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Ratgeber Reiserechtsschutzversicherung
Sicher reisen – sofort gültiger Rechtsschutz
Bernhard Reiseversicherungsmakler
Eine Reiserechtsschutzversicherung ist eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland schützt.

Unser Sachpaket
Die Reiserechtsschutzversicherung kann nicht separat gebucht werden!
Sie wird bei allen entsprechenden Reiseversicherungen nur in Verbindung mit dem Sachpaket abgeschlossen – zusammen mit Haftpflicht-, Unfall- und optionaler Reisegepäckversicherung. Wählen Sie das Sachpaket ganz einfach beim Online-Abschluss dazu.
Die Reiserechtsschutzversicherung ist eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland schützt. Der Versicherungsschutz gilt weltweit für den versicherten Personenkreis. Diese Versicherung kann besonders wichtig sein, wenn Sie häufig reisen oder längere Zeit im Ausland verbringen. Sie deckt eine Vielzahl von Situationen ab, in denen rechtliche Probleme auftreten können, wie z. B. Streitigkeiten mit Reiseveranstaltern, Autovermietungen oder Hotels.
Rechtsschutz im Ausland
Für alle, die keine eigene Rechtsschutzversicherung mit Auslandsschutz besitzen, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Reisen ins Ausland sehr zu empfehlen. In vielen Ländern der Welt kann es passieren, dass man schnell rechtliche Hilfe benötigt. Leider kann man sich aber nicht immer selbst entsprechend verständigen, bzw. spricht die Sprache gar nicht. Und wer kennt sich schon mit ausländischen Gesetzen aus? In diesem Fall hilft die Rechtsschutzversicherung.
Beispielsweise bei einem Schadenfall im Autoverkehr oder wenn man eine Strafandrohung im Ausland erhält (z.B. wegen Kauf eines Souvenirs, was sich als gefälscht herausstellt u.Ä.). Gerade bei geplanten Reisen in die Vereinigten Staaten (USA) sollte berücksichtigt werden, dass es dort schnell zu einer Klage kommen kann.
Auch bei Flugreisen kann es zu Problemen kommen, wie einer Verspätung des Fliegers oder dem Verlust des Gepäcks. Ob es im Falle einer Verspätung zu einer Betreuung, einer Entschädigung oder Ticketkostenersatz kommt, wird durch die Fluggastrechteverordnung geregelt.
Ärger mit den Umständen in der Unterkunft kann evtl. zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Reiseveranstalter führen, da die Beschreibungen und Hinweise zum Feriendomizil nicht immer ganz verständlich formuliert sein können.
Leistungen der Reiserechtsschutz
Regelungen zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Kautionskosten und telefonischer Rechtsberatung, finden Sie in den Versicheurngsbedingungen.
Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (AVB).
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für die Dauer des jeweils angegebenen Reisezeitraums. Ausnahmefälle siehe AVB, u.a. bei Krieg, Streik, Aussperrung oder Erdbeben.
FAQ
Sollte es bei einer Reise dann tatsächlich zu einem Problem - also einem Rechtsschutzfall kommen, kann man als Versicherungsnehmer den sogenannten Rechtsschutzanspruch geltend machen.
Dazu benachrichtigt man am besten umgehend die Versicherung und schildert dieser bzw. dem beauftragten Rechtsanwalt die komplette Sachlage. Außerdem ist es wichtig, entsprechende Beweismittel und alle benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Bei der Rechtsschutzversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.
Die maximale Versicherungssumme beträgt 1 Million Euro.
Die Reiserechtsschutzversicherung bietet Schutz, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in bestimmten geografischen Gebieten erforderlich ist. Diese Gebiete umfassen Europa, die Anliegerstaaten des Mittelmeeres, die Kanarischen Inseln, die Azoren und Madeira. Der Versicherungsschutz gilt, wenn ein Gericht oder eine Behörde in diesen Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre, falls ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde.
Der Vertrag für die Reiserechtsschutzversicherung wird für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, es sei denn, es erfolgt eine Kündigung in Schriftform, die spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eingereicht wird.
Falls die Vertragsdauer weniger als ein Jahr beträgt, endet der Vertrag automatisch zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren besteht die Möglichkeit, den Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres zu kündigen. Auch hier muss die Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eingereicht werden.

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Spezialist für internationale Reiseversicherungen mit Fokus auf komplexe Schadensfälle.