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Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung (Urlaubsgarantie)

Personenkreis

Alle Personen, die sich auf Reisen über den Deutschen Alpenvereins e.V. (DAV) sowie der Verbandspartner und des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) und des Alpenvereins Südtirols (AVS) befinden.

Deutscher AlpenvereinÖsterreichischer AlpenvereinAlpenverein Südtirol

Geltungsbereich

Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

Bedingungen: Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung

Leistungsumfang in der Reise-Rücktrittsversicherung:

  • Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. zur Höhe der Stornokosten
  • Erstattung der Umbuchungskosten bis max. 30,00 EUR pro Person bei Umbuchungen bis max. 42 Tage vor Reiseantritt


Leistungsumfang in der Reiseabbruch-Versicherung:

  • Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten
  • Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
  • Erstattung der Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung


Versicherte Risiken in der Reise-Rücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung:

  • Unerwartete und schwere Erkrankung, Tod, schwere Unfallverletzung, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • Verkehrsmittelverspätung

Zusätzlich versicherte Risiken in der Reise-Rücktrittsversicherung:

  • Impfunverträglichkeit
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Kurzarbeit
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung von nicht bestandenen Schulprüfungen
  • Nichtversetzung oder Schulwechsel
  • Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
  • Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt
  • Erkrankung eines Hundes

Selbstbehalt
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen

Versicherungssumme:
bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises; maximal EUR 10.000,00

Vertragsabschluss
Sofort bei Buchung, jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.
Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.

Prämie
2,10 % vom Reisepreis pro Person

Risikoträger
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Hamburg

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