Nicht zwingend, aber empfohlen. Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt unter bestimmten Voraussetzungen bestehen, deckt im Ausland jedoch meist nur eingeschränkt – eine private Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücke, insbesondere beim Rücktransport.
Welche Versicherung braucht man für ein FSJ im Ausland?

Wer sich für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) im Ausland entscheidet, ist während dieser Zeit automatisch gesetzlich sozialversichert. Das führt bei vielen Freiwilligen und ihren Eltern schnell zu der Annahme, eine zusätzliche Versicherung für das FSJ im Ausland sei überflüssig. Ob das zutrifft, hängt jedoch stark davon ab, in welches Land es geht, wie lange der Einsatz dauert und ob der Freiwilligendienst staatlich gefördert ist.
Dieser Artikel beantwortet: Welche gesetzliche Versicherung während eines FSJ automatisch gilt, ob dieser Schutz auch im Ausland ausreicht, welche zusätzliche Versicherung für ein FSJ im Ausland sinnvoll oder notwendig ist, und wer die Kosten dafür in der Regel übernimmt.
Inhaltsverzeichnis:
1. Ist man während eines FSJ automatisch krankenversichert?
2. Reicht die gesetzliche Krankenversicherung auch für ein FSJ im Ausland aus?
3. Welche zusätzliche Versicherung braucht man für ein FSJ im Ausland?
4. Wer zahlt die Zusatzversicherung – Freiwillige oder Träger?
5. Tipps & häufige Fehler beim Versicherungsschutz für das FSJ im Ausland
6. Passende Absicherung für Ihr FSJ im Ausland
7. Fazit: Versicherung für das FSJ im Ausland rechtzeitig klären
8. Häufige Fragen zur Versicherung für ein FSJ im Ausland (FAQ)
Ist man während eines FSJ automatisch krankenversichert?

Ja. Nach dem Jugendfreiwilligendienste-Gesetz (JFDG) sind Sie während eines FSJ oder FÖJ verpflichtend in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung versichert. Die Beiträge dafür trägt vollständig der Träger (die Organisation, die Ihren Freiwilligendienst durchführt, auch Entsendeorganisation genannt) oder die Einsatzstelle – für Sie selbst entstehen dadurch keine Kosten.
Das JFDG regelt seit 2008 bundeseinheitlich, dass Jugendfreiwilligendienste als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements gelten und sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden müssen. Diese Absicherung gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob Sie Ihr FSJ in Deutschland oder im Ausland absolvieren – allerdings mit wichtigen Einschränkungen für den Auslandseinsatz, die im nächsten Abschnitt erklärt werden.
Entgelt beim FSJ
Anders als bei einer regulären Beschäftigung erhalten Sie während des FSJ kein Gehalt, sondern ein Taschengeld, das laut BARMER 2026 monatlich höchstens 676 Euro betragen darf.
Reicht die gesetzliche Krankenversicherung auch für ein FSJ im Ausland aus?
Nur bedingt. Der gesetzliche Schutz bleibt bestehen, wenn Ihr Träger als anerkannt gilt und seinen Hauptsitz in Deutschland hat, der Auslandseinsatz höchstens 12 Monate dauert und Sie anschließend nach Deutschland zurückkehren. Selbst dann deckt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland aber meist nur eingeschränkt: Innerhalb der EU greift die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), außerhalb erstatten Krankenkassen Behandlungen häufig nur zu deutschen Vertragssätzen – und einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernehmen sie grundsätzlich nicht. |
Außerhalb Europas
Absolvieren Sie Ihr FSJ außerhalb Europas, etwa in den USA, Südafrika oder Australien – laut Bundes-Freiwilligendienst.de zählen diese Länder zu den beliebtesten Zielen für ein Auslands-FSJ –, können Sie sich in der Regel nicht auf die EHIC verlassen.
Beachten: Behandlungskosten müssen Sie dann häufig zunächst selbst vorstrecken, eine vollständige Kostenübernahme durch die gesetzliche Kasse ist nicht garantiert. Auch bei einem Einsatz von mehr als 12 Monaten oder wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, entfällt der gesetzliche Schutz.
Welche zusätzliche Versicherung braucht man für ein FSJ im Ausland?
Für die meisten FSJ-Auslandseinsätze empfiehlt sich eine private Auslandskrankenversicherung, die ambulante und stationäre Behandlungen sowie den Krankenrücktransport abdeckt. Sinnvoll ergänzen lässt sich diese um eine Reise-Haftpflicht- und Unfallversicherung, da die gesetzliche Unfallversicherung zwar Unfälle während der Tätigkeit abdeckt, aber nicht jedes Freizeitrisiko.
Spezialisierte Tarife für Freiwilligendienste sind meist so ausgelegt, dass sie Aufenthalte von mehreren Monaten bis zu mehreren Jahren abdecken, weltweit gültig sind und auch außerhalb der EU medizinisch notwendige Rücktransporte übernehmen.
Ergänzend zur Krankenversicherung sichert eine Reise-Haftpflichtversicherung Schäden ab, die Sie im Alltag verursachen, während eine Unfallversicherung bei Invalidität oder im Todesfall leistet.

