Die Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung. Mit einer Auslandskrankenversicherung ist man im Falle einer Erkrankung im Ausland abgesichert. Hierbei werden Kosten übernommen, die durch Behandlungen oder Krankenhausaufenthalt im Ausland entstehen. Ebenso eine notwendige Rückholung aus dem Ausland für eine entsprechende Weiterbehandlung ins Heimatland. Unsere Auslandskrankenversicherung greift auch, wenn Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung behandelt werden müssen.
Krankenversicherung im Ausland
Der Versicherungsschutz gilt weltweit für den vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Er gilt für den vereinbarten Zeitraum, mindestens 1 Monat, maximal 12 Monate.
Auszug der Leistungen der Auslandskrankenversicherung
| Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung | 100 %, wenn medizinisch notwendig und unvermeidbar |
| Schmerzstillende Zahnbehandlung je Versicherungsjahr/Fall | max. 500 € (nicht für vorhandene Zahnschäden) |
| Rückführungskosten zur Weiterbehandlung im Heimatland | wenn medizinisch sinnvoll und vertretbar |
| Überführungskosten im Todesfall | bis 25.000 € |