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Reiseversicherungen für Gruppen im DJH (Deutsches Jugendherbergswerk e.V.)

Unsere Highlights

  • Günstige Tarife speziell für DJH-Reisen
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung

ab 0,95 € pro Person

► Landesverband wählen

Bernhard Reiseversicherungen ist E-Commerce zertifiziertBernhard Reiseversicherungen bester VersicherungsmaklerBernhard Reiseversicherungen AuszeichnungenBernhard Reiseversicherungen Kundenzufriedenheit
  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Reiseversicherungen

Reiseversicherungen für das DJH

Speziell für das Deutsche Jugendherbergswerk e. V. und zahlreiche Landesverbände hat die BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH eine Versicherung entwickelt, die Ihre Gruppe bestmöglich absichert:

Reiserücktrittskostenversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung

Mit der Planung beginnt bereits die Vorfreude auf die Reisezeit. Mit einer passenden Absicherung im Gepäck macht es umso mehr Spaß und Sie können mit Ihrer Gruppe sorglos reisen. Schön, wenn man sich auf seine Versicherung verlassen kann!
► Tarifbeschreibung zum DJH Reiseschutz

 

Wichtige Fakten & Antworten zur Reiserücktrittskostenversicherung finden Sie hier ...

Wichtige Informationen sowie Fragen und Antworten


Sie reisen in eine Jugendherberge?

Klicken Sie zum Buchen Ihrer Reiseversicherung auf den entsprechenden Landesverband:

Wir empfehlen folgende Versicherungen:

    Reiserücktrittskostenversicherung:
    0,95 € pro Person inkl. 19% USt.

    Haftpflicht- und Unfallversicherung:
    0,75 € pro Person inkl. 19% USt.

    Abschlussfrist: 14 Tage vor Reisebeginn!

► Reiseversicherung abschließen

Wichtige Fakten zur Reiserücktrittsversicherung, Haftpflicht- & Unfallversicherung

Vorteil: Bei Eintritt eines Versicherungsfalles der die gesamte Gruppe beeinflusst, werden bei Rücktritt der gesamten Gruppenreise 100% der vertraglich geschuldeten Stornokosten übernommen!

Geltung: Weltweiter Versicherungsschutz für die namentlich genannten versicherten Personen

Reisepreis: Je versicherte Person auf maximal 500 EUR begrenzt.Auch mitreisende, versicherte Personen, für die kein Reiseentgelt zu zahlen ist, sind bei der Anzahl der zu versichernden Personen zu berücksichtigen und auch für diese ist die vereinbarte Prämie zu zahlen.

Reisedauer: Je Einzelreise auf maximal 8 Tage begrenzt.

Abschlussfrist: Spätestens 14 Tage vor Reisebeginn. Der Abreisetag zählt hierbei bereits als Reisetag und wird daher bei der Berechnung der Abschlussfrist nicht berücksichtigt.

Wer ist versichert?

Gruppen mit mindestens 10 Personen (bei Bahnreisen ab 6 Personen), mit dem gleichen Reiseziel und -datum. Und mit Wohnsitz in Deutschland. Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn bei einer einzelnen Person z.B.: ein schwerer Unfall die Reise verhindert, bei einer unerwarteten und schweren Erkrankung, bei Todesfall oder bei einer Schwangerschaft. Zusätzlich bei Schülern und Studenten:
  • Wenn eine Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit fällt
  • Im Falle einer Nichtversetzung oder eines Schulwechsel die Reise nicht angetreten werden kann

Wozu dient die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn bei einer einzelnen Person z.B.:
  • ein schwerer Unfall die Reise verhindert,
  • bei einer unerwarteten und schweren Erkrankung,
  • bei Todesfall oder
  • bei einer Schwangerschaft.

Zusätzlich bei Schülern und Studenten:
  • Wenn eine Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit fällt
  • Im Falle einer Nichtversetzung oder eines Schulwechsels die Reise nicht angetreten werden kann
  • Ein versichertes Ereignis liegt auch vor, wenn ein versicherter Schüler aufgrund einer gegen ihn verhängten disziplinarischen Maßnahme nicht an der Klassenfahrt teilnehmen darf. Disziplinarische Maßnahmen gelten nur dann als versichert, wenn sie durch einen Beschluss der Klassenkonferenz erfolgten und nicht mehr als 10% der Schüler betreffen, die die Klassenreise gebucht haben.

Versicherte Ereignisse, die die gesamte Gruppe beeinflussen, sind z.B.:
  • Tod oder Erkrankung des Gruppenleiters vor der Reise
  • Tod eines Teilnehmers innerhalb von 10 Tagen vor Reiseantritt
  • Versetzung des Lehrers an eine andere Schule vor Antritt der Klassenreise
  • Änderung des Reisekostenrechts mit der Folge der erhöhten Eigenbeteiligung des Lehrers

    Wozu dient die Haftpflicht- und Unfallversicherung?

