Gruppen mit mindestens 10 Personen (bei Bahnreisen ab 6 Personen), mit dem gleichen Reiseziel und -datum. Und mit Wohnsitz in Deutschland.
Die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn bei einer einzelnen Person z.B.: ein schwerer Unfall die Reise verhindert, bei einer unerwarteten und schweren Erkrankung, bei Todesfall oder bei einer Schwangerschaft.
Zusätzlich bei Schülern und Studenten:
- Wenn eine Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit fällt
- Im Falle einer Nichtversetzung oder eines Schulwechsel die Reise nicht angetreten werden kann