Wer zahlt die Zusatzversicherung – Freiwillige oder Träger?
Das hängt von der Art des Freiwilligendienstes ab. Bei staatlich geförderten internationalen Freiwilligendiensten wie dem Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ist die Entsendeorganisation in der Regel verpflichtet, eine Auslandskranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für Sie abzuschließen. Bei selbst organisierten, nicht geförderten Freiwilligendiensten müssen Sie oder Ihre Familie diesen Schutz meist eigenständig abschließen und bezahlen. |
Förderung beim FSJ:
Ob Ihr Freiwilligendienst staatlich gefördert ist, erfragen Sie am besten vorab direkt beim Träger beziehungsweise der Entsendeorganisation; die Förderung entscheidet nicht nur über die Versicherung, sondern häufig auch darüber, wer Reisekosten und Taschengeld trägt. Da sich die konkrete Versicherungspflicht je nach Organisation und Zielland unterscheiden kann, lohnt sich eine schriftliche Bestätigung vor Vertragsabschluss.
Beachten: Bei nicht geförderten, sogenannten flexiblen Freiwilligendiensten tragen Sie in der Regel sämtliche Kosten selbst – inklusive der kompletten Auslandskrankenversicherung.

Versicherungen für ein freiwilliges soziales Jahr
Versicherte Leistungen:
- für Aufenthalte bis zu 5 Jahre
- mit oder ohne Selbstbeteiligung wählbar
- bis 34 Jahre
- ambulante und stationäre Behandlungen
- vielfältige Zusatzleistungen wählbar
Ab 0,90 € pro Tag
Tipps und häufige Fehler beim Versicherungsschutz für das FSJ im Ausland
Diese Fehler passieren am häufigsten:
- Gesetzliche Absicherung mit vollständigem Schutz verwechselt: Viele gehen davon aus, dass die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung im FSJ automatisch auch im Ausland ausreicht – das gilt nur eingeschränkt und nie für den Rücktransport.
- Förderstatus des Freiwilligendienstes nicht geprüft: Wer nicht weiß, ob das eigene FSJ staatlich gefördert ist, unterschätzt oft die eigene Verantwortung für den Versicherungsschutz.
- Auslandskrankenversicherung erst kurz vor Abreise abgeschlossen: Manche Tarife setzen einen Abschluss vor Reisebeginn voraus, sonst entstehen Deckungslücken.
- Familienversicherung nicht rechtzeitig geklärt: Wird während des FSJ Taschengeld gezahlt, ruht die Familienversicherung – das wird häufig erst bei der Rückkehr bemerkt.
Unsere Empfehlungen für Freiwillige und Eltern:
- Klären Sie vor der Bewerbung, ob der Freiwilligendienst staatlich gefördert ist und wer für die Zusatzversicherung zuständig ist.
- Schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung ab, die ambulante und stationäre Behandlung sowie den Krankenrücktransport abdeckt – besonders außerhalb der EU.
- Prüfen Sie, ob eine Reise-Haftpflicht- und Unfallversicherung sinnvoll ergänzt werden sollte.
- Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse frühzeitig über den Status der Familienversicherung während des FSJ.
Passende Absicherung für Ihr FSJ im Ausland
Für einen FSJ-Aufenthalt im Ausland kombiniert eine gute Absicherung den gesetzlichen Basisschutz mit einer privaten Auslandskrankenversicherung, die weltweit gilt und auch den Rücktransport abdeckt. Ergänzend bieten sich eine Reise-Haftpflicht- und Unfallversicherung an, um auch Freizeitrisiken und selbst verursachte Schäden abzusichern.
Als freier Versicherungsmakler unterstützt Sie Bernhard Reiseversicherung dabei, für Ihr FSJ im Ausland den passenden Tarif mit Laufzeiten bis zu fünf Jahren zu finden.
Transparenzhinweis: Empfehlung von Bernhard Reiseversicherung – freier Versicherungsmakler. Keine individuelle Beratung; Eignung abhängig von persönlichen Umständen.
Fazit: Versicherung für das FSJ im Ausland rechtzeitig klären

