Visa für Japan – Alle Details auf einen Blick

Visa für Japan

Das erfährst Du in diesem Beitrag:

• Wer ein Visum für Japan benötigt ✔️

• Welche Visa Dir für Japan zur Verfügung stehen ✔️

• Wie und wo Du ein Visum für Japan beantragst ✔️

• Was ein Visum in Japan kostet ✔️

• Welche Agenturen Dich beim Visumantrag unterstützen ✔️


Japan zählt mittlerweile zu den beliebtesten Reisezielen weltweit. Laut Japan National Tourism Organization (JNTO) reisen jedes Jahr fast 40 Millionen Besucher in das Land der aufgehenden Sonne. Kein Wunder, denn Japan lockt mit pulsierenden Metropolen, einer vielseitigen Naturkulisse und einer einzigartigen Kultur.

Doch so verlockend Japan auch ist, bevor Du losreisen kannst, steht die Einreise an. Je nachdem, welche Staatsangehörigkeit Du hast, wie lange Dein Aufenthalt dauern soll und aus welchem Grund Du reist, kann dabei ein Visum erforderlich sein.

Aber keine Sorge: Du musst jetzt nicht stundenlang die Einreisevorschriften Japans studieren. In diesem Beitrag erfährst Du alles, was Du zu den Visa für Japan wissen musst, kurz und übersichtlich zusammengefasst.

Unter anderem verraten wir Dir: Wer ein Visum für Japan benötigt, welche Visaarten es gibt und wie Du Dein Visum in wenigen Schritten beantragst.



1. Wird für Japan ein Visum benötigt? 

Bürger aus 74 Ländern, darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz und fast alle anderen europäischen Staaten, benötigen für touristische Kurzaufenthalte in Japan kein Visum. 

Sie erhalten bei der Einreise automatisch den Status eines „Temporary Visitor“. Kurzzeitbesucher dürfen in Japan jedoch keine bezahlte Arbeit aufnehmen.

Wer braucht ein Visum für Japan?

Für einen Kurzaufenthalt unter 90 Tagen, brauchen die Staatsbürger aus 74 Ländern (darunter auch Bürger Deutschlands, Österreichs und der Schweiz) kein Visum für eine Reise nach Japan. 

Als visafreie Kurzaufenthalte gelten dabei:

  • Urlaub oder touristische Reisen

  • Geschäftsreisen 

  • Kurze Montagereisen

  • Teilnahme an Konferenzen

  • Besuch von Verwandten oder Freunden

  • Sprachreisen

  • Unbezahlte Praktika

  • Forschungsreisen

Alle anderen Nationalitäten benötigen ein Visum (z. B. Australien, Kanada, Südafrika, Taiwan, Großbritannien und die USA). Ebenso ist ein Visum erforderlich, wenn Du einen bezahlten bzw. längeren Aufenthalt in Japan planst. 

  • Tipp: Aktuelle Informationen findest Du auf der offiziellen Webseite des japanischen Außenministeriums:

► Übersicht: Visumspflichtige Staaten für Japan

Kann man zurzeit nach Japan reisen?

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich jederzeit für Kurzaufenthalte (Praktika und Forschungsreisen ausgenommen) von bis zu 90 Tagen visumfrei nach Japan einreisen. 

  • Hinweis: Auch bei visumfreier Einreise solltest Du die aktuellen Einreisebestimmungen prüfen, da sich diese jederzeit ändern können. Offizielle Auskünfte erhältst Du bei den Botschaften des jeweiligen Landes (z. B. Botschaft von Japan in Deutschland). 


2. Was brauche ich alles für eine Reise nach Japan?

  • Visum: Besucher aus Ländern, die nicht zu einem visumfreien Staat gehören, müssen zunächst ein Visum bei einer japanischen Botschaft oder einem Generalkonsulat beantragen. Ebenso ist ein Visum notwendig, wenn Du planst, einer bezahlten Tätigkeit in Japan nachzugehen oder länger als 90 Tage im Inselstaat zu verweilen.

  • Nachweis der Weiterreise: Bei der Einreise müssen Kurzzeitbesucher einen Nachweis über die Weiterreise vorlegen (z. B. Rückflugticket). 

  • Biometrische Daten: Außerdem werden bei der Ankunft Fingerabdrücke genommen und es wird ein Foto gemacht.

  • Reisepass: In Japan muss während des gesamten Aufenthalts der Reisepass mitgeführt werden.


