Der Ausfall der Begleitperson bei Gruppenreisen muss zusätzlich über die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Urlaubsgarantie für den Reiseleiter (Reiseleiterabsicherung) versichert werden, sofern keine Ersatzperson für den Reiseleiter gestellt werden kann. Der Abschluss muss über den gesamten Reisepreis der Gruppe über den separaten Buchungslink erfolgen.
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 EUR je versicherte Person.