine Reiserücktrittsversicherung rückwirkend zu buchen, ist in der Regel nicht möglich. Die meisten Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen verlangen, dass der Versicherungsschutz vor der Buchung der Reise oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Buchung abgeschlossen wird. Dies liegt daran, dass die Versicherung dazu dient, unvorhergesehene Ereignisse abzudecken, die nach dem Abschluss der Versicherung eintreten könnten. Wenn Sie bereits eine Reise gebucht haben, sollten Sie sich umgehend bei verschiedenen Anbietern erkundigen, ob es spezielle Optionen oder Kulanzregelungen gibt.
Was ist eine Reiserücktrittversicherung ohne Abschlussfrist?
Eine Reiserücktrittsversicherung ohne Abschlussfrist ist eine spezielle Form der Versicherung, die es Reisenden ermöglicht, den Versicherungsschutz auch nach der Buchung ihrer Reise abzuschließen, ohne dass eine feste Frist eingehalten werden muss. Dies bedeutet, dass Sie die Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt erwerben können, selbst wenn die Reise bereits gebucht ist.