3. Wie lange kann man mit deutschem Pass in Japan bleiben?

Besucher aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen sich laut den japanischen Einreisebestimmungen bis zu 90 Tage ohne Visum in Japan aufhalten. 

Darüber hinaus kann der Aufenthalt um weitere 90 Tage verlängert werden. Der Antrag muss dazu innerhalb der ersten 90 Tage bei der nächstgelegenen japanischen Einwanderungsbehörde gestellt werden (es fällt eine Bearbeitungsgebühr an). Bei einem Langzeitaufenthalt können Bürger der visumfreien Länder außerdem bis zu einem Jahr als Tourist in Japan bleiben.

  • Hinweis: Für Besucher aus visumspflichtigen Ländern gelten je nach Herkunftsland andere Regelungen. Weitere Details dazu gibt es auf der Website des japanischen Außenministeriums.

► Website des japanischen Außenministeriums


Sorgenfrei nach Japan – mit dem richtigen Reiseschutz

Gerade bei Fernreisen wie nach Japan ist eine Auslandskrankenversicherung unverzichtbar. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt außerhalb Europas keinerlei Kosten für medizinische Behandlungen. Mit der Auslandskrankenversicherung (AKV) von Bernhard Reiseversicherungen sind Sie rundum abgesichert:

  • Ambulante und stationäre Behandlungen: Wir übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen vor Ort.
  • Medizinisch notwendiger Rücktransport: Wenn medizinisch vertretbar, bezahlen wir den Rücktransport in Ihr Heimatland.
  • Keine Selbstbeteiligung: Im Krankheitsfall tragen Sie keine zusätzlichen Kosten.
  • Flexible Optionen: Ob Einzelreise oder Jahresschutz – Sie wählen die Versicherung, die zu Ihren Plänen passt.

Genießen Sie Ihre Reise nach Japan unbeschwert – wir kümmern uns um Ihre Sicherheit.

Ab 0,99 € pro Person und Tag oder 9,90 € pro Jahr

► Einmalige Reise versichern     ► Jahresversicherung abschließen

mehr Informationen finden Sie hier


4. Welche Visumarten für Japan gibt es und welche passt zu meinem Zweck?

 

Single-Entry-Visum

Dieses Visum erlaubt einen kurzfristigen Aufenthalt in Japan (maximal 90 Tage). Es eignet sich für Tourismus, Geschäftsreisen, die Teilnahme an Konferenzen oder kurze Studienreisen. Auch Besuche bei Verwandten oder Freunden sind möglich. Es ist zwischen sechs und 12 Monate lang gültig.

Multiple-Entry-Visum

Gestattet für einen Zeitraum zwischen sechs und 12 Monaten, mehrere Einreisen, je 90 Tage. Das Multiple-Entry-Visum ist ideal, wenn Du häufiger geschäftlich oder privat nach Japan reisen willst, ohne jedes Mal ein neues Visum beantragen zu müssen. Dabei gibt es grundsätzlich keine feste Obergrenze, wie oft Du innerhalb der Gültigkeitsdauer einreisen darfst.

Studentenvisum

Ein Studentenvisum erlaubt längere Studienaufenthalte in Japan (länger als 90 Tage), etwa an Universitäten, Sprachschulen oder anderen anerkannten Bildungseinrichtungen. Voraussetzung sind in der Regel eine Einschreibungsbestätigung der Einrichtung und ein Berechtigungsschein (Certificate of Eligibility). Ebenso sind mit einem Studentenvisum Nebenjobs erlaubt.

Working Holiday Visum

Über das Working Holiday Visum können junge Menschen aus ausgewählten Ländern sechs Monate, lang in Japan leben, arbeiten und reisen. Zudem kann das Visum bei Bedarf um weitere sechs Monate verlängert werden.

Praktikumsvisum

Ein Praktikumsvisum erlaubt die Teilnahme an einem bezahlten oder unbezahlten Auslandspraktikum in Japan. Es ist für Studenten oder Berufseinsteiger gedacht, die praktische Erfahrung in einem japanischen Unternehmen sammeln möchten.

Visum für JSPS- und MEXT-Stipendium

Dieses Visum ist für Studenten, Forscher und Stipendiaten vorgesehen, die ein offizielles Stipendium der japanischen Regierung (JSPS oder MEXT) erhalten haben, und ermöglicht somit den Aufenthalt für Studien- oder Forschungszwecke.

J-Skip und J-Find Visa

Die J-Skip und J-Find Visa richten sich an Teilnehmer bestimmter Austauschprogramme oder Bildungsprojekte (z. B. für Kurse, Workshops oder kulturelle Programme).

