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Auslandskrankenversicherungen
Ab 0,99 € pro Person und Tag
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Mit ihrer Vielseitigkeit ist die Türkei ein Land, das Urlaubsmöglichkeiten für jeden Geschmack bietet: feine Sandstrände und kristallblaues Wasser, lebhafte Städte mit Basaren und Märkten, die eine Vielzahl an landestypischen Waren anbieten, sowie beeindruckende Berglandschaften und unvergessliche Kulturerlebnisse zwischen Europa und Asien.

Inhaltsverzeichnis
1. Warum solltest Du eine Auslandskrankenversicherung für die Türkei abschließen
2. Die wichtigsten Leistungen der Auslandskrankenversicherung
3. Wann Auslandskrankenversicherung für die Türkei abschließen?
4. Wie setzen sich die Kosten der Auslandskrankenversicherung für die Türkei zusammen?
5. 5 Gute Gründe für einen Urlaub in der Türkei
Ja! Selbst wenn Du nur einen Kurzurlaub in der Türkei verbringst, ist der Abschluss einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung unabdingbar. Ein falscher Tritt bei einem Ausflug, eine Verletzung im Trubel der Städte oder auch am Strand - und schon ist der Traumurlaub in der Türkei vorbei.
Eine Auslandskrankenversicherung schützt dich vor unerwarteten Kosten für medizinische Behandlungen. Sowohl bei einer ambulanten Behandlung vor Ort als auch bei einer notwendigen stationären Behandlung in einem türkischen Krankenhaus.
Zwischen den Ländern Deutschland und Türkei besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dieses Abkommen macht es möglich, bestimmte medizinische Behandlungen durch die deutsche Krankenkasse erstatten zu lassen. Allerdings müssen Behandlungen, die darüber hinausgehen, selbst getragen werden. Seit September 2019 werden gültige Auslandskrankenscheine (T/ A11), die vor dem Aufenthalt in der Türkei bei der deutschen Krankenversicherung beantragt werden müssen, nur noch für medizinische Notfallbehandlungen akzeptiert. Es ist zu beachten, dass der Arzt vor Ort entscheidet, in welchen Fällen diese zählen. Zudem müssen sich Reisende vorher durch die türkische Regionalstelle der Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Sigortalar Kurumu; S.S.K.) registrieren. Daher kann es schnell passieren, dass du trotz eines gültigen Auslandskrankenscheins zur Kasse gebeten wirst.
Ohne einen Auslandskrankenschein werden vor Behandlungsbeginn meist finanzielle Vorleistungen gefordert. Dies gilt sowohl für staatliche als auch für private Einrichtungen. Trotz des Abkommens werden medizinisch notwendige Rücktransporte nach Deutschland von den Krankenkassen nicht übernommen. Daher ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für die Türkei unerlässlich, um weiterhin Versicherungsschutz zu genießen, ohne hohe Kosten zu tragen.
Leistungen im Detail

