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Reiseversicherungen für die Kreisjugendringe KJR

Unsere Highlights

  • günstiger Gruppentarif
  • ergänzender Schutz zur KJR Absicherung
  • umfangreiche Leistungen
  • einfacher Online Abschluss
  • digitale Reiseverwaltung

► Versicherung abschließen

Bernhard Reiseversicherungen Bewertungen
  • Weltweiter Reiseschutz
  • 70 Jahre Erfahrung
  • 21.500 Kunden
  • Günstige Rahmentarife
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Reiseversicherungen für KJR Gruppenreisen

Seit mehr als 20 Jahren ist BERNHARD verlässlicher Partner bei Versicherungen für Gruppenreisen zahlreicher Landesjugendringe und Kreisjugendringe.

Durch diese Erfahrungen bieten wir Reisegruppen ab 5 Personen einen umfassenden, speziell für diese Bedürfnisse angepassten Versicherungsschutz an.

Ob Sie als Gruppe innerhalb Deutschlands oder ins Ausland verreisen - hier bekommen Sie die nötigen Reiseversicherungen.

Reiseschutz für KJR Gruppenreisen

Das Versicherungspaket KJR Gruppenreisen beinhaltet eine umfassende Absicherung für die Dauer von maximal 365 Tagen (gilt weltweit, außer in Kriegsgebieten). Über den KJR besteht bereits eine Haftpflicht- und Unfallversicherung, weshalb Sie diese nicht für Ihre Gruppenreisen benötigen. Über den Online Abschluss können Sie daher ergänzend die Auslandkrankenversicherung, die Reisegepäckversicherung sowie Reiserücktrittversicherungen abschließen. 

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung. Mit einer Auslandskrankenversicherung ist man im Falle einer Erkrankung im Ausland abgesichert. Hierbei werden Kosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus dem Ausland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Auslandskrankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen.

Krankenversicherung im Ausland
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für den vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Er gilt für den vereinbarten Zeitraum, mindestens 1 Monat, maximal 12 Monate.

Auszug der Leistungen der Auslandskrankenversicherung

Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung  100 %, wenn medizinisch notwendig und unvermeidbar
Schmerzstillende Zahnbehandlung je Versicherungsjahr/Fallmax. 500 € (nicht für vorhandene Zahnschäden)
Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatlandwenn medizinisch sinnvoll und vertretbar
Überführungskosten im Todesfallbis 25.000 €

Reise-Rechtsschutzversicherung

Die Reise-Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten im In- und Ausland.

Leistungen der Reise-Rechtsschutzversicherung (Auszug): 
gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
  •  
Verteidigung bei Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeiten für arbeits- und sozialrechtliche Verfahren
  •  
Versicherungssumme1.000.000 €

► Versicherungsbedingungen zur Rechtsschutzversicherung

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung erstattet Ihnen die Kosten für den Inhalt Ihres Gepäcks bei Diebstahl, Raub oder Zerstörung durch beispielsweise Feuer.

Leistungen der Reisegepäckversicherung (Auszug): 
Schäden und Verluste durch Transport, höhere Gewalt, Diebstahl, Feuer, Wasser
  •  
Skibruchrisiko (außer gemietete, geliehene oder vermietete Skier)
  •  
Campingrisiko
  •  
Versicherungssumme allgemein3.000 € (kann auf Anfrage erhöht werden)
Versicherungssumme eigene Musikinstrumente1.000 €

► Versicherungsbedingungen zur Reisegepäckversicherung

Reiserücktrittskostenversicherung

Falls Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund noch vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor anfallenden Stornierungskosten beim Reiserücktritt. Die Reiseabbruchversicherung sichert Sie zudem im Falle des frühzeitigen Abbruchs der Reise ab. Außerdem erstatten die Versicherer in der Regel darüber hinaus die Kosten für die nicht in Anspruch genommene Reiseleistung sowie mögliche Mehrkosten, die durch die vorgezogene Rückreise entstehen. In der Reiserücktrittkostenversicherung können Sie zwischen der Absicherung mit Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung wählen. Die Selbstbeteiligung beträgt 20 % der erstattungsfähigen Kosten.

Leistungen der Reiserücktrittskosten (Auszug): 
Übernahme Stornogebühren
  •  
Rückreisekosten, die den Reisepreis übersteigen
  •  
Hinweis: Muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden 

► Versicherungsbedingungen zur Reiserücktrittsversicherung

Corona-Quarantäne-Zusatzversicherung

Versicherte Ereignisse:
Bei der versicherten Person, bei Personen, die mit der versicherten Person in einer häuslichen Gemeinschaft leben und bei versicherten Personen, die mit einer weiteren Person gemeinsam eine Reise gebucht und versichert hat,

  • besteht ein Verdacht auf Infektion mit dem Coronavirus (COVID-19). Dies gilt, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage (z.B. Verordnung) erforderlich wird.
  • Eine Infektion mit dem Coronavirus (Covid-19) diagnostiziert wurde. Dies gilt, sofern aus diesem Grund eine häusliche Isolation (Quarantäne) infolge einer behördlichen Maßnahme (z. B. Anordnung) oder einer Anordnung durch berechtigte Dritte (z. B. Arzt) auf der Basis  einer gesetzlichen Grundlage (z. B. Verordnung) erforderlich wird.

Nicht versichert:

  • Behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen
  • Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen
  • Reisewarnungen
  • Quarantäne nach Einreise
  • Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind

Selbstbehalt:

  • Die versicherte Person trägt von dem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens 25.- € je Person

Im Schadenfall

Bitte melden Sie Schäden einfach und rund um die Uhr online: 

► Zur Online Schadenmeldung

Im Fall eines Notfalls, einer größeren Verletzung oder eines stationären Krankenhausaufenthaltes können Sie sich an die Notruf Nummer der Würzburger Versicherung wenden. 

24 Stunden Notruf Nummer:

+49 931 2795255

Fragen und Antworten zu den Reiseversicherungen (FAQ)

Was ist bei der Anmeldung zu den Reiseversicherungen zu beachten?

Bitte bei der Anmeldung zu den Reiseversicherungen unbedingt beachten:

  • Alle Teilnehmer der Reisegruppe müssen mit vollem Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum angemeldet werden

Was ist bei der Online-Schadenmeldung zu beachten?

Laden Sie folgende Dokumente in der Online-Schadenmeldung hoch:

Bei Auslandskrankenversicherung - je nach Fall:

  • Arztrechnung
  • Arztrezept
  • Apothekenquittung

Bei Reiserücktrittsversicherung:

  • Ärztliches Attest mit Angabe der Krankheitssymptome *
  • Buchungsbestätigung
  • Kontoinhaber/IBAN (wohin soll erstattet werden)

* Sollten Sie an Corona erkrankt sein, müssen im ärztlichen Attest die Krankheitssymptome angegeben sein (dies darf auch gerne in Form eines Kürzels sein). Die Angabe „aus gesundheitlichen Gründen“ oder „krankheitsbedingt“ oder „positiver Coronatest“ reicht nicht aus!

Was ist bei der Reiserücktrittsversicherung zu beachten?

Reiserücktrittsversicherung:

  • muss bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden
  • kann weder storniert, noch widerrufen werden
  • inkl. Reiseabbruchversicherung
  • Abschluss mit und ohne Selbstbeteiligung möglich
  • Corona Quarantäne als Zusatzversicherung möglich

Kontakt

Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter der BERNHARD Reiseversicherungsmakler GmbH gerne weiter.

BERNHARD Reiseversicherungsmakler:

+49 8104 89590

info@bernhard-reise.com

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