    Die Gruppen- Haftpflicht- und Unfallversicherung versichert alle Reiseteilnehmer, wenn Sie während der Reise einen Dritten oder dessen Eigentum schädigen oder durch ein unvorhergesehenes Ereignis einen dauerhaften körperlichen Schaden erleiden. Im Schadenfall: Eine bestehende Privathaftpflichtversicherung ist zuerst in Anspruch zu nehmen. Subsidiär greift die vereinbarte Gruppenhaftpflicht bis 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden.

    Wie sind die Leistungen der Haftpflicht- und Unfallversicherung?

    Leistungen Haftpflichtversicherung:

    Die Haftpflichtversicherung leistet bei Personen- und Sachschäden mit einer pauschalen Versicherungssumme von 5 Mio. €
    Bei Mietsachschäden an gemieteten Räumen mit einer Versicherungssumme von 25.000 €.
    Bei Mietsachschäden gilt ein Selbstbehalt von 50,00 € je Schadenfall vereinbart.

    Leistungen Unfallversicherung:

    Die Unfallversicherung leistet, sobald ein Teilnehmer durch ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis einen dauerhaften körperlichen Schaden erleidet, (Invalidität) 60.000 € bei 100 %.
    Bei Tod eines Teilnehmers durch einen Unfall bis 10.000 Euro sowie subsidiär zur Krankenversicherung Unfallservice/Bergungskosten bis 10.000 €.

    Was ist im Schadenfall zu tun?

    Bitte melden Sie Schäden direkt an die Würzburger Versicherungs-AG (nicht an BERNHARD Reiseversicherungsmakler).

    Online-Schadenmeldung:

    ► Zur Online Schadenmeldung

    Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?

    Es kann vorkommen, dass Sie Ihre geplante Reise aus unerwarteten Gründen, wie beispielsweise einer plötzlichen Erkrankung, einem Unfall oder Schaden am Eigentum nicht antreten können. In diesem Fall erstattet Ihnen die Reiserücktrittsversicherung die entstandenen Stornokosten oder Umbuchungskosten. 

    Die Reiserücktrittsversicherung greift bei folgenden Fällen: 

    • Unfallverletzung
    • Unerwartete, schwere Erkrankung
    • Impfunverträglichkeit
    • Tod
    • Schwangerschaft
    • Schaden am Eigentum
    • Wechsel der Arbeitsstelle, bzw. unerwarteter Beginn einer neuen Tätigkeit
    • Wiederholung einer nicht-bestandenen Prüfung

    Wichtige Informationen zu den Gründen für eine Reiserücktrittsversicherung ...


    Weitere Fragen & Antworten

    Meine Kreditkarte umfasst auch eine Reiserücktrittsversicherung - Genügt diese?

    Bitte lesen Sie hier die Bedingungen Ihrer Kreditkarte genau. Oftmals gilt diese Versicherung nur, wenn die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Auch sollten Sie darauf achten, welche Personen der Schutz umfasst. Oftmals gilt die Versicherung nicht für Angehörige oder Mitreisende sondern lediglich für den Kartenhalter selbst.

    Ich bin kurz vor der Reise erkrankt - Was nun?

    Sollten sie "unerwartet schwer" erkranken, greift Ihre Reiserücktrittsversicherung. Doch was bedeutet "unerwartet schwer"? Dies ist der Fall, wenn
    • die Reise auf Grund der Krankheit objektiv nicht antretbar ist 
    • die Erkrankung nach Abschluss der Versicherung eingetreten ist
    • der Versicherte vor Abschluss einen stabilen Gesundheitszustand hatte

    Was deckt die DJH-Reiserücktrittsversicherung nicht ab?

    Nicht versichert sind:

    • Reiseabbruch
    • Wenn ein Schüler nach Reiseantritt infolge einer disziplinarischen Maßnahme, wieder nach Hause geschickt wird
    • freiwillige Wiederholung einer Klasse
    • Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen, Kernenergie und Pandemie.

    Was gilt bei einer Corona Erkrankung?

    Ein Reiserücktritt infolge einer Erkrankung eines Teilnehmers an Corona gilt als versichert. Auch wenn ein Lehrer an Corona erkrankt und deshalb die gesamte Reise ins Wasser fällt, gilt dies als versichert.


    Sie möchten eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, übernachten aber NICHT in einer Jugendherberge?
    Bitte klicken Sie hier:

    ► Reiserücktrittsversicherung für Einzelpersonen und Gruppen

    (Die Reiserücktrittsversicherung für alle Gruppen- und Einzel-Reisen, die NICHT mit dem Deutschen Jugendherbergswerk zu tun haben).

    Bedingungswerke

     

    Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.


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    Die wichtigsten Versicherungen unter www.bernhard-assekuranz.com

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