Digital Nomad Visa

Das Digital Nomad Visa ist auf digitale Nomaden zugeschnitten, die ortsunabhängig arbeiten, aber in Japan leben wollen. Entsprechend erlaubt es einen längeren Aufenthalt im Land.

Specified Visa

Ein Specified Visa ist ein Sondervisum für klar definierte Aufenthaltszwecke, die nicht in andere Visumkategorien fallen. Dazu gehören vor allem familiäre Gründe, etwa für Ehepartner oder Kinder japanischer Staatsangehöriger oder dauerhaft in Japan lebender Ausländer. 

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Situation. Oft wird überdies ein Certificate of Eligibility (CoE) benötigt. Abhängig von der Unterkategorie geht mit dem Visum auch eine Arbeitserlaubnis einher.


Wie ein Arbeitsvisum für Japan beantragen?

Um in Japan zu arbeiten, brauchst Du ein Arbeitsvisum. Dieses setzt unter anderem Berufserfahrung in bestimmten Berufsfeldern und entsprechende Qualifikationen voraus (z. B. in der IT, im Ingenieurswesen, in der Sprachlehre oder bei Forschungstätigkeiten). 

Zudem muss für die meisten Arbeitsvisa bereits ein Stellenangebot in Japan vorliegen. Bevor das Visum ausgestellt wird, benötigst Du außerdem ein Certificate of Eligibility (COE) vom zukünftigen Arbeitgeber. 

Dieses Dokument wird von der japanischen Einwanderungsbehörde genehmigt und bestätigt, dass die Bedingungen für die Einreise nach Japan erfüllt sind.

  • Tipp: Weitere Informationen zur Beantragung eines Arbeitsvisums findest Du hier: 

► Infos zum Arbeitsvisum in Japan


Wie bekommt man ein Studentenvisum für Japan?

Wer länger in Japan studieren, eine Ausbildung beginnen oder ein Praktikum absolvieren möchte, muss das sogenannte Studentenvisum beantragen.

In diesem Zusammenhang sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Certificate of Eligibility (COE), ausgestellt von der japanischen Bildungseinrichtung und der Einwanderungsbehörde.

  • Zulassungsbestätigung der japanischen Sprachschule oder Universität.

  • Vollständiger Visumantrag, Passfoto und gültiger Reisepass.

  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um die Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts zu decken.

Tipp: Weitere Infos gibt es hier:

► Infos zum Studentenvisum in Japan


Gibt es die Möglichkeit, auf Work and Travel in Japan?

Für Staatsangehörige bestimmter Staaten gibt es die Möglichkeit, an einem Work and Travel in Japan teilzunehmen. Dazu gehören etwa deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger. Für die Teilnahme wird ein Working Holiday Visum vorausgesetzt. 

Die Vorgaben für die Ausstellung eines solchen Visums hängen unter anderem vom Alter des Antragstellers ab. Je nach Land wird jährlich außerdem nur eine begrenzte Anzahl an Visa vergeben.

  • Tipp: Alles, was Du rund ums Work and Travel in Japan wissen musst, verraten wir Dir in diesem Artikel:

► Work and Travel in Japan


Gibt es die Option auf einen längeren Aufenthalt in Japan?

Volljährige Bürger der visumfreien Länder, die über Ersparnisse von mehr als 30 Millionen Yen verfügen, können sich über das Programm für Langzeitaufenthalte bis zu einem Jahr als Tourist in Japan aufhalten. Soll der Ehepartner teilnehmen, müssen die gemeinsamen Ersparnisse mindestens 60 Millionen Yen betragen. 

Begleitende Kinder sind nicht zulässig. Darüber hinaus muss eine private Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden, die Tod, Verletzung und Krankheit während des Aufenthalts abdeckt. Schließlich ist noch ein entsprechendes Visum erforderlich.

  • Tipp: Details zum Programm für Langzeitaufenthalte in Japan erhältst Du hier:

► Infos zum Programm für Langzeitaufenthalte


5. Was kostet das Visum für Japan?

Bei den meisten Visaarten für Staatsangehörige von visumfreien Ländern fallen keine Visagebühren an (darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz).

Für bestimmte Nationalitäten oder Visaarten ist jedoch eine Gebühr fällig. Allgemein beträgt die Gebühr für ein Single-Entry-Visum 18,00 Euro und für ein Double-Entry-Visum 37,00 Euro


6. Visum Japan beantragen Deutschland – Welche Schritte sind nötig?

 

Schritt 1 – Unterlagen vorbereiten

Bereite alle Unterlagen vor, die Du für Deine Reise benötigst. Welche Dokumente genau erforderlich sind, hängt vom Zweck Deiner Reise ab. Achte darauf, ausschließlich Kopien Deines Reisepasses und Deiner Aufenthaltserlaubnis zu versenden – niemals die Originale.