Wer ein FSJ im Ausland plant, ist zwar gesetzlich sozialversichert – dieser Schutz reicht im Ausland aber selten allein aus, besonders bei Aufenthalten außerhalb der EU oder von mehr als 12 Monaten Dauer. Wer vorab klärt, ob der eigene Freiwilligendienst staatlich gefördert ist, weiß auch, wer für die notwendige Zusatzversicherung verantwortlich ist – und kann sich rechtzeitig um eine passende Auslandskrankenversicherung kümmern.
Sie planen ein FSJ im Ausland und möchten wissen, welche Versicherung für Sie sinnvoll ist? Lassen Sie sich unverbindlich zu Ihrem FSJ-Versicherungsschutz beraten.
→ Jetzt Versicherung berechnen: bernhard-reise.com/fsj-krankenversicherung
Häufige Fragen zur Versicherung für ein FSJ im Ausland (FAQ)
Dauert der Auslandseinsatz länger als 12 Monate, entfällt in der Regel der automatische Schutz durch die deutsche gesetzliche Krankenversicherung. In diesem Fall ist eine eigenständige Auslandskrankenversicherung besonders wichtig.
Die gesetzliche Unfallversicherung im FSJ deckt in erster Linie Unfälle während der Tätigkeit und auf dem direkten Weg dorthin ab. Für Freizeitunfälle empfiehlt sich zusätzlich eine private Unfallversicherung.
Wird während des FSJ ein Taschengeld gezahlt, ruht die Familienversicherung, da Sie dann als eigenständiges Mitglied gesetzlich krankenversichert sind. Ohne Taschengeld kann die Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen bestehen bleiben.
Das entscheidet die jeweilige Entsendeorganisation nach den Förderrichtlinien für Jugendfreiwilligendienste des Bundesfamilienministeriums. Die Entsendeorganisation kann vorab Auskunft darüber geben, ob und in welchem Umfang für sie eine Versicherungspflicht besteht.

Versicherungen für ein freiwilliges soziales Jahr
Versicherte Leistungen:
- für Aufenthalte bis zu 5 Jahre
- mit oder ohne Selbstbeteiligung wählbar
- bis 34 Jahre
- ambulante und stationäre Behandlungen
- vielfältige Zusatzleistungen wählbar
Ab 0,90 € pro Tag

Head of Marketing · Bernhard Reise · seit 2017
Seit 2020 bin ich als digitaler Nomade unterwegs – und habe am eigenen Leib erfahren, dass selbst der beste Plan irgendwann mit der Realität kollidiert. Als Head of Marketing bei einem spezialisierten Reiseversicherungsmakler weiß ich: Die meisten Reisenden planen alles bis ins Detail – nur nicht den Ernstfall. Deshalb sollen sich meine Texte nicht nur auf klassische Reisetipps beschränken, sondern auch zeigen, wie man sich unterwegs sinnvoll absichert und Risiken richtig einschätzt.