Die Einzelreise-Krankenversicherung bietet Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfälle. Sie gewährt bei einem im Ausland eintretenden Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlung und sonst vereinbarte Leistungen (nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort).
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Einzelreise-Krankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Versicherungsfähig sind grundsätzlich Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr. Das Aufnahmealter ist vom gewählten Tarif abhängig und kann daher abweichen |
| Zeitraum: | Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum, jedoch längstens bis zu 365 Tage für nicht beruflich bedingte Auslandsreisen |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages und nicht vor Zahlung des Beitrages |
| Auszahlung: | Die Einzelreise-Krankenversicherung ist zur Leistung verpflichtet, wenn die Rechnungsanschriften vorgelegt und die erforderlichen Nachweise erbracht sind. Alle Belege müssen den Namen des Behandlers, den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum der behandelten Person sowie die Krankheitsbezeichnung und die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten enthalten |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz endet - auch für schwebende Versicherungsfälle - jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes bzw. des Versicherungsverhältnisses oder mit Beendigung des Rücktransportes spätestens jedoch mit dem Ende der Versicherung |
Versicherungsbedingungen für die Einzelreise-Krankenversicherung
Unser Sachpaket beinhaltet folgende Versicherungen:
Somit sind Sie gegen Schadenersatzansprüche Dritter abgesichert und erhalten finanzielle Unterstützung im Falle eines Unfalls.
► Versicherungsbedingungen zur Reise-Haftpflichtversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung
► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung
Versicherungssparte | Versicherungsumfang |
|---|---|
Reisehaftpflichtversicherung | |
Personen- und Sachschäden | 5 Mio. € |
Vermögensschäden | 1 Mio. € |
Schäden an gemieteten unbeweglichen Sachen | 500.000 € |
Schäden an gemieteten beweglichen Sachen (außer KFZ aller Art) | 1.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 50 € je Versicherungsfall |
Schlüsselverlust | 2.000 € |
mit Selbstbeteiligung | 150 € je Versicherungsfall |
Reiseunfallversicherung | |
Invaliditätsleistung | 55.000 € (123.750 € bei 100 % Invalidität) |
Todesfallleistung | Unter 18 Jahre 10.000 € / über 18 Jahre 25.000 € |
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld | 10 € |
Bergungskosten | 5.000 € |
Reiserechtsschutz | |
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen | ✓ |
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren | ✓ |
Versicherungssumme | 1.000.000 € |
Die Zusatzdeckung für Praktikumsschäden kann nur in Verbindung mit der im Sachpaket enthaltenen Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Möglich ist das:
Somit sind Sie während des Auslandsaufenthalts bei Praktikumsschäden abgesichert.
Eine Jahres-Reisekrankenversicherung eignet sich besonders für Vielreisende. Denn schon ab zwei Reisen im Jahr kann sich dieser Tarif lohnen. Die Jahres-Versicherung beinhaltet dabei weltweit alle Reisen bis maximal 10 Wochen, innerhalb eines Jahres.
Weitere wichtige Informationen und Leistungen der Jahres-Reisekrankenversicherung:
| Für wen ist diese Versicherung: | Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie Familien (maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) |
| Anzahl Reisen: | Der Versicherungsschutz gilt für beliebig viele vorübergehende versicherte Reisen, die innerhalb eines Jahres angetreten werden. |
| Versicherungsbeginn: | Der Versicherungsschutz beginnt nach Zahlung der Prämie, mit dem Grenzübertritt ins Ausland, für alle Reisen, die nach Vertragsschluss angetreten werden. |
| Auszahlung: | Sobald der Versicherungs- und Prämienzahlungsnachweis vorliegt und die Zahlungspflicht und die Höhe der Entschädigung festgestellt wurde, erfolgt die Auszahlung spätestens innerhalb von 2 Wochen. |
| Versicherungsende: | Der Versicherungsschutz verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer bzw. den Versicherer mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. |
Versicherungsbedingungen Jahres-Reisekrankenversicherung
Nachfolgend finden Sie die detaillierten Versicherungsbedingungen zur Auslandskrankenversicherung. Diese enthalten alle wichtigen Informationen zu Leistungen, Ausschlüssen und geltenden Regelungen. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch, um Ihren Versicherungsschutz vollständig zu verstehen.
Hinweis: Rechtsverbindlich sind alleine die Inhalte und der Wortlaut des Versicherungsscheins und der Versicherungsbedingungen.

Wichtig: Schließe die Auslandskrankenversicherung vor der Ausreise aus Deutschland bzw. vor Reisebeginn ab! Bist Du bereits aus Deutschland ausgereist und willst Deine Versicherung erst dann abschließen, so greift sie nicht mehr.
Tipp: Das Klima in der Türkei reicht von mediterran im Süden und Westen bis kontinental im Osten.Zu einer guten Urlaubsvorbereitung für die Türkei empfiehlt sich vor der Reise unbedingt ein Blick in unsere Reiseapotheken-Übersicht mit wichtigen Tipps: Was gehört in die Reiseapotheke.

Mehr dazu in unseren Reisetipps für die Türkei
Was während des Urlaubs gilt, gilt auch bei einem Auslandssemester: Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung ist notwendig, um einen geregelten medizinischen Versicherungsschutz für das Semester oder sogar Jahr in der Türkei zu haben. Da der Aufenthalt beim Auslandssemester zudem vergleichsweise lang ist, benötigt man auch eine Aufenthaltsgenehmigung für die Zeit des Erasmus-Aufenthalts.
Hierzu ist es notwendig, dass du den Nachweis vorlegst, in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Zusätzlich ist es jedoch ratsam eine Auslandskrankenversicherung für die Türkei abzuschließen, um eventuelle Kosten bei einer Behandlung wieder erstattet zu erhalten, da man diese Kosten i.d.R. vor der erbrachten Leistung bar bezahlen muss.
Hierfür bieten wir eine spezielle Versicherung, extra für Studenten.
Auch für Schülerreisen und Klassenfahrten bieten wir eine spezielle Versicherung:
Überprüfe vor deiner Reise die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei, da sich die Bedingungen aufgrund von Ereignissen oder Umständen ändern können. Mit diesen Tipps kannst Du das Beste aus deinem Urlaub machen!
Viel Spaß bei deiner Reise in die Türkei!
Gute Gründe für einen Makler
Auf unsere Expertise können Sie vertrauen – frei und ungebunden, erfahren und stets an Ihrer Seite, wenn es darauf ankommt!
Service

Größere Verletzungen, Krankheiten oder Notfälle:
✆ Hotline für die Einzelreise-Krankenversicherung
Kleinere Unfälle / Ambulante Behandlungen:
Wichtige Angaben auf Rechnungen & Rezepten:
Erstattung: Auszahlung erfolgt ca. 2 Wochen nach Prüfung; fehlende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.

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