Sollte es bei einer Reise dann tatsächlich zu einem Problem - also einem Rechtsschutzfall kommen, kann man als Versicherungsnehmer den sogenannten Rechtsschutzanspruch geltend machen.
Dazu benachrichtigt man am besten umgehend die Versicherung und schildert dieser bzw. dem beauftragten Rechtsanwalt die komplette Sachlage. Außerdem ist es wichtig, entsprechende Beweismittel und alle benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Ratgeber Reiserechtsschutzversicherung
Reiserechtsschutzversicherung
Rechtlich abgesichert im Urlaub und auf Reisen
- Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten bei reiserechtlichen Streitigkeiten
- Hilfe bei Problemen mit Fluggesellschaften, Hotels oder Reiseveranstaltern
- Weltweiter Versicherungsschutz
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Sicher reisen – sofort gültiger Rechtsschutz