Die visaspezifischen Dokumente (z. B. das CoE) erhältst Du direkt von der einladenden Organisation oder Deinem Bürgen. Bewahre davon ebenfalls Kopien auf, um jederzeit abgesichert zu sein. Sobald Dein Antrag bearbeitet wurde, wirst Du per E-Mail informiert. Gib daher unbedingt eine gut lesbare und aktuelle E-Mail-Adresse im Antragsformular an.

Schritt 2 – Einreichung

Die Bearbeitung beginnt erst, wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht wurden. Ein Visum für Japan beantragst Du dabei bei der zuständigen japanischen Botschaft bzw. dem Konsulat, das für Deinen Wohnsitz zuständig ist, einer zugelassenen Agentur oder einem Japan Visa Application Centre. Eine Antragstellung direkt in Japan ist nicht erlaubt. Den Visumantrag solltest Du frühestens 2,5 Monate vor der Abreise und spätestens drei Wochen vor der Abreise stellen.

Hierzu stehen Dir drei Einreichungsmöglichkeiten offen:

  • Vor Ort: Jederzeit während der Öffnungszeiten (ohne Termin). Der Antrag kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten eingereicht werden.

  • Per Post: An die Botschaft von Japan (Konsularabteilung).

  • Nicht via E-Mail: Eine Beantragung per E-Mail ist nicht vorgesehen.

Schritt 3 – Bearbeitung

Nun werden Deine Unterlagen bearbeitet. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel fünf Arbeitstage, kann durch Rückfragen bei den Behörden in Tokio jedoch auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Schritt 4: Ergebnis

Die zuständige Vertretung oder Agentur informiert Dich anschließend über das Ergebnis des Visumantrags. Im Falle einer Genehmigung kannst Du Dein Visum bei der verantwortlichen Stelle abholen. Bedenke außerdem, dass Du bei der Abholung Deinen Reisepass vorlegen musst.


Wie lange dauert die Bearbeitung eines Japan-Visums in Deutschland?

Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 5 Werktage bis eine Woche. Je nach Visumkategorie und Antragsaufkommen kann die Bearbeitung jedoch auch mehrere Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen. Gerade wenn das japanische Außenministerium Rückfragen stellen muss, kann sich der Prozess erheblich verzögern.


Wie funktioniert die Terminvereinbarung für den Japan-Visumantrag in Deutschland?

Für die meisten Visaarten ist kein Termin bei der japanischen Botschaft oder den Generalkonsulaten in Deutschland erforderlich. Du kannst Deine Unterlagen einfach während der Öffnungszeiten, entweder persönlich oder durch einen Bevollmächtigten, einreichen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Für einen Antrag auf das Working-Holiday-Visum musst Du beispielsweise einen Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen einreichen.


Wo finde ich offizielle Antragsformulare für ein Japan-Visum?

Offizielle Antragsformulare für ein Japan-Visum findest Du auf der Webseite der japanischen Botschaft oder der japanischen Generalkonsulate.


7. Gibt es Agenturen, die den Japan-Visumantrag in Deutschland übernehmen?

Ja, es gibt Agenturen, die den Japan-Visumantrag in Deutschland übernehmen. Dadurch sparst Du Zeit und Aufwand, musst im Gegenzug aber auch mit höheren Kosten rechnen.

Welche sind die besten Online-Dienste für Japan-Visumanträge in Deutschland?

Welcher der beste Online-Dienst für Japan-Visumanträge in Deutschland ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. So hängt die Wahl von der Visumkategorie, den enthaltenen Serviceleistungen und dem Budget ab.

Zu den beliebtesten Anbietern zählen jedoch die folgenden:


Unsere Jahres-Reiseversicherungen

Umfangreiche Absicherung für einen sicheren Auslandsaufenthalt:

  • Beliebig oft verreisen – bis zu 56 Tage pro Reise
  • Weltweiter Schutz – bei Krankheit, Unfall & mehr
  • Online Reise- und Vertragsverwaltung
  • keine Altersbegrenzung & Selbstbeteiligung

ab 9,90 € pro Jahr für eine Person

► Jahresversicherung abschließen      ► Jahresversicherung für Familien

mehr Infos